Termine
zur mündlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren aufgehoben -
Pressemitteilung
des Bundesverfassungsgerichts
Nr.
6/2002 vom 22. Januar 2002 |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
hat in den Verbotsverfahren gegen die NPD heute folgenden Beschluss gefasst:"Die
Termine zur mündlichen Verhandlung am 5., 6., 7., 19. und 20. Februar
2002 werden aufgehoben.
G r ü n d e :
Ein Abteilungsleiter des
Bundesministeriums des Innern hat den Berichterstatter telefonisch darüber
unterrichtet, dass eine der zur mündlichen Verhandlung geladenen Anhörungspersonen
eine Aussagegenehmigung eines Landesamtes für Verfassungsschutz vorlegen
werde. Dabei handelt es sich um ein langjähriges Mitglied des Bundesvorstandes
und des Vorstandes eines Landesverbandes der Antragsgegnerin. Äußerungen
dieser Anhörungsperson sind von den Antragstellern mehrfach als Beleg
für die Verfassungswidrigkeit der Antragsgegnerin angeführt worden.
Die Termine zur mündlichen
Verhandlung sind aufzuheben, weil die Mitteilung des Bundesministeriums
des Innern prozessuale und materielle Rechtsfragen - auch hinsichtlich
des Beschlusses vom 1. Oktober 2001 - aufwirft, die bis zum Verhandlungstermin
nicht geklärt werden können. Diese Entscheidung ist einstimmig
ergangen."
Beschluss vom 22. Januar
2002 - Az. 2 BvB 1/01 u.a. -
Karlsruhe, den 22. Januar
2002

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