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Stellungnahme der NPD
zum Verbotsantrag der Bundesregierung, 20. April 2001 - Volldokumentation ohne "Exkurse"![]()
Einleitung / Hinweis auf Rechtsmißbrauch
Umstände des Rechtsmißbrauchs
Gibt es eine rechtliche Grundlage für ein Parteienverbot?
Zu den von der Antragstellerin konstruierten Verbotsgründen
Der Antrag der Bundesregierung ist auch im übrigen unschlüssig...
Schlußbemerkung
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[Seite 2]
In vorstehend bezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Antrag der Bundesregierung zum Hauptverfahren nicht zuzulassen..
Begründung
Jedes lebhafte Gefühl des Unrechts, mit Verstande und Macht begleitet, muß eine rettende Macht werdenDie Antragstellerin mißbraucht ihr Antragsrecht, um die Antragsgegnerin als Konkurrentin der derzeitig im Bundestag vertretenen Parteien auszuschalten
[J.G. Herder]Der Verbotsantrag dient nicht dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern dem Schutz einer gescheiterten Politik. Die Multiethnisierung der Bevölkerung in der Mitte Europas soll als nicht mehr debattierbares Schicksal unseres Volkes hingenommen werden.
Die dem Gericht von der Antragstellerin unterbreiteten Ermittlungsergebnisse ergeben keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein Verbot.
Die Bestrebungen, die Antragsgegnerin zu verbieten, sind im Zusammenhang mit einer intensiven Medienkampagne zu sehen, die die Vorstellung vermittelt hat, daß der erwachende Wille zum Deutschtum sich in der Jugend als aggressive Ablehnung der im Grundgesetz vorgegebenen politischen Formen und in Gewaltbereitschaft zeige.
Diese Vorstellung entspricht nicht den Tatsachen. Das Verbotsverfahren wird die Nagelprobe darauf sein, ob das Recht sich gegen manipulative Berichterstattung behaupten kann oder bereits das Opfer einer offensichtlich unkontrollierbaren und unverantwortlichen gesellschaftlichen Nebengewalt geworden ist.
Inwieweit die Geheimdienste – nicht nur die der Bundesrepublik – durch Provokationen und agents provocateurs an der Erzeugung spektakulärer „Gewalttaten“ beteiligt sind, um Deutschland in Verruf zu bringen und die Bereitschaft zur Preisgabe rechtsstaatlicher Standards („Stunde der Repression“, „Aufstand der Anständigen“ – G. Schröder) hervorzurufen, wird zu gegebener Zeit mit entsprechenden Beweisanträgen beleuchtet werden.
Die Antragsgegnerin steht im Mittelpunkt dieser Verunglimpfungs- und Repressionsstrategie, weil sie offensichtlich die einzige politische Partei ist, die von der überwiegenden Mehrheit der deutschbewußten Jugend akzeptiert und demnächst auch gewählt werden wird.
[Seite 3]
Jene Kräfte, die die Wiederbelebung des Deutschtums unter allen Umständen verhindern wollen – aus welchen Gründen auch immer –, fordern eben deshalb das Verbot der Antragsgegnerin, weil ihnen die Durchsetzung dieses nationalen Zieles schlechthin ein Greuel ist, egal, ob dieses auf friedlichem Wege oder durch einen gewaltsamen Umsturz erreicht werden soll. Sie sind in Wahrheit die Feinde der Volkssouveränität sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie sind – objektiv - die Gehilfen einer Fremdherrschaft über das deutsche Volk (zur Vasallität der Bundesrepublik Deutschland vgl. den Exkurs „Zbigniew Brzezinski“).
Diese resultiert aus der „Umerziehung“, denen die in den westlichen Besatzungszonen lebenden Deutschen völkerrechtswidrig unterworfen waren und es noch heute sind. Bei diesem Programm handelte es sich keineswegs um einen Aufklärungsfeldzug zur Beseitigung von Irrtümern, die durch die nationalsozialistische Massenbeeinflussung hervorgerufen worden waren, sondern um einen tiefen Eingriff in das Seelenleben der Deutschen mit dem Ziel, diese im Interesse der Siegermächte kulturell umzuschaffen. Zu diesem Zweck wurden aufgrund strategischer Planung die subtilsten Manipulationstechnologien eingesetzt. Einzelheiten dieser fortgesetzten Kriegführung gegen das Deutsche Volk sind in dem Exkurs zur Umerziehung dargestellt.
Andere, die das Verbot fordern, obwohl sie die Souveränität des deutschen Volkes achten und deshalb bereit wären, einen friedlichen Wandel hinzunehmen, wenden sich gegen die Antragsgegnerin, weil sie sich offenbar in einem Irrtum befinden. Sie Verwechseln in der gegenwärtigen Lage Ursache und Wirkung. Sie scheinen überzeugt zu sein, daß die Impulse zu einer gewaltsamen Entladung des Protestes gegen die deutschfeindliche Politik von der Antragsgegnerin ausgehen. Sie hoffen, durch das angestrebte Verbot die Gewalt „in den Griff“ zu bekommen.
Dabei übersehen sie – vermutlich unter dem Einfluß der die Wirklichkeit entstellenden Medienkampagnen – die Entschlossenheit der Antragsgegnerin, dieser „Kurzschlußpolitik“ mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzuwirken. Diese Entschlossenheit gründet sich auf die Überzeugung, daß der gewalttätige Protest sowohl das deutsche Volk in Bürgerkriegsfronten zerteilt, als auch Wasser auf die Mühlen der antideutschen Propaganda ist, die die Seelen der Deutschen zerstört.
Wenn es eine Chance gibt, den wachsenden Unmut der deutschwilligen Deutschen über ihre anhaltende Demütigung und Erniedrigung in friedliche Bahnen zu lenken, dann nur mit der Antragsgegnerin und nicht gegen sie.
I. Umstände des Rechtsmißbrauchs
Die Antragstellerin hat sich in der am 8. November 2000 im Internet veröffentlichten Antragsbegründung zu ihren Motiven geäußert.
Es heißt dort auf Seite 51:
a) Gefahr, die von der NPD ausgehtUnd weiter auf Seite 53:Die NPD stellt eine ernsthafte Gefahr für die Verfassungsordnung dar.
Die NPD hat zwar nur geringe Wahlerfolge (vgl. hierzu 1. 1. f) S. 8ff) vorzuweisen, sie hat sich aber in den letzten Jahren zu einer Partei entwickelt, die zunehmend dem sozialen Jugendprotest und der Jugendgewalt politische Richtung und vermeintliche Legitimation verleiht. Die NPD sucht erkennbar nach einer Durchsetzungsstrategie für ihre verfassungsfeindlichen Ziele; die Anpolitisierung jugendlicher Subkulturen und deren Instrumentalisierung für ihr Ziel, den "nationalen Widerstand auf die Straße" zu tragen, steht im Zentrum ihrer politischen Bemühungen. In einer Situation, in der laut Shell-Jugendstudie 2000 die große Mehrheit der Jugend der Auffassung ist, daß zu viele Ausländer (im Original fehlt dieses Wort) in Deutschland leben (a.a.O., S. 19), bekommt der von der NPD mit der "nationalen Jugend" beabsichtigte "Kampf um die Straße" seine besondere und akute Brisanz.
c) Erforderlichkeit Ein milderes Mittel als ein Verbot steht zur Abwehr der von der NPD ausgehenden Gefahr nicht zur Verfügung.In der Vergangenheit hat eine intensive geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und insbesondere der NPD stattgefunden. Diese reicht von der Aufklärung durch die Verfassungsschutzbehörden bis hin zur Aufklärungsarbeit
[Seite 5]der Zentralen für politische Bildung. Auch in den Schulen und der allgemeinen Jugendarbeit wurde eine intensive Bildungsarbeit geleistet. Eine zusammenfassende Übersicht über Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit der letzten 10 Jahre enthält die Bundestagsdrucksache Nr. 14/3349 vom 12.05.2000. Auch die Länder sind hier in vielfältiger Weise aktiv.Die empirisch bei "der großen Mehrheit" der deutschen Jugend" ermittelte Auffassung, daß zu viele Ausländer im Lande leben, wird von der Regierung als Gefahrenlage gesehen.Alle diese Maßnahmen vermochten jedoch nicht, die wachsende Aggressivität der NPD und ihre zunehmende Attraktivität insbesondere für Jugendliche zu verhindern. (S. 53)
Damit ist der Gedanke der Volkssouveränität verneint und das Deutsche Volk unter Gedankenaufsicht gestellt: Die Auffassung, daß zu viele Fremde im Lande leben, soll den Deutschen nicht gestattet sein. Wer derartige Gedanken äußert, wird als „Ausländerfeind“, als „Rassist“ und als „Neonazi“ stigmatisiert. Steuergelder in 3-stelliger Millionenhöhe werden für „Projekte“ verausgabt, deren Zweck es ist, den Deutschen diese Einstellung auszutreiben. Da das nicht fruchtet, soll mit dem Verbot der Antragsgegnerin jetzt den Deutschen die Möglichkeit genommen werden, ihren Willen zur Erhaltung von Volk und Heimat politisch zu organisieren. Ja, es ist soweit gekommen, daß allein schon diese Wortwahl als anrüchig – nämlich als „völkisch“ – gilt. „Volk“ und „Nation“ – so wird an den Universitäten gelehrt -seien „Phantasmagorien“ (Wahngebilde). Ihr Nimbus sei im Feuer von zwei Weltkriegen zu Asche verbrannt.
Das Wort „Toleranz“ –so hat es Martin Walser in seiner Pauslkirchenrede lakonisch festgestellt - könne in Ermangelung des damit bezeichneten Gegenstandes aus dem deutschen Sprachschatz gestrichen werden. Das ist noch ungenau: Die Gedanken an Deutschland fallen schon im Stadium ihrer Entstehung der Selbstzensur zum Opfer, durch die sich die Deutschen gegen Verfemung schützen.
Hier soll zunächst in einer Rückschau auf Bekundungen verantwortlicher Politiker dargetan werden, daß das, was heute als Äußerung „fremdenfeindlicher“, „rassistischer“ und „neonazistischer“ Bestrebungen verfolgt wird, vor ein paar Jahren noch in den Äußerungen der Repräsentanten der Bundesrepublik und führender Politiker der Regierungsparteien gegenwärtig war.
Bundeskanzler a.D. Helmut Kohl erklärte schon im Jahre 1982 – vor seiner ersten Regierungserklärung - in einem Interview, das am 03.10.1982 im ZDF ausgestrahlt wurde:
„Wir haben im Lande eine kritische Entwicklung. Wir haben eine Entwicklung, in der auch geredet wird von Ausländerfeindlichkeit.
[Seite 6]Ich glaube dies nicht. Es ist doch überhaupt in Wahrheit kein Problem der Ausländer, sondern es ist in Wahrheit ein Problem der großen Zahl, der zu großen Zahl von türkischen Mitbürgern in Deutschland. Und diese Menschen sind hierher gekommen, in vielen Fällen von uns geholt, und sie müssen jetzt in einer menschlich anständigen Weise auch mit uns zusammenkommen. Es darf nicht heißen, der Mohr hat seine Pflicht getan, der Mohr muß gehen. Aber es ist auch wahr, daß wir die jetzige vorhandene Zahl der Türken in der Bundesrepublik nicht halten können, daß das unser Sozialsystem, die allgemeine Arbeitsmarktlage, nicht hergibt. Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen. Das ist einfach ein Gebot der Fairneß untereinander, das offen auszusprechen.“Beweis:1. Zeugnis des Altbundeskanzlers Helmut Kohl
2. Vorlage des Sendeprotokolls des ZDF vom 03.10.82Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) meldete am 26. Januar 1983:
"Bundeskanzler Helmut Kohl hat darauf hingewiesen, daß der Zuzugsstopp für ausländische Arbeitnehmer nicht genüge. Darüber hinaus muß nach den Worten des Kanzlers ein erheblicher Teil der rund zwei Millionen in de Bundesrepublik lebenden Türken in ihre Heimat zurückkehren."Beweis:Archivauskunft der Nachrichtenagentur AP
1982 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 4,666 Millionen Ausländer, davon 2,4 Mio Menschen türkischer Herkunft. In der 16-jährigen Regierungszeit von Helmut Kohl hat sich die Zahl der Türken in Deutschland verdoppelt..
Beweis:
Auskunft des Bundesamtes für Statistik
Ein Jahrzehnt später hat sich Altbundeskanzler Helmut Schmidt in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau zur Überfremdungsproblematik wie folgt geäußert:
Ich glaube, daß es ein Fehler war, daß wir zu Zeiten von Ludwig Erhard mit Fleiß und allen möglichen Instrumenten ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik hineingesogen haben. ..... die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müsste, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig.
[Seite 7]Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen .... Weder aus Frankreich, noch aus England, noch aus Deutschland dürfen Sie Einwanderungsländer machen. Das ertragen diese Gesellschaften nicht. Dann entartet die Gesellschaft: Wenn es irgendwo Ärger gibt zum Beispiel über de facto vierzig Prozent Arbeitslosigkeit in den östlichen Bundesländern, bricht sich die Frustration irgendwo Bahn und endet in Gewalt. ..... Es hat alles seine Grenzen. Die Vorstellung einer multikulturellen Gesellschaft mag ethisch begründbar sein; praktisch ist sie in einer Demokratie, wo jeder Bürger tun und lassen kann, was er will, kaum zu verwirklichen. ..... die Vorstellung, wie sie etwa Heiner Geißler jahrelang verbreitet hat, daß wir mehrere Kulturen nebeneinander haben könnten, habe ich immer für absurd gehalten. Sie ist idealistisch, aber völlig jenseits dessen, was die Gesellschaft bereit ist zu akzeptieren. Da wir in einer Demokratie leben, müssen wir uns auch ein bißchen, bitte sehr, nach dem richten, was die Gesellschaft will, und nicht nur nach dem, was sich Professoren ausgedacht haben.[...]
Schaun Sie sich die Lage in diesen beiden Kunststaaten an, die in den Pariser Vorortverträgen 1919 geschaffen worden sind. Der eine heißt Tschechoslowakei und der andere Jugoslawien. In dem Augenblick, in dem die Machtklammer nicht mehr hält, bricht dieser jugoslawische Staat auseinander, weil die Bosniaken und die Serben sich nicht miteinander vertragen wollen. Weswegen bricht heute der Staat Tschechoslowakei auseinander? Weil die Slowaken glauben, sie werden von den Tschechen benachteiligt. Sie sagen nicht: der Kapitalismus, der Kommunismus, die Diktatur, der Faschismus. Sie sagen: Die Tschechen benachteiligen uns, wir wollen davon los. Das sind tief verwurzelte Instinkte!
Aus Deutschland ein Einwandererland zu machen, ist absurd. Es kann dazu kommen, daß wir überschwemmt werden. Am Anfang dieses Jahrhunderts bestand die Menschheit aus 1,6 Milliarden Menschen, heute sind es 5,6. Am Ende dieses Jahrzehnts werden es über 6 Milliarden Menschen sein. Das heißt eine Vervierfachung der Menschheit innerhalb eines einzigen Jahrhunderts. Vorher haben wir zigtausende von Jahren gebraucht, um die Menschheit auf 1,6 Milliarden zu bringen. Jetzt verdoppelt sich die Menschheit alle 43 Jahre. Jedes Jahr wächst die Menschheit um etwas mehr als die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, um mehr als 80 Millionen. Diese Explosion findet zu weit mehr als 90 % im Süden statt, in den Entwicklungsländern und in den Least Develloped Countries. Die Menschen finden dort weder genug zu essen, noch finden sie genug Wasser, noch genug Luft und Jobs. Sie wollen nach Nordamerika, nach Mitteleuropa.
[...]
[Seite 8]Der Prozeß dieser Bevölkerungsexplosion muß weltweit gestoppt werden, sonst gibt es Katastrophen..... Das sind die dicken Probleme, die kommen. Wenn wir, die Menschheit, dieses Problem nicht bewältigen, brauchen wir in dreißig Jahren nicht mehr über Deutschland als Einwanderungsland zu streiten. Wir werden de facto überschwemmt und sind darauf nicht vorbereitet. Wenn wir heute versuchen würden, uns darauf vorzubereiten, haben Sie alle zwei Jahre einen Regierungswechsel. Dann geht die Stabilität der Demokratie verloren.[...]
Es muß mich doch überhaupt niemand hindern, für die Asylbewerber Lager zu bauen mit fließendem Wasser und Toilette und anständiger Versorgung, um sie dort erst mal unterzubringen bis der Antrag geprüft worden ist. Weswegen müssen die über das ganze Land verteilt werden, auf Schulhöfen in der Großstadt? Was sind das für absurde Auswirkungen!
[...]
Es ist jedenfalls besser das zu tun (sie in Lagern unterzubringen), als sie den Familien in die Wohnung zu setzen. Das kommt doch übermorgen, wenn es so weitergeht. Es hindert niemand die Bundesregierung oder die Landesregierungen, Lager zu bauen. Es werden ja auch Kasernen gebaut. Es muß derjenige, der aus Bosnien oder aus Rumänien kommt, wissen: Er kommt ins Lager, möglicherweise so lange, bis sein Fall entschieden ist. Aber wenn sein Fall negativ entschieden worden ist, dann muß der Mann auch abgeschoben werden. Aber den Willen dazu sehe ich auch nicht.
Beweis:1. Zeugnis des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt
2. Frankfurter Rundschau, 12. 9.1992, S. 8Wer heute – im Jahre 2001 – als Bürger, der nicht den Schutz der Prominenz für sich hat, solche Standpunkte öffentlich äußert, muß mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung rechnen.
Beweis:
Gutachten des Präsidiums des Bundesgerichtshofes
Die von der Bundesregierung jetzt als Alarmsignal bemühte Shell-Jugendstudie 2000 belegt lediglich, daß sich die Prognosen der Altbundeskanzler als zutreffend erweisen. Diese hatten aus ihrer Einsicht die Konsequenz dahingehend gezogen, daß die sich abzeichnenden Gefahren durch politisches Handeln beseitigt werden sollten. Wie drastisch sich diese darstellten, hat Bundeskanzler Helmut Schmidt im November 1981 auf einer DGB-Veranstaltung unverblümt mit den Worten ausgesprochen:
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"Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag."Beweis:Zeugnis des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt
Im Februar 1982 - kurz vor dem Ende seiner Regierungszeit - formulierte Schmidt das politische Ziel gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit (vom 5. 2.1982) wie folgt:
"Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze."Wir wissen, daß seitdem noch weitere Millionen Türken in unser Land eingeströmt sind und sich hier niedergelassen haben. Es sind in diesen Jahrzehnten aber auch noch andere völkische Minderheiten auf deutschem Heimatboden seßhaft geworden, die insgesamt den Anteil der moslimischen Bevölkerung beträchtlich erhöhen.Diese Entwicklung führte – wie von den Bundeskanzlern vorhergesehen - bei der deutschstämmigen Bevölkerung zu steigender Streßbelastung. Und es waren nicht erst die Kanzler Schmidt und Kohl, die die Verhältnisse vorausahnten, die heute eingerissen sind.
Das Problem war schon viel früher erkannt worden.
Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) hatte schon 1965 erklärt:
"Die Heranziehung von noch mehr ausländischen Arbeitskräften stößt auf Grenzen. Nicht zuletzt führt sie zu weiteren Kostensteigerungen und zusätzlicher Belastung unserer Zahlungsbilanz." (Regierungserklärung vom 10.11.1965)Damals lebten bei uns 1,172 Millionen Ausländer.Bundeskanzler Willy Brandt mahnte in seiner Regierungserklärung vom Januar 1973:
"Es ist aber notwendig geworden, daß wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten."Es lebten 1972 bei uns 3,526 Millionen Ausländer.Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Sein Nachfolger im Amte, Helmut Schmidt, wurde schon 1975 sehr viel deutlicher. Die Ruhr-Nachrichten vom 13. 2.1975 berichteten:
[Seite 10]
»Schmidt warnte vor einem Nationalitätenproblem in der Bundesrepublik. Vor dem Kabinett vertrat er die Ansicht, daß beim Zuzug von Gastarbeiterangehörigen die zulässige Grenze inzwischen erreicht und in manchen Fällen schon überschritten sei.«1975 gab es bei uns 4,089 Millionen Ausländer gleich 6, 6 Prozent der Bevölkerung.Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Der mit der Problemanalyse betraute ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Heinz Kühn (SPD), hatte als Ausländerbeauftragter 1980 erklärt:
"Wenn die Zahl der Ausländer, die als Minderheit in einer Nation leben, eine bestimmte Grenze überschreitet, gibt es überall in der Welt Strömungen des Fremdheitsgefühls und der Ablehnung, die sich dann bis zur Feindseligkeit steigern...Allzuviel Humanität ermordet die Humanität." (Neue Osnabrücker Zeitung vom 13. 9.1980)1980 lebten bei uns 4,453 Millionen Ausländer.Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Vier Monate später schlug Heinz Kühn Alarm. In der Illustrierten Quick vom 15. Januar 1981 wurde er wie folgt zitiert:
"Unsere Möglichkeiten, Ausländer aufzunehmen, sind erschöpft. "Übersteigt der Ausländeranteil die Zehn-Prozent-Marke, dann wird jedes Volk rebellisch."Zu dieser Zeit lebten bei uns 4,629 Millionen Ausländer.Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Richard von Weizsäcker stellte in seiner Eigenschaft als Regierender Bürgermeister von Berlin in seiner Regierungserkklärung vom 2. Juli 1981 fest:
"Nur wenn es gelingt, wirksame Maßnahmen gegen einen weiteren Ausländerzuzug zu ergreifen, nur dann werden wir mit denen, die hier verbleiben, zu einer menschenwürdigen Mitbürgerschaft kommen."In seiner Rede vor der Ausländer-Tagung der CDU in Bonn vom 21.Oktober 1982 führte der Chef der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Alfred Dregger, aus:
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"Die Rückkehr der Ausländer in ihre Heimat darf nicht die Ausnahme, sondern muß die Regel sein. Es ist nicht unmoralisch zu fordern, daß der uns verbliebene Rest Deutschlands in erster Linie den Deutschen vorbehalten bleibt."Der bayerische Staatsminister Dr. Pirkl erklärte in seiner Rede vor dem bayerischen Landtag am 25. 3.1981:"Die mit der Ausländerproblematik verbundenen humanitären, infrastrukturellen, sozialen, gesellschaftlichen und politischen Belastungen sind inzwischen so schwerwiegend, daß niemand mehr leichtfertig einer weiteren Zunahme der Ausländerzahlen das Wort reden darf, niemand mehr die weitere Umgehung des Anwerbestopps durch eine ungeahnte Flut von zum Teil sehr problematischen Scheinasylanten dulden kann."1981 gab es bei uns 4,629 Millionen Ausländer gleich 7,5 Prozent der Bevölkerung.Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Das Problem wurde von den Politikern als immer bedrohlicher empfunden. Die deutsche Bevölkerung wurde unruhig. Die Politiker begannen, um ihre Macht zu fürchten. Herbert Wehner, damals Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag führte am 15. Februar 1982 in einer Sitzung des Parteivorstandes aus:
Wenn wir uns weiterhin einer Steuerung des Asylproblems versagen, dann werden wir eines Tages von den Wählern, auch unseren eigenen, weggefegt. Dann werden wir zu Prügelknaben gemacht werden. Ich sage Euch – wir sind am Ende mitschuldig, wenn faschistische Organisationen aktiv werden. Es ist nicht genug, vor Ausländerfeindlichkeit zu warnen – wir müssren die Ursachen amgehen, weil uns sonst die Bevölkerung die Absicht, den Willen und die Kraft abspricht, das Problem in den Griff zu bekommen.In dieser Lage entschloß sich Bundeskanzler Kohl zu einer demonstrativen Geste. Am 27. August 1986 erklärte er vor der Bundespressekonferenz:Ich habe mich entschlossen, heute selbst vor der Bundespressekonferenz zu sprechen, weil der Zustrom der Wirtschaftsasylanten Ausmaße angenommen hat; die zu einer ganz erheblichen Belastung für die Bundesrepublik Deutschland geworden sind und zu einer erheblichen Beunruhigung in der Bevölkerung geführt haben. Die Zahl der Asylanten steigt von Monat zu Monat . ... Ich bin nicht gewillt, diese Entwicklung tatenlos hinzunehmen. ... Die Sorgen der Bevölkerung müssen ernstgenommen werden, denn die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland und darf es auch nicht werden.
[Seite 12]1986 gab es bei uns 4,5 Millionen Ausländer.
Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Inzwischen ist die fremdstämmige Wohnbevölkerung auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland auf über 11 Millionen angewachsen.
Beweis:
Gutachten des Bundesamtes für Statistik
Bei der Ermittlung dieser Zahl sind ebenfalls zu berücksichtigen sowohl die illegal in Deutschland aufhältigen Ausländer (geschätzt) als auch diejenigen Personen, die nach 1945 durch Geburt oder Verwaltungsakt deutsche Staatsangehörige nicht-deutscher Volkszugehörigkeit geworden sind.
Auch von anderer – völlig „unverdächtiger Seite“ wurde rechtzeitig gewarnt. Am 17. Juni 1981 – am Tag der Deutschen Einheit – wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer – darunter Herr Oberländer, Bundesminister zu Adenauers Zeiten - wie folgt an die Öffentlichkeit:
»Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (...) Gegenüber der zur Erhaltung unseres Volkes notwendigen Zahl von Kindern werden jetzt jährlich kaum mehr als die Hälfte geboren. Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat. (...) Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart.«Staatssekretär Dr. Frank Uhlitz, der engste Berater von Willy Brandt in juristischen Angelegenheiten, als dieser noch Regierender Bürgermeisters von Berlin war, schrieb in seinem 1987 veröfffentlichten Buch „Aspekte der Souveränität“, Kiel:Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt.
[Seite 13]Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren können.«Vor diesem Hintergrund muß der Versuch scheitern, die NPD als Verursacherin bzw. als die Verantwortliche für die vermeintlich zunehmende „Gewalt von rechts“ darzustellen.Den Verantwortlichen ist vielmehr bewußt, daß der Überfremdungsdruck in der Bevölkerung quasi naturgesetzlich fremdenfeindliche Reaktionen hervorruft, die gerade bei unreifen Menschen in seltenen Fällen leider auch zu Gewalttätigkeiten führen.
Die politische Klasse ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, die unkontrollierte Zuwanderung von Fremden zu unterbinden und für die Rückführung der völkischen Minderheiten in ihre Heimatländer zu sorgen. In dieser Lage hat sie sich offensichtlich entschlossen, die häßlichen Randerscheinungen propagandistisch gegen das Deutsche Volk zu wenden in der Hoffnung, dadurch in einer Atmosphäre der Ächtung den Selbstbehauptungswillen der Deutschen aus der politischen Willensbildung heraushalten zu können.
Die Antragstellerin zeichnet von der Antragsgegnerin ein Bild, das den Gesamteindruck einer verfassungswidrigen Partei ergeben soll. Ihre Argumentation sagt aber mehr über ihr eigenes Verfassungs-, Rechts- und Politikverständnis aus als über die Antragsgegnerin. Es wird deutlich, daß die Haltung der Bundesregierung mit den freiheitlichen Grundlagen des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Aus der zugrundeliegenden Denkweise ist auf Geringschätzung und Feindschaft gegen das Deutsche Volk zu schließen. Offensichtlich soll das angestrebte Parteiverbot der Antragsstellerin die Handlungsspielräume eröffnen, deren sie zur endgültigen Etablierung einer in unserem Lebensraum wesensfremden multiethnischen Gesellschaft bedarf.
In der Pressekonferenz vom 23. Februar 2001 hat der Vorsitzende der Antragsgegnerin, Udo Voigt, die Dinge wie folgt auf den Punkt gebracht:
Die Begründung des gegen die NPD gerichteten Verbotsantrages der Bundesregierung ist ein historisches Dokument. Sie beweist, daß die rot-grüne Koalitionsregierung von Gerhard Schröder aus einem nihilistischen Selbstverständnis heraus eine antideutsche Politik betreibt: Das Deutsche Volk wird aufgelöst. Die Heimstatt der Deutschen wird Siedlungsraum für multiethnischen Mischmasch..Die NPD soll verboten werden, weil sie die einzige organisierte politische Kraft ist, die sich dieser Politik entgegenstellt.
[Seite 14]Die Gefahr, die von der Balkanisierung - es handelt sich dabei um einen terminus technicus aus dem Bereich der Politikwissenschaft - Mitteleuropas für die Stabilität der Region ausgeht, mag der Exkurs „Der ethnische Hexenkessel“ unten Seite 280 erhellen. Er gibt Einblick in das geostrategische Denken der US-amerikanischen Elite. Diese bewertet ethnische und kulturelle Homogenität sowie gesundes Nationalgefühl als Stabilitätsfaktoren, während Tribalisierung, ethnische Durchmischung, kulturelle Differenzierung und mangelndes Nationalbewußtsein als Gefahrenmomente für die politische Stabilität gesehen werden.
Damit ist dargetan, daß die mit größter Intensität auf die Europäer – insbesondere auf die Deutschen – einwirkende Propagierung der „multikulturellen Gesellschaft“ weder der abendländischen Geistestradition entspricht, noch positive Erfahrungen mit der Multiethnisierung von historisch gewachsenen Völkern und Nationen widerspiegelt. Das legt den Schluß nahe, daß diese Propaganda von interessierter Seite gesteuert wird, um die mittel- und westeuropäischen Nationen und Völker geistig wehrlos zu machen gegen eine Politik der Destabilisierung durch Multiethnisierung und durch kulturelle Parzellierung.
Läßt man die von Zbigniew Brzezinski in seinem Buch, „Die einzige Weltmacht – Amerikas Strategie der Vorherrschaft“ vorgetragene geostrategische Studie auf sich wirken, braucht man nur 1 und 1 zusammenzuzählen, um die Antwort auf die Frage zu finden, wer wohl dahintersteckt.
Brzezinski legt in dem Kapitel „Geostrategische Akteure und geopolitische Dreh- und Angelpunkte (S. 66 ff.) dar, daß in Europa Deutschland, Fankreich und Rußland die wichtigsten geostrategischen Akteure sind (S. 67, 68). Als solche bezeichnet er „jene Staaten, die die Kapazität und den nationalen Willen besitzen, über ihre Grenzen hinaus Macht oder Einfluß auszuüben, um den geopolitischen status quo in einem Amerikas Interessen berührenden Ausmaß zu verändern.“ (S. 66) Wörtlich heißt es dann bei ihm (S. 68/69):
Deutschland ist sich in zunehmendem Maße seines besonderen Status als wichtigster Staat Europas bewußt - als wirtschaftlicher Motor der Region und künftige Führungsmacht der Europäischen Union (EU). Gegenüber dem jüngst aus der sowjetischen Bevormundung entlassenen Mitteleuropa empfindet es eine besondere Verantwortung, die vage an frühere Vorstellungen von einem von Deutschland geführten Mitteleuropa erinnern. Zudem fühlen sich sowohl Frankreich als auch Deutschland dazu berufen, die europäischen Interessen in ihren Beziehungen mit Rußland zu vertreten, und Deutschland hält wegen seiner geographischen Lage an der Option einer besonderen bilateralen Vereinbarung mit Rußland fest.(für den zuletzt erwähnten Fall hatte Henry Kissinger bei früherer Gelegenheit mit einem kriegerischen Eingreifen der USA gedroht).
[Seite 15]
Man wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen müssen, daß die Eliten der USA – parteiunabhängig – weit vorausschauend eine Politik planen und durchsetzen, die jenes Risiko der Beeinträchtigung amerikanischer Interessen durch die genannten geostrategischen Akteure dauerhaft minimieren. Eine wichtige Option dürfte hier aus der Überlegung folgen , daß die aus der deutschen Tradition erfließenden geostrategischen Vorstellungen durch eine Auflösung der deutschen Identität überwunden und die Möglichkeiten zur realen Machtentfaltung durch die Schaffung ethnischer Konfliktherde auf deutschem Territorium gegen Null geführt werden könnten.
Die Antragsgegnerin geht in ihrer Politik von dieser Lagebeurteilung aus und ist entschlossen, das deutsche Volk darüber aufzuklären und zum Widerstand gegen diese US-amerikanischen Bestrebungen zu befähigen. Sie ist überzeugt, daß genau diese Entschlossenheit jenseits des Atlantiks zur Kenntnis genommen worden ist und dort vor dem Hintergrund der empirischen Befunde der SHELL-Jugendstudie 2000 die Besorgnis erweckt hat, daß in Deutschland die wahrnehmbar werdende Gegenwehr gegen die Multiethnisierung zum Kristallisationskern für eine Politik der Begrenzung des US-amerikanischen Einflusses in Europa werden könnte. Diese Besorgnis ist ein plausibles Motiv für die „typisch amerikanische“ Einflußnahme auf den deutschen Vasallen (vgl. Brzezinski a.a.O. S. 21 und 65 f.).
Ein wesentlicher – in seiner Bedeutung noch nicht richtig erkannter – Faktor der Amerikanischen Weltherrschaft ist nach Brzezinski „der massive, aber nicht greifbare Einfluß, den die USA durch die Beherrschung der weltweiten Kommunikationssysteme, der Unterhaltungsindustrie und der Massenkultur“ ausüben (S. 46). Er erwähnt auch, daß die USA auf die „indirekte Einflußnahme auf abhängige ausländische Eliten“ setzten (S. 45).
Damit ist hinreichend die überbordende Medienkampagne gegen die Antragsgegnerin erklärt. Es wird auch verständlich, warum die Politische Klasse in Deutschland – obwohl sie die mit der Multiethnisierung verbundenen Gefahren klar erkannt hatte - nicht in der Lage ist, diese Erkenntnis in eine den deutschen Interessen entsprechende Politik umzusetzen.
Daß in der veröffentlichten Meinung die Denk- und Gefühlsrichtung dominiert, die eine Auflösung des deutschen Volkes in ein multiethnisches Mischmasch geradezu herbeisehnt (Losung: „Nie wieder Deutschland!“), vermag die Grundrechte der Deutschen, die es noch sein wollen, weder zu suspendieren noch in irgendeiner Weise einzuschränken.
Die Antragsgegnerin stemmt sich mit all ihren Kräften gegen den aus dem Selbsthaß aufsteigenden Willen zur Auslöschung des deutschen
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Volkes. Das ist der tiefere Grund, warum sie verfemt und verfolgt wird.
Das Phänomen der Selbstverleugnung ist in einem umfassenderen Zusammenhang zu würdigen.
Ein Volk, das in geschichtliche Katastrophen nie dagewesenen Ausmaßes verwickelt war, mit Schuldzuweisungen, die jeden einzelnen Angehörigen dieses Volkes in die Verantwortung zitieren, nun schon fast ein Jahrhundert lang in gebeugter Haltung auf den Knien zu halten, ist in der Weltgeschichte ohne Beispiel. Zugrunde liegt die aggressive Leugnung der Annahme, daß auch diese Menschheitskatastrophen im göttlichen Willen geborgen seien. Der Zeitgeist setzt die These, mit Auschwitz sei der ultimative Beweis erbracht, daß Gott nicht ist. Aber läßt sich diese These halten?
Ist es doch Gott als „Gott Jahwe“ selbst, der seinem auserwählten Volke den systematischen, staatlich geplanten, organisierten und mit den technischen Mitteln militärischer Massentötung durchzuführenden Völkermord befiehlt: „So zieh nun hin und schlag Amalek und vollstrecke den Bann an ihm und an allem, was er hat; verschone sie nicht, sondern töte Mann und Frau, Kinder und Säuglinge, Rinder und Schafe, Kamele und Esel!“ (1. Sam 15, 3). Wie könnte angesichts dieses eindeutigen göttlichen Befehls zum Völkermord Gott durch Auschwitz in Frage gestellt sein?
Auch wäre die Auslöschung des auserwählten Volkes nicht die Widerlegung Jahwes. Ist er es doch, der vertraglich die Vertilgung seines Volkes als Vorrecht für sich beansprucht: „Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll euch fressen. Die aber von euch übrigbleiben, die sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat ihrer Väter willen. (3. Mose 26, 38 – 39).Wie immer geschichtliches Handeln Einzelne in Schuld verstricken mag, unangetastet bleibt der aus der Menschenwürde herzuleitende Grundsatz, daß Schuld ein individuell-persönliches Verhältnis und jedwede Kollektivschuld ausgeschlossen ist. Menschenwürde ist nur ein anderer Ausdruck für den Anspruch jedes geistigen Wesens, als Person (personare = hindurchklingen Gottes) anerkannt zu sein. Ein jeder kommt als unbeschriebenes Blatt auf diese Welt. So ist den Angehörigen unseres Volkes, denen konkrete Teilhabe an den Verbrechen der nationalsozialistischen Ära nicht zuzurechnen ist, bzw. die erst nach 1945 geboren oder in das schuldfähige Alter gekommen sind, nach einem halben Jahrhundert der Anspruch – wenn schon nicht auf Vergessen (BVerfGE 35, 202 – Lebach-Urteil) - so doch jedenfalls auf unbefangene Betrachtung der Deutschen Geschichte gewährleistet. Denn im Geschichtsbild ist ein wesentlicher Aspekt der jedem Menschen aufgegebenen Frage: „Wer bin ich?“ beantwortet.
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Das in jungen Deutschen keimende nationale Selbstbewußtsein darf weder durch Nötigung zur Sündenbeichte noch mit aufgezwungenen Bußpredigten angegriffen werden. Auch diese Dimension der Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 GG).Das durch staatlich veranstaltete bzw. staatlich geförderte Betroffenheitsrituale erzeugte und gepflegte Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, das Land der Täter zu sein, ist mit dieser Pflicht, die Integrität der Würde der Deutschen zu wahren, nicht vereinbar. Die Staatliche Gewalt der Bundesrepublik Deutschland hat also auf der Grundlage des 2+4-Vertrages als Inanspruchnahme ihrer Souveränität vordringlich das Büßersyndrom durch eine intensive Korrektur des aus der fortwirkenden Kriegspropaganda resultierenden selbstzerstörerischen Geschichtsbildes zu heilen.Diese Korrektur ist noch aus einem anderen Grunde zwingend geboten: Die fremdstämmigen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland können unmöglich in sich das Bewußtsein finden, dem Volk der Täter anzugehören. Die von der Antragstellerin betriebene Ausmerzung des ethnischen Volksbegriffes aus dem verfassungsrechtlichen Begriffsfeld beläßt der Herkunft jedenfalls die Restbedeutung als Grenzmarke zwischen den „Nazi“-Deutschen und den kraft fremdstämmiger Herkunft sich als unbelastet fühlenden „Neo“-Deutschen. Dieser reale Bewußtseinsspalt schließt die Herausbildung eines gemeinsamen Wir-Gefühls zwischen „Nazi“- und „Neo“-Deutschen auf Dauer aus. (Zur Bedeutung des Wir-Gefühls für die soziale Homogenität als Grundlage der demokratischen Konsensfindung vgl. H. Heller, Politische Demokratie, in Gesammelte Schriften, hrsg. von M. Draht, O. Stammer, G. Niemeyer, F. Borinski, 3. Bde., Leiden 1971, Anm. 43, Bd. 2, S. 428). Auf dem Heimatboden der Deutschen entstehen so die komplementären Pseudo-Ethnien der Schuldbeladenen und der Schuldfreien. Das ist heute in den deutschen Großstädten schon die Alltagserfahrung der deutschstämmigen Einwohner, die sich bei beliebigen Reibereien mit fremdstämmigen Bewohnern dem Vorwurf ausgesetzt sehen: „Du bist ja ein Nazi!“.Diese sich entlang dieser „Sollbruchstelle“ anbahnende ethnische Spaltung der Bevölkerung in Mitteleuropa wäre angesichts des verkündeten Ewigkeitsanspruchs (vgl. Exkurs Friedmann) der Judenheit auf „angemessene Vergegenwärtigung des Holocaust“ auf dialektische Weise der letzte Fluchtpunkt für die Hoffnung der Deutschen auf Wiederherstellung ihres Volkes. Denn die geistige, moralische, kulturelle und politische Getthoisierung der „angestammten Deutschen“ , die die notwendige Folge dieser in sich widersprüchlichen Politik ist, würde wohl schon nach wenigen Jahrzehnten den „furor teutonicus“ wiederbeleben. Aus ihm könnte die Kraft für den Kampf um die Rückeroberung unserer Heimat erwachsen. Das Bewußtsein, daß in diesem Kampf das Recht auf der Seite der Deutschen ist, wäre die strategische Schwäche ihrer Gegner. Das Grundgesetz dieses Kampfes wäre nicht die freiheitliche demokratische
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Grundordnung sondern der Satz: „Not kennt kein Gebot!“ - äußerste Gewaltsamkeit und Barbarei würden das Zepter übernehmen. Das ist das Letzte, was wir uns wünschen könnten. Der Ausgang des Verfahrens gegen die Antragsgegnerin wird hier die Weichenstellung sein.
Der Aufstand des Jungen Deutschland hat längst begonnen. Er erreicht gegenwärtig die höchsten Ebenen der politischen Klasse. Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang ein öffentliches Gespräch zwischen dem Bundespräsidenten Johannes Rau und seiner 17-jährigen Tochter Anna, das nachfolgend auszugsweise wiedergegeben ist:
Max : Diskutieren Sie oft über Politik?Johannes Rau: Als mein Sohn Philip letztes Jahr hörte, daß ich die Weihnachtsansprache halte, ist er auf und ab marschiert und hat all das aufgezählt, was ich seiner Meinung nach im Fernsehen sagen würde. Er lag gar nicht so falsch. Bei Anna könnte es passieren, daß sie Politiker, die ich schätze, ganz anders beurteilt. Wenn aber die Frage käme, wer das ist, würde ich ihr raten, nicht zu antworten.
Anna: Paps, das schaffe ich schon. Zuletzt haben wir über Amerika diskutiert, aber da waren wir einer Meinung, oder? '
Rau : Na ja. Deine Meinung ist ein bisschen präziser als meine.
Anna : Ich bin sehr anti-amerikanisch eingestellt.
Rau : Im Augenblick.
Anna : Überhaupt nicht im Augenblick. Ich finde das Land schrecklich. Die sagen immer, die Deutschen sind so schlimm mit ihrem Zweiten Weltkrieg. Das ist zwar nicht zu vergleichen, aber den Vietnamkrieg oder die Atombombe finde ich auch sehr schlimm. Die sind so selbstverliebt. Außerdem mag meine Schwester das Land viel zu sehr.
Rau : Entweder Ablehnung oder Zustimmung - so urteilen junge Leute. Die Vätergeneration sieht auch die Grautöne. Man wird versöhnlicher. Aber es ist ein Irrtum, daß man im Alter weise wird. Es gibt auch junge Menschen, die abgewogene Urteile haben. Anna und ihre Geschwister sind ja noch im Veränderungsalter.
Anna : Also ich bin da schon wieder raus. (Rau lacht), ..
MAX: Die meisten jugendlichen haben keine Lust auf Parteiarbeit.
Rau : Es gibt offenbar eine Abneigung, sich zu organisieren. Anna und ihr Bruder etwa treiben Sport - aber nicht im Verein, sondern im Fitnesscenter.
Anna : Wenn ich jeden Mittwoch um sechs Uhr da und da hin müsste, fände ich das grässlich. Ich weiß auch gar nicht, wofür die Parteien genau stehen. Manchmal bin ich der Meinung eines SPD-Politikers, manchmal tendiere ich zur CDU oder zur FDP oder zu den Grünen. Ich kann mich noch nicht so festlegen.
[Seite 19]MAX: Warum interessiert dich Politik nicht?Für die Richtigkeit der Wiedergabe dieses GesprächsAnna : Ich interessiere mich schon für bestimmte Themen, aber wenn, etwa beim Fall mit dem kleinen Joseph in Sebnitz, so eine Lawine losgetreten wird, ist mir das nach einiger Zeit zu viel. Der Rechtsradikalismus ist mir sowieso über. Das bespricht man in der Schule jeden Tag, aber es wird einfach nicht genug differenziert, wer jetzt wirklich ein Rechter ist. Wenn man von einem besoffenen Jugendlichen angemacht wird und zurückblafft, ist es nicht schlimm - solange er ein Deutscher ist. Wenn's ein Ausländer ist, heißt es sofort: „Du bist rechtsradikal!"
Rau: Das sehe ich anders.
Anna : Viele sehen das wie ich.
MAX: Herr Bundespräsident, wissen Sie, was Anna gerade in Geschichte durchnimmt?
Anna : Auf die Frage kannst du normalerweise immer mit „Nationalsozialismus" antworten.
MAX: Das hört sich nicht sehr begeistert an.
Anna : Ja, der Zweite Weltkrieg nervt mich extrem. Immer wieder dasselbe. Man fängt an mit Hitler und dem rosa Kaninchen, dann kommt Anne Frank und „Die Welle", dann schaut man „Schindlers Liste" am Wandertag. Im Konfirmanden-Unterricht nimmt man den Holocaust durch und in Geschichte sowieso. Man könnte fast sagen, man spricht in allen Fächern darüber. Da stumpft man irgendwie ab. Es ist einfach zu viel.
Rau : Das ist ein Problem. Alles wird auf die Schule abgeladen. Die will alles richtig machen, und schnell entsteht das Problem der Überfütterung - früher bei Religion, heute vielleicht bei Zeitgeschichte. Deshalb hebe ich immer wieder die positiven Seiten unserer Demokratie hervor, damit nicht nur über die Tiefen unserer Geschichte gesprochen wird.
Beweis:
Zeugnis des Bundespräsidenten Johannes Rau und seiner Tochter Anna. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß Art. 21 Abs. 2 GG nicht als juristisches Vehikel zur Absicherung einer verfehlten, fremden Interessen dienenden, zudem den Mehrheitswillen des Deutschen Volkes mißachtenden Politik benutzt werden kann.
II. Gibt es eine rechtliche Grundlage für ein Parteienverbot?
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. (Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz).
„Ausgehen auf etwas“ im Sinne dieser Vorschrift bedeutet soviel wie: beabsichtigen, planen, bezwecken (Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 21 Rdnr. 108).
Das Bundesverfassungsgericht hat in den Urteilen gegen die Sozialistische Reichspartei (BVerfGE 2/1 ff.) und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (BVerfGE 5/85 ff.) daraus gefolgert, daß verfassungswidrige Parteien durch Urteilsspruch des Verfassungsgerichtes aufzulösen seien.
1. Konzept der Wehrhaften Demokratie – ein Fehlgriff
Das darin angelegte Konzept der „wehrhaften Demokratie“ (Dürig/Klein, in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 18, Rnr. 7) verdankt sich der wertenden Rückschau auf die geschichtliche Katastrophe in den Jahren 1933 bis 1945.
Die staatsrechtlichen Erörterungen dieses Problemkomplexes sind durchgängig von der Vorstellung bestimmt, daß der Aufstieg der Nationalsozialistischen Bewegung aus deren Ideologie zu erklären sei und der Sieg der Bewegung durch den Einsatz geeigneter verfassungsrechtlicher Hebel zu verhindern gewesen wäre.
Es sollte zu denken geben, daß der Parlamentarismus lange vor der „Machtergreifung“ durch die NSDAP gescheitert war. Die entscheidende Abwendung vom Parlamentarismus fällt in die Regierungszeit des 1. Kabinetts Brüning (vom 29. März 1930 bis 7. Oktober 1931; 2. Kabinett Brüning vom 7. Oktober 1931 bis 30. Mai 1932) . „Wenn es auch gelang, in der Öffentlichkeit weithin die Meinung zu erhalten, daß die Weimarer Verfassung formell nicht verletzt werde, dem Sinne nach war sie nicht mehr Grundlage des Handelns der Regierung. Die Reichsregierung erhielt ihre alleinige Legitimierung durch das Vertrauen des Reichspräsidenten. Allein unter den nachfolgenden Regierungen v. Papen und v. Schleicher wurde offenbar, daß eine autoritäre Regierung ohne Gefolgschaft, die sich dieser Autorität beugt, auf Dauer nicht bestehen kann.“ (Ernst Forsthoff, Deutsche Geschichte von 1918 bis 1938 in Dokumenten, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1943, S. 183).
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2. Bedeutung der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg
Als Folge der militärischen Niederlagen in zwei Kriegen ist den Deutschen von den Siegern eine bestimmte Sicht auf die Zeitgeschichte aufgezwungen worden, die mit der Realität nichts oder nur wenig zu tun hatte.
Nach dem II. Weltkrieg setzte sich über die westliche Hauptsiegermacht eine an Freudschen Kategorien orientierte Psychiatrisierung des deutschen Geschichtsbildes durch. (vgl. den Exkurs zum autoritären Charakter sowie den Exkurs zur Psychologie des Nationalsozialismus). Der von den USA propagierten Vorstellung von einem psychisch abartigen und minderwertigen (vgl. Exkurs „Occupation“) Volkscharakter der Deutschen, die ja eine das ganze Volk erfassende Kollektivschuld an den Verbrechen der Hitler’schen Tyrannis einschloß – stellte sich auf deutscher Seite der unausgesprochene Wunsch entgegen, das Deutsche Volk dadurch zu entlasten, daß die Verursachung der und die Verantwortung für die Katastrophe auf Hitler und die NSDAP projiziert wurden nach dem Motto: „Ich war’s nicht; Hitler war’s.“ Letztere Tendenz fügte sich in das Bild ein, das die Kriegspropaganda der Feindmächte von Hitler und der NS-Bewegung gezeichnet hatte.
2.2 Der Historische Gesetzgeber
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren als eine spezielle Auswahl aus der „Erlebnisgeneration“ Protagonisten der „Weimarer Republik“ und geprägt von der Vorstellungswelt der politischen Opposition gegen den Nationalsozialismus Hitlerscher Prägung. Ihre Denkweise war gezeichnet von der eigenen Wahrnehmung der Oberflächenerscheinungen jener Zeit, denen sie als Akteure auf politischer Bühne verhaftet geblieben waren. Die unter der Oberfläche wirkenden Kräfte sind ihnen nicht bewußt gewesen. Sie werden in der Regel erst sehr viel später – von den Historikern freigelegt - vom geschärften geistigen Auge zu einer lebendigen Einheit zusammengefaßt und erkannt.
Die mit der Weimarer Verfassung vermeintlich gesammelten "Erfahrungen" haben den Formierungswillen des historischen Gesetzgebers maßgeblich bestimmt. Es könnte sein, daß dieser in einem fundamentalen Irrtum befangen war.
Es ist denkbar, daß die „Väter des Grundgesetzes“ ihre Studien am falschen Objekt getrieben haben.
2.3 Widerspruch zum Geschichtsbegriff
Die Annahme, ein rechtzeitiges Verbot der NSDAP hätte den Lauf der Geschichte wesentlich geändert, ist alles andere als einleuchtend.
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Ein Parteienverbot ließe sich aber allenfalls dann rechtfertigen, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Wirken der NSDAP und dem Untergang der „Weimarer Republik“ sich mit anerkannten Argumentationsstrategien aufzeigen ließe. Das ist nicht der Fall. Vielmehr spricht alles dafür, daß die NSDAP Ausdruck eines tiefgehenden Umbruchs war, der aus Kräften hervorging, die sich wie eine nicht aufzuhaltende Flut ihren Weg gebahnt haben.
Jene dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“ zugrundeliegende Hypothese steht in einem merkwürdigen Gegensatz zu den aus der geistigen Tradition hervorgegangenen Geschichtstheorien des „historischen Materialismus“ (Marx/Engels) bzw. des Deutschen Idealismus.
Der historische Materialismus sieht in den Ideologien lediglich den Bewußtseinsreflex der –notwendig antagonistischen – materiellen Interessen der gesellschaftlichen Hauptklassen (vgl. z.B. Marx/Engels, „Deutsche Ideologie“, Werke Bd. 3 S. 46 – 49). Der systemtheoretische Ansatz von Niklas Luhmann ist diesem Ideenkreis zuzurechnen.
Der Deutsche Idealismus dagegen erkennt im geschichtlichen Prozeß die Selbstbewegung des absoluten Geistes, der durch die Anschauung der von ihm geschaffenen und erhaltenen Welt zu sich selbst kommt.
Weder nach dem materialistischen noch nach dem idealistischen Geschichtsverständnis entstehen die die Geschichte formierenden Kräfte in den politischen Parteien und auch nicht durch diese. Diese Kräfte setzen die in ihnen treibende geschichtliche Gestalt ins Dasein – wenn nicht innerhalb der gegebenen Rechtsordnung, dann außerhalb derselben. Mit juristischen Fesseln ist die Geschichte nicht zu bändigen.
Der historische Materialismus nimmt an, daß die Formierungskräfte aus den gesellschaftlichen Interessenkonflikten hervorgehen.
Der Idealismus sieht in der Geschichte den absoluten Geist selbst in Bewegung, der sich in allem – auch in den politischen Institutionen, Organisationen und Aktionen – ausdrückt. Nicht das Verhältnis „Ursache/Wirkung“ eignet sich zur gedanklichen Erfassung der Geschichte, sondern die Einheit von „In-sich-Sein/Äußerung“. (Dabei sollen die gegeneinander gerichteten Pfeile nicht Wechselwirkung andeuten, sondern die notwendige Einheit der unterschiedenen Momente symbolisieren. Vgl. den Exkurs zur Hegelschen Logik)
Nach dem marxistischen Geschichtsverständnis ist in der bürgerlichen Gesellschaft die Verfassungs- und Rechtsordnung die Rechtsform der Klassendiktatur, d.h. der Herrschaft der den wirtschaftlichen Prozeß dominierenden Hauptklasse (der Produktionsmitteleigentümer) über die Arbeiterklasse.
Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet. [Marx/Engels: Manifest der kommunistischen Partei, S. 43. Digitale Bibliothek Band 11: Marx/Engels, S. 2615 (vgl. MEW Bd. 4, S. 464)]
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Der Staat wird als äußerlicher Zwangsapparat gesehen, der das parteiische Instrument ist zur Herrschaftsbewahrung gegen die aus dem Fortschritt der Produktivkräfte erwachsenden Tendenzen zur Revolutionierung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse. Für Marxisten folgt daraus, daß die politische Form – die Verfassung – zu zerbrechen ist, damit sich der notwendige gesellschaftliche Wandel vollziehen kann.
Im idealistischen Staatsverständnis ist dagegen der Staat – sofern er von der bürgerlichen Gesellschaft unterschieden wird - das Dasein des klassenübergreifenden Allgemeininteresses, das die aus dem gesellschaftlichen Prozeß in das Bewußtsein aufsteigenden Tendenzen in sich aufnimmt und den notwenigen Gestaltwandel im Interesse der Erhaltung des Ganzen in seinen Handlungswillen aufnimmt, in diesem Sinne den Weg für eine friedliche Weiterentwicklung in eine höhere Gestalt der Bewußtheit der Freiheit öffnet.
Die politischen Parteien sind danach die Form, durch die widerstreitende Bestrebungen eingebunden sind in den Prozeß der friedlichen Gestaltveränderung auf parlamentarischem Wege.
Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß das idealistische Staats- und Geschichtsverständnis mit der Idee der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht gut übereinstimmt, was sich von dem marxistischen Ideengut nicht behaupten läßt.
Die Bezugsgröße für die Idee der „wehrhaften Demokratie“ ist die „Machtergreifung“ durch die NSDAP. Diese ist nur aus der Ganzheit der politischen Zustände in Deutschland in den Jahren 1919 bis 1933 zu verstehen. Der Erfolg dieser Partei ist undenkbar ohne die Instabilität des Ganzen der „Weimarer Republik“ , die im Deutschen Volk eine tiefempfundene Sehnsucht nach einer Remedur, nach Herstellung von Festigkeit und nach sittlicher Gesundung hervorbrachte.
In dieser Lage erschien Hitler und die von ihm verkörperte NSDAP großen Teilen des Deutschen Volkes als Heilsbringer. (Wie diese Gestalt auch von britischen Staatsmännern – Winston Churchill und Lloyd George – noch Jahre nach der „Machtergreifung“ gesehen und beurteilt wurde, ist im „Exkurs über britische Stimmen zu Hitler“ wiedergegeben).
Nicht zufällig hat sich in den letzten 3 Jahrzehnten eine relativierende und verklärende Rückschau auf die „Weimarer Zeit“ breit gemacht. Der Umstand, daß in Deutschland gegenwärtig - unter Einschluß der verdeckten Arbeitslosigkeit - fast ebenso viele Arbeitslose gezählt werden, wie 1932 (6 Mio.) und bei uns gegenwärtig das Gefühl vorherrscht: „ist ja alles nicht so schlimm“, verleitet dazu, dieses Gefühl auch auf die Lage des Deutschen Volkes in den Jahren 1923 bis 1932 zu übertagen.
Es wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder Winston Churchill zitiert, der gesagt haben soll, die Demokratie sei zwar lausig, aber das Beste was wir hätten.
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So entsteht der Eindruck, daß die Wende von 1933 und die Zeit danach bis 1945 - die monochromatisch als „Deutschlands schwärzeste Zeit“ dargestellt wird - ausschließlich das Werk der Nationalsozialisten gewesen sei, die sich der sozialen Probleme nur zum Schein angenommen hätten, um das Volk hinter sich zu bringen in der Absicht, in ihm die Barbarei wiederauferstehen zu lassen, um mit blutrünstiger Wildheit die Völker der Welt unter den „Germanischen Stiefel“ zu zwingen. (siehe dazu den Exkurs „Occupation“).
Daß sich die „Weimarer Zeit“ im Bewußtsein der damals Lebenden ganz anders widerspiegelte und sich in ihr dieses spezielle politische System selbst ad absurdum führte, kommt in einer Fülle von Zeugnissen unverdächtiger Beobachter zum Ausdruck. Sie stehen der zeitgeschichtlichen Forschung als reichhaltiges Material zur Korrektur des den Deutschen nach 1945 vermittelten Geschichtsbildes zur Verfügung.
Um die im anhängigen Verfahren letztlich zu beweisende These zu setzen, sei nachfolgend exemplarisch auf die Lagebeurteilung durch einen im wirtschaftlichen Machtapparat der nationalsozialistischen Regierung tätig gewesenen Ökonomen, des Hans Kehrl, verwiesen (siehe Exkurs „Wirtschaftswunder des Dritten Reiches“). Der Aufbruch war so gewaltig, die von der Regierung erzielten Erfolge so überzeugend, daß sich das Deutsche Volk in seiner überwiegenden Mehrheit der neuen Führung anvertraute.
Niemand kannte damals das Ende. Wenn und soweit Hitler die Demokratie und die Weimarer Verfassung verächtlich machte, sprach er doch nur aus, was ein großer Teil des Deutschen Volkes – wenn nicht gar die Mehrheit – über Demokratie und diese Verfassung im Angesicht des politischen und wirtschaftlichen Chaos, in das Deutschland versunken war, dachte. Es war die Schwäche der Weimarer Republik, die die NS-Bewegung stark machte – nicht umgekehrt.
Eine politische Partei ist als Teil des politischen Systems (des Ganzen) immer selbst auch das Ganze (vgl. dazu den Exkurs „Die Hand ist auch der Kopf“). Dieses ist in Raum und Zeit eine je besondere Gestalt des Geistes und dem Wandel ausgesetzt - entsprechend dem Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit. Die je konkrete Geistesgestalt gibt im Fluß der Ereignisse sich selbst die Frage auf: „Wer bin ich?“. Nur solange diese Frage nicht beantwortet ist, wiederholen sich in stets abgewandelter Form die Ereignisse, die die Frage in sich tragen. Eine Wiederholung der Geschichte ist aber dann ausgeschlossen, wenn die Vergangenheit begriffen, d.h. wenn die in ihr liegende Frage beantwortet ist.
Geht man von dem Bewußtseins- und Kenntnisstand der Deutschen im Jahre 1932 aus, erweist sich die Annahme, Hitler hätte durch ein einfaches Gerichtsurteil verhindert werden können, als Wahnvorstellung. Der historische Beleg für diese These ist in etwa mit dem Verbot und der Auflösung der NSDAP im Jahre 1924 nach dem „Marsch auf die Feldherrenhalle“ beigebracht. Das Verbot der NSDAP 1932 durch die
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Preußische Regierung ist wirkungslos geblieben. Eine Volksbewegung kann man nicht verbieten..
2.4 Notwendige Korrektur des Geschichtsbildes
Heute stellt sich die Frage, ob nicht in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts geschichtliche Formierungskräfte auf das Deutsche Reich einwirkten, die nach menschlichem Ermessen auch durch eine ideale Reichsverfassung nicht zu bändigen gewesen wären. Nach einem halben Jahrhundert weitet sich jetzt der Horizont. In ihm tauchen die USA und die Sowjetunion als Weltmachtprätendenten auf, deren vitale Interessen darauf gerichtet waren, das Deutsche Reich als Machtfaktor aus der Geschichte zu eliminieren. (vgl. dazu Giselher Wirsing, Der maßlose Kontinent – Roosevelts Kampf um die Weltherrschaft, Eugen Diederischs Verlag, Jena 1942; Hjalmar Schacht, Das Ende der Reparationen, Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg i.O. 1931; Hamilton Fish, Der zerbrochene Mythos – Roosevelts Kriegspolitik 1933-1945, Grabert Verlag , Tübingen 1982; Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg – Amerikanische Politik und Strategie 1937-1945, Herbig Verlag, 2. Auflage, München 1998; Zbigniew Brzezinski, Die Einzige Weltmacht - Amerikas Strategie der Vorherrschaft, Berlin 1997).
Die einfachste – aber nie öffentlich ausgesprochene – Frage ist die: welche Auswirkungen auf das Bewußtsein der Deutschen hatten die Machtverschiebungen, die der Ausgang des Ersten Weltkrieges bewirkt hatte, und welche Rückwirkungen mußte die konkret vollzogene wirtschaftliche Sanierung des Deutschen Reiches auf das Interessengeflecht der Mächte haben?
Einerseits bewirkten die grauenvollen Eindrücke von den Menschenvernichtungsschlachten in den europäischen Völkern eine tiefempfundene Friedenssehnsucht. Im Deutschen Volke wirkte aber eine entgegengesetzte Tendenz. Das Versailler Diktat wurde – wohl zur recht – als Unrecht und Demütigung empfunden. Große Teile des Reiches waren völkerrechtswidrig abgetrennt und das Rest-Reich mit unerfüllbaren Reparationsleistungen belastet worden. worden. Unter diesen Umständen wirkte die Friedensrethorik der Politiker der Feindmächte verlogen und aufreizend. Die Ächtung des Angriffskrieges durch den sogenannten Kellog-Pakt von 1928 wurde einerseits als Grundlage eines neuen Völkerrechts bejaht, andererseits – insbesondere im Hinblick auf die britische Haltung – als Manöver zur Sicherung der illegitimen Kriegsbeute durchschaut. Der Gedanke, daß das Deutsche Reich sich gezwungen sehen könnte, zur Wiederherstellung seiner Ehre und zur Durchsetzung einer gerechten Behandlung abermals zu den Waffen zu greifen, war im Volke tief verwurzelt. Mit wachsendem zeitlichen Abstand von den Fronterlebnissen und durch das Massenelend, das als Folge der unfairen Behandlung durch die Sieger gesehen wurde, trat der zuletzt genannte Gedanke immer deutlicher in den Vordergrund. Die Deutschen Stämme waren in der Geschichte untereinander zwar immer auch zerstritten, aber in ihnen lebte ein unbändiger Wille, jede Form von Fremdherrschaft abzuschütteln. Die Erinnerung an die Schlacht im Teutoburger Wald gegen die Römer und an die Freiheitskriege gegen Napoleon war im einfachen Volk stärker noch als
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der Stolz auf die kulturellen Leistungen der Deutschen ein unsichtbar einigendes Band. Die so am Leben erhaltene Bereitschaft der Deutschen zum „gerechten Krieg“ ist – bei fairer Betrachtungsweise – eher als Tugend denn als Ausdruck einer räuberischen Gesittung zu sehen. Die Mittellage des Deutschen Reiches, die virtuelle Blockade seiner Häfen durch die britische Flotte sowie die Zersplitterung der Territorialgewalten verhinderten die Entstehung einer räuberisch-imperialistischen Strömung im Volke. Das Deutsche Volk war stets in sich zurückgedrängt.
In Großbritannien war das ganz anders. Dort waren auch wesentliche Teile der Arbeiterklasse (repräsentiert insbesondere in der Fabian Society ) skrupellos auf die Beherrschung der Meere und auf Ausplünderung der eroberten Kolonien orientiert.
Es ist in der Geschichtsschreibung bisher nicht thematisiert, daß das Deutsche Reich als kapitalistische Großmacht unschuldig der Erzfeind Großbritanniens sein mußte, es aber subjektiv nie sein wollte: Die Staunen erregende Entwicklung des englischen Kapitalismus beruhte auf dem Überseehandel kombiniert mit der Ausplünderung seiner Kolonien. Die nicht minder Staunen erregende nachholende Entwicklung des deutschen Kapitalismus seit 1871 dagegen beruhte – vielleicht weil sich keine Gelegenheit für Raubzüge ergab – auf der Leistungskraft seiner Industrie und auf der Elastizität seines Binnenmarktes.
Was macht ein Räuber, der sich plötzlich von einem ehrbaren Wettbewerber herausgefordert fühlt? Er wird diesen mit aller Macht klein zu halten versuchen und ihm mit der geballten Pressemacht alle Schlechtigkeiten andichten, die ihn selbst – weil er ein Räuber ist – in der Meinung der Völker belasten. Das dürfte die Erklärung für die Haßgewitter sein, die in der britischen Presse auch in Friedenszeiten gegen das Deutsche Reich tobten. Hier wurde in den häßlichsten Farben ein Bild von den Deutschen gezeichnet, das nach der militärischen Niederlage des Reiches weltweit zum offiziellen Protrait erklärt wurde.
Das Deutsche Volk hat dieses Bild auf seine Weise und mit seinen Möglichkeiten konterkariert: Lloyd George hat davon in seinem im Daily Express, am 17. September 1936 veröffentlichten Artikel Zeugnis abgelegt). Weitere Zeugnisse dieser Art können jederzeit beigebracht werden. Auch ein Mann wie Churchill ist davon nicht unbeeindruckt geblieben.
Das Geheimnis des Erfolges von Adolf Hitler ist nicht in der nationalsozialistischen Ideologie, auch nicht in dem Programm der NSDAP zu suchen, sondern in der besonderen Gabe dieses Mannes, den Herzenswunsch der Deutschen nach einem Leben in Unabhängigkeit und in Würde zu erfassen und zu einer politischen Gestalt zu formen.
Die Sanierung erfolgte – gezwungenermaßen – auf der Grundlage des Ausscherens des Deutschen Reiches aus dem Freihandelssystem (Autarkieprinzip) und der Außerkraftsetzung des Goldwährungsstandards. Beide Maßnahmen hatten zur Folge, daß sich die Deutsche Wirtschaft aus
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der Abhängigkeit – und damit aus der „Zinsknechtschaft“ - gegenüber dem US-amerikanischen Bankkapital löste.
Die Frage, welche konkreten Zusammenhänge die besondere Erscheinungsweise dieser „Zinsknechtschaft“ des Reiches bedingten, und wie diese sich auf das Leben der 80 Millionen Deutschen Reichsbürger auswirkte, wird konsequent am öffentlichen Bewußtsein vorbeigeführt. Allein schon die Wortwahl „kapitalistische Zinswirtschaft“ in Publikationen der Antragsgegnerin wird von der Bundesregierung als Beleg für eine „Wesensverwandtschaft“ der Antragsgegnerin mit dem Nationalsozialismus angeführt und als Verbotsgrund geltend gemacht (S. 95 d.AS.) Zaghafte Versuche von Wissenschaftlern, diese Problematik zu thematisieren, ziehen sofort den Vorwurf des „Antisemitismus“ nach sich mit der Folge, daß die Autoren zu Kreuze kriechen und widerrufen oder von den Medien als „Scharlatane“ verrufen werden und in der „Schweigespirale“ enden.
Dieses auf Unterdrückung der Forschungs- und Meinungsfreiheit zielende Verhalten der Regierung markiert deutlich den neuralgischen Punkt des „verordneten Geschichtsbildes“. Die Antragstellerin könnte in Schwierigkeiten kommen, wenn die fast gläubige Gefolgschaft des Deutschen Volkes für Adolf Hitler bei sachlicher Betrachtung der zeitgeschichtlichen Zusammenhänge nicht mehr als Ausdruck „einer deutschen nationalen Tradition, die minderwertiger ist, in höchstem Grade und unleugbar minderwertiger, als die irgendeines anderen Volkes in der modernen westlichen Welt“ erschiene , sondern als rationale Reaktion zur Rettung von Volk und Vaterland; wenn – mit anderen Worten - das Deutsche Volk die gleiche Einsicht für sich in Anspruch nehmen könnte, wie sie auch von Winston Churchill und von Lloyd George geäußert worden ist. Im Lichte dieser Einsicht könnte es für die Antragstellerin schwierig werden, die Politik der Bundesregierungen spätestens seit dem Zusammenbruch des Sowjetblocks vom Verdacht des Landesverrats freizuhalten.
Welche weiteren Fragen wären aus dem veränderten Blickwinkel heraus zu stellen?
Durch die Autarkiepolitik des Deutschen Reiches ging dem US-Finanzkapital eine wichtige Einnahmequelle verloren. Es waren aber nach den Feststellungen des US-Senatsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe des Eintritts der USA in den Ersten Weltkrieg unter dem Vorsitz des Senators Gerald P. Nye gerade diese Kreise, die Präsident Woodrow Wilson veranlaßt hatten, zur Rettung ihrer Kredite, die sie der Britischen Regierung für die Kriegsfinanzierung gewährt hatten, dem Deutschen Reich den Krieg zu erklären.
Die durch die Autarkiepolitik des Deutschen Reiches bedingten Einnahmeverluste dieser Kreise beliefen sich für einen überschaubaren Zeitraum auf viele Milliarden US-Dollar. Das vorstehend bezeichnete Buch von Hjalmar Schacht „Das Ende der Reparationen“ gibt eine Vorstellung von der Wucht, mit der das Zinsinteresse des Finanzkapitals den Geschichtsverlauf nach dem Ende des Ersten Weltkrieges bestimmte.
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Sollen die Deutschen ewig an das Märchen glauben müssen, die USA seien 1917 in den Krieg gegen das Deutsche Reich gezogen, um das Deutsche Volk von der Despotie des Kaisers zu befreien?
Welches Rechtsgebot könnte es dem Deutschen Volk auf Dauer untersagen, der Frage nachzugehen, ob diese Kreise vielleicht schon gleich nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler sich entschlossen hatten, zur Abwendung dieser riesigen Verluste das Deutsche Reich abermals militärisch zur Räson zu bringen? Die ziemlich eindeutige Antwort findet sich in den benannten Büchern von Giselher Wirsing, Dirk Bavendamm und Hamilton Fish. Zu diesen Autoren ist neuerdings auch der Politikberater der US-Präsidenten Nixon, Ford und Reagan, Patrick J. Buchanan mit seinem Buch „A Republic, not an Empire – Reclaimung Amarica’s Destiny“, Regnery Publishing, Inc., Washington 1999, gestoßen.
Die Studien von Wirsing und Bavendamm, die sich auf reiches Quellenmaterial stützen, lassen kaum einen Zweifel daran, daß die vorstehend angedeuteten Interessen des Finanzkapitals als Treibsatz in geostrategische Szenarien eingriffen, die nach 1918 das Denken der US-Amerikanischen Eliten beschäftigten. Diese hatten frühzeitig realisiert , daß der Erste Weltkrieg die Karten für den Weltmachtpoker neu gemischt hatten. Großbritannien war zwar aus dem Völkerringen mit Hilfe der USA als Sieger hervorgegangen. Aber es war als koloniale Weltmacht in seiner Substanz letal geschädigt. Nicht nur daß es als Volk ausgeblutet, als Wirtschaftsmacht in den finanziellen Ruin getrieben und von den USA abhängig geworden war; die leninistische Revolution in Rußland hatte für die kolonial Unterdrückten die Fahne des Widerstandes gegen die imperialistische Weltmacht erhoben.
Ganz Europa lag am Boden, alle europäischen Volkswirtschaften hingen am Tropf des US-amerikanischen Bankkapitals. Die Zinslasten zerrütteten die Zahlungsbilanzen und behinderten den wirtschaftlichen Heilungsprozeß (vgl. dazu . Hjalmar Schacht, „Das Ende der Reparationen“, Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg i.O., 1931)
Das grassierende Massenelend bereitete den bolschewistischen Agitatoren den Boden. West- und Mitteleuropa schienen unrettbar dem Kommunismus sowjetischer Prägung anheimzufallen.
In dieser Lage mußten die politischen Führer der Westmächte sorgfältig und mit langfristiger Perspektive über das Schicksal Europas und der Welt im 20. und 21. Jahrhundert nachdenken.
Die USA waren zum bedeutendsten Gläubigerstaat aufgestiegen, während Großbritannien zum Schuldner des US-Finanzkapitals geworden war. Es zeichnete sich deutlich eine Verschiebung der Machtbasis ab: Es war nicht länger das in Besitz genommene Territorium, das die Grundlage der Machtausübung bildete, sondern die Abhängigkeit der
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Regierungen und der Industrie vom Bankkapital. Der klassische Kolonial-Imperialismus wurde vom Dollar-Imperialismus abgelöst.
Dadurch war die Macht Großbritanniens innerlich gebrochen. Der Niedergang des Britischen Weltreiches war nicht mehr aufzuhalten.
Die Geschichte stellte die Frage: Wer wird zum Schutze der Welthandelswege das entstehende Machtvakuum auf den Weltmeeren füllen und damit zwangsläufig die Rolle der führenden und schließlich allein bestimmenden Weltmacht übernehmen?
Zur Beantwortung dieser – für den Verbotsprozeß wahrscheinlich zentralen Frage – geben die benannten Bücher wichtige Aufschlüsse.
Das Deutsche Reich schien infolge der durch das Eingreifen eines US-Expeditionskorps beigebrachten militärischen Niederlage von 1917/1918 aus dem Machtpoker ausgeschieden zu sein. Allerdings traute Franklin D. Roosevelt dem Frieden nicht. Ihm war das Diktat von Versailles nicht hart genug, „weil es den Deutschen die Besetzung oder gar die Teilung ihres Landes ersparte“ . Er hätte einen Friedensschluß in Berlin, „das heißt auf den Trümmern des Deutschen Reiches von 1871“ vorgezogen (Dirk Bavendamm, a.a.O. S. 45 unter Berufung auf Rexford G. Tugwell, The Democratic Roosevelt. Garden City, N.Y. 1957 S. 99). (siehe auch den Exkurs „Roosevelts Krieg“).
Schon in jungen Jahren stellvertretender Marineminister – hatte Roosevelt eine klare Vorstellung von der Berufung der USA, zur einzigen Weltmacht aufzusteigen. Mit Geschick und Vehemenz setzte er sich für den Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg an der Seite der Entente Cordial ein. Sein Ziel war die vollständige Zerschlagung Deutschlands. Für ihn kam eine Stärkung des Deutschen Reiches als Riegel gegen die europäischen Ambitionen Sowjetrußlands nicht in Betracht. Vielmehr orientierte er sich nach dem Diktat von Versailles auf einen zweiten Waffengang mit dem Deutschen Reich, um dieses endgültig aus der Geschichte zu verbannen (vgl. dazu Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg – Amerikanische Politik und Strategie 1937-1945“, Herbig Verlag, 1993; Hamilton Fish, „Der zerbrochene Mythos – F.D. Roosevelts Kriegspolitik 1933-1945“, Grabert Verlag, 1982).
Mit der „Nationalen Erhebung“ der Deutschen hatte sich die geostrategische Lage schlagartig in einer Art und Weise verändert, die Roosevelt die Chance verschaffte, seine Träume zu realisieren.
Es wurde bisher zu wenig beachtet, daß der Nationalsozialismus und der Kommunismus eine gemeinsame Wurzel haben: Beide waren sie – allerdings sehr verschiedene - Versuche, die Frage zu beantworten, wie die Völker dem zerstörerischen Selbstlauf des kapitalistischen Systems entrinnen können.
Der Kommunismus Marxscher Provenienz suchte die Antwort in einer abstrakten Beseitigung des „antagonistischen“ Widerspruches zwischen gesellschaftlicher Produktion und privater Aneignung des Produkts: Die
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privaten Produktionsmitteleigentümer („die Kapitalisten“) sollten enteignet und die Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum überführt werden.
Die Nationalsozialisten haben versucht, diesen Widerspruch in der Volkswirtschaft zu versöhnen: Die verschiedenen Klassen der Gesellschaft sollten im Bewußtsein ihrer wechselseitigen Angewiesenheit (siehe den Exkurs „Die Hand ist auch der Kopf“) und im Geiste der nationalen Solidarität – also aufgrund besserer Einsicht – diejenigen Begrenzungen des privaten Egoismus durch die selbstbewußte Volksgemeinschaft annehmen, die notwendig beachtet werden müssen, damit die Sonderinteressen der Einzelnen das Gemeinwohl nicht zerstören.
Beide Alternativ-Konzepte bedeuteten im Falle ihrer erfolgreichen Realisierung das historische Ende der Macht des Geldes über die Völker und damit auch über die Menschen. Diese Macht aber hatte gerade in dem anglo-amerikanischen Bündnis seit 1917 die unumstrittene Weltherrschaft erlangt.
Würde diese Macht nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen , um sich in der Macht zu erhalten? Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, gibt damit zu, daß Feindschaft besteht zwischen jener Macht und den Völkern, die – um zu überleben – die Macht des Geldes stürzen müssen.
Es war diese objektive geschichtliche Situation, die das dominante US-amerikanische Finanzkapital an die Seite des weltmachtlüsternen Präsidenten brachte.
Der Sieg des Nationalsozialismus in Deutschland hatte bewiesen, daß der Gedanke der Volksgemeinschaft eine größere Überzeugungskraft besitzt als der Gedanke der „klassenlosen Gesellschaft“, wie ihn der Bolschewismus propagierte. Das mag einen zusätzlichen Impuls gesetzt haben für die Entscheidung, Deutschland und nicht Sowjet-Rußland zu vernichten
Ist es dann unvernünftig anzunehmen, daß F. D. Roosevelt und die hinter ihm stehenden Kräfte unter dieser Voraussetzung um so entschlossener ihre intellektuellen und materiellen Kräfte auf die Zerstörung des Deutschen Reiches richteten und sich dazu ihres zweiten Feindes, der Sowjetunion unter Stalin bedienten, damit dieser mit seinen Menschenmassen und mit den in den USA produzierten Waffen, das Deutsche Volk ausblutet?
Daß dieser Gedanke nicht abwegig ist, belegt eine Äußerung des Nachfolgers von F.D. Roosevelt im Amt des Präsidenten der USA, Harry S. Truman. Dieser hatte vor dem Hintergrund des deutsch-russischen Krieges im Juli 1941 – er war damals Senator – in öffentlicher Rede erklärt:
"Wenn Rußland gewinnen würde, sollten wir Deutschland helfen und umgekehrt Rußland, wenn Deutschland gewinnen sollte – und ihnen so Gelegenheit geben, möglichst viele umzubringen."
[Seite 31]Es ist weithin unbekannt, daß die jüdischen Weltorganisationen schon sieben Wochen nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler Deutschland den „heiligen Krieg“ erklärten. Die entsprechende Deklaration wurde in großer Aufmachung über die ausländische Presse verbreitet. Sie hatte folgenden Wortlaut:
„Das israelitische Volk der ganzen Welt erklärt Deutschland wirtschaftlich und finanziell den Krieg. Das Auftreten des Hakenkreuzes als Symbol des neuen Deutschlands hat das alte Streitsymbol Judas zu neuem Leben erweckt. Vierzehn Millionen Juden stehen wie ein Mann zusammen, um Deutschland den Krieg zu erklären. Der jüdische Großhändler wird sein Haus verlassen, der Bankier seine Börse, der Kaufmann sein Geschäft und der Bettler seine Elendshütte, um sich in einem heiligen Kriege gegen die Leute Hitlers zusammenzuschließen." (Quelle: Daily Express vom 24. März 1933.)Begleitet wurde diese Deklaration von einer bis dahin beispiellosen Pressehetze gegen das Reich wegen angeblicher Greueltaten gegen Juden. Dieser feindselige Akt gegen das Reich sowie die ihn begleitenden Hetzkampagnen riefen Proteste der deutsch-national gesonnenen Juden hervor. (siehe den Exkurs „Jüdische Proteste gegen antideutsche Machenschaften“) Diese konnten aber an der anti-deutschen Weichenstellung nichts mehr ändern.Ins Blickfeld kommt die Frage, ob und inwieweit die Größe und die Zielrichtung dieser reichsfeindlichen Kräfte nach jeder bis dahin bekannten Staatslehre die Errichtung einer Diktatur "zur Rettung von Volk und Reich" als verantwortbar erscheinen lassen konnten.
Die Antwort auf diese Frage könnte die Beurteilung der Motive des historischen Gesetzgebers relativieren: diese ergaben sich aus einer eingeengten Sicht. Unter dem Diktat der Sieger über Deutschland war es den Deutschen verwehrt, objektive zeitgeschichtliche Studien zu treiben. Die aus der Sicht der Sieger über Deutschland diktierte „Krankengeschichte der Deutschen Volksseele“ war die Vorlage nicht nur für die „Umerziehung“ der Deutschen sondern auch für das „offizielle“ Selbstverständnis der damals handelnden deutschen Politiker. Die Deutschen wurden von den Siegern als ein autoritätsfixiertes und diktaturversessenes Volk dargestellt. Wer als Deutscher in der deutschen Politik mitreden wollte, mußte bekennen, daß er den Siegern das auch wirklich glaubte. Diesen kam es entscheidend auf diese innere Unterwerfung an, weil sie als das Fundament für die Beherrschung des Deutschen Volkes betrachtet wurde.
In diesem Zusammenhang bedürfte es auch der Aufklärung durch die zeitgeschichtliche Forschung, ob und inwieweit die Mitglieder des Parlamentarischen Rates in gleicher oder ähnlicher Weise von
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den westlichen Siegermächten aufgrund tiefenpsychologischer Tests ausgewählt waren, wie die zur Teilnahme am Kommunikations- und Kulturbetrieb zugelassenen Deutschen – die sogenannten Lizenzträger. Mit diesen Tests sollte sichergestellt werden, daß nur solche Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit wirken , die dem deutschen Wesen völlig entfremdet waren.
Die Umerziehungspropaganda, die dem Deutschen Volke im Sinne der Freudschen Triebmechanik einen autoritären Charakter infolge sexueller Fehlentwicklungen andichtete und daraus eine vermeintlich besondere Gefährlichkeit der Deutschen herleitete, erweist sich als großangelegtes Täuschungs- und Ablenkungsmanöver. Mit dieser „Theorie“ wurde jegliches Nachdenken über andersgeartete Bedingungs- und Ursachengeflechte, die die Katastrophen des 20. Jahrhunderts bestimmten, selbst als neurotisches Symptom gedeutet.
Die Freudsche Lehre hat auch über die volksverhetzende Mißdeutung des Deutschen Charakters hinaus für die „Umerziehung“ und dann über den Einfluß der „Frankfurter Schule“ (Horkheimer, Adorno, Marcuse, Habermas) auf die Studentenrevolte von 1968 für den zeitgeistlichen Bewußtseinszustand in Deutschland große Bedeutung erlangt. Gestützt auf die im Auftrage des American Jewish Congress von Horkheimer, Adorno u.a. gefertigten „Studien zum autoritären Charakter“ ist das Konzept der „Antiautoritären Erziehung“ entwickelt und umgesetzt worden. In modifizierter Form ist dieses heute im wesentlichen die Grundlage der schulischen Erziehung. Seine Auswirkungen sind verheerend. Eine wirksamere Strategie zur Zerstörung der Jugend unseres Volkes hätte man sich wohl nicht ausdenken können.
Dieser Neo-Freudschen Theorie ist ebenso wie der Lehre von Freud selbst durch die Kritik insbesondere von Viktor E. Frankl, einem jüdischen Gelehrten, der Auschwitz überlebt hat, der Anspruch, als Wissenschaft zu gelten , genommen worden. Frankl ist der Begründer der Logotherapie, der „3. Wiener Richtung der Psychotherapie“. Er hat das „selbstreferentielle Paradox“ (N. Luhmann) der Freudschen Ich- und Trieblehre aufgedeckt.
Beweis: Gutachten eines Sachverständigen für Wissenschaftstheorie
Die Psychoanalyse (destruiere) die einheitlich-ganzheitliche menschliche Person - um sich zum Schluß vor die Aufgabe gestellt zu sehen, sie aus dem Stückwerk wieder zu rekonstruieren. Dies zeige sich am deutlichsten an jener psychoanalytischen Theorie, der zufolge das Ich als aus »Ich?Trieben« aufgebaut gedacht werde. Das also, was die Triebe verdränge, was die Triebzensur ausübe, soll selber wiederum Triebhaftigkeit sein. Nun, es sei das so, als ob wir sagen wollten, der Baumeister, der aus Ziegeln einen Bau aufgeführt habe, wäre selber aus Ziegeln aufgebaut. Hier bereits sähen wir,
[Seite 33]eben an diesem sich aufdrängenden Gleichnis, wie echt materialistisch, nämlich wie auf das Materiale (nicht: Materielle) ausgehend, die psychoanalytische Denkweise sei. Dies sei denn auch der letzte Grund ihrer Atomistik.Mit anderen Worten: Um von den Teilen, den Trieben und Partialtrieben, zu einem Ganzen zu kommen, bedarf es eines zusammenfassenden Prinzips. Dieses werde von Freud wiederum als Ich gedeutet, das wir soeben als Aggregat einzelner Triebe kennengelernt hatten. Dieses „zweite“ Ich bedürfte wiederum der Zusammenfassung – geleistet durch ein „drittes“ Ich – usw. usf. ins Unendliche.Interessant ist in diesem Zusammenhang , daß Frankl bei der Entfaltung der Kritik an Freud – sozusagen auf empirische Art und Weise – auf ein ICH stößt, das durchaus den Momenten des Hegelschen Gottesbegriffs entspricht (siehe ausführlicher den Exkurs „Kritik der Psychoanalyse“).
Es ist Juden wohl prinzipielle nicht möglich, den „Antisemitismus“ anders als göttliche Heimsuchung (so die Thoratreuen) oder auf „moderne“ Weise als Ausdruck einer psychischen Fehlentwicklung im Charakter ihrer Verfolger zu deuten. Beides führt in die Irre. Die den Antisemitismus aufhebende Deutung (siehe den Exkurs „Zum jüdischen Monotheismus“) ist dem jüdischen Denken nur sehr schwer zugänglich.
Es wird zu erwägen sein, ob und inwieweit durch die inzwischen nach einem halben Jahrhundert erfolgte Aufhellung zeitgeschichtlicher Zusammenhänge die an die Geschichte zu stellende Frage beantwortet werden kann und die Antwort die historische Methode der Gesetzesauslegung – insbesondere bei Artikel 21 Abs. 2 GG – ad absurdum führt in dem Sinne, daß das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ sich selbst als ein Anschlag auf die Demokratie erweist.
In diesem ist angelegt, daß bestimmte Meinungen von der öffentlichen Äußerung – u.a. durch gesellschaftliche Ächtung – ausgeschlossen bleiben. Als Meinungsentsorgungscontainer fungieren solche Konstrukte wie „Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“ oder „Systemfeindlichkeit“ und die allzu bekannten Totschlagswörter „Rassismus“ und „Antisemitismus“. Das mag solange als hinnehmbar erscheinen, wie davon Meinungen betroffen sind, die in der Bevölkerung lediglich im Promille-Bereich repräsentiert sind.
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Die „tolerierte Intoleranz“ erweist sich aber als verhängnisvoller Irrtum, weil die „Repressionszone“ eine bedrohliche Dynamik an den Tag legt. Wenn das Prinzip der gesellschaftlichen Ausgrenzung akzeptiert ist, wird es unweigerlich zum Instrument illegitimer Machterhaltungsstrategien. Das jeweilige Parteienkartell (das sind die Parteien, die sich wechselseitig bescheinigen, daß sie insgesamt den „Grundkonsens der Demokraten“ verkörpern) kommt in die Versuchung, durch manipulative Medienkampagnen diejenigen Meinungen – und deren Vorhöfe! – in Acht und Bann zu tun, deren organisierter Ausdruck auf parlamentarischem Wege eine grundlegende Machtverschiebung bewirken könnte. Genau das erleben wir gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland:
Die Auffassung, daß Deutschland das Land der Deutschen sei und bleiben solle, ist – wie z.B. die die SHELL-Jugendstudie 2000 zeigt - mehrheitsfähig. Wenn sie sich als politische Partei organisiert, kann sie alsbald zu einem ausschlaggebenden parlamentarischen Machtfaktor werden.
Den Kartellparteien ist es offensichtlich nicht möglich, ihrerseits diese Meinung in sich aufzunehmen und zum Inhalt ihrer Programme zu machen. Zu tief sind sie in die Verantwortung für die unhaltbaren Zustände verstrickt, die durch die massive Überfremdung in unserem Lande eingerissen sind. Zu mutlos sind sie, um sich dem Diktat des Zentralrats der Juden in Deutschland zu widersetzen, der eifersüchtig darauf achtet, daß eine Politik gegen die Multiethnisierung unseres Vaterlandes nicht wirksam werden kann.
So erleben wir es zur Zeit, daß Meinungen geächtet werden, die sich längst nicht mehr im Promille-Bereich halten sondern tendenziell die Mehrheit des Wahlvolkes erfassen. Unversehens finden wir uns in einer totalitären Meinungsdiktatur wieder – und es wird deutlich, daß die Bundesrepublik Deutschland keine Demokratie ist, nie eine war. Sie ist in Wahrheit das „Wachkoma des Dritten Reiches“ (R. Oberlercher), in dem die Politik in der Weise vom Dritten Reich bestimmt ist, daß man immer genau das Gegenteil von dem zu tun versucht, was das Dritte Reich mutmaßlich tun würde.
Die historischen Wurzeln dieses Gewächses sind nur allzu deutlich sichtbar.
In der US-Militärverwaltung für das besiegte Deutschland hatten sich Kräfte durchgesetzt, die weit davon entfernt waren, dem Deutschen Volk die Fähigkeit zuzutrauen, sich eine eigene demokratische Verfassung zu geben. Unser Volk war durch die psychologische Kriegführung seiner Feinde mit dem Odium des Unheimlichen, Wilden, Grausamen und absolut Andersartigen behaftet (siehe unten Seite 192 . Die Furcht vor diesem Volk bestimmte auch die Verfasser des Grundgesetzes. Dürig/Klein sprechen in diesem Zusammenhang von dem „Grundrechtsterror“ der Bürger, gegen den der Staat geschützt werden müsse (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 18, Rdnr. 9)
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Die amtlichen Akten waren aus dem deutschen Gewahrsam entfernt worden, die Archive der Sieger blieben den Besiegten (in wesentlichen Teilen bis auf den heutigen Tag) verschlossen. In dieser Lage waren die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei ihren Beratungen auf ein Phantombild der Ursachen der Geschichtskatastrophe fixiert, das möglicherweise die Wirklichkeit total verfehlte.
3. Die Verfassungswidrigkeit des Artikels 21 Abs. 2 GG
Verfassungsnormen können selbst verfassungswidrig sein. (Zum Problem der verfassungswidrigen Verfassungsnorm vgl. Dürig in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 1, Rdnr. 82 m.w.N.)
Das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ beruht auf der wahnhaften Vorstellung, daß die Krankheit durch die gewaltsame Beseitigung ihrer Symptome zu heilen sei. Diese Roßkur aber verschlimmert nur das Leiden, weil die in der verbotenen Partei wirkende Tendenz der allgemeinen Wahrnehmung entzogen wird. Damit entfällt die Möglichkeit, die angreifenden Kräfte in freier geistiger Auseinandersetzung zu überwinden bzw. zu modifizieren.
Es sei hier daran erinnert, daß vom Bürgerkrieg zerrissene Gemeinwesen oft als ersten Schritt zur Befriedung der aus der Illegalität heraus operierenden Partei das Angebot unterbreiten, mit einem garantierten Rechtsstatus in das Verfassungssystem zurückkehren zu dürfen, wenn sie die Waffen niederlegt. So geschehen in Uruguay mit den Tupamaros, in El Salvador mit den Sandinistas, in Honduras und Guatemala.. Ähnliche Prozesse sind eingeleitet in Mexico bezüglich der Zappatisten, in Nordirland bezüglich der IRA, im Baskenland bezüglich der ETA, in der Türkei bezüglich der Kurdischen Befreiungsfront PKK.
Das sind Erfahrungen, die sich erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 ergeben haben. Diese wirken – wenn die Verfassung die lebendige Grundordnung eines Gemeinwesens sein will – auf die Auslegung des Grundgesetzes zurück. Es kann nicht als sinnvoll erachtet werden, einer geschichtlichen Tendenz den Zugang zum Parlamentarismus durch ein Parteienverbot erst zu nehmen, um ihn nach Ausbruch des dadurch unvermeidlich gewordenen Bürgerkrieges unter Zwang wieder anzubieten. Die juristische Staatskunst besteht darin, Mittel und Wege zu finden, durch Auslegung der Verfassung ein solches Ergebnis zu vermeiden.
Es sollte deutlich geworden sein, daß es hier um Fragen geht, die unmittelbar Bedeutung für die juristische Beurteilung des Verbotsantrages haben, die aber vor-rechtlicher Natur sind. Die durch die Philosophie bzw. durch die Gesellschaftstheorie zu gewinnenden Antworten ergeben erst die Fundamente, auf denen sich eine juristische Konstruktion errichten läßt.
Es ist jetzt wohl an der Zeit, hier eine Umorientierung einzuleiten und das Grundgesetz im Geiste des Vertrauens zum Deutschen Volk auszulegen.
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Dabei ist insbesondere zu bedenken, daß sich die Bundesrepublik Deutschland seit nunmehr 51 Jahren im Vergleich mit den meisten anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen – ganz besonders aber im Vergleich mit der „Weimarer Republik“ - durch eine bemerkenswerte politische Stabilität auszeichnet. Setzt man den Tatbestand der Verfassungswidrigkeit der Antragsgegnerin einmal hypothetisch voraus, drängt sich folglich die Frage auf, ob angesichts der marginalen Bedeutung der Antragsgegnerin ein Parteienverbot nicht ein unverhältnismäßiger Eingriff in das politische Gefüge der Republik wäre.
Der von der Antragstellerin dazu eingenommene Standpunkt, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG keine Bedeutung habe (S. 34 d.AS.), ist nicht nachvollziehbar. Als ungeschriebener Verfassungsgrundsatz begrenzt er jegliche Eingriffsermächtigung auf das Maß, das für die Verwirklichung des gesetzgeberischen Zweckgedankens notwendig und angemessen ist.
Diesbezüglich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) im Fall United Communist Party of Turkey (UCPT) and Others versus Turkey – 133/1996/752/951 vom 30. Januar 1998 unter § 45 f. ausgeführt:
45. ....Des weiteren verlangen die Art. 8, 9, 10 und 11 der Konvention, daß Eingriffe in die Ausübung der von ihnen gewährleisteten Rechte an dem Maßstab des "in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen" gemessen werden. Die einzige Art von Notwendigkeit, die einen Eingriff in irgendeines dieser Rechte verlangt, ist also, wenn behauptet werden kann, daß der Eingriff einer "demokratischen Gesellschaft" entstammt. Die Demokratie erscheint also das einzig von der Konvention bedachte politische Modell zu sein, und daher, das einzig mit ihr vereinbare.
.......
46. Daher sind die in Art. 11 aufgeführten Ausnahmen in Bezug auf politische Parteien eng auszulegen; nur überzeugende und zwingende Gründe können die Einschränkung der Versammlungsfreiheit solcher Parteien rechtfertigen. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Notwendigkeit i.S.v. Art. 11 § 2 vorliegt, genießen die Vertragsstaaten nur beschränkte Beachtung, die zusammen mit einer strengen europäischen Kontrolle einhergeht, die sowohl das Gesetz als auch die Entscheidungen über deren Anwendung umfasst, einschließlich der von unabhängigen Gerichten getroffenen Entscheidungen. Das Gericht hat bereits festgestellt, daß eine solche Kontrolle im Falle eines wegen Beleidigung verurteilten Parlamentmitglieds erforderlich war (siehe oben zitiertes Castells-Urteil, S. 22-23, § 42); eine solche Kontrolle ist noch notwendiger, wenn eine ganze politische Partei aufgelöst und deren Führern künftig jegliche ähnlichen Tätigkeiten untersagt werden.
[Seite 37]Diese Überlegungen führen zu dem Ergebnis, daß Artikel 21 Abs. 2 GG – wenn überhaupt - Wirkung nur noch im Rahmen des Art. 11 EMRK entfalten kann.
4. Das Konzept der wehrhaften Demokratie unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Wenn – wie vorstehend dargelegt – die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht von einer Partei als solcher ausgeht, sondern von dem Widerspruch zwischen geschichtlichen Formierungskräften einerseits und erstarrten politischen Institutionen andererseits , der sich in der Zerschlagung der hemmenden Institutionen löst, wenn also die Partei lediglich der Ausdruck dieser Gefahr, nicht aber ihre Ursache ist, folglich das Parteienverbot lediglich das Symptom der Krankheit, nicht aber deren Ursache bzw. Bedingung beseitigt, dann ist ein Parteienverbot kein geeignetes Mittel zur Vorbeugung. Es stellt sich folglich die Frage, ob Artikel 21 Absatz 2 GG mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist, oder nicht vielmehr selbst eine verfassungswidrige Verfassungsnorm ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon seit langem zu den Grundsätzen der Bestimmbarkeit, Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlicher Eingriffe die Grundsätze des Verhältnismäßigkeitsgebotes bzw. des Übermaßverbotes als „übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip „ gefolgert (BVerfGE 19, 342, 348 f.; 23, 127 , 133; 35, 382, 400 st.Rspr.). Auch das Handeln des Gesetzgebers – also auch des Grundgesetzgebers selbst – ist nach diesem Grundsatz zu beurteilen. Danach muß ein Eingriff in die Rechte des Einzelnen dazu geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen. Bei der Geeignetheit ist namentlich die Zielkonformität und die Zwecktauglichkeit der Maßnahme zu überprüfen (Stern , Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, München 1984, S. 866). Die Prüfung umfaß auch, ob die gesetzgeberischen Erwägungen, Wertungen und Prognosen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (BVerfGE 17, 306, 315 ff.; 19, 330, 338; 50, 290, 332 f.; Stern a.a.O.). Das ist aus den bereits dargelegten Gründen im Streitfall in mehrfacher Hinsicht der Fall.
Unbestritten stellt ein Parteienverbot einen schwerwiegenden Eingriff in das freie Spiel der gesellschaftlichen Kräfte dar, das auf Meinungsäußerungsfreiheit und Freiheit der politischen Organisation und Betätigung beruht. Diese Freiheiten sind die Seele der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wenn – wie gezeigt wurde - sich keine Gründe dafür beibringen lassen, daß ein Parteienverbot ein zur Bewahrung dieser freiheitlichen Ordnung geeignetes Mittel sein kann, dann ist der Verbotseingriff mangels Zielkonformität und Geeignetheit selbst eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung dieser Ordnung.
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Jedenfalls darf das Parteienverbot allenfalls als seltene Ausnahme in Fällen äußerster Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgesprochen werden als Maßnahme im Vorfeld eines Bürgerkrieges, wenn es darum geht, einer Bürgerkriegspartei den Schutz-, Organisations- und Handlungsraum zu nehmen, den eine legale Partei bieten kann.
(Die Entscheidungsgründe des EGHMR im Falle UCPT v. Türkei sind - teilweise in nicht amtlicher Übersetzung - im „Exkurs Europäische Menschenrechtskonvention“ wiedergegeben.)
III. Zu den von der Antragstellerin konstruierten Verbotsgründen
1. Vermeintlich verfassungswidrige Ziele in programmatischen Äußerungen der NPD (S. 37 d.AS.)
Eine Partei ist eine Verbandsperson, als solche willensfähig. Im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG ist allein die Willensrichtung der Partei Gegenstand der Untersuchung. Es ist also der tatsächliche Wille der Partei (ihre Absichten) zu ermitteln. Hinweise auf diesen Willen sind einerseits dem Programm andererseits aus dem Verhalten der Mitglieder und Anhänger der Partei zu entnehmen. Ein ganz unspezifiziertes Beabsichtigen genügt nicht (Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 21 Rnr. 108). Ein bloß fahrlässiges Herbeiführen der Indizien für eine verfassungswidrige Absicht ist bedeutungslos (Maunz a.a.O.).
Die Antragsgegnerin ist eine demokratisch strukturierte Partei. Davon geht auch die Antragsstellerin aus. Anders als im Falle der KPD gibt es keine „Schattenorganisation“ im Sinne einer klandestinen Gruppe, in der sich der Wille der Partei formt, so daß die „offizielle Partei“ nur eine Fassade wäre. Der Beweis, daß es eine „geheime Partei in der Partei“ nicht gibt, ist dem Schweigen der Verfassungsschutzberichte darüber zu entnehmen.
Die Antragsgegnerin stellt von sich aus dem Gericht – beginnend mit dem Jahre 1995 – die vollständige Sammlung der Protokolle von Vorstands- und Präsidiumssitzungen sowie der Parteitage zur Verfügung. Sie ergeben in ihrer Gesamtheit das Bild einer pluralistischen und auch widersprüchlichen Willensbildung. Daß die Partei – abweichend von ihrer demokratischen Satzung – nach dem Führerprinzip geführt wird, ist danach auszuschließen.
Die Antragstellerin hat sich nicht die Mühe gemacht, den vermeintlich verfassungswidrigen Willen der Partei darzustellen. Sie hat insbesondere nicht den wesentlichen Unterschied zwischen – grundsätzlich freien –
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Meinungsäußerungen von Mitgliedern und Anhängern einerseits und zieldeutenden Verhaltensweisen derselben andererseits beachtet.
Eine demokratische Partei bildet in sich den Organisationswillen nach den Grundsätzen einer pluralistischen Gemeinschaft. In ihr werden entsprechend dem Freiheitsideal verschiedene – auch durchaus gegensätzliche – Meinungen respektiert, also auch geduldet. Bedingung ist nur, daß sich die Parteimitglieder an ihre Verpflichtung halten, d