Zum
Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens - Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts,
31.
Juli 2002 |
In dem Verfahren über
die Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen
Partei Deutschlands ging bei dem Bundesverfassungsgericht am Dienstagabend,
den 30. Juli 2002, der gemeinsame Schriftsatz der Bundesregierung, des
Deutschen Bundestags und des Bundesrats nebst Anlagen ein, mit dem die
Antragsteller weiter zur Sache vortragen. Am Freitag, den 26. Juli 2002,
war der Schriftsatz der Antragsteller - allerdings ohne Anlagen - dem Gericht
vorab per Telefax übermittelt worden.
Der weitere Gang des Verfahrens
gestaltet sich folgendermaßen: Der Vorsitzende des Zweiten Senats
hat im Benehmen mit dem Berichterstatter verfügt, dass der Antragsgegnerin
der Schriftsatz der Antragsteller sowie alle Anlagen im Umfang eines Aktenordners
zugestellt werden, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierzu
wird der Antragsgegnerin [der NPD] eine Frist bis zum 30. August 2002 gesetzt.
Az. - 2 BvB 1/01 u.a. -
Karlsruhe, den 31. Juli
2002

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