Stellungnahme der NPD
zum Verbotsantrag des Bundestags,
30. Mai 2001

Europarechtliche Verfahrensfragen
Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus ein Verbotsgrund?
Exkurs »Erziehung zum Krieg«

In vorstehend bezeichneten Angelegenheiten zeige ich unter Beifügung der auf mich lautenden Vollmacht an, daß ich die Nationaldemokratische Partei Deutschlands auch in den Verfahren 2 BvB 2/01 und 2 BvB 3/01 vertrete. 

Ich beantrage, die Verfahren 2 BvB 1/01; 2 BvB 2/01 und 2 BvB 3/01 zu einheitlicher Beratung und Entscheidung zu verbinden. 

Zur Begründung des Deutschen Bundestages nehme ich wie folgt Stellung: 


I. 

Die europarechtlichen Ausführungen (S. 26 ff.) verfehlen das Thema. 

Gewillkürte Gemeinschaften jedweder Art sind - anders als vertragliche (synallagmatische) Schuldverhältnisse - lebendige Ganze und als solche mit allen ihren Äußerungen in die Rechtsordnung eingelassen, der sie ihre Entstehung verdanken. Der Bereich, in dem sie rechtlich beschützte Sachverhalte (Interessenlagen) setzen und gestalten können, ist in der Zweckerklärung umschrieben, in der sich der vergemeinschaftete Wille der Gemeinschaftsmitglieder ausspricht. 

Ist eine Gemeinschaft durch den gründenden Willensakt zur Existenz gebracht, sind alle in ihrer Wirkungssphäre auftretenden Konfliktlagen unter den Beteiligten durch rechtsanwendende Gewalten nach dem Friedensgebot auszugleichen, d.h. den im Streit liegenden Beteiligten ist autoritativ das friedensbewahrende Verhalten gegeneinander vorzuschreiben. Der Text, aus dem diese Schrift abzuleiten ist, sind die geschriebenen und ungeschriebenen Grundsätze und Normen, die in ihrer Gesamtheit die Rechtsordnung im Sinne des vernünftigen Willens der Gemeinschaft der Rechtsgenossen und damit den vernünftigen Willen jedes einzelnen Gemeinschaftsangehörigen bilden. Dabei beruht das Verhältnis einerseits der Gemeinschaftsglieder zur Gemeinschaftsgewalt und andererseits dieser Gewalt zu den Gewaltunterworfenen ebenfalls auf (ggf. durch Richter) erkennbaren Rechtsgrundsätzen, die in ihrer Gesamtheit die Freiheit der Einzelnen bestimmen und die geschriebene und ungeschriebene Verfassung der Gemeinschaft bilden. 

Diese Rechtsordnung ist notwendig lückenlos, weil durch jede Lücke der Unfriede, d.h. das Faustrecht des Stärkeren, in das Gemeinwesen eindringen könnte - was nicht sein darf . 

Die gliedstaatlichen Rechtsordnungen tragen diesem Vollständigkeitsgrundsatz dadurch Rechnung, daß sie für jede Interessenvergemeinschaftung dispositive Regelungswerke quasi als Mustersatzungen vorgeben. Aber auch diese können nicht lückenlos für alle denkbaren Konfliktfälle eine geschriebene Regel zur Verfügung stellen, so daß sie ggf. durch Richterrecht fallbezogen ergänzt bzw. fortentwickelt werden.

Das kann nicht anders im Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts sein. In Ermangelung einer dispositiven »Mustersatzung« für die Gemeinschaft ist der Europäische Gerichtshof dazu berufen, aus den dem europäischen Vertragswerk immanenten Prinzipien und in Ergänzung dazu aus den in den Gliedstaaten geltenden mehr oder weniger übereinstimmenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen (gemeines Gemeinschaftsrecht) im Einzelfall die Regel zu finden, die die autoritative Beilegung des Streites durch Richterspruch ermöglicht. 

Die Frage kann also nur sein, ob die Gliedstaaten der Europäischen Union kraft der Existenz der Gemeinschaft in ihrem Umgang mit den am Europaparlamentarismus teilnehmenden nationalen Parteien durch Gemeinschaftsrecht gebunden sind.

Aus dem fünften Teil, Titel I, Kapitel 1, Abschnitt 1 EGV ergibt sich zweifelsfrei, daß der EU ein parlamentarisches System eigener Art innewohnt, das - solange Europaparteien im engeren Sinne noch nicht vorhanden sind - sein Dasein in der Tätigkeit der an den Europawahlen teilnehmenden »nationalen« Parteien hat. Damit ist denknotwendig auch eine europarechtliche Satzung für diesen Parlamentarismus gegeben, die den Wirkungsbereich der europaorientierten nationalen Parteien einbezieht. Die entgegengesetzte Meinung hätte zum Resultat, daß der Europaparlamentarismus durch Eingriffe der Gliedstaaten verfälscht oder überhaupt sabotiert werden könnte. 

Die Existenz und Auslegung des europarechtlichen Statuts, auch soweit sich dieses auf den Europaparlamentarismus und die ihm einverleibten nationalen Parteien bezieht, ist im Einzelfall ausschließlich durch den Europäischen Gerichtshof zu erkennen. 

Die vom Rechtsvertreter des Bundestages in extenso erörterte - und schließlich mit einem Nein beantwortete - Frage, ob dem europäischen (Parteien-) Recht eine Sperrnorm für ein nationales Verbot zu entnehmen sei, ist selbst schon eine Rechtsfrage, die dem Europarecht anghört. Sie durch richterliche Entscheidung zu beantworten fällt in die ausschließliche Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs. Das ist wohl übersehen worden. 

Aber auch in der Sache selbst wäre seinen Argumenten nicht zu folgen. 

Die Abgeordneten im Europaparlament sind Vertreter der Völker der Gliedstaaten (Art. 189 - ex - Artikel 137 EGV). 

Da das Gemeinschaftsrecht noch keine eigene Wahlordnung enthält, sondern auf die Wahlgesetze der Gliedstaaten verweist, können die Völker ihre Vertreter für das Europaparlament nur nach Maßgabe der einzelstaatlichen Wahlgesetze bestimmen. In der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Bundeswahlgesetz insbesondere die politischen Parteien im Sinne des Art. 21 GG an diesem Bestimmungsverfahren beteiligt. 

Soweit sich eine »nationale« Partei an den Wahlen zum Europaparlament beteiligt, ist ihre darauf gerichtete Tätigkeit - und erst recht ihre Existenz als Partei - ein Moment des europäischen parlamentarischen Systems. Vertreter der Völker können die Europaparlamentarier nur sein, wenn in den Gliedstaaten die Meinungs- und Organisationsfreiheit nach europarechtlichen Standards gewährleistet ist. Die Unterdrückung eines bestimmten Meinungs- und Willensspektrums durch einen Gliedstaat verzerrt notwendig die Repräsentativität der aus dem verbliebenen Parteienspektrum gewählten Europaparlamentarier. 

Der europarechtliche Standard ist in den Artikeln 10 und 11 EKMR bestimmt. Er substituiert sogar das gliedstaatliche Parteienstatut bezüglich der ausschließlich im nationalen Rahmen agierenden Parteien. Erst recht bestimmt er das Rechtsstatut für diejenigen »nationalen« Parteien, die auch auf europäischer Ebene tätig sind. 

Während gegen das Verbot einer nur-national orientierten Partei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) erst angerufen werden kann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist, ist im Falle einer auch-europaorientierten Partei unmittelbar die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Vorlageverfahren gegeben. 

Das Verbot einer Partei, die nicht ein Moment des europäischen Parlamentarismus ist, ist durch europäische Instanzen nur daraufhin zu kontrollieren, ob sich die nationalen Behörden und Gerichte an die als innerstaatliches Recht geltende Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte gehalten haben - wofür ausschließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig ist. Anders liegt der Fall bei einer auch-europaorientierten nationalen Partei. Deren europaparlamentarische Tätigkeit unterliegt - wie bereits dargelegt - nicht dem Recht des Gliedstaates, also auch nicht der als innerstaatliches Recht geltenden Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, sondern dem Rechtsstatut der EU. Die Konvention gilt hier nicht unmittelbar, vielmehr sind aus ihr im Wege der Rechtsanalogie Beurteilungsmaßstäbe zu gewinnen, die kraft der allgemeinen Anerkennung durch die Vertragsstaaten unmittelbar als EU-Vertragsrecht gelten. Für dessen Auslegung ist ausschließlich der Europäische Gerichtshof zuständig. 

Diese vorgreifende unmittelbare Entscheidungskompetenz des Europäischen Gerichtshofes ist notwendig, wenn der Euro-Parlamentarismus zwecktauglich bleiben soll. Die nachfassende mittelbare Kontrolle, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte vorgesehen ist, käme zu spät: Die vom Verbot durch ein innerstaatliches Gericht betroffene politische Partei wäre dann bereits aufgelöst. Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte würden schon aus verfahrensrechtlichen Gründen Jahre vergehen. Zudem könnte der Gerichtshof nur die Verletzung der Konvention feststellen, die Legalität der verbotenen Partei jedoch nicht wieder herstellen. 

II. 

Einleitende Betrachtung 

Der Bundestag ist bemüht, seinen Verbotsantrag schwerpunktmäßig mit der von ihm behaupteten »Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus« zu begründen. 

Die Antragsgegnerin hatte bereits Anlaß und Gelegenheit, auf die Fragwürdigkeit dieser Argumentationsstrategie hinzuweisen (vgl. Stellungnahme vom 20.04.01 - nachfolgend St 01 - S. 114 ff.). Die Eindringlichkeit, mit der der Antragsteller auf der Tauglichkeit derselben besteht, fordert zu einer Vertiefung des bisherigen Vortrags heraus. 

Der vermeintliche Verbotsgrund auf den Seiten 91 ff. seiner Antragsschrift in der Weise konstruiert, daß die programmatischen Aussagen der historischen NSDAP mit den programmatischen Aussagen der Antragsgegnerin verglichen werden. 

Auf den Seiten 93 ff. der Antragsschrift werden eine Reihe von Thesen und Begriffen aufgelistet mit der Behauptung, daß sie im programmatischen Schriftgut der Antragsgegnerin nachzuweisen seien. Diese sollen die behauptete Wesensverwandtschaft mit der NSDAP widerSpiegeln. Im Zentrum steht dabei die Idee der »Volksgemeinschaft«. 

Um die vom Bundestag umrissene Denkverbotszone kenntlich zu machen, seien aus seiner Antragsbegründung in verdichteter Form die entsprechenden Textelemente wiedergegeben: 
 

»Volksgemeinschaft« (S. 93) 

»Gemeinnutz geht vor Eigennutz« (S. 93)

»Gegensatz zur ›sogenannten westlichen Werteordnung‹ (S. 95)

»Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus« (S. 95) 

»bindet die aus der ›Volksherrschaft‹ hervorgehende Staatsgewalt nicht an die verfassungsmäßige Ordnung, sondern primär an die ›Grundziele des Volkes‹ (S. 96) 

»vollständigen Sieg über das gegenwärtige liberalkapitalistische Herrschaftssystem« und damit verbunden »das Einläuten einer neuen geschichtlichen Epoche ... unter dem völkischen Primat« (S. 96). 

Solidarität = »Bereitschaft eines Volkes zur Volksgemeinschaft sowie die enge Verbindung als nationale Kampf- und Tatgemeinschaft« (S. 96) 

»den Menschen (ist) klarzumachen, welchen Wert jeder einzelne von ihnen innerhalb einer intakten Volksgemeinschaft hat« (S. 96) 

»Menschenrechte des einzelnen (seien) im Rahmen der Volksgemeinschaft bedeutungsvoll« (S. 96) 

»der Nationalsozialismus‚ kein isoliertes Individuum (kennt), .... sondern für ihn ist der Mensch mit seinem ganzen Dasein von Natur als Glied in die völkische Gemeinschaft eingefügt. Nur als Glied des Volkes, nur in seiner Einordnung in die Gemeinschaft findet der Einzelne seine Stellung im Leben, seine Aufgabe und seinen Wert.« (S. 96) 

»Volksgruppenrechte und die Stärkung nationaler Souveränität« hätten »die Gefahren eines einseitigen Individualismus abzufangen« (S. 97) 

»Volksgemeinschaft als Schicksals- und Leistungsgemeinschaft artverwandter Menschen, als Abstammungsgemeinschaft oder Volksstaat, in dem nur das Wohl des ganzen Volkes zählt« (S. 97) 

»antiliberale und antiindividuelle Stoßrichtung« (S. 97) 

»biologistisch-organizistische Grundlegung, die sich einer raumorientierten Wirtschafts- und Außenpolitik vermittelt« (S. 97) 

»man könne einer Volksgemeinschaft nur blutsmäßig durch Geburt angehören, müsse also eingebunden in den Blutstrom sein« (S. 97) 

»raumorientierte Volkswirtschaft« (S. 98) 

»Volksgemeinschaft Kampfbegriff gegen den Liberalismus und die durch diesen verursachten gesellschaftlichen Auflösungserscheinungen, gegen den Parlamentarismus und den (Parteien) Pluralismus und gegen den Begriff der liberalen Demokratie« (S. 98) 

»gegen die ›utopische Idee der internationalen menschlichen Gemeinschaft‹ , die ›multikulturelle und somit multikriminelle Gesellschaft‹ und die EU-Diktatur« (S. 98) 

»Reich« (S. 99) 

»Vision einer besseren deutschen Zukunft« (S. 100) 

»Gegenbild zur staatlichen Wirklichkeit der Weimarer Republik« (S. 100) 

»eine neue antirepublikanisch-antidemokratische Ordnung« (S. 100) 

»Großdeutschland als territoriale Führungs- und Ordnungsmacht in Europa« (S. 100) 

»Heiliges Reich« (S. 100) 

»durch das deutsche Volk bluthaft bestimmte Herrschafts- und Lebensraum und die schicksalhafte Sendungsaufgabe der Deutschen in Europa« (S. 100) 

»Neuvereinigung zu einem Deutschen Reich« (S. 102) 

»das Neue Reich = ein Staat mit einer unbedingten und starken Zentralgewalt, in deren Händen alles bleibt, was den Berstand des Reiches und der deutschen Volksgemeinschaft betrifft.««Aufbau des Deutschen Reiches von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt« (S. 104) 

»Großraumordnung auf völkischer Grundlage« (S. 104)

»angestrebte Revision widerspricht dem Völkerrecht, insbesondere dem 2+4-Vertrag« (S. 104) 
 

»Sozialdarwinismus, Rassismus« (S. 105) 

- Umvolkung zu einer afro-asiatischen Mischrasse« (S. 109) 

- innere biologische Heimatvertreibung« (S. 109) 

- Herdenvertierung« (S. 109) 

- Grenzenlose Überfremdung durch ein Ausländerproletariat, das über das weltfremde Wirtsvolk der Deutschen herfallen wird« (S. 110) 

- Innere Landnahme (S. 110) 

- Fortführung des 2. Weltkrieges gegen das Deutsche Volk mit anderen Mitteln.« (S. 110) 

- allmähliche ethnische und kulturelle Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ablösung durch eine Mischbevölkerung beliebigster Herkunft und unterschiedlichster Kulturen« (S. 110) 

- Vermischung der Rassen und Kulturen und die Zerstörung der Völker durch aufgedrängte artfremde Verhaltensweisen.« (S. 110) 

- Das Ende des Deutschen Volkes als rassische und blutgebundene Gemeinschaft« (S. 111) 

- Den Genozid am eigenen Volk« (S.111) 

- Fremdherrschaft und Fremdbestimmung« (S. 111) 

- Überfremdung« (S. 111) 

- Ausbeutung (S. 1111) 

- Unterdrückung (S. 111) 

- Deutsche Freiheit (S. 111) 

- »menschenfeindliche Integrationspolitik beenden« (S. 111) 

- deutsche Volkssubstanz erhalten (S. 112) 

- Rückkehr der Ausländer in ihre Heimatländer (S. 112) 

- Bekenntnis zum lebensrichtigen Menschenbild, zur Vielfalt der Völker, repräsentiert eben durch die Vielfalt der Rassen« (S.- 112) 

- »Rassenvermischung ist gegen die Natur und Völkermord« (S. 112) 

- »wurzellose und bastardisierte amerikanische Gesellschaft« (S. 114)

- »Fellachisierung und Mulattisierung der europäischen Mitte« (S. 114) 

- »heute ist die weiße Rasse in ihrer Gesamtheit bedroht und die weiße Rasse in ihrer Gesamtheit muß sich organisieren« (S. 117) 

- »Der faschistische und die nationalsozialistische Revolution waren in verschiedenen Formen die Verkörperung der gleichen geschichtlichen Kraft und mußten auf die gleichen erklärten oder geheimen Gegner stoßen« (S. 117) 

- »7,4 Millionen Ausländer in der BRD sind 7,4 Millionen zuviel« (S. 119) 

- »Entausländerung zur Revision der Verausländerung des deutschen Volkes« (S. 119) 

- »Verbot des Nachzuges von Familienangehörigen von Ausländern, Ausgliederung von Ausländern aus dem deutschen Sozialversicherungssystem und Verhinderung des Eigentumserwerbes« (S. 120)
 

Es wird deutlich, daß der Bundestag bemüht ist, bestimmte Stellungnahmen zu Problemen, die weit über die Anhängerschaft der Antragsgegnerin hinaus heiß umstritten sind, aus der Willensbildung des Deutschen Volkes herauszuhalten. Wer ist da wohl der Verfassungsfeind? 

Die tabuisierten Bezirke umfassen alle Fragen, die um Deutschland als Nationalstaat der Deutschen und um das Deutsche Volk im Sinne einer durch gemeinsame Abstammung bestimmte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft kreisen. 

Die Art und Weise, wie die Antragsteller jetzt das Grundgesetz gegen die Antworten der Antragsgegnerin auf diese Fragen in Stellung bringen, läßt aufhorchen. Der V. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat - ungeprüft und unreflektiert - die Argumentation der Antragsteller aufgegriffen und den Standpunkt eingenommen, daß der NPD die politischen Grundrechte aus dem Grundgesetz nicht zustünden, »weil durch das öffentliche Auftreten von neonazistischen Gruppierungen und das Verbreiten entsprechenden Gedankenguts grundlegende soziale und ethische Anschauungen einer Vielzahl von Menschen - zumal der in Deutschland lebenden ausländischen und jüdischen Mitbürger - in erheblicher Weise verletzt« würden (Beschluß vom 30. April 2001 - 5 B 585/01 - S. 4). Ausdrücklich verweist das Gericht auf Art. 139 GG, der den von den westlichen Siegermächten erlassenen Gesetzen »zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militärismus« und den darauf fußenden deutschen Folgesetzen den Vorrang vor dem Grundgesetz einräumt. Die Münsteraner Richter verbinden das mit einer Schelte des Bundesverfassungsgerichts, dem sie vorwerfen, die »verfassungsimmanenten Beschränkungen« der Grundrechte, die gegen den Nationalsozialismus gerichtet seien, nicht beachtet zu haben. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich dieser Schelte angeschlossen. Ihm folgen namhafte Presseorgane. Damit ist ein Streit um den Wesensgehalt des Grundgesetzes offen ausgebrochen. Ist dieses Ausdruck des Willens der westlichen Siegermächte oder des Deutschen Volkes? Das ist die Frage. 

Diese Streitfrage ist schon im Text des Grundgesetzes selbst aufgeworfen: In der Präambel wird - wahrheitswidrig - behauptet, daß sich das deutsche Volk in den Ländern der westlichen Besatzungszonen »kraft seiner verfassunggebenden Gewalt« dieses Gesetz gegeben habe. In Art. 146 GG wird dagegen - wahrheitsgemäß - zum Ausdruck gebracht, daß das Grundgesetz nicht eine Verfassung ist, »die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist«. Der Versuch, den Sinn von Art. 146 GG dahingehend zu begrenzen, daß das Grundgesetz von dem in den Westzonen lebenden Teilvolk der Deutschen sehr wohl »in freier Entscheidung beschlossen worden« sei und nur für den Fall der Wiedervereinigung der automatische Rangrücktritt des Grundgesetzes gegenüber einer dann vom ganzen deutschen Volk zu beschließenden Verfassung festgeschrieben werden sollte, ist nicht haltbar. Die Teilvereinigung von 1990 wurde durch eine entsprechende Änderung der Präambel im Einigungsvertrag (Art. 4) im Jahre 1990 - wiederum wahrheitswidrig - zur Totalvereinigung erklärt. Folgerichtig wurde Art. 23 GG a.F. , der als Möglichkeit den Beitritt von »anderen Teilen Deutschlands« zur Bundesrepublik Deutschland vorsah, aufgehoben. Dessen ungeachtet wurde durch eine redaktionelle Bearbeitung bestätigt, daß Artikels 146 GG weiterhin gilt. In der bearbeiteten Fassung des Einigungsvertrages vom 31.08.90 (BGBl. II S. 889) ist jetzt ausdrücklich vermerkt, daß das Grundgesetz »nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands« für das gesamte deutsche Volk gelte, aber an dem Tag seine Gültigkeit verliere, »an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.« Also kann das Grundgesetzt nicht diese »von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung« sein. 

Die Entstehung des Grundgesetzes aus dem Willen der westlichen Siegermächte ist offenkundig. Die in einer Zwangslage handelnden Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten mit Art. 146 GG einen Weg gefunden, sich von diesem Gesetzeswerk innerlich zu distanzieren. Der Bundestag, der mit 2/3-Mehrheit dem Einigungsvertrag zugestimmt hat, ist diesem Beispiel gefolgt. Mit der redaktionellen Bearbeitung des Art. 146 GG hat er sich gleichfalls vom Grundgesetz distanziert und dadurch dieses zu einer Übergangsreglung herabgesetzt. 

Das OVG Münster hat mit dem zitierten Beschluß brutal alle Illusionen bezüglich des Charakters des Grundgesetzes abgeräumt und mit der Bezugnahme auf Art. 139 GG klargestellt, daß der Wille der westlichen Siegermächte immer noch oberstes Gebot sei und dieses zugunsten »ausländischer und jüdischer Mitbürger« die politischen Grundrechte den Deutschen, die es noch sein wollen, vorenthalte. 

Die westlichen Siegermächte dürften bei der Abfassung des Grundgesetzes ihre eigenen Interessen bezüglich der »Deutschen Frage« im Auge behalten haben. Es wäre ein Wunder, wenn diese mit den Daseinsinteressen des Deutschen Volkes übereinstimmten. 

Die Antragsteller wüten gegen den Begriff »Volksgemeinschaft«. Bei aller Gegensätzlichkeit ergibt sich auch immer Gemeinsamkeit. Diese besteht hier in der Übereinstimmung darin, daß die Idee der Volksgemeinschaft für den Nationalsozialismus - hier als Volksbewegung verstanden - wesensbestimmend war und für die Antragsgegnerin gleichfalls im Mittelpunkt aller Überlegungen zur Neugestaltung Deutschlands steht. 

Die Frage stellt sich, ob es dieser Wesenskern des Nationalsozialismus ist, gegen den das Konzept der »wehrhaften Demokratie« - die nicht wirklich demokratisch ist (vgl. dazu die Ausführungen in St 01, S. 20 - 38 und 124 ff.) - entwickelt worden ist. Wollte man sie mit »ja« beantworten, wäre sogleich zu fragen, wessen Interessen dadurch befördert werden. Die Antwort auf diese Frage wird - auch ganz unabhängig vom Ausgang des Verbotsverfahrens - vom Deutschen Volk gefunden werden. Sie wird die Bundesrepublik Deutschland in eine tiefe Identitätskrise stürzen. 

Die Eliten der USA unter Führung von F.D. Roosevelt wollten nach dem Ersten Weltkrieg - als von Hitler und seiner Bewegung noch nichts zu sehen war - einen zweiten Waffengang gegen das Deutsche Reich, um dieses restlos und für immer zu zerstören (vgl. St 01, S. 25 ff.). Dieses Ziel war allein mit der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg noch nicht erreicht. Diese hatte nur die notwendigen Bedingungen für die Gestaltung einer »Neuen Weltordnung« geschaffen, in der das Deutsche Reich aufgehen sollte. Die westlichen Besatzungszonen mußten innerlich so gestaltet werden, daß dieses Gebiet mit seiner Bevölkerung reibungslos in die »Neue Weltordnung« eingepaßt werden können. Erst die Vollendung dieses Werkes garantiert die Endlösung der Deutschen Frage. 

Dagegen regt sich im Deutschen Volke jetzt Widerstand. Der Versuch, diesen mit dem vom Grundgesetz zur Verfügung gestellten Arsenal der »wehrhaften Demokratie« zu brechen, könnte die Rechtslage in diesem Lande zur Kenntlichkeit entstellen. Das OVG Münster hat hier Pionierarbeit geleistet. Wenn erst einmal das Grundgesetz an seinen für das Deutsche Volk zerstörerischen Auswirkungen als Diktat der Sieger erkannt ist, wird dieses Volk das Joch abschütteln und sich - wie Art. 146 GG das als selbstverständlich voraussetzt - eine Verfassung geben, die seine Lebensinteressen sichert. 

Die politische Klasse beweist mit den Verbotsanträgen, daß sie sich gegen das eigene Volk und für die Interessen der Hauptsiegermacht USA entschieden hat. 

Als Ausdruck des nationalsozialistischen Wesens wird vom Bundestag der aus dem Begriff der Volksgemeinschaft hergeleitete Grundsatz »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« (S. 93) angeführt. Von ihm - so scheint er zu folgern - müsse man sich fern halten, wenn man nicht in die Verbotszone geraten wolle. 

Der Antragsteller stellt sich nicht die Frage, ob dieser Grundsatz für einen verfassungstreuen Staatsbürger zustimmungsfähig sei. Aber allein darauf dürfte es ankommen. 

Hat er übersehen, daß dieser Grundsatz - unausgesprochen - der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt? Seine äußerste Konsequenz ist in der geltenden Wehrverfassung ausgeprägt: In Erfüllung der im Grundgesetz für alle deutschen Männer bestimmten Wehrpflicht (Art. 12 a GG in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz) ist der Soldat verpflichtet, das Deutsche Volk tapfer - also auch unter Einsatz seines Lebens - zu verteidigen (§ 7 SoldatenG)? Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Selbsterhaltung des Deutschen Volkes im Verteidigungsfall nur durch Aufopferung des Lebens einer unbestimmten Vielzahl seiner Staatsbürger bewirkt werden kann. Der wehrpflichtige Volksgenosse, der sich diesem Schicksal zu entziehen sucht, ist wegen Fahnenflucht zu bestrafen - wenn Krieg ist, im Zweifel mit dem Tode. 

Das Gemeinwesen greift also auf das scheinbar höchste Gut des Einzelnen, auf sein Leben, zu, das in dieser Entscheidung sich als zweitrangiges Gut erweist im Verhältnis zum Gut der Freiheit, das hier als das Höhere gesetzt ist. Der Einzelne mag es vorziehen, seine Freiheit dahinzugeben, wenn ihm dafür das Leben erhalten bleibt. Das Gemeinwesen verbaut ihm diesen Fluchtweg in die Knechtschaft. Hegel hat diesen Konflikt in der »Phänomenologie des Geistes« aufgezeigt (W 3, 145 ff.). Der Kampf um Anerkennung als Person ist dem Menschen als Geist wesentlich. Der Einzelne, der sein Erstgeburtsrecht, die Freiheit als Person, für ein Linsengericht dahingibt, handelt gegen die Vernunft, d.h. willkürlich. Gegen seine Willkür setzt sich die Vernunft, die er ja auch ist, als Gesetzesbefehl des Gemeinwesens durch: »lieber tot als Sklave!«. So verteidigt das Gemeinwesen mit seiner Freiheit auch die Freiheit jedes einzelnen Volksgenossen. Der Einzelne ist durch diese Entscheidung des Gemeinwesens nicht vergewaltigt, denn diese verhilft seinem eigenen vernünftigen Willen, frei zu sein, zur Wirklichkeit gegen seine Willkür, um jeden Preis sein Leben zu retten. 

Die Volksgemeinschaft und das Gemeinwohl sind von der Einsicht her zu denken, daß der Einzelne für sich seine Freiheit nicht verteidigen kann, sondern immer nur das Gemeinwesen als solches. Oder allgemein: Der Einzelne als Person ist das Gemeinwesen und er ist nicht frei, wenn das Gemeinwesen nicht ist. 

Das Gemeinwohl ist - richtig gesehen - ein Moment der Existenz des Einzelnen. Die Sicherung des Gemeinwohls ist also zugleich die Sicherung der Möglichkeit, dem Eigennutz nachhaltig zu frönen. Daß Gemeinwohl und Eigennutz zusammenstimmen (harmonieren), ist das Staatsziel der wahren Volksherrschaft (Demokratie) 

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands vertritt bei der Ausdeutung des Begriffes »Volksgemeinschaft« sowie der These »Gemeinwohl geht vor Eigennutz« eine Hegelsche Position: Das Besondere - d.i. die Verfolgung des individuellen Vorteils - und das konkret Allgemeine - das Gemeinwesen und das Gemeinwohl - sind danach zwar unterschieden, aber untrennbar in Einheit miteinander und gegeneinander. Die erkenntnistheoretisch richtige Formulierung dieser Einsicht lautet: »Der Eigennutz als das Besondere und das Gemeinwohl als das konkret Allgemeine bedingen einander: wahr ist weder das eine für sich noch das andere für sich, sie sind wahr nur in ihrer Einheit, in der jedes an sich zugleich sein Entgegengesetztes ist.« 

Beweis: Gutachten eines Sachverständigen für die Hegelsche Logik. (Vorschlag: Prof. Dr. Vittorio Hösle) 

Das jeweils Besondere ist eine bestimmte Erscheinung des Allgemeinen, das nur in den unterschiedenen Besonderen sein Dasein hat. (Für die Vorstellung: die Seele wirkt in jedem Teil des Körpers und ist da gegenwärtig.) 

Der Teil ist immer auch das Ganze: Der Schuster, der seinen persönlichen Vorteil darin sucht, daß er Schuhe für ein fremdes Bedürfnis herstellt und auf dem Markt verkauft, um ein Vermögen »zu machen«, ist Schuster nur dadurch, daß die Menschen im Gemeinwesen es dahin gebracht haben, ihre Bedürfnisse arbeitsteilig zu produzieren (geschichtlich geworden) und auszutauschen (innerer Markt). Es ist dieser gesamtgesellschaftliche Zusammenhang, den wir »Markt« nennen, der den Schuster an die Arbeit setzt und ihn Schuhe herstellen läßt. Das zahlungskräftige Bedürfnis nach Schuhen ist gesellschaftlich bestimmt. Selbst die Form und die Beschaffenheit der Schuhe sind durch den Markt vermittelt, insofern dieser die »Mode« u.dgl. als Vor-Bild für den herzustellenden Gegenstand bestimmt, zumindest aber beeinflußt. Der Schuster selbst als bedürftiges Individuum ist gleichfalls durch den Markt vermittelt: denn da er seine Schuhe nicht essen kann, würde er verhungern, wenn ihm der Markt nicht den Bäcker mit seinen Broten, nicht den Fleischer mit seinen Würsten usw. zuführen würde. Gleiches gilt für den Bäcker und den Fleischer bezüglich ihrer Bedürfnisse, die sie nicht mehr selbst durch ihrer Hände Arbeit befriedigen können. 

Die Einwirkung der Gesellschaft auf das Individuum geht aber noch weiter. Der Marktzusammenhang verändert den Einzelnen, indem z.B. der schusternde Handwerker eine besondere Gewandtheit in der Herstellung von Schuhen als Vermögen seiner Hände erwirbt, die dafür andere Fertigkeiten, die sie im Rahmen einer selbstgenügsamen Subsistenzwirtschaft notgedrungen auch hatten, mit der Zeit verlieren. Sogar das Erscheinungsbild und die körperliche Verfassung der Menschen sind durch ihre berufliche bzw. gesellschaftliche Rolle geprägt usw. usf. 

Die Austauschwirtschaft - im Unterschied zur Subsistenzwirtschaft, ebenso im Unterschied zur Sklaverei und zum Raub - aber setzt das Rechtsverhältnis voraus, in dem die Individuen (der Schuster, der Bäcker, der Fleischer usw. usf.) als Person anerkannt sind. Die als Rechtsverhältnisse daseienden Austauschakte sind in die Rechtsordnung eingebettet, die Versklavung und Beraubung gewaltsam unterdrückt. Die Rechtsordnung ist eine Leistung ausschließlich des Gemeinwesens, deren immerwährender allgemeiner Wille als Macht das objektive Recht ist. Ohne diese Macht gäbe es den Schuster und den Bäcker nicht, den Fleischer nicht und nicht den Schneider; denn sie alle wären längst aller ihrer Möglichkeiten und Vermögen im wahrsten Sinne des Wortes beraubt und dem Hungertode preisgegeben, vor dem sie sich nur in die Sklaverei flüchten könnten. Die Rede vom Eigennutz wäre ohne Sinn. Der Einzelne ist so immer auch das Ganze: Der Bäcker, ist zugleich der Schuster, der Fleischer, der Schneider usw.. Der Fleischer ist zugleich der Schuster, der Bäcker, der Schneider usw. Der Schneider ist zugleich der Schuster, der Bäcker, der Fleischer usw. Der Markt, die Rechtsordnung und ihre Bewährung in der Macht des Gemeinwesens sind Momente des Schusters, der ohne sie nicht wäre, was er ist. Das Gleiche gilt für den Bäcker, den Fleischer, den Justizbeamten, den Polizisten usw. usf. (vgl. St 01, Exkurs: Die Hand ist auch der Kopf) 

Also: Kein Eigennutz ohne Gemeinwohl. 

Wie in jedem Einzelnen die Vernunft ewig im Streite liegt mit der Willkür, so hat der Eigennutz die Momente sowohl der selbstbeschränkenden Rücksicht auf das Allgemeine (= die Vernunft) als auch der Maßlosigkeit (= Willkür) an sich. Wo letztere das Zepter schwingt, ist das Gemeinwesen in Gefahr. Die Antragsgegnerin - und beileibe nicht nur sie - sieht diese Gefahr - die sich gegenwärtig zur gesellschaftlichen Katastrophe auswächst - und reagiert darauf mit einer entsprechenden Programmaussage. 

Nun ist es nicht der Beruf einer politischen Partei, ihre Programmatik in der aseptischen Sprechweise der spekulativen Wissenschaft abzufassen. Die Programmaussage ist ein Moment des politischen Kampfes und als solches verhält es sich polemisch zur Interessen- und Denkwelt des politischen Gegners. 

Der politische Gegner ist hier das Kartell der im Bundestag vertretenen Parteien, das in seiner demokratiefeindlichen Negativität Gegenstand einer breit gefächerten Publizistik ist (vgl. dazu St 01 S 89 ff. und Hans Herbert von Arnim, Staat ohne Diener - Was schert die Politiker das Wohl des Volkes?, Kindler Verlag, München 1993, insbes. S. 129 ff.). 

Die Formel »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« zeigt bündig die Stoßrichtung gegen den ausufernden Egoismus an. Sie vermittelt einen Vorschein politischen Handelns, das auf Bewahrung bzw. Herstellung von Freiheit zielt und sich deshalb den sittlichen Anschauungen fügt. Soweit die Antragsteller das Wesen des historischen Nationalsozialismus mit dieser Formel gleichsetzen, spricht das nicht gegen den Nationalsozialismus, sondern gegen das politische Urteilsvermögen der Antragsteller. Diese kommen ganz sicher nicht auf den Gedanken, die Autobahnen in Deutschland zu beseitigen, nur weil sie aus dem Willen der Nationalsozialistischen Regierung hervorgegangen sind. Wäre der Wille der NSDAP, den Wildwuchs des Egoismus zu beschneiden, weniger zustimmungsfähig als der Bau der Autobahnen? Diesen Standpunkt könnten wohl nur jene einnehmen, die die Gewinner der »Ellbogengesellchaft« sind und sie deshalb erhalten wollen. Nur sie dürften von der Zwangsvorstellung befallen sein, daß der Egoismus nur durch eine Despotie zu zähmen sei und deshalb den Leuten zureden, statt die Despotie zu wählen, sich mit dem zerstörerischen Egoismus abzufinden. Für das unbefangene politische Urteil dagegen dürfte die Beibehaltung der Formel »Gemeinwohl geht vor Eigennutz« als Ausdruck des Willens zur Überwindung der »Ellbogengesellschaft« nur dann als Verrat an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht kommen, wenn diese einen Sprachgebrauch als solchen schlechthin ausschließt, der sich auch bei den historischen Nationalsozialisten nachweisen läßt. Die Möglichkeit, daß dieser Grad der Verrücktheit auch das Denken des Bundesverfassungsgerichts bestimmen könnte, will die Antragsgegnerin nicht ernsthaft in Erwägung ziehen. 

Es könnte jetzt an jedem der von der Antragstellerin aufgelisteten Momente des Begriffs der Volksgemeinschaft in gleicher Weise die Notwendigkeit und innere Berechtigung dargetan werden. Das würde aber von dem eigentlichen Problem ablenken. 

Des Pudels Kern: Verewigung der Niederlage des Deutschen Reiches 

Das Ergebnis des vergleichenden Verfahrens, welches der Bundestag angewandt sehen will, kann bestenfalls die Feststellung sein, daß das Programm der Antragsgegnerin in wesentlichen Punkten mit dem Programm der NSDAP übereinstimme. Doch was folgt daraus für das Verbotsverfahren? 

Ist das Programm der NSDAP der vergiftete Apfel, so daß derjenige sterben muß, der davon ißt? Wie ließe sich das »rational« begründen?

Politische Parteien, die über das Parlament an die Macht drängen, werden sich überlegen, wie sie es anstellen müssen, um möglichst viele Wählerstimmen auf sich zu vereinigen. Sie werden also fragen, »wo den Leuten der Schuh drückt«. Wenn sie durch Beantwortung dieser Frage die Beschwerden des Volkes herausgefunden haben, werden sie sich umsehen, welche Problemlösungen die Konkurrenzparteien den Wählern versprechen und welche Problembereiche danach noch ihnen für eine aussichtsreiche Ansprache des Wahlvolkes übrig bleiben. 

Die Programmatik einer um Wählerstimmen werbenden Partei wäre danach ein Spiegel, in dem sich die Erwartungen der von der Partei angezielten Wählergruppen abbilden. 

Schon an dieser Stelle drängt sich die Frage auf, ob es demokratietheoretisch begründbar ist, bestimmte in einem Volke in Erscheinung tretende Erwartungen von Verfassungs wegen zu diskriminieren. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Volkssouveränität? 

Die politische »Diskussion« in der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich dadurch aus, daß sie den geistesgeschichtlichen Ort des »Dritten Reiches« und den zeitgeschichtlichen Hintergrund des Erfolges der NSDAP - wenn überhaupt - nur in denunziatorischer Absicht thematisiert. Ausgangspunkt jeglicher Befassung mit diesen Gegenständen ist der verordnete Glaube, daß im Nationalsozialismus das Reich des Bösen reale Gestalt angenommen habe. Abweichler unterliegen der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Ein spektakulärer Beleg für diese These ist die Amtsenthebung des Chefs des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Helmut Roewer, nach der Ausstrahlung der Fernsehaufzeichnung einer Diskussion mit Oberschülern, in deren Verlauf Roewer geäußert hatte, wenn man den Schülern erzähle, im »Dritten Reich« sei alles schlecht gewesen, würde man unglaubwürdig. Das war den Meinungswarten schon zu viel. 

Es meldete sich Michel Friedmann, Vorstandsmitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland, zu Wort. In einem Fernsehinterview verlautbarte er, daß Roewer wegen dieser Äußerung in seinem Amte »untragbar« geworden sei. Einen Tag nach der Ausstrahlung dieses Interviews war Roewer beurlaubt. Später wurde er endgültig von seinem Posten entfernt. Als offizieller Entlassungsgrund wurde die Affäre Dienel vorgeschoben, die jetzt mit der Affäre Tino Brandt und der Forderung nach dem Rücktritt des thüringischen Innenministers Kröckert ihre Fortsetzung findet. 

Beweis: Zeugnis Helmut Roewer, zu laden über das Innenministerium des Landes Thüringen 

Der Bundestag vertraut mit seiner Argumentation darauf, daß die unter Besatzungshoheit sorgfältig erzeugten und gepflegten zeitgeistlichen Dogmen sowie die gegen das Deutsche Volk und die Deutschen gehegten Vorurteile als gültige Erkenntnisgrundlagen auch jetzt, 56 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation und 11 Jahre nach Unterzeichnung des »Zwei-plus-Vier-Vertrages«, noch fortwirken. Daß in dieser Erwartungshaltung die Souveränität des Deutschen Volkes gänzlich geleugnet ist, scheint den Antragstellern nicht bewußt zu sein. 

Zurück zu den Wurzeln 

National-soziale, national-sozialistische oder sozialistisch-nationalistische Gruppen, später Parteien, gab es seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in praktisch allen entwickelten Staaten Europas. Ihre Geschichte ist Gegenstand des Buches von Karlheinz Weißmann, »Der Nationale Sozialismus - Ideologie und Bewegung 1890-1933«, Herbig Verlag, München 1998. 

Der Klappentext zu diesem Buch wird nachfolgend als Denkanstoß zur Überwindung der durch die Sieger über Deutschland gepflanzten unfreien Betrachtungsweise vorgetragen in der Hoffnung, daß sich das Gericht veranlaßt sieht, die Forschungsergebnisse des Verfassers zur Kenntnis zu nehmen und in seine Überlegungen einzubeziehen: 

Der Autor legt dar, daß der Nationalsozialismus in einer national-sozialistischen »Ideologie« wurzelt, einer Weltanschauung, die in Programme umgesetzt wurde, Anhänger sammelte und schließlich in die Errichtung nationalsozialistischer Regime mündete. 

Die vor dem Ersten Weltkrieg entstandenen national-sozialistischen Gruppen und Parteien - vor allem in Frankreich, Großbritannien, Deutschland und einigen Kronländern der österreichisch-ungarischen Monarchie - bildeten sich weitgehend unabhängig voneinander. Die Industrialisierung und die Auffassung der Nation als relativ homogenes, seine Mitglieder auch wirtschaftlich sicherndes Ganzes führte dazu, daß die Idee eines »nationalen Sozialismus« auch auf eine ganze Reihe von Intellektuellen Faszination ausübte.... 

Ein erfolgreicher National-Sozialismus blieb undenkbar, solange das politische Koordinatensystem der Französischen Revolution weitgehend intakt war und die Klassengesellschaft fortbestand. Der Erste Weltkrieg erlangte deshalb für das 20. Jahrhundert eine Bedeutung, wie sie die Französische Revolution für das 19. gehabt hatte. Er beseitigte das alte Europa, verhalf der Massengesellschaft zum Durchbruch und veränderte das internationale Staatengefüge. Die liberale Demokratie des Westens und der russische Bolschewismus strebten die universale Durchsetzung ihrer politischen Programme an, aber schon Anfang der zwanziger Jahre wurde die Alternative » Wilson oder Lenin« um eine dritte, die national-sozialistiiche Position ergänzt. Für ihre Anhänger hatte der große Krieg den Zusammenhang von nationaler und sozialer Ordnung bestätigt, und der Zerfall der Internationale und der Kriegssozialismus waren den Erwartungen vieler National-Sozialisten entgegengekommen. Einer von ihnen war Mussolini, dessen Regime allerdings wenig Gemeinsamkeiten mit seinen älteren national-sozialistischen Idealen zeigte. 

Ein vollentwickeltes national-sozialistisches System sollte sich aber erst mit der »großen Krise« der liberalen Demokratie Anfang der dreißiger Jahre, und zwar nicht in Italien, sondern in Deutschland durchsetzen. Nach dem Scheitern des Putsches von 1923 gelang es Hitler erst im zweiten Anlauf die Macht zu übernehmen. Hitlers Staat erschien nach 1933 nicht nur vielen Deutschen als Modell einer neuen Ordnung zwischen liberalem Kapitalismus und Kommunismus, er war auch für viele kleine national-sozialistische Bewegungen in Europa ein attraktives Vorbild. Ihre Hoffnung auf eine »europäische Revolution« wurde zu Schanden an der Unfähigkeit und Katastrophenpolitik des »Führers«, die wesentlich dazu beitrugen, nicht nur sein Regime, sondern den Nationalsozialismus insgesamt zu diskreditieren. In diesem Zusammenhang sei auf den Band des Verfassers »Der Weg in den Abgrund. Deutschland unter Hitler 1933-1945« hingewiesen, der unmittelbar an die vorliegende Arbeit anschließt. 

[Karlheinz Weißmann, 1959 im niedersächsischsen Northeim geboren, nach dem Abitur Studium der Geschichte, der evangelischen Theologie und der Erziehungswissenschaft in Göttingen. 1989 Promotion zum Dr. phil. Er arbeitet im höheren Schuldienst, außerdem als Historiker und Publizist. Lebt heute in einem Vorort von Göttingen. 

Wichtigste Veröffentlichungen: »Die Zeichen des Reiches - Symbole der Deutschen«, Asendorf 1989; »Schwarze Fahnen - Runenzeichen, Entstehung und Entwicklung der politischen Symbolik der deutschen Rechten zwischen 1890 und 1945«, Düsseldorf 1989; »Rückruf in die Geschichte. Die deutsche Herausforderung: alte Gefahren - neue Chancen«, Berlin u.a. 1992 (2. Auflage 1993). 

Bei Herbig erschien 1997 die überarbeitete Neuauflage seines 1995 als Band 9 der »Propyläen Geschichte Deutschlands« erschienenen, aber aufgrund einer Medienkampagne unter skandalösen Umständen vom Verlag zurückgezogenen Werkes »Der Weg in den Abgrund. Deutschland unter Hitler 1933-1945«.] 

Der Standpunkt, Hitler und seine Getreuen hätten von Anfang an vorgehabt, die Freiheit der Einzelnen zu vernichten, d.h. deren Personenstatus aufzuheben, ergibt noch kein Argument für eine Verteufelung ihres veröffentlichten Programms. Dieses wäre von ihnen dann zwar als Täuschungsmittel eingesetzt worden, aber als solches wäre es gerade deshalb tauglich gewesen, weil es zeitgemäße Heilserwartungen weckte oder auch nur bediente. Das Deutsche Volk wäre von dem Glanz getäuscht worden, den Hitler zu erzeugen wußte. 

Spätestens seit Aristoteles sind sich Staatsdenker des Umstandes bewußt, daß jede als Ideal und in diesem Sinne als zustimmungsfähig gedachte Staatsform in ihr Gegenteil umschlagen und die grauenvollsten Züge annehmen kann. Diese Erfahrung setzt nicht das Ideal als solches zu einem Unwert herab, sondern allenfalls die praktischen Schritte, die zu seiner Verwirklichung unternommen werden. Scheitert der Versuch, so wird ein souveränes Volk, das in guter Absicht den Versuch gewagt hat, sich nicht selbst verwerfen, sondern am Ideal festhalten und untersuchen, welche Umstände, Bedingungen und Triebkräfte zum Absturz geführt haben, die gebotenen Lehren daraus ziehen und - wenn es lebenskräftig genug ist - einen neuen Versuch auf fortentwickelter Grundlage unternehmen. 

Könnte es sein, daß die Sieger dem vorbeugen wollten, indem sie dem geschlagenen Volk unbemerkt Gift in die Adern träufeln, damit es schlapp und entnervt verdämmert? Die Antwort sollte nicht ohne Kenntnis der wahren Kriegsgründe gegeben werden. 

Ist das Grundgesetz das »Trojanische Pferd« der Ostküste? 

Die damals im Deutschen Volke mächtige Sehnsucht nach einer solidarischen Volksgemeinschaft war ein Moment der weltweiten revolutionären Bewegung gegen den Liberalkapitalismus. Diese Sehnsucht ist als solche ohne Makel, auch wenn sie von Hitler propagandistisch für andere, verbrecherische Zwecke ausgebeutet worden sein sollte. 

Seit dem Ende des Ersten Weltkrieges hat der Liberalkapitalismus sein Zentrum an der Ostküste der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie in erster Linie ist - weltweit - der Widersacher der weltumspannenden sozialrevolutionären Bewegung: ökonomisch, kulturell, militärisch. Viele Menschen in unserem Lande wissen das nicht; aber die Ostküste weiß es, und die schläft nicht. 

Der »Kampf gegen rechts« gilt der Sehnsucht des Deutschen Volkes nach Überwindung des liberalkapitalistischen Systems und nicht irgendwelchen angedichteten verbrecherischen Neigungen der Deutschen. Diese Sehnsucht soll ausgebrannt werden. Das System fordert zynische Ergebung in die heillosen Zustände. »Nie wieder Deutschland!« hallt es in den Straßen. »Aus dem Volk werde eine Bevölkerung, die als Verfügungsmasse des Weltpolizisten zu allen Verbrechen bereit und fähig sei!« - so wünschen es sich die Weltmachtstrategen. 

Joachim Fest schreibt in seiner Hitler-Biographie (3. Aufl. S. 1036 f.): 

»Gewiß war Gewalt im Spiel. Aber er (Hitler) hat, von Beginn an, niemals nur auf die brachialen Mittel vertraut. Weit erfolgreicher ist Hitler dem Mythos von der Weltrevolution und der geschichtsbestimmenden Kraft des Proletariats mit der eigenen konkurrierenden Ideologie entgegengetreten. Clara Zetkin hat die faschistischen Gefolgschaften vor allem in den Enttäuschten aller Schichten, den ›tüchtigsten, stärksten, entschlossensten, kühnsten Elementen aller Klassen‹ gesehen, und niemand anderem als Hitler gelang es, sie alle in einer neuartigen, schlagkräftigen Massenbewegung zusammenzuschließen. Und wenn es auch nicht von Dauer war: einen bestürzenden Augenblick lang erwies sich die Parole ›Adolf Hitler frißt Karl Marx!‹ , mit der Joseph Goebbels den Kampf um das › rote‹ Berlin aufgenommen hatte, als nicht ganz so dreist, wie es zunächst den Anschein gehabt hatte. Die ideologische Initiative jedenfalls ging während der dreißiger Jahre einige Zeit lang von Moskau auf Berlin über, und die Utopie der Klassenversöhnung zeigte sich der Utopie von der Diktatur der einen Klasse über alle anderen so deutlich überlegen, daß Hitler imstande war, erhebliche Teile selbst des gefürchteten Proletariats zu sich herüberzuziehen und seinem buntgemischten Anhang aus allen Klassen, Bewußtseins- und Existenzlagen einzuverleiben. Insoweit ist er tatsächlich seinem Anspruch gerecht geworden, der ›Zerbrecher des Marxismus‹ zu sein; mindestens hat er dessen Verwundbarkeit offenbart und daß dieser Gegner keineswegs das Gesetz der Geschichte für sich habe. Der letzte Verzweiflungsschritt des vergehenden Kapitalismus, wie manche Verblendungsideologien vorgeben, ist er jedenfalls nicht gewesen. 

Als Figur der deutschen Sozialrevolution stellt Hitler infolgedessen eine ambivalente Erscheinung dar, sein mehrfach vermerktes ›Doppelwesen‹ wird nie so deutlich wie in diesem Zusammenhang. Denn man kann nicht sagen, daß die Revolution, die sein Werk gewesen ist, ihm gleichsam absichtswidrig unterlaufen sei; der revolutionäre Gedanke auf ›Erneuerung‹ , auf Umwandlung von Staat und Gesellschaft in eine konfliktfreie, militant geschlossene ›Volksgemeinschaft‹ , blieb immer vorherrschend. Auch besaß Hitler Veränderungswillen, eine Zielvorstellung und die Bereitschaft, das eine mit dem anderen zu verbinden. Wer ihn am Bilde des politischen Personals der Weimarer Zeit mißt, an Hugenberg, Brüning, Papen, Breitscheid und sicherlich auch am Kommunistenführer Thälmann, kann überdies nicht umhin, ihn die gewiß modernere Erscheinung zu nennen. Auch die Begleitumstände der nationalsozialistischen Revolution, ihre dumpfe Radikalität, Triebhaftigkeit und programmlos anmutende Gier können keine Schwierigkeit begründen, ihren Urheber und Lenker einen Revolutionär zu nennen, denn aus großer Nähe nehmen sich nahezu alle gewaltsamen Veränderungsprozesse wie eine ›pathetische und blutige Quacksalberei‹ aus. Möglicherweise darf man denn auch die Herrschaft Hitlers nicht isoliert betrachten, sondern als die terroristische, gewissermaßen jakobinische Phase im Verlauf jener weitgespannten sozialen Revolution, die Deutschland ins 20. Jahrhundert befördert und bis heute nicht ihren Abschluß gefunden hat. 
.... 

... Was er unter keinen Umständen beabsichtigte, war die Restauration des vorindustriellen Privilegienstaats, und alle Maskeraden dürfen den Blick dafür nicht trüben, daß er - entgegen seinem Anspruch, die deutsche Vergangenheit, ihre Würde, ihren pastoralen Zauber, ihren Adel wiederherzustellen - das Land mit radikaler Gewalt in die Gegenwart gestoßen und ein für allemal die Rückwege in jene autoritärstaatliche Vergangenheit abgeschnitten hat, die das bewahrende Temperament der Deutschen über alle sozialen Veränderungen hinweg offengehalten hatte. Paradoxerweise ist erst mit ihm das 19. Jahrhundert in Deutschland an sein Ende gelangt. Wie anachronistisch Hitler auch immer wirkte: er war moderner oder doch zur Modernität entschlossener als alle seine innenpolitischen Gegenspieler. Es macht gerade die Tragik des konservativen Widerstands aus, daß seine moralische Einsicht so viel größer war als seine politische: in ihm kämpfte das autoritäre, tief in seine romantischen Verspätungen verstrickte Deutschland einen aussichtslosen Kampf mit der Gegenwart. Hitlers Überlegenheit gegenüber allen Rivalen bis hin zu den Sozialdemokraten beruhte gerade darauf, daß er die Notwendigkeit der Veränderungen schärfer und entschiedener begriffen hatte.« 

Vor diesem Hintergrund ist - nicht ohne vorangehende gründliche Untersuchung - die Frage zu beantworten, welche Kräfte es vermocht haben, das geistesgeschichtliche und politische Reflexionsvermögen des Volkes, das einen Leibniz, einen Kant, einen Fichte, einen Hegel hervorgebracht hat, auf das erbärmliche Niveau herabzudrücken, welches heutzutage allenthalben - also nicht nur in den Verbotsanträgen gegen die NPD und in der sich darin Spiegelnden »Wissenschaft von der Politik« - zu beobachten ist. 

Der Schlüssel zum Verständnis liegt in der das 20. Jahrhundert bestimmenden geopolitischen Großwetterlage: Das Zentrum der weltumspannenden Macht verlagerte sich von Europa - genauer: von Großbritannien - nach Nordamerika (vgl. St 01, S. 28 ff.). Das mentale Verhältnis der Bewohner der USA, dieser europäischen Kolonie, zu Europa kommt treffend in der Adresse General Pattons zum Ausdruck, die er im Juli 1943 an seine Truppen richtete, als diese sich anschickten, in Sizilien erstmals im Zweiten Weltkrieg kämpfend europäischen Boden zu betreten: 

»Wenn wir an Land gehen, werden wir auf deutsche und italienische Soldaten stoßen, die anzugreifen und zu vernichten uns eine Ehre und ein Vorrecht ist ... Viele von Euch haben deutsches und italienisches Blut in den Adern, aber denkt daran, daß Eure Vorfahren so sehr die Freiheit liebten, daß sie Haus und Hof und ihre Heimat verließen, um auf der Suche nach Freiheit den Ozean zu überqueren. Die Vorfahren der Menschen, die wir töten werden, entbehrten des Mutes, ein solches Opfer zu bringen und führten ihr Leben als Sklaven fort.« (zitiert nach H.-J- Arndt, Die Besiegten von 1945 ...«Berlin 1978, S. 293). 
Die hier zur Sprache kommende Mißachtung der europäischen Nationen durch Amerikaner - insbesondere auch in der US-Geschichts- und Gesellschaftswissenschaft - belegt Bernard Crick in seiner Darstellung der amerikanischen Politikwissenschaft mit einem Ausspruch Henry Adams: »Sollte die Geschichte je zu einer wirklichen Wissenschaft werden, muß man erwarten, daß sie ihre Gesetze nicht von der komplizierten Geschichte der rivalisierenden europäischen Nationalitäten herleiten, sondern von der methodologischen Entwicklung einer großen Demokratie. Nord Amerika war auf der ganzen Welt das geeignetste Gebiet für die Ausbreitung einer so großen, einheitlichen und abgesonderten Gesellschaft, die den wissenschaftlichen Anforderungen genügt.« (zitiert nach H.-J. Arndt, »Die Besiegten von 1945 ...«, S. 293). Arndt schreibt: »In demselben Sinne sind Äußerungen von Amerikanern Legion.« (Arndt a.a.O.). Die äußerste Steigerung dieser amerikanischen Aversion gegen Nationalstaaten europäischen Zuschnitts bezeugt ein »Umerzieher« [Charakterwäsche S. 148, 184, 250] Mitbegründer der Politikwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Carl J. Friedrich, in seinem Buch »The New Belief in the Common Man« (1942) mit dem Satz: »Wir hoffen gezeigt zu haben , daß sowohl ›Staat‹ als auch ›Souveränität« Symbole totalitärer Herrschaft sind.« [»We hope to have shown that both ›state‹ and ›sovereignity‹ are symbols of totalitarian government.”] (zitiert nach H.-J. Arndt, a.a.O. S. 254 Fn. 10). 

Es ist leicht zu durchschauen, daß sich hier das Weltmachtbewußtsein der USA zu Wort meldet, das in den geschichtlich gewachsenen Nationen und ihrem Souveränitätsanspruch den Widersacher der pax americana erkennt. Nach römischem Vorbild [»Roma locuta causa finita«] soll es künftig heißen: »Washington hat gesprochen, der Fall ist erledigt«. (vgl. dazu Zbigniew Brzezinski, Die einzige Weltmacht, Berlin 1997) . 

Instinktsicher erkannte der Weltmachtaspirant als seinen gefährlichsten Konkurrenten das Deutsche Reich. Die Vorstellung eines unter Deutscher Führung geeinten Europas wurde ihm zum Alptraum. »Germany first« wurde zur Kurzformel seines Vorhabens, das Reich zu zerstören. Kurzentschlossen verlegte F.D. Roosevelt im Februar 1939 die Grenze der US-Interessensphäre an den Rhein [Einzelheiten bei Giselher Wirsing, Der maßlose Kontinent - Roosevelts Kampf um die Weltherrschaft, Jena 1942, S. 237]. 

»Die furchtbarste Schwierigkeit«, die sich den Kriegsplänen Roosevelts entgegenstellte, war das Desinteresse der US-Bevölkerung an einem Krieg mit Deutschland (vgl. Exkurs »Erziehung zum Krieg«, unten S. 51ff.). Die US-Amerikaner lebten - bis auf wenige Ausnahmen - in sich gekehrt der Aufgabe, ihren riesigen Kontinent von den Ureinwohnern zu säubern und ihren Zwecken anzueignen. Für die Geldinteressen einer Minderheit ist eine aus egoistischen Individuen verschiedener Nationalität zusammengewürfelte Bevölkerung nicht zu mobilisieren. Die Massenmobilisierung ist aber ein wesentliches Moment moderner Kriegsführung, wenn die allgemeine Wehrpflicht das Rückgrat der Wehrhaftigkeit ist und die Regierung vom Wählervotum abhängt. Wenn also die Amerikaner einen Feind im fernen Europa bekriegen sollten, mußte es - angesichts ihrer bigotten Grundhaltung (vgl. unten S.40) - schon der Teufel selbst sein. Und auch der wird als Feind nur angenommen, wenn er die USA direkt bedroht. 

Die geostrategischen Interessen einer kleinen - aber unvorstellbar reichen und daher einflußreichen - US-amerikanischen Minderheit machten es also unausweichlich, das Deutsche Reich als Teufel zu porträtieren. Diese Notwendigkeit war der Treibsatz für eine glaubensfanatische antideutsche Haßkampagne, die schon vor dem Ersten Weltkrieg eingesetzt hatte (siehe Exkurs »Erziehung zum Krieg«/Pressekampagne unten S. 51).

F.D. Roosevelt selbst erfand - um die Wähler zu schrecken - »Pläne« des Deutschen Reiches zur Eroberung der amerikanischen Subkontinente. 

[G. Wirsing a.a.O S. 237, 268 ff.; Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg - Amerikanische Politik und Strategie 1937-1945, 2. Aufl., Berlin 1998, S. 111 ff. und Bild 11 zwischen S. 56/57]. 
Deutschland wurde von der US-Propaganda schon Jahre vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges als skrupelloser Angreifer gebrandmarkt. 

In dem wohl meistgelesenen Buche über Deutschland, Louis Nizers »What to do with Germany?« (Harry S. Truman: »Jeder Amerikaner sollte es lesen«), erfährt die deutsche Geschichte folgende bündige Darstellung: 

»Die Deutschen zerschlugen die lateinische Zivilisation in der Schlacht von Adrianopel 378 . . . Sie machten Krieg zu ihrem Beruf. Wo sie hintraten, starb die Kultur ab. Sie plünderten Paris, Arras, Reims, Amiens, Tours, Bordeaux und Dutzende anderer Städte, die in späteren Generationen von ihren kriminellen Nachfahren wiederholt heimgesucht wurden . . . Vier Jahrhunderte nach Adrianopel setzte Karl der Große die deutsche Tradition fort . . . Er ver- suchte, die Welt zu erobern, ein Refrain, der seitdem mit wahnsinniger und zerstörender Ausdauer durch die deutsche Existenz lief. Er führte jedes Jahr einen Krieg . . . die Deutschen folgten ihm mit der fanatischen Ergebenheit für die gleichen Prinzipien, die sie anleiteten, in unserer Generation dem Kaiser oder Hitler zu folgen . . . Im 12. Jahrhundert war der Führer ein anderer, aber das monotone Programm das gleiche. Da war es Friedrich Barbarossa, der den Frieden erdolchte. Die einzige Frage war, ob Italiener oder Slawen unterjocht werden sollten. Er wählte die Slawen und führte gegen sie mit fürchterlicher Brutalität Krieg. Nach dem Sieg verbot er den Gebrauch der einheimischen slawischen Sprachen und erließ strenge Verordnungen gegen die Juden. Durch das 14. Jahrhundert läuft der rote Faden deutscher Infamie . . . Die Lehre von der Welteroberung begann organisatorische Formen anzunehmen. Der Hansebund organisierte alle Deutschen in allen anderen Ländern aufgrund der Lehre, daß ihre Loyalität weiter den deutschen Führern galt. Die auslandsdeutsche 5. Kolonne von Hitlers Regime ist nur die erweiterte Kopie eines alten deutschen Kunstgriffs . . . Während des dreißigjährigen Krieges war die Brutalität der Deutschen im Kriege unvermindert. Sie überrannten Böhmen und verfolgten das tschechische Volk mit einer Wildheit, die nur von den Legionen der Nazis übertroffen wurde. Tausende von Geiseln wurden erschossen. Folter und Terror, die allgegenwärtigen Begleiter des deutschen Programms, gingen Hand in Hand . . . Führer, die die deutsche Kriegslust verkörperten, fehlten nie: der Große Kurfürst, der Soldatenkönig, den man als einen der widerlichsten Rüpel, die je lebten, beschrieben hat, Friedrich der Große, der jede Freiheit, die unter seinen Gefolgsleuten existierte, zerstörte und Preußen in eine militärische Autokratie umformte, deren einziges Ziel Krieg und Eroberung war.« »Treitschke erklärt in seiner >Politik<, daß, da die Deutschen nie in der Lage sein werden, die Welt zu verstehen, sie die Welt erobern und nach ihrem Willen umformen müssen, damit sie dem deutschen Denken entspricht. Adam Müller, Novalis, Fichte, Johann Josef Görres spielen alle die gleiche Melodie. Das deutsche Volk horcht begierig auf diese kriegerische Musik. Sie entfacht seine Gefühle. Es ist durch den Wahnsinn hypnotisiert und folgt ihm mit brutalen Stiefeln . . . ja, es gibt eine deutsche Verschwörung gegen den Weltfrieden und gegen jeden freien Menschen in jedem beliebigen Lande. Es ist eine Verschwörung, die nach einer Niederlage nie verlöschen wird. Sie ist in das Volk eingesenkt und hält es in allen dunklen Zeiten aufrecht, bis der Tag kommt.« (»Der Tag« ist der Tag deutscher Weltherrschaft, von dem nach der Meinung der amerikanischen Kriegspublizisten alle Deutschen träumen) - kurz und gut: »Der Nazismus ist keine neue Theorie, die aus den Ungerechtigkeiten des Versailler Vertrags oder aus wirtschaftlicher Not entstanden ist. Er ist ein Ausdruck der deutschen Aspirationen, die in allen Jahrhunderten ihren Ausdruck fanden.« 

Nizers Buch machte die verworrene deutsche Frage mit einem Schlage klar und durchsichtig. Der Leser Präsident Roosevelt verteilte es an seine Kabinettsmitglieder; General Eisenhower versandte 100.000 Exemplare und ließ alle Offiziere seines Stabes Aufsätze über das Buch schreiben. (zitiert nach Caspar von Schrenck-Notzing, Charakterwäsche - Die Politik der amerikanischen Umerziehung in Deutschland, Ullstein-Buch Nr. 33214, Berlin 1996, S. 59 ff.) 

Dieses »Monstrum« hatte in einem Zeitraum von nur 30 Jahren durch zwei große Kriege seine ungeheure Kraft bewiesen. Steht es nach der Katastrophe von 1945 etwa nicht schon wieder als Weltwirtschaftsmacht in den Rängen der Nationen ganz oben. Ist es da nicht ein ernstzunehmender Mitbewerber um die Weltherrschaft? 

Die »Deutsche Frage« erscheint den Deutschen als unbedeutend, da sie sich jeden Gedanken an Weltherrschaft verbieten. Aber gilt das auch für die »Einzige Weltmacht« und die übrigen Großmächte? 

H.-J. Arndt, Die Besiegten von 1945, S. 101, schreibt: 

Die realistische erste Reaktion jeden totalen Siegers unmittelbar nach dem Siege ist wohl die: Das Tier ist wehrlos, nun können wir seine Zähne besehen`. Aber dann kommt gleich die zweite: Das Tier ist ja noch da, was machen wir mit ihm, was lassen wir es mit sich selbst machen? - Die Deutschen können (immer noch) nicht als solche aus der Geschichte wegtreten und schon gar nicht dies mit dem Gestus der unerreichbaren sauren Trauben .den Siegern empfehlen. Sie können auch nicht sich selbst, trotz Territorialaufteilung und »Spaltung", als liquidiert erklären. Selbst dies wäre Aufgabe der Sieger: Deutschland bleibt existent, und wenn mindestens in Form der »Deutschen Frage", solange die Sieger die Deutschen - wenigstens »ihre Deutschen" - als solche und als bestimmte behandeln oder gar sonderbehandeln. Schließlich ist es diese Be-Handlung, welches als letztes noch »deutsches Bewußtsein" (darunter auch: »bundesrepublikanisches" und »DDR-Bewußtsein") zu bilden in der Lage ist, wenn dieses als sozialpsychologisch eigenständiges Faktum von den Deutschen selbst nicht mehr produziert wird. Selbst dieser (End-)Zustand scheint uns aber noch nicht gegeben. Jede Wissenschaft vom Politischen muß deshalb noch von einer spezifisch deutschen Lage ausgehen, und es ist nach wie vor die der Besiegten von 1945. Die Niederlage hat - paradoxerweise - die Identität nicht getilgt, sondern gerade ihre Konturen verschärft. 
Ein triumphierender Sieger, 
- der für sich beansprucht, »die Einzige Weltmacht« zu sein, die berufen sei, der Welt eine »Neue Ordnung« zu bringen; 

- der das Deutsche Volk verdächtigt, ein unverbesserlicher Eroberer und Kulturzerstörer zu sein, 

würde gegen sein Interesse handeln, wenn er schon vier Jahre nach der »bedingungslosen« Kapitulation dem am Boden liegenden aber tüchtigen größten Volk im Herzen Europas die Möglichkeit böte, sich in seiner Eigenart zu erhalten und sich von der Niederlage zu erholen - zumal wenn der Sieger über die Mittel und Fähigkeiten verfügt, die geistige Substanz des vermeintlichen »Hunnenvolkes« zu zerstören. 

Nichts spricht also dafür, daß das Grundgesetz den Deutschen von den Westmächten »gewährt« wurde als Zeichen der Achtung vor und zur Wahrung der nationalen Identität des Deutschen Volkes. Plausibler ist es, daß es von den Siegern mit dem geheimgehaltenen Vorbehalt auferlegt worden ist, im Bedarfsfalle die richterliche Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe durch langzeitlich wirkende pädagogische und mediale Beeinflussung unmerklich so zu dirigieren, daß die Grundrechte und die Institutsgarantien des Grundgesetzes zum Säurebad werden, in dem sich das Deutsche Volk auflöst. Wäre nicht erst dieses Ergebnis die Endlösung der »Deutschen Frage«? 

In der Stellungnahme zum Verbotsantrag der Bundesregierung wurde bereits herausgearbeitet, daß die Antragstellerin Art. 1 GG in der Weise auslegt, daß das Grundgesetz das Einfallstor für fremde Völkerschaften sei (St 01 S. 65 ff.) und den Deutschen geboten werde, sich widerstandslos in einen multi-ethnischen Mischmasch versetzen zu lassen. Es zeigt sich also, daß das Problem, das die »westliche Welt« mit den Deutschen zu haben glaubt, über die Auslegung des Grundgesetzes gelöst werden soll. 

Der Krieg, der wie Frieden aussieht, ist der gefährlichste. 

Das Grundgesetz wäre ab er nur der institutionelle Rahmen, in dem sich die endgültige Niederringung Deutschlands vollzieht. Es ist unerläßlich, die Handlungen der Hauptsiegermacht zu betrachten, mit denen sie diesen Rahmen ausfüllt. 

Längst ist die Definitionsmacht als Moment der politischen Macht erkannt - wenn auch längst noch nicht allgemein durchschaut. (vgl. Christoph Lau, Ulrich Beck, Hermann Dreßen, Jürgen Zimmermann, Definitionsmacht und Grenzen angewandter Sozialwissenschaft, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1989). 

Herrschaft im bürgerlichen Zeitalter beruht mittelbar auf der Macht des Großen Geldes. Sie ist stabil und zivilisiert unter der Bedingung, daß eine Mehrheit der Individuen meint, die Handlungen der Staatsgewalt seien im Großen und Ganzen auf das Einverständnis der Mehrheit zurückführbar (Illusion der Volksfreiheit). 

Diese Meinung ist das Ergebnis eines vielschichtigen Herstellungsvorganges, der sich im je individuellen Bewußtsein ereignet, die aber zugleich als »gesellschaftlicher Konsens« ein überindividuelles Dasein hat. Die kulturelle Prägung des je besonderen Gemeinwesens, die sich jedem Individuum, das diesem Gemeinwesen angehört, durch Erziehung und Teilhabe an der Kommunikation mitteilt, ist die Folie, in die vielfältige - durchaus widersprüchliche - Meinungsbilder eingezeichnet werden können. 

Die Möglichkeit zur Erzeugung des demokratischen Konsenses ist an eine Kombination von Verfassungseinrichtungen gebunden, deren wesentliche Leistung darin besteht, die Illusion von Volksfreiheit dadurch unbeschädigt zu erhalten, daß die Herrschaft der privaten Geldmacht über das Gemeinwesen verschleiert und dadurch erst ermöglicht ist. 

Nur durch Betrug und Heuchelei vermag sich die Geldherrschaft gegen das fortgeschrittene Bewußtsein der Freiheit zu behaupten. (als Studienobjekt bietet sich ein Wahlbetrug von historischer Bedeutung an, vgl. dazu unten S. 66). 

Die Institutionen und Verfahren, die das leisten, sind kanonisiert. Wer sie kritisch berührt, wird - wenn er den empfindlichen Punkt trifft - mit quasi-religiöser Inbrunst verfolgt. Der im Tempel der Demokratie verehrte Gott ist ein eifriger Gott, der andere Götter neben sich nicht duldet. In den Verbotsanträgen zeigt sich diese Eifersucht darin, daß grundsätzliche Kritik an der parlamentarischen Demokratie als Verbotsrund gegen die Antragsgegnerin geltend gemacht wird, obwohl real-freiheitliche Verfassungen, die der illusionär-freiheitlichen parlamentarischen Demokratie auch aus der Sicht des Individuums weit überlegen sein dürften, durchaus denkbar und - mit Rücksicht auf Art. 146 GG - zu öffentlicher Erörterung zugelassen sind. 

Methodische Beobachtung und Analyse dieser mentalen Produktion haben sich im 20. Jahrhundert zu einer komplexen Erfahrungswissenschaft entwickelt. Ihr wichtigster - wenn auch nicht immer so klar ausgesprochener - Grundsatz lautet: »Man kann fast alle Menschen dazu bringen, fast alles zu glauben, vorausgesetzt es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben.« Ihre praktische Anwendung findet diese »Wissenschaft« in einer breit gefächerten Technologie zur Meinungsbeeinflussung. 

Sollte ausgerechnet diese Technologie - ungeachtet ihrer vorzüglichen Eignung zur Überwindung von Widerstand - nicht in den Dienst der Kriegführung für imperialistische Interessen gestellt worden sein? (vgl. dazu unten S. 51) Arglosigkeit bei dieser Frage wäre wohl selbst schon das Ergebnis von Manipulation, die dadurch begünstigt ist, daß die kriegerische Anwendung dieser Technologie sich im wesentlichen in geistigen Produkten (spirituellen Waffensystemen) vergegenständlicht, die sich der sinnlichen Wahrnehmung entziehen. Statt riesiger Rüstungsfabriken sind ihre Produktionsstätten so unverdächtige Einrichtungen wie Familie, Kindergarten, Schule, Universität (vgl. dazu unten S.58), Buchdruck, Museen, Theater, Zeitung, Radio, Fernsehen usw. 

H.-J. Arndt, Die Besiegten von 1945, S. 70 f.: 

Die deutsche Niederlage von 1945 war - nach Anfängen im Ersten Weltkrieg - die erste nach einem Kriege, in dem nicht nur von den modernen technischen Mitteln der Propaganda von allen Seiten reichlich Gebrauch gemacht wurde, sondern in dem auch ideengeschichtlich, ideologisch und sozialpsychologisch die Gewinnung der »Köpfe", der Gesinnung und des Konsenses der »kriegführenden Massen" eine entscheidende Rolle spielte". 
Die zeitgenössische Völkerrechtswissenschaft erkennt demgemäß in der Propaganda zutreffend ein Kriegsmittel 
Berber, Friedrich: LB d. Völkerrechts Bd. II - Kriegsrecht - C.H. Beck, München 1969, S. 61 
Nicht reflektiert wird der Umstand, daß dieses Kriegsmittel mit »tragenden Prinzipien des Völkerrechts« - hier mit dem Gebot, die Ehre der Feindnation und die Grundrechte ihrer Menschen zu respektieren (Berber a.a.O. S. 11) - notwendig kollidiert. 

Es ist wohl noch nicht öffentlich erörtert worden, welche Zwänge über einen Waffenstillstand und einen Friedensschluß hinaus sich für den Sieger aus dieser neuen Form der Kriegführung ergeben. Das liegt nicht daran, daß das Problem noch nicht erkannt wäre. Vielmehr muß die öffentliche Diskussion darüber aus den nachfolgend darzulegenden Gründen vom Sieger unterdrückt werden. 

Jede neue Technologie, welche zum kriegerischen Einsatz geeignet ist, verändert nicht nur das Bild des Krieges, sondern auch seinen Charakter. In besonderem Maße trifft das auf die Technologie zu, die zur Bewußtseinsbeeinflussung erfunden wurde. In diesem Zusammenhang spielt die Propagandalüge eine zentrale Rolle. Diese wirkt nicht nur auf den Feind, sondern auch auf die eigene Bevölkerung. Ja letztere ist - wie das hier anschließend erläuterte Beispiel Pearl Harbor zeigt - oft der eigentliche Adressat der Lüge. Wenn diese das Ausmaß und die Geschichtsmächtigkeit der Pearl-Harbor-Lüge erreicht, stehen nicht nur die Glaubwürdigkeit der für sie verantwortlichen Regierung sondern zugleich das Selbstverständnis und Selbstwertgefühl einer Nation, sowie deren internationales Ansehen auf dem Spiel. Der Wahrheitsschock könnte eine Weltmacht wanken machen. Es sind also Machtinteressen, die die offene Diskussion verhindern. 

So wie eine Atomexplosion die radioaktive Verseuchung hinterläßt, die auch nach Beendigung des Krieges noch Schaden stiftet, so hinterläßt die mit Lügen gespeiste Kriegspropaganda mit Irrtümern verseuchte Köpfe, die nach dem Waffenstillstand weiterhin unfrei - nämlich irrtumsbefangen - denken. Wie mit diesen umzugehen ist, hängt vom besonderen Fall ab. Über den Schock, den bereits nach dem Ersten Weltkrieg in den USA die Konfrontation einer durch Propaganda hergestellten Öffentlichen Meinung mit der Wirklichkeit auslöste, gibt es eine ausgedehnte Literatur. 

dazu z. B. L.W. Doob: Public Opinion and Propaganda, New York 1949 
Im zweiten Weltkrieg hat sich dieses Problem durch die auf Lügen aufgebaute Politik Präsident Franklin Delano Roosevelts extrem zugespitzt. Diese Seite seiner Gestalt darf nicht in das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit gerückt werden, da an dem Mythos dieses »größten aller Präsidenten« das Selbstverständnis und das Selbstwertgefühl der Amerikaner als Nation hängen. 

Die Staatskunst von F.D. Roosevelt (vgl. dazu den Exkurs »Erziehung zum Krieg« unten S. 51 ff.) - sie soll hier nicht verkleinert und häßlich geredet werden - bestand darin, daß er sich bei der Realisierung all seiner Pläne stets der Abhängigkeit seiner Macht einerseits von der Unterstützung durch die Hochfinanz andererseits von dem »demokratischen Konsens« in der Bevölkerung der USA bewußt war. Er war allen darin überlegen, daß er nicht an die »Segnungen der Demokratie« glaubte, sondern dieses System durchschaute. Allein deshalb war er in der Lage, dieses für seine Zwecke meisterlich zu nutzen. 

Wie kein anderer Staatsmann verstand er sich darauf, sich die Geneigtheit der Hochfinanz im Großen und Ganzen zu sichern und den demokratischen Konsens - insbesondere durch eine geschickte Pressepolitik - jeweils so zu gestalten, daß er für seine strategischen Schachzüge die benötigte Unterstützung fand. 

Er war entschlossen, die USA in den Krieg gegen das Deutsche Reich und Japan zu führen, um die Weltmachtstellung der USA zur Weltherrschaft auszubauen. Dazu war ihm jedes Mittel recht. Ihn deshalb moralisch zu verurteilen, führt in gedankliche Sackgassen. Er ist eine welthistorische Persönlichkeit. Als solche kann er zutreffend nur beurteilt werden nach dem, was er bewirkt hat, und nicht danach, wie er es bewirkt hat. Seine Größe besteht auch nicht darin, daß er Hitler bezwungen hat. Vielmehr ist er deshalb bedeutend, weil er dem Liberalkapitalismus seine eigentümliche religiöse Gestalt gegeben und diese durchgesetzt hat. Erst durch den American Way of Life im Heiligenschein der Menschenrechte ist der Kapitalismus weltherrschaftsfähig geworden. Und erst als Weltherrschaft ist er überwindbar dadurch, daß er jetzt alle Völker und Nationen gegen sich aufbringt. 

Roosevelt wußte, daß die Bevölkerung der USA ihm nur dann in den Krieg folgen würde, wenn in deren Bewußtsein die USA als Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges dastünden. Da seine unzähligen Versuche, das Deutsche Reich, das 1940/41 seine europäischen Gegner bezwungen zu haben schien, zur Kriegserklärung an die USA zu provozieren, fehlgeschlagen waren (vgl. unten S. 70) , überlegte er sich einen Anderen Weg, um an sein Ziel zu kommen. Wenn - so war seine Überlegung - es ihm gelänge, Japan dazu zu bringen, den »ersten Schuß« auf US-Streitkräfte abzufeuern, so würde die Bevölkerung der USA höchstwahrscheinlich ihre Zurückhaltung aufgeben und nach Rache rufen. Das wäre die Gelegenheit für ihn, sich als Verteidiger der nationalen Ehre darzustellen und die USA mit ehrenvoll schimmernder Rüstung in den Krieg zu führen. 

So verschwor er sich mit seinen engsten Mitarbeitern, Japan in eine aussichtlose Lage zu manövrieren, in der ihm nur die Wahl zwischen Selbstaufgabe oder Befreiungsschlag blieb. 

Der japanische »Überraschungsangriff« gegen die US-Pazifikflotte im Hafen von Pearl Harbor kam für Roosevelt nicht unerwartet. Er hatte sogar rechtzeitig Ort, Tag und Stunde des Angriffs erfahren, aber er warnte seine Befehlshaber nicht. Es sollte ein schmähliche Niederlage für die USA werden. (O-Ton Roosevelt: »Tag der Schande«). Nur ein solches Ereignis schien ihm die Gewähr zu bieten, daß die kriegsunwillige Stimmung im Lande (siehe unten S. 54) umschlug in ein wildes Racheverlangen. Genau so kam es. 

Die USA erklärten Japan den Krieg - wohlwissend daß das Deutsche Reich seinerseits in Erfüllung einer Bündnispflicht gegenüber Japan den USA den Krieg erklären würde. 

[wegen der Einzelheiten vgl. Hamilton Fish, Der zerbrochene Mythos - F.D. Roosevelts Kriegspolitik 1933-1945, Grabert, Tübingen 1982 S. 157 ff.] 
Konnte die US-Regierung, nachdem Hiroshima durch einen Atomschlag ausradiert, der Sieg errungen und die grobstofflichen Waffen zum Schweigen gebracht waren, ihrer Bevölkerung und der Welt erklären, daß die USA der Aggressor und Japan ihr Opfer war? Natürlich nicht. 

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, blieb Japan bis auf den heutigen Tag mit dem Odium, ein »Schurkenstaat« zu sein, behaftet. Seine Führer wurden vom Tribunal des Siegers wegen des »Verbrechens«, einen Angriffskrieg geplant, vorbereitet und geführt zu haben, zum Tode verurteilt und umgebracht. 

Die Lüge wirkt fort, obwohl zahlreiche Geschichtsforscher die Wahrheit längst an das Licht gebracht haben. Diese sind alle in der »Schweigespirale« geendet (siehe unten S. 59). 

Und wie stand es mit Deutschland? 

»Wir machten aus Hitler ein Monstrum, einen Teufel. Deshalb konnten wir nach dem Krieg auch nicht mehr davon abrücken. Hatten wir doch die Massen gegen den Teufel persönlich mobilisiert. Also waren wir nach dem Krieg gezwungen, in diesem Teufelsscenario mitzuspielen. Wir hätten unmöglich unseren Menschen klarmachen können, daß der Krieg eigentlich nur eine wirtschaftliche Präventivmaßnahme war!« 
Diese Äußerung wird in zahlreichen Publikationen dem früheren US-Außenminister James Baker zugeschrieben. Die Quelle konnte allerdings bis heute nicht verifiziert werden. Die Authentizität ist aber ausnahmsweise von geringer Bedeutung, weil der zum Ausdruck kommende Gedanke unabhängig vom Urheber bedeutend ist. 

Die Propagandalüge mußte (und muß immer noch) um jeden Preis aufrechterhalten werden. Denn würde die Pearl-Harbor-Lüge entlarvt, ergäbe sich ein Domino-Effekt: Es käme ans Licht, daß - wie Hamilton Fish in seinem Buch »Der zerbrochene Mythos« es dargelegt hat - Roosevelt spätestens seit 1937 zielstrebig auf den Krieg mit dem Deutschen Reich hingearbeitet hat. Und was wäre wohl, wenn das Deutsche Reich nicht mehr als »Kriegstreiber« dastünde - sondern die USA unter F.D. Roosevelt? 

Man sollte dem Reflex, diese Frage abzuweisen, widerstehen. Er ist selbst schon das Ergebnis der psychologischen Kriegführung, über die hier zu reden und zu befinden ist. 

Eine Marscherleichterung auf dem Weg zur historischen Wahrheit bietet die Lektüre des Untersuchungsberichtes über die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Krieges der US-Ostküste gegen den Irak, den der ehemalige Justizminister der USA, Ramsey Clark, in Buchform vorgelegt hat (»Wüstensturm - US-Kriegsverbrechen am Golf«, Lamuv Verlag, Göttingen 1992) In dem berichteten Geschehen kommt in allen Einzelheiten das Muster zum Vorschein, nach dem diese verruchte Macht die gutmeinende Welt - einschließlich der Bevölkerung der USA -zynisch an der Nase herumführt und die größten Verbrechen, die die Welt je gesehen hat, als Verteidigung der Menschenrechte und als Wohltaten für die Völker darstellt. 

Die Darstellung Clarks gibt eine Vorstellung davon, wie hermetisch die Medien die Wahrnehmung von der Wahrheit abschließt (S. 180 - 202). Die als »totalitär« verteufelten Regime haben diesen Grad an Indoktrination und Irreführung (Desinformation) auch nicht annähernd erreichen können. Das schon deshalb nicht, weil die Bevölkerungen in diesen Staaten sich bewußt waren, einem durch staatliche Zensur gefilterten Nachrichtenstrom ausgesetzt zu sein. Dieses Bewußtsein schafft Aufmerksamkeit für nicht gefilterte Nachrichten und ein Bedürfnis nach »freien Informationen«, die deshalb hoch »wirksam« werden konnten (wahrscheinlich gibt es Forschungsarbeiten, die die Wirksamkeit der für das Deutsche Reich bestimmten Sendungen der BBC zum Gegenstand haben).

Beweis: Gutachten eines Sachverständigen für Medienkommunikation 

Dazu: 99 Prozent der in den USA verbreiteten Informationen stammen aus den Nachrichtentickern von nur zwei Agenturen - AP und UPI. 

H.J. Kleinsteuber in Adams/Czempiel/Ostendorf/Shell/Spahn/Zöller - Hg. - »Die Vereinigten Staaten von Amerika«, Campus Verlag, Frankfurt 1992, Bd. I, S. 551
Diese sind maßgeblich daran beteiligt, die Inhalte zu bestimmen, von denen »fast alle glauben, daß fast alle anderen sie glauben«. Andere Nachrichten, von denen nicht »fast alle glauben, daß fast alle anderen sie glauben«, dringen nicht in das kollektive Bewußtsein ein. Die außerhalb der etablierten Kanäle kolportierten Ereignisse finden nicht »wirklich« statt, d.h. sie dringen nicht in das kollektive Bewußtsein vor und wirken deshalb nicht mit bei der öffentlichen Meinungsbildung. Sie enden in der »Schweigespirale«. 

Beweis: wie vor 

»Wer in den USA politisch erfolgreich werden oder es bleiben wollte, mußte sich schon immer mit den Medien arrangieren können. Es gibt deshalb eine lange Tradition des Ringens der Politik um die Unterstützung der Medien, die sich in diesem Prozeß als so etwas wie eine »Vierte Gewalt« begreifen. Der Kampf um die Öffentlichkeit ist längst auch zu einem Bestandteil des politischen Systems und seiner Funktionslogik geworden, denn anders als in den parlamentarischen Systemen Europas kann der Präsident nicht auf eine durch Fraktionsdisziplin gesicherte Unterstützung durch seine Parteikollegen im Kongreß rechnen. Also wird er immer dann gezwungen sein, sich unmittelbar an die (Medien-)Öffentlichkeit zu wenden, wenn er mit dem Widerstand des Kongresses rechnen muß. Als wahrer Meister dieser auf öffentlicher Überzeugungsarbeit beruhenden Politik galt bereits Präsident Franklin D. Roosevelt, ....« (H.J. Kleinsteuber in Adams u.a., a.a.O. S. 555).”

Die Meinungen werden von der New York Times und der Washington Post bestimmt. »Ihre langjährige nationale Geltung erwarben sie weniger durch ihre Präsenz im ganzen Lande, als dadurch, daß sie die Einschätzungen der führenden Metropolen wiedergaben und entsprechend oft zitiert wurden. Ihre Leitartikel und Kommentare, manchmal auch Berichte werden von vielen Zeitungen in anderen Regionen übernommen und abgedruckt. Damit verknüpft ist auch die Verbreitung politischer Kommentare von prominenten Autoren, den syndicated political columnists, etwa James Reston oder Tom Wicker von der New York Times. In ähnlicher Form werden auch längere Zeitungsbeiträge, Glossen, Karikaturen und Comics den Provinzzeitungen zur Verfügung gestellt.« (H.J. Kleinsteuber in Adams u.a., a.a.O. S. 549). 

Die 5 größten Zeitungsketten kontrollieren landesweit 25 Prozent der Auflage (H.J. Kleinsteuber in Adams u.a., a.a.O. S. 550). Sie beherrschen damit das Meinungsklima. 

Beweis: wie vor 

Soweit die zahlreichen Radio- und Fernsehsender überhaupt Informationen an ihr Publikum vermitteln, sind auch sie auf die Belieferung durch AP und UPI angewiesen. 

»In den USA stehen fast alle Medien unter privatwirtschaftlicher Verfügung; von einer den europäischen Verhältnissen vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Struktur kann keine Rede sein. Die großen und massenattraktiven Radio- und Fernsehprogramme werden von erwerbswirtschaftlich orientierten Unternehmen angeboten und finanzieren sich praktisch ausschließlich aus den Einnahmen für die eingeblendeten Werbebotschaften. In diesem kommerziellen System werden also, wie es die US-Fernsehökonomie gern formuliert, Zuschauerschaften (bzw. beim Radio Hörerschaften) produziert, um diese an die werbende Wirtschaft zu verkaufen. Die Grundlage der Bezahlung sind folgerichtig die sogenannten »Werbekontakte« pro Tausend erreichter Zuschauer. Das ganze System ist auf Zuschauermaximierung angelegt« (H.J. Kleinsteuber in Adams u.a., a.a.O. S. 551).. 

Hinzu kommt, daß auch die Priester des »wissenschaftlichen Weltbildes« - die »Wissenschaftler« - in Bildungseinrichtungen formiert werden, die zuverlässig vom Großen Geld kontrolliert sind (vgl. dazu unten S. 58). 

Dieses System der Meinungsbeeinflussung hat mit dem American Way of Life Eingang in alle Gesellschaften der »Westlichen Wertegemeinschaft« gefunden. Das macht es plausibel, daß die Kriegsschuldlügen ein so langes Leben haben. 

Wenn man dem Reflex, Zweifel an diesen Lügen ohne Nachdenken abzuweisen, erfolgreich widerstanden hat und die Frage an sich heran läßt, sollte man sie auch konsequent zuende denken. Was die Deutschen mehr oder weniger bereitwillig bisher als »gerechte Strafe für das Weltkriegsverbrechen« widerspruchslos hingenommen haben: 

die zerbombten Städte mit 500.000 bis 1 Million Ziviltoten; 

die Vertreibung von 13 Millionen Deutschen von ihrem Heimatboden mit mehr als 2 Millionen Todesopfern; 

die Deportation von Hunderttausenden gefangener Wehrmachtssoldaten in sowjetische Sklavenarbeitslager; 

die nach dem 8. Mai 1945 mit der Hungerwaffe getöteten deutschen Kriegsgefangenen und Zivilisten - waren es 2 Millionen oder weniger oder mehr? 

der Raub von einem Viertel des Reichsgebietes 

würde plötzlich als empörendes Unrecht empfunden. Das würde ein politisches Erdbeben auslösen, dessen Schockwellen noch den entlegendsten Winkel der Welt erschüttern könnten. Die Weltherrschaft der USA wäre unterminiert, denn deren Fundament ist der Glaube der verbündeten Nationen, daß die USA für die Freiheit, für die Menschenrechte und für den Frieden in der Welt einstehen. Dieser Glaube wäre dahin. 

Wenn ein macht- und wirtschaftspolitisch motivierter Krieg im Zeitalter der Massendemokratie nur als »Verteidigungskrieg« und Kreuzzug gegen »das Böse« geführt werden kann, dann ist er nur um den Preis des moralischen Bankrotts des siegreichen Angreifers zu beenden, also faktisch unendlich. Der Angreifer ist nach errungenem Sieg gezwungen, die Lüge, daß er der Angegriffene und der »Teufel selbst« der Angreifer war, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aufrecht zu erhalten. 

Dieses Kriegsziel - die Lüge unangetastet weiter wirken zu lassen - ist nur zu erreichen, wenn der Verlierer selbst daran glaubt, daß er ein »Schurke« sei, und diesen Glauben gegen jeden Zweifel vehement verteidigt. Denn würde dem Besiegten das Kritikvermögen belassen, er würde wohl sehr bald den Weg zur Wahrheit finden und alle seine Mittel einsetzen, um ihr weltweit zum Durchbruch zu verhelfen. 

Der Glaube an eine eingebildete eigene Sündhaftigkeit ist eine seit Jahrhunderten bekannte Erscheinung. Bekannt sind auch die Techniken, mit denen man diesen hervorrufen kann. Wie gesagt: Man kann fast alle Menschen dazu bringen, fast alles zu glauben, wenn es gelingt ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben. So kann man ein ganzes Volk dahin bringen zu glauben, Täter von Verbrechen zu sein, die nie begangen wurden. Der so erzeugte Schuldkomplex schlägt die Gedanken in Fesseln, so daß sie die Wahrheit nicht mehr erkennen können, selbst wenn diese offen zutage liegt. 

Virulente Schuldkomplexe führen zu einem Sühnebedürfnis, das Befriedigung in Geisteshaltungen und Gedankenkomplexen findet, deren Inhalte durch Auto- oder Fremdsuggestion innerhalb bestimmter Bandbreiten beliebig steuerbar sind. Da diese der Entlastung von quälenden Bewußtseinszuständen dienen, werden sie als lebensnotwenige Güter empfunden und dementsprechend mit großem emotionalen Aufwand gegen drohenden Verlust verteidigt. Die gängigste Erscheinung ist hier der »Gutmensch«, der wähnt, zu alter Schuld neues Unrecht hinzuzufügen, wenn er sich gegenüber dubiosen, sein Gemüt belastenden Geschichtsdarstellungen kritisch verhält. 

Beweis: Gutachten eines Sachverständigen für Meinungspsychologie 

Derartige Dispositionen und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen sind aus der Kirchengeschichte bekannt: Derjenige, der Zweifel sät, wird unter Anleitung der Priester - heute übernehmen diese Rolle die Medien - zum gehaßtesten Feind desjenigen, in dem diese Sucht nach Selbstkasteiung erzeugt worden ist. Hier dürfte eine Wurzel der Gewalttätigkeit zu suchen sein, die sich gegen Menschen richtet, die demonstrativ die »revisionistische« Wahrheit verkünden. 

Beweis: wie vor 

Die nachhaltige Erzeugung von Schuldgefühlen ist geeignet, die Persönlichkeit des Betroffenen zu zerstören. 

Beweis: Gutachten eines Sachverständigen für Tiefenpsychologie 

Daß die suggestive Einpflanzung eines zerstörerischen Schuldkomplexes ein von der Rechtsordnung mißbilligter Angriff auf die Person ist, wird man ernsthaft nicht bezweifeln können. 

Richtet sich dieser Angriff gegen ein ganzes Volk, ist ebenso unzweifelhaft, daß dieses von existenzbedrohender Feindseligkeit betroffen ist, gegen die es sich mit allen Mitteln, die zur Abwehr des Angriffs notwendig, geeignet und angemessen sind, zur Wehr setzen darf. 

Da die grobstofflich-militärische Niederlage des Deutschen Reiches und die Besetzung seines Territoriums erst die idealen Voraussetzungen für den Einsatz der spirituellen Waffensysteme schuf, ist ohne weiteres zu vermuten, daß die Kampfhandlungen gegen das nun wehrlose Deutsche Volk über den 8. Mai 1945 hinaus anhalten mit dem Ziel, dieses Volk - unter weitgehender Vermeidung der physischen Liquidation seiner Menschen - auszulöschen. 

Selbst wenn andere als die hier erörterten Motive zur Fortsetzung des Krieges mit psychisch wirkenden Mitteln nicht erkennbar wären, würde der hier aufgezeigte Zusammenhang es unabweisbar machen, die Umsetzung des Umerziehungsprogramms der US-Miltärregierung für Deutschland als nicht erklärten Krieg gegen Deutschland zu betrachten 

weitere Quellen zur Vertiefung dieser Problematik: Bungenstab, Karl-Ernst, Umerziehung zur Demokratie? Re-Education-Politik im Bildungswesen der US-Zone 1945-49; Düsseldorf 1970; Latour, Conrad F./ Vogelsang, Thilo: Okkupation und Wiederaufbau, Stuttgart 1973; Richter, W.: Reeducating Germany, Chicago 1945; Zook-Bericht: Der gegenwärtige Stand der Erziehung in Deutschland, München 1946; Grace, A.G.: Basic Principles of Educational Reconstruction in Germany, OMGUS, Berchtesgaden 1948; Gurian, Waldemar: Re-educating Germany, in Commonwealth XLVIII/8/1948, p. 466 ff.; Lidell, H.: Education in Occupied Germany, New York 1949; Norman, A.: Our German Policy : Propaganda and Culture, New York 1951; Montgomery, J.D.: Forced to be free. The Artificial Revolution in Germany and Japan, Chicago 1957 
Prof. Saul Padover, ein maßgeblicher Mitarbeiter er Abteilung für Informationskontrolle, legte in einer «World-Peaceways-Sendung« am 16.12.1945 dar, daß die US-Besatzungsmacht »die deutsche Gesinnung ummodeln« müßte und dieser Prozeß Jahrzehnte dauern würde (Charakterwäsche, S. 182). 

Die Vermutung, daß der spirituelle Krieg anhält, gewinnt also einen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeitsgrad dadurch, daß das gesteckte Kriegsziel, die »Ummodelung der deutschen Gesinnung«, nach Einschätzung der Waffenmeister den Einsatz der spirituellen Waffen über eine langen Zeitraum hinweg erfordert. 

Bei Schrenck-Notzing ist zu lesen: 

Der Grundton, auf den das Deutschlandbild der Kriegspropagandisten gestimmt war, war die Annahme, daß die Deutschen eine negative Sonderrolle in der Weltgeschichte spielten, die sich in ihrer Philosophie, ihrer Politik und ihrem Volkscharakter Ausdruck verschaffe. Wenn Deutschland der Träger einer Abirrung vom Hauptstrom der Weltzivilisation ist, dann muß es weltanschauungslogisch auch eine solche Weltzivilisation geben. Der Antigermanismus, der da glaubt, daß der deutsche Charakter negative Besonderheiten besitzt, die ihn zum dauernden Brutbett von Verschwörungen gegen die Zivilisation machen, bedingt weltanschauungslogisch den Panhumanismus, der eine Formel für die ideologische und organisatorische Zusammenfassung aller Völker in einer Weltgesellschaft oder einem Weltstaat anbietet. 

Auf die Diagnose folgte die Therapie. War der Nationalsozialismus nur der zeitgemäße Ausdruck dauernder Aspirationen des deutschen Volkes, so mußte dafür gesorgt werden, daß diesem Volk für alle Zeiten die Möglichkeit genommen wurde, den Gang der Weltgeschichte zu beeinflussen - es mußte ausgeschaltet werden..(Charakterwäsche S. 61.) 

Das Bewußtsein des Siegers, den Krieg nicht beenden zu können, ist ohne weiteres aus dem Umerziehungsprogramm ersichtlich. Ziel, Methode und Mittel der fortgesetzten Kriegführung sind mit Plausibilität aufgezeigt. 

Das einzig wirksame Mittel gegen die Vergiftung des Bewußtseins durch die Lüge ist die Wahrheit - gepaart mit dem Mut, diese zu bekennen. Diese »Therapie« ist die einzig mögliche Form der Beendigung des mit psychologischen Waffen geführten Krieges. Diese Abwehrwaffe steht in erster Linie dem Besiegten zur Verfügung, was zu der paradoxen These führt, daß der Zweite Weltkrieg nur vom Dritten Reich siegreich beendet werden kann.
 

Die strategischen Komponenten des Psycho-Krieges 

Es sind die Spuren zu sichern, die die Psychokrieger in der Zeit nach Inkrafttreten des Waffenstillstandes (8. Mai 1945) hinterlassen haben. 

Während des Zweiten Weltkrieges gab es in Washington nicht weniger als 9 Ämter, die sich unabhängig voneinander mit der Führung eines psychologischen Krieges befaßten. Chef der psychologischen Kriegführung unter General Eisenhower war General Robert A. McClure. Die Psycho-Krieger waren wie die Wirtschaftskrieger der Ansicht, daß der psychologische und der wirtschaftliche Krieg nie zuende gingen. So änderte nach dem Waffenstillstand die Abteilung für psychologische Kriegführung lediglich den Namen. Sie hieß jetzt »Abteilung für Informationskontrolle«. Unter ihrem Chef, General McClure, nahm sie ihren Sitz in Bad Homburg, von wo sie im Frühjahr 1946 nach Berlin, dem Sitz des Militärgouverneurs, verlegt wurde. (Charakterwäsche S. 127 ff.). 

Die Bezeichnung »Informationskontrolle« ist dabei durchaus treffend. 

Daß die spirituellen Waffensysteme nicht als Zurüstungen für die Überwältigung und Niederhaltung eines Gegners erkannt werden, ist ein wesentliches Moment ihrer Zwecktauglichkeit. Es bedarf daher einiger Anstrengungen des Begriffs, um in den unsichtbaren Kommunikationsräumen die Einschläge der Psychogeschosse und die Verwüstungen wahrzunehmen, die die medialen Kampfverbände angerichtet haben. 

Ein weiteres Moment der Psycho-Kriegführung ist die perfekte Tarnung. Es darf nicht ruchbar werden, daß es der Feind ist, der die vergiftenden Botschaften sendet. Dementsprechend heißt es in Punkt 1. und 8. des Umerziehungsprogramms der US-Militärregierung für Deutschland aus dem Jahre 1948 (Erklärung von Berchtesgaden): 

1. 

»Die wahre Reform des deutschen Volkes wird von innen kommen. Sie wird geistig und moralisch sein. Die Schultypen sind von geringerer Bedeutung für die Zukunft Deutschlands und der Welt als das, was gelehrt wird, wie gelehrt wird und durch wen gelehrt wird.« 

8. 

»Keine Besatzungsarmee hat oder wird je erfolgreich ein pädagogisches oder kulturelles Schema einem besiegten Volke auferlegen. Militärregierung wird als Militärregierung angesehen werden, ganz gleich, wie hoch die Motive derer sind, die ein besiegtes, erobertes und besetztes Deutschland ›umerziehen und neu orientieren‹ sollen. Es wird daher das Ziel der Militärregierung sein: 

a) Die privaten Organisationen, die zur Erreichung des gemeinsamen Zieles einen Beitrag zu leisten vermögen, in Kontakt mit dem deutschen Volk zu bringen. 

b) Ein wirksames Deutschland-Programm der UNESCO zu ermutigen. 

c) Als demokratisch bekannte Elemente in der deutschen Bevölkerung zu identifizieren und zu ermutigen. 

d) Die Entwicklung oder Wiederrichtung von Institutionen und Organisationen in Deutschland, die zur Erfüllung unserer Mission beitragen können, zu unterstützen.« [zitiert nach Schrenck-Notzing, Charakterwäsche S. 147] 

Schrenck-Notzing berichtet weiter: 
Die Erklärung von Berchtesgaden war nicht nur für die Entwicklung auf dem Erziehungssektor charakteristisch. Auch auf anderen Gebieten gingen die Amerikaner davon ab, den Deutschen Reformen aufzuerlegen, und gingen dazu über, in die bestehende deutsche Gesellschaft Männer, Institutionen und Ideen einzubauen, die die Ziele der Militärregierung verwirklichen würden, ohne daß der amerikanische Einfluß auf den ersten Blick erkennbar war. Ein schönes Beispiel bietet das neuerdings an allen deutschen Universitäten gelehrte Fach »Politische Wissenschaften«. Dieses Fach hat zwei Väter: die sozialdemokratische hessische Regierung und die amerikanische Militärregierung. Die hessische Regierung, die schon frühzeitig an den ihr unterstehenden Universitäten Lehraufträge an Männer ihrer Couleur vergeben hatte, , berief im September 1949 eine Tagung auf das Jagdschloß Waldleiningen im Odenwald ein, auf der über die Einführung der Politischen Wissenschaften auch auf den nichthessischen Universitäten beraten werden sollte. Das Protokoll dieser Tagung stimmt ironisch. Die anwesenden deutschen Professoren versuchten in alter Gelehrtentradition zu erörtern, ob die Politischen Wissenschaften Wissenschaftscharakter trügen und methodisch entsprechend ausgebaut seien. Die als »Berater« anwesenden Amerikaner unter dem Vorsitzenden des Verbandes der Politischen Wissenschaftler erklärten, daß die Politische Wissenschaft in ihrem Lande deshalb eine Wissenschaft sei, weil sie über so und so viele Lehrstühle, Zeitschriften und Institute verfüge. Der Vertreter der Militärregierung, Prof. Kurt Loewenstein, meinte kurzerhand, daß man einem geschenkten Gaul nicht in das Maul schauen solle und die Amerikaner für die Finanzierung der neuen Wissenschaft und Stellung von Lehrpersonen schon Sorge tragen würden. Er führte selber später den Erfolg der Tagung und die Errichtung des neuen Faches auf seine Erzählung des folgenden Witzes zurück: Ein Irrer kam zum Professor Specht. Dieser fragte ihn, wie er heiße. Antwort: Schneider. Was er von Beruf sei: Schuster. Ob es ihm nicht seltsam vorkomme, wenn er Schuster sei und Schneider heiße. Antwort: Der Professor hieße ja auch Specht und sei ein Gimpel. Wer bei der Errichtung des Faches Politische Wissenschaften die Gimpel waren, hat Prof. Loewenstein nicht näher ausgeführt. 

Nach dem Gesetz, wonach sie angetreten, entwickelte sich die Politische Wissenschaft fort. Zunächst wurden sämtliche verfügbaren Lehrstühle mit ehemaligen Amerika-Emigranten besetzt, die bei ihrer Rückkehr nach Deutschland meist weder ihre amerikanische Staatsangehörigkeit noch ihre amerikanischen Lehrstühle aufgaben. In Süddeutschland wurden auf diese Weise etwa die Lehrstühle in Heidelberg (Friedrich), Freiburg (Bergsträsser), München (Voegelin), Stuttgart (Golo Mann) besetzt. Später rückten dann deren (meist in Amerika ausgebildete) Schüler auf. In einem Nachruf der Akademie für Politische Bildung (Tutzing) auf den Inhaber des Freiburger Lehrstuhls lesen wir: »Sein gedrucktes wissenschaftliches Oeuvre seit seiner Rückkehr ist schmal. Für das akademische Bewußtsein, für das deutsche in besonderem Maße, ist aber der wissenschaftliche Erweis das Buch . . . Der Professor . . . hat die darin enthaltene Bestreitung seines Gelehrtentums selbst sehr ernst genommen. In der von ihm vollzogenen und mehrmals wiederholten Güterabwägung waren jedoch andere Gesichtspunkte gewichtiger . . . Vordringlich war es ihm, der Politischen Wissenschaft nach dem Abbrechen der in der1. Republik begonnenen Bemühungen, die Dignität der klassischen Universitätsdisziplinen und also ihren Einbau in das alte Gefüge der deutschen Universität zu verschaffen. Das ist durch keine noch so hervorragende wissenschaftliche Leistung eines Einzelnen zu erreichen, sondern, unter den Bedingungen eines Neubeginns, nur, indem an einigen Universitäten eine große Zahl von Studenten gesammelt, intensiv gefördert und zur Promotion und Habilitation geführt werden.« 

Das Fach Politische Wissenschaft hat bisher nichts hervorgebracht, was in der Geschichte der politischen Ideen, in die sich so mancher deutsche Nationalökonom, Jurist oder Historiker eingezeichnet hat, festgehalten zu werden verdient. Die verbissene Wut, mit der die Politologen gegen Carl Schmitt polemisieren, scheint nicht zuletzt daraus zu resultieren, daß diesem der Platz in der Geschichte der politischen Theorien sicher ist, um den sie sich vergeblich bewerben. Der Fernsehschirm verhilft eben doch nur zu Stundenruhm. Da es ein Gesetz zu sein scheint, daß wissenschaftliche Leistung und politischer Einfluß sich umgekehrt proportional verhalten, ist den Politologen ein beträchtlicher Einfluß sicher. Wenn voller Optimismus erklärt werden kann: »Die Existenz der deutschen Demokratie wird von der Sozialwirksamkeit der politischen Bildung abhängen« (F. M. Schmölz), dann zeigt sich, daß die Politische Wissenschaft (bei nichtakademischen Adressaten Politische Bildung geheißen) jenes Medium der Charakterwäsche ist, das zur Zeit mit die besten Resultate zeitigt. 

Der große Sieger war bemüht, Spuren zu verwischen. Die »Zwei-Väter-Theorie« von Schrenck-Notzing, nach der der hessischen Regierung ein eigener Impuls zur Einberufung der Konferenz von Waldleiningen zugeschrieben wird, dürfte nicht haltbar sein. In der Einladung zu dieser Konferenz heißt es ausdrücklich, daß sie auf eine »Anregung der Amerikanischen Militärregierung« zurückgehe. (Arndt, a.a.O. S. 119).Es bleib aber nicht nur bei »einer Anregung«. Die US-Militärregierung war darüber hinaus äußerst rege. Aus dem Protokoll der Konferenz von Waldleiningen ist zu erfahren, daß sich der Rektor der Universität Erlangen, der Theologe Baumgärtel, veranlaßt sah, gegen die »Anonymität« einer Personengruppe von »etwa zehn Herren« zu protestieren, die nach einer Mitteilung des Tagungsleiters, des Ministers Stein, »in der Nacht zwischen den beiden Konferenztagen einen Resolutionsentwurf erarbeitet hatten, der dann auch nur wenig verändert vom Plenum angenommen wurde« (Arndt, a.a.O. S. 124). Baumgärtel beanstandete auch, daß die Teilnahme der Amerikanischen Militärregierung an der Tagung - entgegen seinem Antrag auf Erwähnung - in der Resolution verschwiegen wurde. (Arndt a.a.O. S. 119). 
 

Die in dieser Form der Einpflanzung der neuen »Wissenschaft« liegenden Verdachtsmomente werden durch die inhaltlichen Befunde erhärtet. 

Die Einrichtung der »Politischen Wissenschaft« an den westdeutschen Universitäten nach 1945, den wechselnden Einflu&