NPD:
Anregung zur Vorbereitung der
mündlichen
Verhandlung, 15. Januar 2002 |
Anregung
Zur Vorbereitung der mündlichen
Verhandlung wird angeregt, folgende Personen gemäß § 27a
BVerfGG für sämtliche Verhandlungstage zu laden:
1. Professor em. für
Philosophie, Dr. Peter Furth, Bayerische Str. 2 , 10709 Berlin,
2. Professor Dr. Wilhelm
Heitmeyer, Institut für interdisziplinäre Konflikt- und
Gewaltforschung der Universität Bielefeld,
3. Professor Dr. Herwig
Birg, Universität Bielefeld.
Erläuterungen:
Zu 1):
In den Stellungnahmen zu
den Verbotsanträgen hat die Antragsgegnerin auf die auffällige
Asymetrie der zeitgeistlichen Stellungnahmen zu den totalitären Systemen,
die die Geschichte des 20. Jahrhunderts bestimmt haben, hingewiesen (vgl.
insbesondere die Stellungnahme vom 31. Mai 200 zum Antrag des Bundestages
S. 43 ff.). Prof. Dr. Furth ist auf seinem Fachgebiet mit bemerkenswerten
Deutungen zeitgeschichtlicher Erscheinungen hervorgetreten. Für das
anstehende Verfahren ist sein Aufsatz „Der Antifaschismus als Nachlaßproblem“
– Staatsbriefe 6-7/99 - besonders aussagekräftig. Daraus wird
nachfolgend der Abschnitt „Der epigonale Antifaschismus“ zitiert:
Man muß sehen, daß
der Antifaschismus in Deutschland eine spezifische Funktion übernommen
hat, die eigentlich gar nicht zu ihm gehörte, die nun aber nicht mehr
von ihm abzulösen ist. Nach dem Sieg über den Faschismus bekam
der Kommunismus als der konsequenteste Antifaschismus noch einmal welthistorischen
Kredit. Das galt vor allem für die jungen Deutschen, die eine vom
Faschismus unverdorbene Tradition erstrebten. Gerade bei ihnen hatte die
längst fällige historische Überprüfung des Kommunismus
nur wenig Chancen. Denn ihnen konnte die Zukunft nicht so wichtig sein
wie die Vergangenheit, oder anders: Eine Zukunft stand ihnen erst wieder
offen, wenn es ihnen gelang, die Vergangenheit loszuwerden. Und dafür
taugte die Übernahme der sozialistisch/kommunistischen Tradition wegen
des damit verbundenen Antifaschismus am besten.
Die historische Vitalität
des Kommunismus war für diese deutschen Intellektuellen nicht eine
Frage des Sozialismus, sondern eine Frage des Antifaschismus und nur im
Zusammenhang damit eine des Sozialismus. Das Motiv, das den Antifaschismus
unter den deutschen Intellektuellen so attraktiv und unangreifbar gemacht
hat, war eines der Entlastung von Schuld; damit kam aber ein Motiv in die
Auffassung des Kommunismus, das wie ein Tabu wirkte und den Kommunismus
nachhaltig vor Erkenntnis schützte, was den augenblicklichen Kampf
um die Interpretation seiner Niederlage so erbittert und auswegslos macht.
Was von Anfang an am epigonalen
Antifaschismus auffiel, war das selbstverständliche und unbefragte
Nebeneinander von geschehenem totalen Zusammenbruch des Faschismus einerseits
und behaupteterFortdauer seiner Macht andererseits.
Der epigonale Antifaschist
zeigte sich immer als derjenige, der nicht von der Niederlage des Faschismus
ausgehen konnte oder wollte, sondern von seinem weiterhin möglichen
Sieg. Um die Wiederholung des Faschismus beizeiten erkennen zu können,
richtete er seine Aufmerksamkeit auf historische und soziale Vorläuferschaften,
auf soziale und psychische Dispositionen, alles analytische Konstrukte
und als solche bloße Möglichkeiten, aus denen kein wirklicher
Faschismus zusammengesetzt werden konnte und die dennoch wie wirklicher
Faschismus angegriffen wurden.
Es handelt sich um eine
hochimaginäre Einstellung; denn die Phänomene, die beargwöhnt
werden, müssen, um als faschistische Symptome gelten zu können,
aus ihren konkreten Situationen herausgelöst werden und durch ihren
Bezug auf einen wesenhaften Hintergrund eine Bedeutung annehmen, die man
ihnen unmittelbar nicht ansehen kann, und umgekehrt brauchen die abstrakten
Hintergrundtendenzen Einzelphänomene, um den Anschein konkreter Geschichtlichkeit
zu erhalten. Damit werden Evidenzen erzeugt, die einem besonnenen Betrachter
nur gespenstisch vorkommen können ? Skinheads als Nachfolger der SA,
Fremdenfeindlichkeit als Nachfolgerassismus etc.
Was ist an diesem Blick,
dem sich ubiquitäre Phänomene der Vergesellschaftung so selbstgewiß
in Erscheinungen des Faschismus verwandeln können, mehr zu fürchten:
die simulative Imagination oder die abstraktive Gewaltsamkeit? Was ebnet
surrealer den Unterschied zwischen Ereignis und Simulation ein: die Einladung
zum "Antifa-Frühstück" oder die zur "Fascho-Jagd"? Irrealisierung
oder Ideologie und Verfolgungsbereitschaft verbinden sich. Wenn man bedenkt,
daß diese Schraube mit dem Stigma "Linksfaschismus" noch weiter gedreht
werden kann, merkt man, wie grundlos dieses ideologische Terrain geworden
ist.
Es ist grundlos, aber
zugleich "fundamentalistisch"; die ideellen und psychischen Motive, die
im Antifaschismus zusammenfließen, sind so massiv und dringlich,
daß sein Auftreten überdeterminiert ist und ohne die Berufung
auf starke Fundamente nicht auskommt. Die Idee eines kommunistischen Jenseits
der bürgerlichen Gesellschaft hat ihren charismatischen Zauber verloren.
Das hat Rückwirkungen auch noch auf die Ideen der bürgerlichen
Revolution und die Ideologie des Fortschritts überhaupt.
Das ganze Weltanschauungsgefüge
der Moderne ist davon in Mitleidenschaft gezogen. In dieser Situation bekommt
der Antifaschismus seine eigentümliche weltanschauliche Bedeutung.
Anfangs nur eine Seite an verschiedenen politischen Weltanschauungen, das
kleinste gemeinschaftliche Vielfache linker Parteien, ihr Volksfrontnenner,
nimmt der Antifaschismus nun die Gestalt einer selbständigen Weltanschauung
an.
In dieser Gestalt ist
er nicht mehr kommunistisch, sozialdemokratisch, liberal, katholisch etc.,
auch nicht mehr ökonomisch oder soziologisch begründet, er ist
nur noch moralisch, ist also so etwas wie politische Verkörperung
unbedingter Moral. In dieser Form, als die Weltanschauung eines unbedingten
Moralismus, hat der Antifaschismus in der Situation der Sinnkrise die Rettungsrolle
zugesprochen bekommen.
Schon immer war die rousseausche
Seele des politischen Moralismus, das Pathos vom guten Menschen, besonders
enttäuschungsfest; der Antifaschismus ist die geradezu paradigmatische
Vollendung davon; denn er erhebt sich auf einer Grundlage, die der Entmythologisierung
entzogen erscheint. Für diese Grundlage steht der Name Auschwitz,
und damit ist nicht ein empirisches Geschehen, sondern ein Absolutes
gemeint. Das war im Historikerstreit zu lernen.
Mit der Einzigartigkeit
des Auschwitz-Verbrechens stand nicht ein historisches Thema zur
Diskussion, sondern das Fundament eine Weltanschauung: Auschwitz
als das Geschichtszeichen einer negativen Theodizee, als negative Offenbarung,
die ein Unbedingtes zur Verfügung stellt, das enttäuschungsfest
ist, weil es über alle historische Relativierung hinaus ist.
Mit der Erscheinung des absolut Bösen in Auschwitz ist die Geschichte
für den Antifaschisten in eine Wendung gekommen, die ganz radikal
aufgefaßt werden muß. Entweder ist nach Auschwitz alles
Entstandene wert, daß es zugrunde geht, oder wir erkennen das Menetekel
und nehmen in ihm die Anzeichen der rettenden Menschlichkeit wahr.
Die Zeugen dieser Menschlichkeit sind die Opfer des Holocaust, die
durch ihr Opfersein jenseits von Schuld und Unschuld auf die reine Menschlichkeit
reduziert wurden, aber gerade durch diese Reduktion nun zu Zeugen einer
unbedingten und uneingeschränkten Menschlichkeit geworden sind.
Von der erinnernden Identifikation
mit den Auschwitz-Opfern erhofft sich der Antifaschismus einen neuen Citoyen,
von dem ein neues Gemeinwesen ausgehen soll. Es geht bei dieser Identifikation
um den Wert, für den die Opferzeugen stehen: um das absolute Gut reiner,
unbedingter Menschlichkeit. Sie muß in der Gestalt des neuen
Citoyen wiederkehren, wenn es zu einem anderen Gemeinwesen kommen
soll. Das aber führt in schwer aushaltbare Konsequenzen. Kann die
reine Menschlichkeit überhaupt außerhalb der Märtyrersituation,
in normalen alltäglichen bürgerlichen Verhältnissen, eine
bestimmte politische Gestalt annehmen? Eigentlich kann der Citoyen, der
aus der Identifikation mit den Opferzeugen des Faschismus hervorgeht, nicht
mehr der Bürger eines bestimmten Staates oder das Mitglied einer bestimmten
Nation sein. Sein Citoyensein greift höher und darf durch keinen Rest
von Partikularität mehr beschränkt sein.
Seine Sebstbestimmung
erkennt keine politischen Grenzen mehr an. Sie ist wahrhaft universal.
Sie erkennt nur ein Gemeinwesen an, in dem Moral und Politik restlos zusammenfallen.
Das ist das Gattungswesen Menschheit. Für die kathartische Erinnerung
an Auschwitz ist der politische Citoyen aufzuopfem, damit aus seiner Asche
der moralische Citoyen hervorgehen kann. Er repräsentiert eine versöhnte
übernationale Menschheit. Damit ist aber die Versöhnung, für
die er steht, nicht grenzenlos. Wo er nämlich den Zumutungen nationaler
Solidarität begegnet, verliert er rasch alle Versöhnlichkeit.
Aber die gehört ohnehin nur zu seinem Zukunftswesen.
Hier und jetzt zeichnet
ihn entschiedene Unversöhnlichkeit aus, die eigentümlicher Weise
immer unnachgiebiger auftritt, je weiter wir vom Faschismus entfernt sind.
Diese unnachläßliche Unversöhnlichkeit ist überhaupt
nicht leichtzunehmen; sie ist in sich so zweideutig wie der ganze epigonale
Antifaschismus. Wenn die noch so entfernte faschistische Vergangenheit
die Gegenwart durch Schuldgefühle immer wieder einholt, dann kann
nur die rigideste Unversöhnlichkeit, wie rituell und imaginär
sie auch immer ist, für Schutz und Entlastung sorgen. Das ist erst
recht so, wenn bei dieser Vergangenheitsbewältigung ein Extragewinn
gemacht wird; wenn die Schuldentlastung als nachgeholter Widerstand, als
Teilhabe am Sieg über den Faschismus erlebt wird - ein Selbstgefühl,
das die DDR wohl ihren Antifaschisten weithin vermittelt hat.
Damit ist ein Punkt erreicht,
an dem sichtbar wird, wie fließend der Übergang vom Haben der
Schuldgefühle zu ihrer Ausbeutung und Bewirtschaftung, vom Gewissen-Haben
zum Gewissen-Sein ist. Wenn Gesinnungsethik zur dominierenden politischen
Moral wird, ist eine solche Konsequenz unausweichlich.
Die moralisch-politische
Zweiteilung der Gesellschaft, die sich dabei herstellt, hat einen fatalen
Zwang in sich: Die Schuldgefühle der einen sind die Macht-Chancen
der anderen; aber wenn Schuldgefühle Machtressourcen sind, müssen
sie erhalten, reproduziert, ausgebaut werden, und die wichtigste Bedingung
dafür ist Unversöhnlichkeit, das heißt, das Verhältnis,
in dem sich die Seiten gegenüberstehen, ist manichäisch und die
Teilung tendenziell schismatisch.
Unversöhnlichkeit
und intellektuelles Machtinteresse bedingen sich im antifaschistischen
Moralismus; unverkennbar gerät die Aufklärung auch im Antifaschismus
in eine perniziöse Dialektik: Die Bewältigung der Vergangenheit
vollzieht sich als ihre Wiederholung, die Reproduktion von Schuldgefühlen
nimmt die Stelle rationaler Analyse ein, die in einen nicht endenden Aufschub
kommt, weil immer von neuem „Betroffenheit" als vorlaufendes Motiv der
Analyse hergestellt werden muß.
Das ist ein Mechanismus,
der in der gegenwärtigen Situation unaufhaltbar zu werden droht; die
Kompensationsleistungen, die vom Antifaschismus erwartet werden, sind für
die Betroffenen schließlich von höchster Dringlichkeit. Der
Kommunist, der so lange um des Klassenkampfes willen die Bürgerkriegsspaltung
der Gesellschaft für unvermeidlich und gut gehalten hat, kann dank
dem Antifaschismus an dieser Einstellung festhalten. Dem Intellektuellen
ist der Antifaschismus unersetzlich, weil er als eine sichere Sinekure
der Nebenherrschaft die direkten Macht- und Prestigeverluste ersetzen oder
mildern kann.
Das sind starke Motive
dafür, in ihn weiter zu investieren. Aber die Rückwirkung auf
die Klärung der Sozialismusfrage im gegenwärtigen Kampf der Interpretationen
ist verhängnisvoll. Der Antifaschismus verstellt mit seinen Dämonisierungen
des Kapitalismus der endlich fälligen ökonomischen Aufklärung
den Blick und verstrickt das Interesse am Sozialismus in die Motivik des
Intellektuellenproblems. Nach zwei Zusammenbrüchen totalitärer
Ideologie in einem Land und in einem Jahrhundert besteht die unschätzbare
Chance einer Entideologisierung, und zwar gerade dort, wo diese Erfahrung
so konzentriert zu machen war.
Diese Überlegungen erhellen
den Hintergrund der gegen die Antragsgegnerin und ihre Mitglieder
betriebenen Ausgrenzung. Die entsprechenden Medienkampagnen sowie die darauf
aufsetzende Inszenierung von Unduldsamkeitskampagnen durch
Repräsentanten der Regierungen und Verwaltungsbehörden
- begleitet von physischem „Antifa“-Terror gegen vermeintliche „Nazis“
- werden verständlich als Ausdruck einer totalitären Involution
ehemals emanzipatorischer Impulse. Es erscheint im Interesse der inneren
Befriedung und einer besseren geistigen Durchdringung des Verhandlungsstoffs
geboten, Herrn Prof. Dr. Peter Furth in der mündlichen Verhandlung
zu befragen und ihm so Gelegenheit zu geben, seinen Theorieansatz für
die Tatsachenerkenntnis fruchtbar zu machen.
Der Wissenschaftler ist Mitverfasser
des maßgeblichen Handbuches über die Sozialistische Reichspartei
und Mitherausgeber der Frühschriften von Karl Marx. In den Sechziger
Jahren war er als Autor für die Zeitschrift „Argument“ und als
Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes in der Protestbewegung
der akademischen Jugend engagiert. Als Zweitgutachter im Promotionsverfahren
pflegte er mit Rudi Dutschke regen Gedankenaustausch.
Zu 2):
Prof. Dr. Wilhelm Heitmeyer
befaßt sich seit Jahrzehnten mit der Erforschung der
Jugendgewalt insbesondere im Hinblick auf Spannungspotentiale, die durch
die Anwesenheit einer großen Zahl fremdkulturell geprägter Jugendlicher
in Deutschland bedingt sind. Gestützt auf empirische Erhebungen
über einen langen Zeitraum hinweg kann er sachverständig
dabei behilflich sein, langfristige Trends bei der Herausbildung politischer
Weltbilder bei Jugendlichen aufzudecken.
Auf die Bedeutung der Heitmeyer-Studie
„Verlockender Fundamentalismus“ für das Verbotsverfahren wurde
bereits in der Stellungnahme vom 20. April 2001 zum Antrag der Bundesregierung
mit zwei Exkursen hingewiesen (S. 132 ff., und 141 ff.). Der Sachverständige
wird darlegen, daß die Antragsgegnerin auf absehbare Zeit die einzige
Brücke darstellt, über die die deutschbewußten Jugendlichen
– deren Zahl ständig zunimmt – zu der Überzeugung geführt
werden können, daß sich ihr politisches Wollen auf dem Boden
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verwirklichen läßt.
Seine besondere Sachkenntnis
versetzt ihn in die Lage, dem Gericht überzeugend darlegen zu können,
-
daß die in der Jugendszene zu beobachtende Gewaltbereitschaft Antrieben
zu verdanken ist, die unabhängig vom politischen Gedankengut und auch
unabhängig von der politischen Programmatik der Antragsgegnerin wirksam
sind und
-
daß die Formierung dieser Kräfte zu einer mit einer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung vereinbaren politischen Willensgestalt nicht
durch Abgrenzung und Ausgrenzung erreicht werden kann, sondern nur durcheine
bedingungslose Zuwendung.
Zu 3):
Prof. Dr. Herwig Birg gilt
als der führende Bevölkerungswissenschaftler. Er ist Präsident
der Deutschen Gesellschaft für Demographie (DGD). Er ist in der
Tageszeitung „Die Welt“ sowie in der „Berliner Morgenpost“
vom 2. Januar 2002 in Interviews zu Wort gekommen. Der Wissenschaftler
hat bei dieser Gelegenheit auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus dem
Umstand ergeben, daß die Deutschen in ihrer Heimat schon bald eine
Minderheit sein werden. Wörtlich heißt es in dem Interview in
der „Berliner Morgenpost“:
„Wir denken immer, wenn wir
von Integration sprechen, an eine ‚deutsche’ Mehrheitsgesellschaft,
in die eine Minderheit zu integrieren ist. Es kommt aber genau umgekehrt.
In den Großstädten kippen bei den unter 40-Jährigen schon
ab 2010 das Mehrheitsverhältnis Deutscher zu Zugewanderten. Integration
bedeutet dann: Wie integriere ich mich als Deutscher in eine neue Mehrheitsgesellschaft
aus Zuwanderern?“
Die Bedeutung der durch Prof.
Dr. Birg dem Gericht zu vermittelnden Einsichten in die demographische
Entwicklung in Deutschland für das Verbotsverfahren erschließt
sich insbesondere im Hinblich auf die blutigen Kämpfe in den ethnischen
Ghettos von Oldham, Burnley und Bradford (Großbritannien) im Sommer
letzten Jahres. Diese sind Gegenstand eines Untersuchungsberichts („Cantle-Report“),
über den „Die Welt“ über mehrere Tage hinweg wie folgt berichtete:
Die Welt, 12.12. 2001,
Seite 6
Großbritannien stellt
sich seinem Rassenproblem
.......
Roter Faden in allen Analysen
ist, was der "Cantle-Report" - genannt nach seinem Leiter Ted Cantle, dem
früheren Stadtdirektor von Nottingham "schockierend getrennte Stadteile"
in manchen britischen Kommunen nennt. Die Bewohner lebten quasi "parallele
Leben", existierten buchstäblich aneinander vorbei. Es hat sich, so
schreiben die Autoren besorgt, in den letzten Jahrzehnten eine Praxis "freiwilliger
Segregation" in städtischen Ballungsgebieten der britischen Insel
heraus gebildet, eine Mauer, hinter der manche Ethnien und Glaubensgruppen
sich voneinander abkapseln.
Die Welt - 13.12.2001,
Seite 5
Die Debatte um die Zukunft
des Multikulturalismus in Großbritannien ist nach der Veröffentlichung
mehrerer Regierungsberichte über die Ursachen der Rassenunruhen vom
vergangenem Sommer voll entbrannt. Das ist geradezu die Absicht der Regierung,
die sich seit langem Sorgen macht darüber, dass "politische Korrektheit"
den Bürgern die Zunge gebunden und sie daran gehindert hat, sich frei
zu äußern in einer Frage von erstem nationalem Belang und Rang.
...
Innenminister David Blunkett:
"Aber das Wort von der multikulturellen Gesellschaft ist inzwischen dermaßen
abgewertet und Fehlinterpretationen ausgesetzt - man erwartet ja fast von
uns, dass wir uns so aufführen, als sei jeder von uns multikulturell.
Das aber ist nicht der Fall. Wir haben unterschiedliches Herkommen und
unterschiedliche Interessen." ... Sein Populismus und seine Popularität
unter den einfachen Bürgern machen David Blunkett umso verdächtiger
im liberalen Lager. Dort bekämpft man ihn nicht nur wegen seiner Bereitschaft,
die Rassenfrage in Großbritannien schonungslos diskutieren zu lassen,
wie es der "Cantle-Report" vom Anfang dieser Woche (siehe DIE WELT vom
11. Dezember) seinerseits bekräftigte . ... Aber Blunkett ist unbeirrt.
Er will der Uraltgewohnheit seiner Landsleute, heikle Dinge unter den Teppich
zu kehren, zu Leibe rücken und den Ring des Schweigens - eine Variante
der politischen Korrektheit - durchbrechen. Nirgends ist diese Usance
stärker eingerissen als in der Rassenfrage, über deren empfindliche
Inhalte sich niemand Illusionen macht, aber die gerade wegen dieser empfindlichen
Natur oft ausgeschwiegen werden . ...
Für Blunkett ist
dieser Erfolg auch Resultat einesoffenen Gesprächsklimas, in dem niemand
vor den Implikationen des Rassenproblems Reißaus nimmt. Wie aber
sieht es normalerweise aus im Land? O-Ton Blunkett: "Es ist ja geradezu
gefährlich geworden für weiße Menschen mittleren Alters,
schwierige Probleme auch nur anzusprechen. Aber meiner Ansicht nach hat
es die Wel satt, sich von Politikern herablassende Plattitüden reichen
zu lassen."
Zumindest das tut der "Cantle-Report
über die Kohäsion unserer Kommunen" nicht mehr. Er beschreibt
schonungslos, wie in vielen städtischen Ballungsgebieten weiße
und farbige Bevölkerungsgruppen inzwischen so etwas wie "parallele
Leben" führen, eine Praxis "freiwilliger Segregation", hinter der
sich Furcht und Misstrauen aufbauen und andere potentielle Zündstoffe,
vor allem soziale Ausgeschlossenheit, die freilich von vielen führenden
Figuren innerhalb dieser Gettos durch falsch verstandene kulturelle Selbstdefinition
noch befördert wird . ...
Da durften sich führende
Persönlichkeiten der ethnischen Gemeinden groß tun in ihrer
Fähigkeit, die Zentralregierung in London zu immer weiteren Subventionen
überredet zu haben. Das aber vertiefte die Gegensätze nur weiter,
statt sie zu überbrücken . ... Das alles fließt jetzt zu
einer großen Debatte zusammen, zu der sich das Land, freigesetzt
von politischer Korrektheit, bereit zu finden scheint. Die Flammen des
Aufruhrs im Sommer, in Oldham, Burnley oder Bradford, erlauben kein Ausweichen
mehr.
****
Das Zusammenwirken der Wissenschaftler
zu 2) und 3) in der mündlichen Verhandlung wird unter Auswertung des
„Cantle-Reports“ die Einsicht vermitteln,
-
daß der Widerstand in der Bevölkerung gegen die massenhafte
Aufnahme von Fremden elementar ist,
-
daß eine ethnische Infiltration diesen Ausmaßes hochexperimentellen
Charakter hat und ein Erfolg im Sinne wechselseitiger Akzeptanz
der verschiedenen Ethnien eher problematisch erscheint,
-
daß der aus dieser Entwicklung resultierende soziale Streß
zu einer rassistischen Aufladung des politischen Klimas führt
und
-
daß die in Ansätzen bereits erkennbare Abwendung von
institutionell vermittelten – gewaltfreien – Konfliktlösungen hin
zu „exterminatorischen“ Konzepten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
im Bewußtsein der Bürger den Boden entziehen wird, weil die
Rechtsordnung unter diesen Gegebenheiten nicht mehr als Vermittlerin eines
gerechten Interessenausgleichs erlebt wird, sondern als Zwangsordnung,
die den schleichenden Volkstod und die Chaotisierung der Gesellschaft
bewirkt.
Daraus wird der Schluß
zu ziehen sein, daß die Existenz und ungehinderte politische Betätigung
der Antragsgegnerin eine notwendige Bedingung für die Stabilisierung
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland
ist.
Vereinzelte extremistische
Äußerungen von Mitgliedern bzw. Funktionsträgern der Antragsgegner
– wenn sie sich tatsächlich nachweisen ließen - hätten
in diesem Zusammenhang lediglich die Bedeutung von Warnsignalen vergleichbar
mit körperlichem Schmerz, der Interventionen zur Beseitigung einer
Gefährdungslage hervorruft.
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