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Bosbach (CDU): Bekämpfung des Extremismus hat höchste Priorität.
Rede in der Debatte des Deutschen Bundestages über der Verfassungswidrigkeit
der NPD, 8. Dezember 2001 |
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In der heutigen Debatte
des Deutschen Bundestages über die Verfassungswidrigkeit der NPD führt
der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Bosbach MdB, u. a. folgendes aus:
Die Bekämpfung des politischen
Extremismus, ganz gleich ob von rechts oder von links, ganz gleich aus
welchen ideologischen Quellen er gespeist wird, hat für die CDU/CSU-Fraktion
höchste Priorität. Und die Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen,
dass wir neben den Aufstand der Anständigen vor allem die Vernunft
der Zuständigen brauchen. Vorschnelle Festlegungen oder gar Vorverurteilungen
können den Blick auf die Realität verstellen und die Suche nach
den wahren Tätern erschweren und damit ungewollt Kräfte stärken,
die nunmehr behaupten könnten, dass von ihnen – entgegen anderslautender
Behauptungen – in Wahrheit keine Gefahr ausginge.
Politischer Extremismus ist
eine Kampfansage gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung und
damit eine zentrale Herausforderung für die wehrhafte Demokratie.
Gerade aus den bitteren Erfahrungen
der Weimarer Republik wissen wir, wie wichtig es ist, dass eine Demokratie
ihren Feinden entschlossen entgegen tritt. Nicht nur mit Worten, Demonstrationen
oder Lichterketten, sondern auch mit Taten. Der demokratische Verfassungsstaat
ist den potenziellen Opfern politisch motivierter Gewalt, aber auch sich
selber ein Höchstmaß an Schutz schuldig.
Die NPD des Jahres 2000 ist
nicht mehr die Altherrenriege der 60iger Jahre. Zwar hat sie in den vergangenen
30 Jahren einen großen Teil ihrer Mitglieder verloren, gleichzeitig
ist sie aber noch extremer, noch radikaler und vor allem noch gewaltbereiter
geworden.
Die Wesensverwandtschaft
mit dem Nationalsozialismus ist unübersehbar und umfänglich dokumentiert.
So hat z.B. die Jugendorganisation der NPD zum Teil wörtlich das 25-Punkte-Programm
der NSDAP von 1920 übernommen.
Schon seit Jahren wird systematisch
eine Radikalisierung der NPD in Richtung Neo-Nationalsozialismus betrieben.
In dem Neo-Nazi Organ „NS-Kampfruf“ wurde zu Anschlägen auf Generalbundesanwalt
Kay Nehm aufgerufen, die Leitparole lautete: „Eines Tages werden diese
Politbonzen ihrer absolut notwendigen Beseitigung hinzugeführt werden!
Für das System keinen Millimeter Boden, sondern 9 Millimeter.“ Zitat
Ende.
Wenn aus den Reihen der NPD
gefordert wird, man müsse die „Kanaken abknallen“ und auch „mit Ausländern
verheiratete Deutsche müssten dieses Schicksal erleiden“ oder wenn
der Pressesprecher der Jungen Nationaldemokraten wörtlich sagt „Dieses
verjudete Bonner System..., manchmal denke ich mir, eines Tages stehe ich
früh auf, ziehe meine schwarze Uniform an, und dann ist es so, als
ob nichts gewesen ist, und gehe nach Dachau“ / -Zitat Ende- dann kann eine
wehrhafte Demokratie nicht alleine mit dem Hinweis reagieren, man müsse
die NPD nicht mit einem Parteiverbot, sondern mit dem Stimmzettel bekämpfen.
Angesichts der Umstände,
- dass die politischen Ziele
der NPD mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland in keiner Weise vereinbar sind,
- dass sie antisemitisch,
rassistisch und fremdenfeindlich ist,
- dass sie den Parlamentarismus
als Grundvoraussetzung der Demokratie in Frage stellt,
- dass sie in einem hohen
Maße für ein geistiges Klima verantwortlich ist, das den Boden
für gewaltsame Übergriffe von Rechtsextremisten auf Ausländer
und andere Minderheiten in Deutschland schafft und
- dass sie darüber hinaus
zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt propagiert
sondern auch Gewalttätern eine politische Heimat bietet und sie logistisch
unterstützt
ist ein Antrag auf Verbot
dieser Partei nicht nur rechtlich möglich, sondern auch politisch
geboten.
Dies alles wissen wir aufgrund
des umfangreichen Tatsachenmaterials, das uns in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden
der Länder übermittelt haben. Nicht wenige von denen, die sich
in ihrer Argumentation heute auf die Informationen der Verfassungsschutzämter
berufen haben in den vergangenen Jahren wenig dazu beigetragen, die Arbeitsfähigkeit
dieser wichtigen Behörden zu verbessern. Im Gegenteil. So hat es beispielsweise
in einem großen norddeutschen Flächenstaat eine Stellenreduzierung
um 40% gegeben, andere Mitglieder der Regierungskoalition haben sogar die
Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert.
Wer unsere Demokratie stärken
will, die freiheitlichste, die es jemals in Deutschland gegeben hat, der
darf die Verfassungsschutzbehörden nicht ausdünnen, er muss sie
personell und organisatorisch stärken und ihre Arbeit auch politisch
wollen und unterstützen.
Nach sorgfältiger Auswertung
aller zur Verfügung stehenden Tatsachen und nach verfassungsrechtlicher
Prüfung sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat zu
der Überzeugung gelangt, dass ein Antrag auf Verbot der NPD aufgrund
der Verfassungsfeindlichkeit der Partei und wegen ihrer aggressiv-kämpferischen
Haltung zur Abwehr von Gefahren für unser Land und zum Schutz potenzieller
Opfer der ideologisch-motivierten Gewalt dringend geboten ist und vor dem
Bundesverfassungsgericht auch Erfolg haben wird.
Vor diesem Hintergrund begrüßen
wir es, dass die Bundesregierung nach zunächst verkündeter Ablehnung
dann doch noch den Vorschlag des bayerischen Innenministers Günther
Beckstein aufgegriffen hat, die NPD verbieten zu lassen und dass sie neben
dem Bundesrat ebenfalls einen Verbotsantrag stellen wird.
Aber:
Das Begehren der Koalitionsfraktionen,
der Deutsche Bundestag solle neben der Bundesregierung und dem Bundesrat
als dritte Prozesspartei vor dem Bundesverfassungsgericht einen eigenen
Antrag auf Verbot der NPD stellen, ist weder rechtlich geboten noch politisch
sinnvoll.
Für ein Parteiverbotsverfahren
ist es ausreichend, wenn entweder Bundesregierung oder Bundesrat einen
Antrag stellen. Im konkreten Fall haben sich bereits Bundesregierung und
Bundesrat entschlossen jeweils einen eigenen Antrag zu stellen – so dass
schon seit geraumer Zeit feststeht, dass sich das Bundesverfassungsgericht
demnächst, mit der ihm eigenen Gründlichkeit, mit der sachlichen
und rechtlichen Prüfung der Verbotsanträge befassen wird. Hierfür
bedarf es eines weiteren Antrages durch den Deutschen Bundestag nicht.
Die Stellung eines Antrages
auf Verbot einer verfassungswidrigen Partei ist eine klassische Aufgabe
der Exekutive. Und dies dürfte auch der Grund dafür sein, warum
es für den Antrag der Koalitionsfraktionen in der gesamten Geschichte
der Bundesrepublik Deutschland kein historisches Vorbild gibt. Beim Verbotsverfahren
gegen die SRP und die KPD war die Bundesregierung alleinige Antragstellerin.
Und erst vor wenigen Jahren wurde der Antrag gegen die „Nationale Liste“
vom Hamburger Senat und gegen die „FAP“ von der Bundesregierung und dem
Bundesrat gestellt. Und dies aus gutem Grund.
Alleine die Regierungen des
Bundes und der Länder kennen das gesamte Tatsachenmaterial, mit denen
die Verbotsanträge begründet werden sollen. Sie alleine kennen
die Beweise und die Beweismittel und deren Beweiskraft.
Und nur derjenige, der alle
Tatsachen und alle Beweismittel und deren Beweiswert kennt, ist in der
Lage unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die entscheidenden Fragen
zu beantworten, ob ein Parteiverbotsverfahren geboten ist und ob ein Antrag
auf Verbot einer Partei vor dem Bundesverfassungsgericht auch eine hinreichende
Aussicht auf Erfolg hat.
Dieser Ansicht ist auch der
Kollege Özdemir, der zutreffend darauf hingewiesen hat, der Bundestag
solle keinen eigenen Antrag stellen, weil er kein Beweiserhebungsverfahren
durchführen könne.
Außerdem sei der Hinweis
erlaubt, dass sich das Bundesverfassungsgericht ganz sicherlich nicht von
der Zahl der Antragsteller – ,sondern ausschließlich von der Überzeugungskraft
der vorzutragenden Tatsachen und dem Beweiswert der angebotenen Beweismittel
beeindrucken lassen wird. Wir sollten vor dem Bundesverfassungsgericht
schon den Eindruck vermeiden, als wollten wir durch eine ganze Phalanx
von Antragstellern möglicherweise fehlendes Gewicht von Argumenten
kompensieren oder gar das Gericht unter Druck setzen.
Gegen das Parteiverbotsverfahren
wurde eingewandt, die NPD müsse nicht juristisch -, sondern statt
dessen politisch bekämpft werden. Diese Argumentation übersieht
jedoch, dass eine als verfassungswidrig anerkannte Partei im öffentlichen
Leben weiter als verfassungsgemäß behandelt werden muss. Jede
nicht verbotene politische Partei – ganz gleich, ob sie verfassungsfeindliche
Ziele verfolgt oder nicht – hat grundsätzlich Anspruch auf staatliche
Parteienfinanzierung. Sie hat darüber hinaus auch Anspruch auf andere
staatliche oder öffentlich-rechtliche Leistungen, von der Zuteilung
von Sendezeiten im öffentlichen Rundfunk bis hin zur Bereitstellung
von öffentlichen Räumen für Wahlveranstaltungen. Die Bekämpfung
der NPD durch die Gewährung staatlicher Mittel oder durch die Zurverfügungstellung
kostenloser Sendezeiten dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben. Würden
Bundesregierung und Bundesrat keinen Antrag stellen, hätte dies im
Ergebnis die Folge, dass von Staats wegen ein verfassungswidriger Zustand
nicht nur geduldet, sondern dass er durch positives staatliches Handeln
auch noch gefördert würde und – nach geltender Rechtslage – auch
noch gefördert werden müsste. Ein nicht nur in sich widersprüchliches,
sondern ein von den Müttern und Vätern der Verfassung ganz sicherlich
nicht gewolltes Ergebnis.
Gelegentlich wird auch dahingehend
argumentiert, dass ein Parteiverbotsverfahren die politische Auseinandersetzung
mit der NPD und ihrer Ideologie nicht ersetzen könne. Karlsruhe könne
nur eine Partei -, nicht aber eine rechtsextreme, Ideologie verbieten oder
gar die Anhänger dieser Partei und zur Untätigkeit verurteilen.
Diese Argumentation ist nicht
besonders überzeugend.
Richtig ist, dass durch die
Einleitung des Verbotsverfahrens die politische Auseinandersetzung mit
der NPD- und anderen links- und rechtsextremen Gruppierungen und Ideologien
– nicht in den Hintergrund rücken darf. Auch die NPD müssen wir
nach wie vor wie alle anderen extremen Parteien auch nachhaltig politisch
bekämpfen. Vor allem aber müssen wir uns– intensiver als bisher
– mit den Gründen von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewaltbereitschaft
beschäftigen.
Für eine erfolgreiche
Bekämpfung von politischem Extremismus und Gewalt brauchen wir eine
vernünftige Kombination von sozialer Prävention einerseits und
staatlicher Repression andererseits. Wir brauchen Hilfsangebote vor allem
für gefährdete Kinder und Jugendliche. Viele, gerade aus der
rechtsextremistischen Gewaltszene, sind noch sehr jung. Gleichzeitig brauchen
wir aber auch eine schnelle und konsequente staatliche Reaktion auf Straftaten.
Der Staat muss beides gewährleisten. Gut 75 % der rechtsextremistischen,
fremdenfeindlichen Gewalttäter sind jünger als 21 Jahre. Schon
diese Zahl verdeutlicht, welche wichtige Funktion neben der Erziehung auch
das Jugendstrafrecht bei der Bekämpfung gewaltbereiter Extremisten
haben kann. Wir alle wissen, dass eine schnelle Reaktion der Gerichte gerade
auf jugendliche Straftäter oftmals mehr Eindruck macht als eine harte
Strafe.
Natürlich gibt es viele
Fälle, bei denen Hopfen und Malz verloren ist. Aber das gilt nicht
für alle, die sich im rechtsextremen Milieu bewegen. Das belegen jene
Aussteiger, die es schon geschafft haben, die schiefe Bahn zu verlassen
und für diejenigen, die gerne aussteigen würden, muss es geeignete
Hilfsangebote geben.
Vor allem aber brauchen wir
eine Kultur der Toleranz, der Akzeptanz auch desjenigen, der anders ist.
Wir brauchen eine Stärkung der Erziehungskraft der Familie ebenso
wie der schulischen Erziehungsaufgabe. Wohlwissend, dass die Schule nicht
die Reparaturwerkstatt für Versäumnisse in Familie, Gesellschaft
und Politik sein kann.
Aber es gibt doch nicht nur
die Alternative zwischen Verbotsverfahren einerseits und der politisch
geistigen Auseinandersetzung mit Extremisten auf der anderen Seite. Wir
müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Die NPD propagiert den Kampf
um die Köpfe, die Parlamente und um die Straße. Auch deshalb
dürfen wir Neo-Nazis und anderen Extremisten nicht auch noch öffentlichkeits-
und medienwirksame Kulissen für ihre Aufzüge liefern. Ich erinnere
nur an den Aufzug der NPD am 29. Januar durch das Brandenburger Tor. Solche
Aufzüge blamieren nicht nur die Hauptstadt Berlin, sie diskreditieren
Deutschland insgesamt. Sie schaden unserem Ansehen in der ganzen Welt.
Wir dürfen sie nicht länger zulassen. Demonstrationen, deren
erkennbares Ziel es ist, unsere verfassungsmäßigen Werte zu
verhöhnen und die das Ansehen Deutschlands in der Welt nachdrücklich
beschädigen, müssen unter erleichterten Bedingungen verboten
werden können.
Das in Art. 8 gesicherte
Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut, das nicht
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden kann. Und dies tun wir auch nicht.
Es kann keine Rede davon sein, dass unser Gesetzentwurf das Grundrecht
verletzt, denn schon jetzt sind ihm zum Schutz anderer wichtiger Gemeinschaftsgütern
Schranken gesetzt. Und aus der Verfassung ergibt sich auch kein garantiertes
Recht für Neo-Nazis und andere Extremisten, ihre Demonstrationen ausgerechnet
am Brandenburger Tor und demnächst am Holocaust-Denkmal abzuhalten.
Nachdem sich jetzt auch die
Innenminister einstimmig dafür ausgesprochen haben, Versammlungen
an historisch oder kulturell besonders bedeutsamen Örtlichkeiten nur
dann zu erlauben, wenn die Demonstration nicht die Würde des Ortes
verletzt, hoffe ich bei unserer Gesetzesinitiative auf eine breite parlamentarische
Mehrheit.
Den Gegnern eines Verbotsantrags
möchte ich noch folgendes sagen.
Gerade in den vergangenen
Monaten haben wir – auch von dieser Stelle – aus guten Gründen eine
Kultur des Wegsehens beklagt und eine Kultur des Hinsehens und der Einmischung
gefordert. Wir haben die Bürgerinnen und Bürger zu mehr Zivilcourage
aufgefordert, was nicht selten viel leichter gesagt als getan ist.
Wenn jedoch der Staat selber
diejenigen Möglichkeiten nicht nutzt, die er hat, um sich selber,
seine verfassungsmäßige Ordnung und die potenziellen Opfer politisch
motivierter Gewalt zu schützen, dann wirkt er nicht besonders glaubwürdig.
Wer Zivilcourage fordert,
muss auch Staatscourage zeigen.

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