| NPD:
Ersuchen an das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die jüngsten
Ereignisse im Verbotsverfahren, 24. Januar 2002 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Herren,
der Antragsgegnerin sind
von der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts zwei Vermerke des
Bundesverfassungsrichters Dr. Jentsch vom 17.01.02 und 21.01.02, sowie
ein Vermerk des Richters am Bundesverfassungsgericht Dollinger vom 21.01.02
zur Kenntnis gebracht worden, die eine problematische Verfahrenslage widerspiegeln.
Die Antragsgegnerin beabsichtigt, sich zu den Verfahrenstatsachen – auch
unter rechtlichen Gesichtspunkten – zu äußern. Die Vermerke
haben folgenden Wortlaut:
1. BVR Dr. Jentsch vom 17.01.02:„Vermerk:
MD Dr. Schnappauf (BMI) hat mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass die
Liste der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung nicht termingerecht
übermittelt werden könne, es stehe jedoch fest, dass Minister
Schily zu Beginn anwesend sein werde. Weiterhin gab mir Herr Sch. davon
Kenntnis, dass die Anhörungsperson Frenz eine Aussagegenehmigung des
Landesamtes für Verfassungsschutz in Düsseldorf vorlegen werde.
Ich habe Herrn Sch. heutempfohlen, diese Information zu den Gerichtsakten,
anzuzeigen.“
2. RaBVG Dollinger vom 21.01.02„Vermerk
über ein Telefonat mit Herrn Ministerialdirektor Dr. Schnapauff (Bundesministerium
des Innern) am 21. Januar 2002, 11.10 Uhr. Herr
Dr. Schnappauff teilt mit, dass eine beabsichtigte Mitteilung in der Sache
dem Bundesverfassungsgericht gegenüber nicht in der erörterten
Form abgegeben werden könne. Die Sache sei im Bundesministerium des
Innern eingehend beraten worden. Der Bund könne über die Information
nicht frei verfügen. Darüber hinaus seien Aspekte des Fürsorgeschutzes
für den von der Information Betroffenen ausschlaggebend. Gleichwohl
sei von den Antragstellern geplant, die in Rede stehende Information in
abstrakter Form in das Eingangsplädoyer aufzunehmen. Eine Erörterung
der Angelegenheit auf der Staatssekretärs-Ebene stehe allerdings noch
aus. Diese Erörterung werde heute im Laufe des Tages stattfinden.
Danach werde Herr Dr. Schnapauff dem Bundesverfassungsgericht den genauen
Sachstand mitteilen.“
3. BVR Dr. Jentsch„Vermerk:
Anruf von MD Dr. Scbnappauf (BMIi): . Die heute morgen gegenüber Herrn
Dollinger angekündigte Erörterung habe stattgefunden und die
Bestätigung der diesem mitgeteilten Haltung ergeben.“
1.
den Bundesminister des Innern zu ersuchen, die Erklärung des Ministerialdirektors
Dr. Schnappauff gegenüber dem Richter am Bundesverfassungsgericht
Dollinger vom 21.01.02 (vgl. den Vermerk des Herrn Dollinger vom 21.01.02)
zu erläutern (Warum kann der Bund über die Information nicht
verfügen?).
Unabhängig
vom Ergebnis der hiermit angeregten Ermittlungen durch den Senat sollte
die zuständige Staatsanwaltschaft derFrage nachgehen, ob die hier
dargestellten Tatsachen den Anfangsverdacht einer strafbaren Verletzung
des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) durch den Ministerialdirektor
Dr. Schnappauff ergeben. Aus diesem Grunde habe ich eine Abschrift der
Staatsanwaltschaft Berlin übermittelt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Horst
Mahler, Rechtsanwalt
30 Kopien anbei.

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