NPD: Anregung zur Vorbereitung der
mündlichen Verhandlung, 15. Januar 2002

Anregung

Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wird angeregt, folgende Personen gemäß § 27a BVerfGG für sämtliche Verhandlungstage zu laden:

1. Professor em. für Philosophie,  Dr. Peter Furth, Bayerische Str. 2 , 10709 Berlin,
2. Professor Dr. Wilhelm Heitmeyer,  Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld,
3. Professor Dr. Herwig Birg, Universität Bielefeld.

Erläuterungen:

Zu 1):

In den Stellungnahmen zu den Verbotsanträgen hat die Antragsgegnerin auf die auffällige Asymetrie der zeitgeistlichen Stellungnahmen zu den totalitären Systemen, die die Geschichte des 20. Jahrhunderts bestimmt haben, hingewiesen (vgl. insbesondere die Stellungnahme vom 31. Mai 200 zum Antrag des Bundestages S. 43 ff.). Prof. Dr. Furth ist auf seinem Fachgebiet mit bemerkenswerten Deutungen zeitgeschichtlicher Erscheinungen hervorgetreten. Für das anstehende Verfahren ist sein Aufsatz „Der Antifaschismus als Nachlaßproblem“ – Staatsbriefe 6-7/99 -  besonders aussagekräftig. Daraus wird nachfolgend der Abschnitt „Der epigonale Antifaschismus“ zitiert:

Man muß sehen, daß der Antifaschismus in Deutschland eine spezifische Funktion übernommen hat, die eigentlich gar nicht zu ihm gehörte, die nun aber nicht mehr von ihm abzulösen ist. Nach dem Sieg über den Faschismus bekam der Kommunismus als der konsequenteste Antifaschismus noch einmal welthistorischen Kredit. Das galt vor allem für die jungen Deutschen, die eine vom Faschismus unverdorbene Tradition erstrebten. Gerade bei ihnen hatte die längst fällige historische Überprüfung des Kommunismus nur wenig Chancen. Denn ihnen konnte die Zukunft nicht so wichtig sein wie die Vergangenheit, oder anders: Eine Zukunft stand ihnen erst wieder offen, wenn es ihnen gelang, die Vergangenheit loszuwerden. Und dafür taugte die Übernahme der sozialistisch/kommunistischen Tradition wegen des damit verbundenen Antifaschismus am besten.

Die historische Vitalität des Kommunismus war für diese deutschen Intellektuellen nicht eine Frage des Sozialismus, sondern eine Frage des Antifaschismus und nur im Zusammenhang damit eine des Sozialismus. Das Motiv, das den Antifaschismus unter den deutschen Intellektuellen so attraktiv und unangreifbar gemacht hat, war eines der Entlastung von Schuld; damit kam aber ein Motiv in die Auffassung des Kommunismus, das wie ein Tabu wirkte und den Kommunismus nachhaltig vor Erkenntnis schützte, was den augenblicklichen Kampf um die Interpretation seiner Niederlage so erbittert und auswegslos macht.

Was von Anfang an am epigonalen Antifaschismus auffiel, war das selbstverständliche und unbefragte Nebeneinander von geschehenem totalen Zusammenbruch des Faschismus einerseits und behaupteterFortdauer seiner Macht andererseits.

Der epigonale Antifaschist zeigte sich immer als derjenige, der nicht von der Niederlage des Faschismus ausgehen konnte oder wollte, sondern von seinem weiterhin möglichen Sieg. Um die Wiederholung des Faschismus beizeiten erkennen zu können, richtete er seine Aufmerksamkeit auf historische und soziale Vorläuferschaften, auf soziale und psychische Dispositionen, alles analytische Konstrukte und als solche bloße Möglichkeiten, aus denen kein wirklicher Faschismus zusammengesetzt werden konnte und die dennoch wie wirklicher Faschismus angegriffen wurden.

Es handelt sich um eine hochimaginäre Einstellung; denn die Phänomene, die beargwöhnt werden, müssen, um als faschistische Symptome gelten zu können, aus ihren konkreten Situationen herausgelöst werden und durch ihren Bezug auf einen wesenhaften Hintergrund eine Bedeutung annehmen, die man ihnen unmittelbar nicht ansehen kann, und umgekehrt brauchen die abstrakten Hintergrundtendenzen Einzelphänomene, um den Anschein konkreter Geschichtlichkeit zu erhalten. Damit werden Evidenzen erzeugt, die einem besonnenen Betrachter nur gespenstisch vorkommen können ? Skinheads als Nachfolger der SA, Fremdenfeindlichkeit als Nachfolgerassismus etc.

Was ist an diesem Blick, dem sich ubiquitäre Phänomene der Vergesellschaftung so selbstgewiß in Erscheinungen des Faschismus verwandeln können, mehr zu fürchten: die simulative Imagination oder die abstraktive Gewaltsamkeit? Was ebnet surrealer den Unterschied zwischen Ereignis und Simulation ein: die Einladung zum  "Antifa-Frühstück" oder die zur "Fascho-Jagd"? Irrealisierung oder Ideologie und Verfolgungsbereitschaft verbinden sich. Wenn man bedenkt, daß diese Schraube mit dem Stigma "Linksfaschismus" noch weiter gedreht werden kann, merkt man, wie grundlos dieses ideologische Terrain geworden ist.

Es ist grundlos, aber zugleich "fundamentalistisch"; die ideellen und psychischen Motive, die im Antifaschismus zusammenfließen, sind so massiv und dringlich, daß sein Auftreten überdeterminiert ist und ohne die Berufung auf starke Fundamente nicht auskommt. Die Idee eines kommunistischen Jenseits der bürgerlichen Gesellschaft hat ihren charismatischen Zauber verloren. Das hat Rückwirkungen auch noch auf die Ideen der bürgerlichen Revolution und die Ideologie des Fortschritts überhaupt.

Das ganze Weltanschauungsgefüge der Moderne ist davon in Mitleidenschaft gezogen. In dieser Situation bekommt der Antifaschismus seine eigentümliche weltanschauliche Bedeutung. Anfangs nur eine Seite an verschiedenen politischen Weltanschauungen, das kleinste gemeinschaftliche Vielfache linker Parteien, ihr Volksfrontnenner, nimmt der Antifaschismus nun die Gestalt einer selbständigen Weltanschauung an.

In dieser Gestalt ist er nicht mehr kommunistisch, sozialdemokratisch, liberal, katholisch etc., auch nicht mehr ökonomisch oder soziologisch begründet, er ist nur noch moralisch, ist also so etwas wie politische Verkörperung unbedingter Moral. In dieser Form, als die Weltanschauung eines unbedingten Moralismus, hat der Antifaschismus in der Situation der Sinnkrise die Rettungsrolle zugesprochen bekommen.

Schon immer war die rousseausche Seele des politischen Moralismus, das Pathos vom guten Menschen, besonders enttäuschungsfest; der Antifaschismus ist die geradezu paradigmatische Vollendung davon; denn er erhebt sich auf einer Grundlage, die der Entmythologisierung entzogen erscheint. Für diese Grundlage steht der Name Auschwitz, und  damit ist nicht ein empirisches Geschehen, sondern ein Absolutes gemeint. Das war im Historikerstreit zu lernen.

Mit der Einzigartigkeit des Auschwitz-Verbrechens stand  nicht ein historisches Thema zur Diskussion, sondern das  Fundament eine Weltanschauung: Auschwitz als das Geschichtszeichen einer negativen Theodizee, als negative Offenbarung, die ein Unbedingtes zur Verfügung stellt, das enttäuschungsfest ist, weil es über alle historische Relativierung  hinaus ist. Mit der Erscheinung des absolut Bösen in Auschwitz ist die Geschichte für den Antifaschisten in eine Wendung gekommen, die ganz radikal aufgefaßt werden  muß. Entweder ist nach Auschwitz alles Entstandene wert, daß es zugrunde geht, oder wir erkennen das Menetekel und  nehmen in ihm die Anzeichen der rettenden Menschlichkeit wahr. Die Zeugen dieser Menschlichkeit sind die Opfer  des Holocaust, die durch ihr Opfersein jenseits von Schuld und Unschuld auf die reine Menschlichkeit reduziert wurden, aber gerade durch diese Reduktion nun zu Zeugen einer unbedingten und uneingeschränkten Menschlichkeit geworden sind.

Von der erinnernden Identifikation mit den Auschwitz-Opfern erhofft sich der Antifaschismus einen neuen Citoyen, von dem ein neues Gemeinwesen ausgehen soll. Es  geht bei dieser Identifikation um den Wert, für den die Opferzeugen stehen: um das absolute Gut reiner, unbedingter  Menschlichkeit. Sie muß in der Gestalt des neuen Citoyen  wiederkehren, wenn es zu einem anderen Gemeinwesen kommen soll. Das aber führt in schwer aushaltbare Konsequenzen. Kann die reine Menschlichkeit überhaupt außerhalb der Märtyrersituation, in normalen alltäglichen bürgerlichen Verhältnissen, eine bestimmte politische Gestalt annehmen? Eigentlich kann der Citoyen, der aus der Identifikation mit den Opferzeugen des Faschismus hervorgeht, nicht mehr der Bürger eines bestimmten Staates oder das Mitglied einer bestimmten Nation sein. Sein Citoyensein greift höher und darf durch keinen Rest von Partikularität mehr beschränkt sein.

Seine Sebstbestimmung erkennt keine politischen Grenzen mehr an. Sie ist wahrhaft universal. Sie erkennt nur ein Gemeinwesen an, in dem Moral und Politik restlos zusammenfallen. Das ist das Gattungswesen Menschheit. Für die kathartische Erinnerung an Auschwitz ist der politische Citoyen aufzuopfem, damit aus seiner Asche der moralische Citoyen hervorgehen kann. Er repräsentiert eine versöhnte übernationale Menschheit. Damit ist aber die Versöhnung, für die er steht, nicht grenzenlos. Wo er nämlich den Zumutungen nationaler Solidarität begegnet, verliert er rasch alle Versöhnlichkeit. Aber die gehört ohnehin nur zu seinem Zukunftswesen.

Hier und jetzt zeichnet ihn entschiedene Unversöhnlichkeit aus, die eigentümlicher Weise immer unnachgiebiger auftritt, je weiter wir vom Faschismus entfernt sind. Diese unnachläßliche Unversöhnlichkeit ist überhaupt nicht leichtzunehmen; sie ist in sich so zweideutig wie der ganze epigonale Antifaschismus. Wenn die noch so entfernte faschistische Vergangenheit die Gegenwart durch Schuldgefühle immer wieder einholt, dann kann nur die rigideste Unversöhnlichkeit, wie rituell und imaginär sie auch immer ist, für Schutz und Entlastung sorgen. Das ist erst recht so, wenn bei dieser Vergangenheitsbewältigung ein Extragewinn gemacht wird; wenn die Schuldentlastung als nachgeholter Widerstand, als Teilhabe am Sieg über den Faschismus erlebt wird -  ein Selbstgefühl, das die DDR wohl ihren Antifaschisten weithin vermittelt hat.

Damit ist ein Punkt erreicht, an dem sichtbar wird, wie fließend der Übergang vom Haben der Schuldgefühle zu ihrer Ausbeutung und  Bewirtschaftung, vom Gewissen-Haben zum Gewissen-Sein ist. Wenn Gesinnungsethik zur dominierenden politischen Moral wird, ist eine solche Konsequenz unausweichlich.

Die moralisch-politische Zweiteilung der Gesellschaft, die sich dabei herstellt, hat einen fatalen Zwang in sich: Die Schuldgefühle der einen sind die Macht-Chancen der anderen; aber wenn Schuldgefühle Machtressourcen sind, müssen sie erhalten, reproduziert, ausgebaut werden, und die wichtigste Bedingung dafür ist Unversöhnlichkeit, das heißt, das Verhältnis, in dem sich die Seiten gegenüberstehen, ist manichäisch und die Teilung tendenziell schismatisch.

Unversöhnlichkeit und intellektuelles Machtinteresse bedingen sich im antifaschistischen Moralismus; unverkennbar gerät die Aufklärung auch im Antifaschismus in eine perniziöse Dialektik: Die Bewältigung der Vergangenheit vollzieht sich als ihre Wiederholung, die Reproduktion von Schuldgefühlen nimmt die Stelle rationaler Analyse ein, die in einen nicht endenden Aufschub kommt, weil immer von neuem „Betroffenheit" als vorlaufendes Motiv der Analyse hergestellt werden muß.

Das ist ein Mechanismus, der in der gegenwärtigen Situation unaufhaltbar zu werden droht; die Kompensationsleistungen, die vom Antifaschismus erwartet werden, sind für die Betroffenen schließlich von höchster Dringlichkeit. Der Kommunist, der so lange um des Klassenkampfes willen die Bürgerkriegsspaltung der Gesellschaft für unvermeidlich und gut gehalten hat, kann dank dem Antifaschismus an dieser Einstellung festhalten. Dem Intellektuellen ist der Antifaschismus unersetzlich, weil er als eine sichere Sinekure der Nebenherrschaft die direkten Macht- und Prestigeverluste ersetzen oder mildern kann.

Das sind starke Motive dafür, in ihn weiter zu investieren. Aber die Rückwirkung auf die Klärung der Sozialismusfrage im gegenwärtigen Kampf der Interpretationen ist verhängnisvoll. Der Antifaschismus verstellt mit seinen Dämonisierungen des Kapitalismus der endlich fälligen ökonomischen Aufklärung den Blick und verstrickt das Interesse am Sozialismus in die Motivik des Intellektuellenproblems. Nach zwei Zusammenbrüchen totalitärer Ideologie in einem Land und in einem Jahrhundert besteht die unschätzbare Chance einer Entideologisierung, und zwar gerade dort, wo diese Erfahrung so konzentriert zu machen war.

Diese Überlegungen erhellen den Hintergrund der gegen die Antragsgegnerin und ihre Mitglieder  betriebenen Ausgrenzung. Die entsprechenden Medienkampagnen sowie die darauf aufsetzende  Inszenierung  von Unduldsamkeitskampagnen durch Repräsentanten der Regierungen und Verwaltungsbehörden  - begleitet von physischem „Antifa“-Terror gegen vermeintliche „Nazis“ -  werden verständlich als Ausdruck einer totalitären Involution ehemals emanzipatorischer Impulse. Es erscheint im Interesse der inneren Befriedung und einer besseren geistigen Durchdringung des Verhandlungsstoffs  geboten, Herrn Prof. Dr. Peter Furth  in der mündlichen Verhandlung zu befragen und ihm so Gelegenheit zu geben, seinen Theorieansatz für die Tatsachenerkenntnis fruchtbar zu machen.

Der Wissenschaftler ist Mitverfasser des maßgeblichen Handbuches über die Sozialistische Reichspartei und Mitherausgeber der Frühschriften von Karl Marx. In den Sechziger Jahren war er als Autor  für die Zeitschrift „Argument“ und als Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes  in der Protestbewegung der akademischen Jugend engagiert. Als Zweitgutachter im Promotionsverfahren pflegte  er mit  Rudi Dutschke regen Gedankenaustausch.

Zu 2):

Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer befaßt sich  seit Jahrzehnten  mit der Erforschung der  Jugendgewalt insbesondere im Hinblick auf Spannungspotentiale, die durch die Anwesenheit einer großen Zahl fremdkulturell geprägter Jugendlicher in Deutschland bedingt sind. Gestützt auf  empirische Erhebungen über einen langen Zeitraum hinweg  kann er sachverständig dabei behilflich sein, langfristige Trends bei der Herausbildung politischer Weltbilder  bei Jugendlichen aufzudecken.

Auf die Bedeutung der Heitmeyer-Studie „Verlockender Fundamentalismus“ für das Verbotsverfahren  wurde bereits in der Stellungnahme vom 20. April 2001 zum Antrag der Bundesregierung mit zwei Exkursen hingewiesen  (S. 132 ff., und 141 ff.). Der Sachverständige wird darlegen, daß die Antragsgegnerin auf absehbare Zeit die einzige Brücke darstellt, über die die deutschbewußten Jugendlichen – deren Zahl ständig zunimmt – zu der Überzeugung geführt werden können, daß sich ihr politisches Wollen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung  verwirklichen läßt.

Seine besondere Sachkenntnis versetzt ihn in die Lage, dem Gericht überzeugend darlegen zu können,
-         daß die in der Jugendszene zu beobachtende Gewaltbereitschaft Antrieben zu verdanken ist, die unabhängig vom politischen Gedankengut und auch unabhängig von der politischen Programmatik der Antragsgegnerin wirksam sind und
-         daß die Formierung dieser Kräfte zu einer mit einer  freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren politischen Willensgestalt nicht durch Abgrenzung und Ausgrenzung erreicht werden kann, sondern nur durcheine bedingungslose Zuwendung.

Zu 3):

Prof. Dr. Herwig Birg gilt als der führende Bevölkerungswissenschaftler. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demographie (DGD). Er ist in der  Tageszeitung „Die Welt“   sowie  in der „Berliner Morgenpost“ vom 2. Januar 2002 in  Interviews zu Wort gekommen. Der Wissenschaftler hat bei dieser Gelegenheit auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus dem Umstand ergeben, daß die Deutschen in ihrer Heimat schon bald eine Minderheit sein werden. Wörtlich heißt es in dem Interview in der „Berliner Morgenpost“:

„Wir denken immer, wenn wir von  Integration sprechen, an eine ‚deutsche’ Mehrheitsgesellschaft, in die eine Minderheit zu integrieren ist. Es kommt aber genau umgekehrt. In den Großstädten kippen bei den unter 40-Jährigen schon ab 2010 das Mehrheitsverhältnis Deutscher zu Zugewanderten. Integration bedeutet dann: Wie integriere ich mich als Deutscher in eine neue Mehrheitsgesellschaft aus Zuwanderern?“

Die Bedeutung der durch Prof. Dr. Birg dem Gericht zu vermittelnden Einsichten in die demographische Entwicklung in Deutschland für das Verbotsverfahren erschließt sich insbesondere im Hinblich auf die blutigen Kämpfe in den ethnischen Ghettos von Oldham, Burnley und Bradford (Großbritannien) im Sommer letzten Jahres. Diese sind Gegenstand eines Untersuchungsberichts („Cantle-Report“), über den „Die Welt“ über mehrere Tage hinweg wie folgt berichtete:

Die Welt, 12.12. 2001, Seite 6

Großbritannien stellt sich seinem Rassenproblem
.......

Roter Faden in allen Analysen ist, was der "Cantle-Report" - genannt nach seinem Leiter Ted Cantle, dem früheren Stadtdirektor von Nottingham "schockierend getrennte Stadteile" in manchen britischen Kommunen nennt. Die Bewohner lebten quasi "parallele Leben", existierten buchstäblich aneinander vorbei. Es hat sich, so schreiben die Autoren besorgt, in den letzten Jahrzehnten eine Praxis "freiwilliger Segregation" in städtischen Ballungsgebieten der britischen Insel heraus gebildet, eine Mauer, hinter der manche Ethnien und Glaubensgruppen sich voneinander abkapseln.

Die Welt - 13.12.2001, Seite 5

Die Debatte um die Zukunft des Multikulturalismus in Großbritannien ist nach der Veröffentlichung mehrerer Regierungsberichte über die Ursachen der Rassenunruhen vom vergangenem Sommer voll entbrannt. Das ist geradezu die Absicht der Regierung, die sich seit langem Sorgen macht darüber, dass "politische Korrektheit" den Bürgern die Zunge gebunden und sie daran gehindert hat, sich frei zu äußern in einer Frage von erstem nationalem Belang und Rang. ...

Innenminister David Blunkett: "Aber das Wort von der multikulturellen Gesellschaft ist inzwischen dermaßen abgewertet und Fehlinterpretationen ausgesetzt - man erwartet ja fast von uns, dass wir uns so aufführen, als sei jeder von uns multikulturell. Das aber ist nicht der Fall. Wir haben unterschiedliches Herkommen und unterschiedliche Interessen." ... Sein Populismus und seine Popularität unter den einfachen Bürgern machen David Blunkett umso verdächtiger im liberalen Lager. Dort bekämpft man ihn nicht nur wegen seiner Bereitschaft, die Rassenfrage in Großbritannien schonungslos diskutieren zu lassen, wie es der "Cantle-Report" vom Anfang dieser Woche (siehe DIE WELT vom 11. Dezember) seinerseits bekräftigte . ... Aber Blunkett ist unbeirrt. Er will der Uraltgewohnheit seiner Landsleute, heikle Dinge unter den Teppich zu kehren, zu Leibe rücken und den Ring des Schweigens - eine Variante der politischen Korrektheit  - durchbrechen. Nirgends ist diese Usance stärker eingerissen als in der Rassenfrage, über deren empfindliche Inhalte sich niemand Illusionen macht, aber die gerade wegen dieser empfindlichen Natur oft ausgeschwiegen werden . ...

Für Blunkett ist dieser Erfolg auch Resultat einesoffenen Gesprächsklimas, in dem niemand vor den Implikationen des Rassenproblems Reißaus nimmt. Wie aber sieht es normalerweise aus im Land? O-Ton Blunkett: "Es ist ja geradezu gefährlich geworden für weiße Menschen mittleren Alters, schwierige Probleme auch nur anzusprechen. Aber meiner Ansicht nach hat es die Wel satt, sich von Politikern herablassende Plattitüden reichen zu lassen."

Zumindest das tut der "Cantle-Report über die Kohäsion unserer Kommunen" nicht mehr. Er beschreibt schonungslos, wie in vielen städtischen Ballungsgebieten weiße und farbige Bevölkerungsgruppen inzwischen so etwas wie "parallele Leben" führen, eine Praxis "freiwilliger Segregation", hinter der sich Furcht und Misstrauen aufbauen und andere potentielle Zündstoffe, vor  allem soziale Ausgeschlossenheit, die freilich von vielen führenden Figuren innerhalb dieser Gettos durch falsch verstandene kulturelle Selbstdefinition noch befördert wird . ...

Da durften sich führende Persönlichkeiten der ethnischen Gemeinden groß tun in ihrer Fähigkeit, die Zentralregierung in London zu immer weiteren Subventionen überredet zu haben. Das aber vertiefte die Gegensätze nur weiter, statt sie zu überbrücken . ... Das alles fließt jetzt zu einer großen Debatte zusammen, zu der sich das Land, freigesetzt von politischer Korrektheit, bereit zu finden scheint. Die Flammen des Aufruhrs im Sommer, in Oldham, Burnley oder Bradford, erlauben kein Ausweichen mehr.

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Das Zusammenwirken der Wissenschaftler zu 2) und 3) in der mündlichen Verhandlung wird unter Auswertung des „Cantle-Reports“ die Einsicht vermitteln,
-         daß der Widerstand in der Bevölkerung  gegen die massenhafte Aufnahme von Fremden elementar ist,
-         daß eine ethnische  Infiltration diesen Ausmaßes hochexperimentellen Charakter hat und  ein Erfolg im Sinne wechselseitiger Akzeptanz  der verschiedenen Ethnien eher problematisch erscheint,
-         daß der aus dieser Entwicklung resultierende soziale Streß zu einer rassistischen  Aufladung des politischen Klimas führt und
-         daß die in Ansätzen bereits erkennbare  Abwendung von  institutionell vermittelten – gewaltfreien – Konfliktlösungen hin zu „exterminatorischen“ Konzepten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Bewußtsein der Bürger den Boden entziehen wird, weil die Rechtsordnung unter diesen Gegebenheiten nicht mehr als Vermittlerin eines gerechten  Interessenausgleichs erlebt wird, sondern als Zwangsordnung, die den schleichenden Volkstod  und die Chaotisierung der Gesellschaft bewirkt.

Daraus wird der Schluß zu ziehen sein, daß die Existenz und ungehinderte politische Betätigung der Antragsgegnerin eine notwendige Bedingung für die Stabilisierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist.

Vereinzelte extremistische Äußerungen von Mitgliedern bzw. Funktionsträgern der Antragsgegner – wenn sie sich tatsächlich nachweisen ließen - hätten in diesem Zusammenhang lediglich die Bedeutung von Warnsignalen vergleichbar mit körperlichem Schmerz, der Interventionen zur Beseitigung einer Gefährdungslage hervorruft.

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