Das
Verbotsverfahren gegen die NPD -
Eine
Chronologie |
1.
August 2000: Nach einer Reihe tatsächlicher und vermeintlicher
rechtsextremistischer Anschläge und Übergriffe auf Ausländer
wird der Ruf nach schärferen Gegenmaßnahmen lauter. Der bayerische
Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert die Bundesregierung
auf, einen Verbotsantrag gegen die NPD vorzubereiten.
19.
August 2000: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) regt einen gemeinsamen
Antrag von Bundestag und Bundesrat an.
6.
Oktober 2000: Nachdem Unterlagen des bayerischen Landesamtes für
Verfassungsschutz ausgewertet sind, sieht Bundesinnenminister Schily (SPD)
die Weichen für einen Verbotsantrag gestellt.
26.
Oktober 2000: Die meisten Ministerpräsidenten der Länder
befürworten das von Schily angeregte Vorgehen. Hessen und das Saarland
stimmen dagegen.
8.
November 2000: Die Bundesregierung beschließt, einen Vebotsantrag
zu stellen.
10.
November 2000: Der Bundesrat stimmt mehrheitlich für ein Verbotsverfahren.
8.
Dezember 2000: Als drittes Verfassungsorgan schließt sich der
Bundestag diesem Vorgehen an - mit den Stimmen von SPD, Grünen und
PDS. Die FDP stimmt fast geschlossen gegen einen Verbotsantrag.
30.
Januar 2001: Die Bundesregierung reicht ihren Verbotsantrag ein.
30.
März 2001: Bundestag und Bundesrat stellen ihre Anträge.
4.
Oktober 2001: Die Anträge nehmen die erste juristische Hürde.
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet sie weder als unzulässig noch
als offensichtlich unbegründet.
7.
Dezember 2001: Das Gericht setzt fünf Verhandlungstermine für
den Februar 2002 an und lädt 14 "Auskunftspersonen", überwiegend
Funktionsträger der NPD.
22.
Januar 2002: Wegen einer Informationspanne sagt das Gericht die Februar-Termine
zur mündlichen Verhandlung ab. Einer der geladenen NPD-Funktionäre
hatte sich als V-Mann des Verfassungsschutzes entpuppt. In der Folge werden
weitere V-Leute enttarnt. Um deren Rolle und die Fortsetzung des Verbotsverfahrens
entzündet sich eine parteipolitische Diskussion.
8.
Februar 2002: Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung räumen
gegenüber dem Gericht die Existenz von zunächst sechs, einige
Tage später von weiteren vier V-Leuten ein.
7.
Mai 2002: Das Bundesverfassungsgericht fordert eine umfassende Aufklärung
und setzt einen Erörterungstermin für den 8. Oktober 2002 an.
26.
Juli 2002:
Die Antragsteller teilen mit, daß in den Bundes- und
Landesvorständen der NPD etwa jeder Siebte im Sold des Verfassungsschutzes
stand.
30.
August 2002: Horst Mahler, Prozeßbevollmächstigter der NPD,
wähnt eine Verschwörung der Geheimdienste hinter dem Verfahren.
8.
Oktober 2002: In der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht
versichert Bundesinnenminister Schily, der Verfassungsschutz habe keine
V-Leute in die NPD eingeschleust. Die Informanten seien "Fleisch vom Fleische
der NPD".
18.
Oktober 2002: Laut Bundesrat sitzen im Bundesvorstand der NPD keine
V-Leute.
26.
Februar 2003: Das Gericht legt als Termin für die Bekanntgabe
einer Entscheidung d en 18. März 2003 fest.
13.
März 2003: Das Bundesverfassungsgericht weist die Forderung der
Antragsteller zurück, noch einmal zur "V-Mann-Affäre" Stellung
nehmen zu können.
18.
März 2003: Nachdem drei der sieben Richter die Affäre als
Hindernis für ein rechtsstaatliches Verfahren beurteilt haben, stellt
das Bundesverfassungsgericht den NPD-Prozeß ein.

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