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NPD-Stellungnahme zu den Schriftsätzen der Prozeßbevollmächtigten,11. März 2002 ![]()
Die Ausgangslage
Reaktion des Antragstellers
Deformation des Rechtsstaates
Am Abgrund
Die neue Ausgangslage bei Fortsetzung des Verfahrens
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Stellungnahme
zu den Schreiben der Antragsteller vom 8. und 13 Februar 2002 (eine Stellungnahme zum Schreiben vom 19. Dezember 2001 erfolgt gesondert).
Mit Schreiben der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, vom 23. Januar 2002 wurden den Verfahrensbevollmächtigten drei richterliche Aktenvermerke, die den Sachverhalt umreißen, der zur Aufhebung der Verhandlungstermine geführt hatte, „zur Kenntnis- und Stellungnahmenahme übersandt. Der Unterzeichnete hat daraufhin mit Schreiben an das Gericht vom 24.01.02 erwidert, daß eine sachgerechte Stellungnahme eine weitere Sachverhaltsaufklärung erfordere. Als durchzuführende Maßnahme wurde dem Gericht vorgeschlagen,
1. den Bundesminister des Innern zu ersuchen, die Erklärung des Ministerialdirektors Dr. Schnappauff gegenüber dem Richter am Bundesverfassungsgericht Dollinger vom 21.01.02 (vgl.. den Vermerk des Herrn Dollinger vom 21.01.02) zu erläutern (Warum kann der Bund über die Information nicht verfügen?).
2. aus gegebenem Anlaß den Bundesminister des Inneren sowie die Innenminister der Länder aufzufordern, bezüglich aller in den Antragsschriften und in weiteren ergänzenden Schriftsätzen namentlich genannten Personen, deren Verhalten von den Antragstellern der Antragsgegnerin als Indiz für deren vermeintlich verfassungswidrige Bestrebungen zugerechnet wird, bzw. die als Funktionsträger der Antragsgegnerin für diese gehandelt haben sollen, mitzuteilen, ob nach den Kenntnissen der Behörden des Bundes bzw. der Länder diese Personen jemals für staatliche Stellen, insbesondere für Verfassungsschutzämter und/oder sog. Nachrichtendienste, im Zusammenhang mit amtlichen Aktivitäten zur Beobachtung der Antragsgegnerin tätig gewesen sind bzw. noch tätig sind.
3. den Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesinnenminister um Auskunft zu bitten, ob und ggf. inwieweit in die Schriftsätze der Antragsteller Informationen eingeflossen sind, die von ausländischen Diensten bzw. ausländischen Staaten der Bundesrepublik Deutschland für ihre Zwecke zur Verfügung gestellt worden sind.
4. den Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesinnenminister zu bitten, bei den Regierungen der Nordatlantikpaktstaaten (NATO) und Israels Erkundigungen einzuholen, ob und ggf. welche der in den Antragsschriften namentlich erwähnten Personen im Auftrage von Behörden des jeweiligen Staates bzw. als Informanten für Behörden des jeweiligen Staates tätig waren bzw, noch tätig sind.
Dieses Ersuchen ist durch Verfügung des Berichterstatters, Herrn Bundesverfssungsrichters Dr. Jentsch, vom 25. Januar 2002 an die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller weitergeleitet worden mit dem Bemerken, daß diese Gelegenheit hätten, bis zum 11. Februar 2002 dazu Stellung zu nehmen.
II. Reaktion der Antragsteller
1. Verlagerung des Verfahrens in die mediale camera obscura
Von da an fand ein wesentlicher Verfahrensabschnitt in den Medien statt, die ausführlich und vielfältig über die hektischen Reaktionen der verantwortlichen und nicht verantwortlichten Politiker sowie über die Sitzungen des Bundestagsinnenausschusses und des „Parlamentarischen Kontrollgremiums“ (PKG) berichteten und dieses Geschehen kommentierten. Die Veröffentlichungen in den wichtigsten Medien dürfen hier als allgemeinkundig , also als keines Beweises mehr bedürftig, vorausgesetzt werden.
Von Anfang an wurde von den Antragstellern in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, als habe der Senat Fragen an die Prozeßvertreter der Antragsteller gerichtet und diese auf die Gruppe der 14 in die mündliche Verhandlung geladenen „Auskunftspersonen“ beschränkt. Das war eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit.
2. Die Beweggründe für das Verwirrspiel
Was waren die Beweggründe?
Die Antwort ergibt sich zwingend aus der Lagebeurteilung, die durch das Schreiben des Unterzeichneten an das Gericht vom 24.Januar 2002 veranlaßt war. Dieses Schreiben ist vor dem Hintergrund des Vortrages des Unterzeichneten in der Stellungnahme zum Verbotsantrag der Bundesregierung vom 20.April 2001 auf den Seiten 123 f. und 274 ff. sowie vom 12. Juli 2001 auf den Seiten 8 ff. zu sehen. Es wurde dort auf den Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Nr. 28/2001 S. 28 hingewiesen. Dieser war offensichtlich veranlaßt durch die Vorgänge um die Enttarnung des V-Mannes Tino Brandt im Mai 2001. Wegen der aktuellen Bedeutung seien dieser SPIEGEL-Artikel und die sich daran anknüpfenden Ankündigungen und Voraussagen des Unterzeichneten hier nochmals dokumentiert:
Schmaler Grat
Steuert der Verfassungsschutz Teile der NPD? Die zahlreichen bei der Partei eingeschleusten V-Leute gefährden das laufende Verbotsverfahren in Karlsruhe.
Wenn sich die Chefs der deutschen Verfassungsschutzbehörden zweimal jährlich treffen, geht es meist ruhig und gesetzt zu. Am Dienstag vorvergangener Woche aber war die Aufregung groß.Wo denn für das laufende NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht noch mögliche Zeitbomben ticken könnten, fragte besorgt ein Beamter aus dem Haus von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Der Vorschlag, der dann folgte, ließ die in Wilhelmshaven versammelten Ämterchefs aufschrecken: Jeder einzelne Nachrichtendienst solle alle kniffligen Fälle melden, in denen Vertrauensleute (V-Leute) des Verfassungsschutzes im staatlichen Auftrag die rechtsextreme Partei ausspionierten.
Ein brisanter Vorstoß - normalerweise kennt nicht einmal ein Behördenleiter alle Spitzel seines eigenen Hauses. Ein führender Geheimdienstler frotzelte denn auch: „Jetzt machen wir Kassensturz."
Bund und Länder bangen ein Jahr nach Beginn der Debatte über ein NPD-Verbot um den Erfolg des von ihnen angestrengten Verfahrens. Als Risikofaktoren gelten vor allem die mittlerweile zuhauf enttarnten V-Männer in den Reihen der Rechtsextremen. Entsteht bei den Richtern der Eindruck, der radikale NPD-Flügel werde heimlich vom Verfassungsschutz mit gesteuert, wäre ein Gerichtserfolg gefährdet.
Sicherheitsexperten schätzen, dass bis zu 100 NPD-Funktionäre nicht nur der rechten Sache, sondern auch dem Verfassungsschutz dienen: kleine Fische in Ortsvereinen und Kreisverbänden, aber auch ranghohe Zuträger in fast jedem Landes- und im Bundesvorstand. Der Grat zwischen verdeckter Alimentierung der Rechten und notwendiger Informationsbeschaffung wird immer schmaler.
Dass sie die Partei in Wirklichkeit mit steuern, bestreiten die Ämter vehement. Gleichwohl ist selbst vielen von ihnen die hohe Zahl der eingeschleusten Spitzel mittlerweile unangenehm. In den Behörden spotten Beamte schon mal, manchen rechten Verband könne der Verfassungsschutz per einfachem Mehrheitsbeschluss auflösen.
In Bedrängnis bringen die Verfassungsschützer vor allem die hochrangigen Parteifunktionäre mit doppeltem Auftrag - wie der inzwischen ausgetretene stellvertretende NPD-Vorsitzende von Thüringen, Tino Brandt. Der war Mitte Mai als Spitzel aufgeflogen (SPIEGEL 28/2001). Brandt, 26, war nicht nur führender NPD-ler, sondern auch leitender Aktivist der Neonazi-Truppe „Thüringer Heimatschutz". Als Sprecher stand er zudem der „Revolutionären Plattform" in der NPD vor, einem Zusammenschluss von Neonazis, denen die Partei nicht radikal genug war.
....
Wie man angesichts all dessen trotzdem zu einem Erfolg vor Gericht kommen möchte, darüber tauschten sich die Innenstaatssekretäre von Bund und Ländern vergangenen Freitag in Wiesbaden aus. Die gesamte Entwicklung, so ein Insider, habe „Anlass gegeben, den Stand des Verfahrens noch mal zu überdenken".
Mit dem Vorschlag, alle problematischen V-Leute bei der NPD dem Bundesinnenministerium zu melden, konnte sich die Mehrheit der Runde allerdings nicht anfreunden. „Im Moment", kommentierte ein Verfassungsschützer, „hält jeder seine Leichen bedeckt."
In den Köpfen der zuständigen Beamten hat sich offensichtlich die Vorstellung verfestigt, daß die Aufdeckung des Einflusses der Geheimdienste auf die Antragsgegnerin prozeßentscheidend sein müßte. Die Verantwortlichen wissen auch, daß die Antragsgegnerin ihre Verteidigungsanstrengungen gerade auf die entsprechende Aufklärung konzentriert und beabsichtigt, in der Hauptverhandlung das Überraschungsmoment voll zu nutzen. Der Erfolg ihrer Anstrengungen würde eine tiefe politische Krise auslösen, weil die Öffentlichkeit erfahren würde, daß durch kriminelle Machenschaften der verschiedenen in- und ausländischen Geheimdienste die verfassungsmäßigen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland in einem Ausmaß innerlich zersetzt sind, daß in diesem Lande von einer verfassungsmäßigen Ordnung nichts mehr übrig geblieben ist.Einen Vorgeschmack vermittelt die Affäre „Tino Brandt“. Die Ministerialbeamten sind sich unsicher, wie weit die Bemühungen der Antragsgegnerin gediehen sind, gerichtsverwertbare Beweise zur Durchleuchtung des Behördenmorastes zu erlangen. Allen sitzt noch der Schock des „Schmücker-Prozesses“ in den Gliedern, der nach 13 Jahren abgebrochen werden mußte, weil es der Verteidigung in diesem Verfahren gelungen war, die im Hintergrund wirkende kriminelle Organisation innerhalb der einschlägigen Sicherheitsbehörden, die die Fäden zog, ansatzweise sichtbar zu machen. Diese Erfahrung lehrt die Dienste, daß es genügt, wenn die Verteidigung an irgendeiner Stelle den Faden zu fassen bekommt, aus dem das geheimnisvolle Netz der Häscher und Provokateure geknüpft ist, das man über die Antragsgegnerin ausgebreitet hat. Dann zieht Eins das Andere nach sich. Es gibt kein Halten mehr.
Dem wollen die Dienste diesmal wirksam vorbauen. Sie müssen unter allen Umständen in Erfahrung bringen, was die Antragsgegnerin von ihnen weiß und beweisen kann. Vor die Alternative gestellt, im Verbotsverfahren als verbrecherische Organisation entlarvt zu werden oder den Prozeß zum Platzen zu bringen, werden sie letzteres vorziehen. Das erklärt die Dreistigkeit, mit der die Ausspähung gegen die Antragsgegnerin in Szene gesetzt worden ist.
3. Das Schreckerlebnis der Antragsteller
Die Fälle Frenz und Holtmann haben schlagartig ins öffentliche Bewußtsein gehoben, daß die nicht zu übersehenden Hinweise des Unterzeichneten kein Bluff waren.
Den „Ämtern“ ist bewußt, daß sich die Prozeßvertreter der Antragsgegnerin mit ihren Beweisanträgen nicht auf die als vermeintliche Verbotsgründe in den Antragsschriften verwerteten Provokationen von Geheimdienstmitarbeitern – hier hat der Überfall auf Besucher der KZ-Gedenkstätte Kemna besondere Bedeutung – beschränken werden. Vielmehr rechnen sie damit, daß die viel zahlreicheren Provokationen im „Umfeld“ der Antragsgegnerin, durch die erst der Humusboden für die Hexenjagd „gegen Rechts“ bereitet worden ist, zum Gegenstand der Untersuchung im Verbotsverfahren gemacht werden würden. Hier seien als herausragende Beispiele der Pogrom von Rostock, der mörderische Brandanschlag von Mölln, der Sprengstoffanschlag auf das Grab von Heinz Galinski und der Handgranatenanschlag von Düsseldorf genannt.
Die Insider wissen, daß das jetzt schon bekannte Material ausreicht, um aus dem Verbotsprozeß gegen die Antragsgegnerin unter internationaler Beobachtung ein Tribunal gegen die kriminellen Seilschaften in den „Verfassungsschutz“ämtern zu machen. Wenn hier die Tür erst einmal einen Spalt breit geöffnet ist, könnte sich die Untersuchung dann auch auf die Geheimdienstprovokationen auf der linken Seite des politischen Spektrums ausdehnen: angefangen bei der Waffen- und Bombenbeschaffung für den Berliner SDS, für die „Tupamaros Westberlin“ und die spätere „Rote Armee Fraktion“ durch Peter Urbach, der als Zeuge in einem Strafprozeß in Gegenwart von Otto Schily und Christian Ströbele zugegeben hat, in der fraglichen Zeit auf der Gehaltsliste des Berliner Landesamtes für „Verfassungsschutz“ gestanden zu haben. Pikanterweise ist eine der von Urbach gelieferten Zeitzünderbomben in Westberlin im Jüdischen Gemeindehaus aufgefunden worden. Eine von ihm angediente Pistole, eine belgische FN 9mm, wurde bei der Festnahme des RAF-Gruppenmitgliedes Jürgen Becker sichergestellt.
Daran anschließen müßte sich eine neuerliche Durchleuchtung des „Falles Schmücker“. Das „Celler Loch“, die völlige Zerstörung des Gefängnisneubaus in Weitersstadt, die Morde an dem Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Herrhausen (Hinweis bei von Bülow - s.u. - Anmerkung 523), und an dem Treuhandchef Rohwedder wären gleichfalls einzubeziehen..
III. Deformation des Rechtsstaates
1. Die Erfahrungsstrecke von 50 Jahren erzwingt jetzt klare Diagnosen
„Geheimdienste geben der Allgemeinheit, aber auch den Parlamenten nur selten Gründe für ihr Handeln an, sie pflegen sich nicht zu rechtfertigen und umgeben ihr Tun oft mit einem Schleier der Falschinformation und Täuschung. Es fruchtet folglich nicht, mit ihnen in einen Dialog treten zu wollen.“ (Andreas von Bülow, „Im Namen des Staates – CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste“, München, 1998, S. 14 – Der Autor war Bundesminister im Kabinett Helmut Schmidt, parlamentarischer Staatssekretät im Verteidigungsministerium sowie parlamentarischer Untersuchungsführer zur Aufklärung der KoKo-Affäre)
Für diesen Bereich der Machtentfaltung gilt die Vermutung, daß Behörden ihr Verhalten an Recht und Gesetz ausrichten, offenbar nicht. Vielmehr drängt sich der Gedanke auf, daß die Dienste sich wie ein Krebsgeschwür im staatlichen Organismus eingenistet haben und die Rechtsordnung zersetzen. Die oft benutzte Metapher vom „Staat im Staate“ ist hier völlig unangemessen, da das organisierte Verbrechen seinem Begriffe nach die absolute Negation des Staates ist.
Ausgehend von den Recherchen des Bundesministers a.D. Andreas von Bülow ist mit der Hypothese zu arbeiten, daß die hochkriminellen Kerne in den Inlandsgeheimdiensten von ausländischen Stellen – überwiegend von der CIA und vom Mossad – geführt werden. Sie dürften es in der Hand haben, ihre operativen Strukturen in den deutschen Diensten abzuschirmen. Sie vor allen Dingen darf man als die Drahtzieher im „V-Mann-Schlamassel“ vermuten.
2. Unredliches Taktieren der Antragsteller
Bei dieser Sachlage kann sich das Innenministerium einer tief in die verbrecherischen Unternehmungen der USA (vgl. unten) verwickelten Regierung nicht darauf einlassen, die im Schreiben des Unterzeichneten vom 24. Januar 2002 gestellten Fragen umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine offene Weigerung aber hätte einen unübersehbaren politischen Flurschaden angerichtet. Also ist man auf den Ausweg verfallen, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als wolle der Gericht lediglich Auskünfte bezüglich der Gruppe der 14 Auskunftspersonen. Hier scheint die Sachlage so zu sein, daß für die Antragsteller überschaubare Risiken bestehen, also eine Schadensbegrenzung im Bereich des Möglichen liegt.
Andererseits sind sich die Beteiligten auf der Gegenseite im klaren darüber, daß diese Taktik dem Senat gegenüber nicht zieht. Sie haben sich deshalb für ein Ablenkungsmanöver entschieden, indem sie die vom Unterzeichneten aufgeworfenen Fragen mit zwei getrennten Schriftsätzen zeitversetzt „beantwortet“ haben.
Die Prozeßvertretung der Antragsgegnerin hat den Hintersinn dieses Schachzuges in einer Presseerklärung vom 22. Februar 2002 angesprochen. Daraus sei hier wie folgt zitiert:
Die in zwei verschiedenen Schriftsätzen abgelieferte „Stellungnahme“ erweist sich als Mogelpackung:
Im Schriftsatz vom 8. Februar 2002 wird lediglich die Frage nach weiteren „V-Leuten“ unter den 14 Auskunftspersonen mit „Fehlanzeige“ beantwortet. Zum Beweis werden entsprechende Negativ-Auskünfte der Verfassungsschutzämter vorgelegt. Dabei ist die Auskunft des Berliner Amtes infolge eines nicht identifizierten Bezugs nicht geeignet auszuschließen, daß im Bereich des Berliner Amtes sehr wohl ein oder mehrere Personen aus der Gruppe der 14 als „V-Leute“ geführt werden. [Zusatz: Daß es so ist, behauptet der Bundestagsabgeordnete der PDS, Hübner, gegenüber der Presse, ohne allerdings Beweise für seine Behauptung beizubringen].
In dem zweiten Schriftsatz – datierend vom 13. Februar 2002 – wird die von der Antragsgegnerin gestellte umfassendere Frage, ob über die bekannten Fälle hinaus vermeintlich belastende Sachverhalte von Geheimdienstmitarbeitern gesetzt worden seien, positiv beantwortet. Danach seien in den Antragschriften Handlungen von nur 4 weiteren ehemaligen bzw. noch aktiven Geheimdienstmitarbeitern als Verbotsgründe aufgeführt. Namen werden nicht mitgeteilt.
Im Gegensatz zur Auskunft bezüglich der Gruppe der 14 Auskunftspersonen wird die Mitteilung über die weiteren „V-Leute“ beweislos, d.h. ohne entsprechende Behördenauskünfte lediglich als einfacher Sachvortrag der Prozeßbevollmächtigten in das Verfahren eingeführt. Es werden auch nur „V-Leute“ erwähnt. Die nach einem Schreiben des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 24 Januar 2002 davon zu unterscheidenden „Gewährspersonen, Informanten“ und „UCA“ (verdeckte Ermittler) werden nicht berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund erhalten Äußerungen aus parlamentarischen Kreisen, daß möglicherweise noch längst nicht alle Lockspitzel der Geheimdienste kenntlich gemacht worden seien, besonderes Gewicht.
Die durch ein offizielles Schreiben der Gewerkschaft der Polizei erst in Umrissen bekannt gewordene Tätigkeit von verdeckten Ermittlern der Polizei, die für NPD-Kader Reden geschrieben und NPD-Mitglieder mit strafbaren Abzeichen versorgt haben sollen, wird in den Stellungnahmen ebensowenig erörtert wie die Tatsache, daß der „V-Mann“ Wolfgang Frenz in einem Schreiben an den „V-Mann“ Udo Holtmann vom 5. März 2000 unmißverständlich die Mitverantwortung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das inkriminierte Schriftwerk „Verlust der Väterlichkeit – Das Jahrhundert der Juden“ hervorhebt.
Nicht aufgeklärt werden Erklärungen des Mitgliedes des Bundestags, des CDU-Abgeordneten Bosbach, denen zufolge an dem vermeintlichen Überfall von NPD-Mitgliedern auf Besucher der KZ-Gedenkstätte Kemna 2 „V-Leute“ beteiligt gewesen seien.
Herr Bosbach hat in seiner ersten Verlautbarung 3 Namen genannt, später jedoch erklärt, daß er diese Namensnennungen nicht aufrechterhalten könne. Die Umstände sprechen dafür, daß die Äußerungen des Herrn Bosbach auf Andeutungen bezüglich der Verwicklung der Geheimdienste in den Überfall auf Besucher der KZ-Gedenkstätte in der Nähe von Wuppertal zurückgehen, die ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihm gegenüber gemacht haben könnte. Es war wohl diese Indiskretion, die den Bundesminister des Innern, Herrn Schily, zu der Erklärung veranlaßt hat, dem Parlamentarischen Kontrollgremium künftig keine Auskünfte mehr geben zu wollen.
Zur näheren Bestimmung des Vorfalls hat der Informant wahrscheinlich drei Namen genannt, die in der Öffentlichkeit damit in Verbindung gebracht worden sind: Thorsten Crämer, Nico Wedding und Kemna. Bei dem zuletzt genannten Namen hat Herr Bosbach irrtümlich an den Schatzmeister der Antragsgegnerin, Erwin Kemna, gedacht. Das lag für ihn nahe, weil der Journalist Frank Jansen schon vor der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus dem Kreis der geladenen 14 Auskunftspersonen Erwin Kemna als V-Mann ins Gespräch gebracht hatte. Jansen hatte die Presseverlautbarung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2002 dahingehend ausgelegt, daß der enttarnte V-Mann dem Bundesvorstand der Partei noch angehöre. Auf der Grundlage dieser Annahme fiel der schon im Jahre 1998 aus dem Vorstand ausgeschiedene Wolfgang Frenz durch das „Fahndungsraster“ und übrig blieb Erwin Kemna. Die Nennung dieses Namens gegenüber dem Bundestagsabgeordneten Bosbach bezog sich aber nicht auf eine Person, sondern auf den Schauplatz des Überfalls.
Auch wenn der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Bundestag, Herr Bosbach, die ihm zugespielten Namen unrichtig eingeordnet hat, bleibt die Tatsache bestehen, daß ihm gegenüber „von unterrichteter Seite“ der Vorfall „Kemna“ mit dem „Verfassungsschutz“ in Verbindung gebracht worden ist. Das deckt sich mit Erkenntnissen, die der Kollege Dr. Hans-Günther Eisenecker als Verteidiger im „Kemna-Prozeß“ gewonnen hat. Die Aufklärung der Hintergründe, die im Strafverfahren noch nicht möglich war, dürfte jetzt nicht mehr schwerfallen..
3. Auftaktspiel vor dem Innenausschuß des Bundestages
Um den Innenausschuß des Bundestages in die Lage zu versetzen, zu den Fällen Frenz und Holtmann sachgerechte Fragen an den Minister stellen zu können, hatte der Unterzeichnete unter dem Datum des 29. Januar 2002 folgendes Schreiben an die Abgeordneten des Innenausschusses gerichtet:
- Auszug -
„Geheimdiensttätigkeit der Herren Frenz und Holtmann
Sehr geehrte Damen und Herren,für Ihre Befragung des Herrn Bundesinnenministers Otto Schily möchte ich Ihnen folgendes zur Kenntnis bringen:
Die Herren Udo Holtmann und Wolfgang Frenz haben in ihrer Funktion als Vertrauensleute des Verfassungsschutzes das Publikationsorgan „Deutsche Zukunft“, das offizielle Verbandsblatt des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD verantwortet. Beide waren verantwortliche Redakteure. Herr Holtmann hat als Landesvorsitzender die politische Ausrichtung der Zeitschrift bestimmt. Diese ist in seinem Druckerei-Betrieb gedruckt worden .
Dieser Umstand könnte für Ihre Überlegungen von besonderer Bedeutung sein, da in allen drei Verbotsanträgen zahlreiche Artikel, die in dieser Zeitschrift veröffentlicht worden sind, als Belastungsmaterial angeführt werden. Die Texte stammten fast ausnahmslos aus der Feder des Herrn Wolfgang Frenz, der sich verschiedener Pseudonyme (Stremmel, Philip, Morgenduft u.a.) bediente.
Die „Deutsche Zukunft“ wird .
- im Antrag der Bundesregierung mindestens 5 mal, und zwar auf den Seiten
47 (Hinweis auf Anlage 38)
52 (Hinweis auf Anlage 42)
56 (Hinweis auf Anlage 53)
94 (Hinweis auf Anlage 135)
100 (Hinweis auf Anlage 151)- im Antrag des Bundestages mindestens 12 mal, und zwar auf den Seiten
112 (Hinweis auf Anlage 45)
129 (Hinweis auf Anlage 53)
132 (Hinweis auf Anlage 54)
133 (Hinweis auf Anlage 42)
135 (Hinweis auf Anlage 56)
136 (Hinweis auf Anlage 60)
137 (Hinweis auf Anlage 62)
162 (Hinweis auf Anlage 97)
171 (Hinweis auf Anlage 129)
175 (Hinweis auf Anlage 60)
178 (Hinweis auf Anlage 151)
232 (Hinweis auf Anlage 304)- im Antrag des Bundesrates mindestens 8 mal, und zwar auf den Seiten
77 (Hinweis auf Anlage 110)
85 (Hinweis auf Anlage 141)
87 (Hinweis auf Anlage 145)
101 (Hinweis auf Anlage 182)
124 (Hinweis auf Anlage 228)
127 (Hinweis auf Anlage 232)
135 (Hinweis auf Anlage 250)
143 (Hinweis auf Anlage 262)als Quelle zitiert.
Im Anhang wird eine Auswahl von diesbezüglichen Zitaten aus den Antragsschriften vorgestellt.
In der Gesamtschau erweisen sich die auf die Vertrauensleute Frenz und Holtmann als Urheber bzw. Verantwortliche zurückführbaren Äußerungen als das Gravitationszentrum der Verbotsargumente im sensibelsten Bereich, in der Tabuzone des Antisemitismus und des Rassismus.
Die Antragsgegnerin hofft, daß sie Gelegenheit haben wird, in einer gerichtlichen Verhandlung den Nachweis zu führen, daß interessierte Kreise den Komplex „Frenz-Holtmann“ absichtlich als tickende Zeitbombe in die Konstruktion der Antragsschriften eingebaut haben.Damit war die Vermutung widerlegt, daß sich staatliche Stellen aller Versuche enthalten würden, das richterliche Erkenntnisverfahren zu manipulieren.Es sollte Ihnen auffallen, daß die Akteure im Vordergrund auf die Gefahr erst aufmerksam geworden sind, nachdem der Unterzeichnete öffentlich und schriftsätzlich auf sie hingewiesen hatte.
Die Dienste, die den Verfassungsorganen das Material für die Verbotsanträge angedient hatten, waren sich der Bedeutung der auf die V-Leute Frenz und Holtmann zurückführbaren Sachverhaltselemente durchaus bewußt. Sie wußten bzw. haben damit gerechnet – was zu beweisen sein wird –, daß dem Unterzeichneten die geheimdienstliche Tätigkeit der Parteifunktionäre Frenz und Holtmann notwendig bekannt werden würde oder gar vom Anfang seiner Parteizugehörigkeit an bekannt war.
Es spricht einiges dafür, daß mit der unautorisierten Enttarnung des V-Mannes Tino Brandt der erste Akt der strategisch geplanten Prozeßsabotage inszeniert worden ist. Dessen vielfältige Aktivitäten in der sog. rechten Szene – insbesondere seine Rolle bei den „freien Kameradschaften“ - werden in der Antragsschrift des Bundesregierung – durchaus nicht vollständig – als Belastung für die Antragsgegnerin dargestellt.“
Für jeden mit der Rechtsmaterie Vertrauten war nun klar, daß die Affäre Tino Brandt es für das Bundesverfassungsgericht unausweichlich machte, der Frage nachzugehen, ob und ggf. in welchem Umfang über die Tätigkeitsfelder des Tino Brandt (Thüringischer Heimatschutz, Junge Nationaldemokraten, Landesvorstand Thüringen der NPD, Gründung der „Revolutionären Plattform in der NPD“) hinaus der vermeintlich verbotsträchtige Sachverhalt von den Diensten selbst produziert worden ist.
4. Bedeutung des Prozesses gegen die mutmaßlichen Mörder des V-Mannes Ulrich Schmücker vor dem Berliner Schwurgericht
Der Unterzeichnete hat bei anderer Gelegenheit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die Erfahrungen der Geheimdienste im „Schmücker-Verfahren“ die mutmaßlichen Motive der Dienste, das Verfahren zu sabotieren, dargestellt. Der Prozeß gegen die mutmaßlichen Mörder des Verfassungsschutzspitzels Ulrich Schmücker ist nach 13-jähriger Prozeßdauer – in deren Verlauf der Bundesgerichtshof dreimal die Urteile der Berliner Schwurgerichtskammern aufhob – schließlich durch Prozeßurteil eingestellt worden, weil angesichts der von der Staatsanwaltschaft gedeckten Manipulationen der Beweismittel durch das Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz ein fairer Prozeß nicht mehr möglich war. Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, war als Justizsenatorin des Landes Berlin mit den Folgen des Schmücker-Prozesses befaßt. Vor dem Hintergrund dieses in der deutschen Justizgeschichte einmaligen Vorgangs war im „rot-grünen“ Koalitionsvertrag vereinbart worden, die politische Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft zu zerschlagen. Die Ausführung oblag der damaligen Justizsenatorin. Diese hat bei dieser Gelegenheit tiefe Einblicke in das Fehlverhalten der Geheimdienste nehmen können. Ihre Bemühungen, wenigstens im Bereich der politischen Staatsanwaltschaft aufzuräumen, sind am übermächtigen politischen Widerstand der Berliner CDU im Bündnis mit den Generalstaatsanwälten im wesentlichen gescheitert.
Es konnte nicht zweifelhaft sein, daß die Antragsgegnerin – völlig unabhängig vom Vortrag der Verfassungsorgane – im Verbotsprozeß die ihr in Umrissen durchaus bekannte Rolle der Geheimdienste bei der Erzeugung des Rechtsextremismus-Gespenstes zum Verfahrensgegenstand machen würde. Die Verteidigung im Schmückerprozeß hatte vorgeführt, wie allein schon die Instrumente der Strafprozeßordnung in einer öffentlichen Hauptverhandlung genutzt werden können, um die Geheimdienste in eine aussichtslose Lage zu bringen. In jahrelangen Neben-Prozessen vor dem Berliner Verwaltungsgericht war es gelungen, Aussagegenehmigungen für die Geheimdienstler zu erstreiten.
5. Nationale Opposition und Bundesverfassungsgericht in einer Front
Der Vernichtungskrieg der Geheimdienste gegen die nationale Opposition droht auch das Bundesverfassungsgericht verschlingen
Für Richter muß das, was sich im Bereich der Geheimdienste jenseits der Legalität abspielt, ein Greuel sein. Ist dort doch der Rechtsstaat, die ratio essendi des Richterstandes, in Verlust geraten. Wenn – wie die Kampagne gegen die Antragsgegnerin zeigt – die strategischen Operationen der Geheimdienste darauf zielen, durch Provokationen, die in den Medien einen verstärkenden Resonanzboden finden, die Struktur der Parteienlandschaft substantiell zu verändern, indem eine wirkliche Opposition gegen das Parteienkartell aus dem politischen Diskurs ausgegrenzt wird, dann sind die Bundesverfassungsrichter die letzte Bastion gegen die von den Geheimdiensten und den sie dirigierenden Hintergrundmächten ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Würden diese Kräfte triumphieren, würden sie nach dem erlittenen Schock wohl danach trachten, die „Gefahrenquelle“ Bundesverfassungsgericht für künftige Fälle zu eliminieren. Diese Bestrebungen würden mächtigen Zuzug aus der nach dem 11. September 2001 entstandenen Interessenlage erhalten. Wir stehen erst am Anfang der Folgewirkungen dieses Ereignisses.
Für die Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegen auslandsgesteuerte parastaatliche Angriffe hält das Bundesverfassungsgericht eine scharfe Waffe in den Händen: Im Verbotsprozeß gegen die Antragsgegnerin kann der Senat selbst die Aussagegenehmigungen aussprechen (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG), die den Geheimhaltungspanzer, der die Dienste umgibt, mühelos durchstoßen wird. Es kann davon ausgegangen werden, daß die pflicht- und deutschbewußten Beamten – gerade in der Ebene der Ministerialbürokratie und bei der Polizei – noch überwiegen, der Staatsapparat also noch nicht restlos von kriminellen deutschfeindlichen Elementen dominiert wird. Der Vorstoß der Polizeigewerkschaft und die mutige Initiative des Ersten Kriminalhauptkommissars Berberich setzten deutliche Zeichen.
Die rechtstreuen Beamten haben normalerweise mit Rücksicht auf ihre dienstliche Geheimhaltungspflicht kaum eine Möglichkeit, gegen illegale Praktiken mafiotischer Substrukturen in den Behörden wirksam vorzugehen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht werden sie aber im Schutze der Öffentlichkeit – gestützt auf den Aufklärungswillen des Gerichts – endlich die Möglichkeit haben, die rechtswidrigen und verfassungsfeindlichen Zustände in den Geheimdiensten und die von diesen für das Gemeinwesen ausgehenden Gefahren zu offenbaren und damit den Startschuß für eine Säuberung der Dienste zu geben.
Möglicherweise diente das Telefongespräch des Ministerialdirektors Dr. Schnappauff mit dem Bundesverfassungsrichter Dr. Jentsch der Erkundung, wie der 2. Senat mit diesem Prozeßinstrument umzugehen gedenkt (Denn warum wird die Vorlage einer „nur für den äußersten Notfall“ ausgefertigten Aussagegenehmigung „angekündigt“? Der Chef des VS-Nordrhein-Westfalen sowie die Prozeßvertreter der Antragsteller hofften doch, daß dieses Thema in der mündlichen Verhandlung überhaupt nicht zur Sprache kommt – vgl. die Report-Sendung vom 28.01.02).
Staunend hat der Unterzeichnete zur Kenntnis genommen, daß der Ministerialdirektor Dr. Schnappauff, gegen den die Antragsgegnerin Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erstattet hat, in einigen Medien jetzt als Retter gefeiert wird, der gerade noch rechtzeitig die „Reißleine“ gezogen habe. Möglicherweise ist das der Grund, warum der Bundesinnenminister das allem Anschein nach strafbare Verhalten des zuständigen Abteilungsleiters deckt und nicht schon seinerseits den Geheimnisverrat zum Gegenstand disziplinar- und strafrechtlicher Maßnahmen gemacht hat. Ob und inwieweit sich der Minister dadurch selbst dem Verdacht ausgesetzt hat, den Untergebenen in strafbarer Weise zu begünstigen (Strafvereitelung im Amt § 258a StGB) wird zu gegebener Zeit von der Antragsgegnerin durch Erstattung einer entsprechenden Strafanzeige thematisiert werden.
Nach allem, was nach dem 16. Januar 2002 über die seit dem Sommer 2001 mehrfach stattgefundenen Beratungen bekannt geworden ist, die sich um die Frage drehten, wie der spät erkannten Gefahr der Aufdeckung der geheimdienstlichen Manipulationen begegnet werden könne, kann es ausgeschlossen werden, daß dem Ministerialdirektor Dr. Schnappauff bei dem Telefongespräch mit dem Bundesverfassungsrichter Dr. Jentsch die brisante Information „aus Versehen rausgerutscht“ ist.
Ist die Hypothese so völlig abwegig, Minister Schily könnte - um Schlimmeres abzuwenden - als Getriebener in das Komplott zur Verhinderung der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht eingestiegen sein? Das hieße, daß er dem Dr. Schnappauff „grünes Licht“ gegeben hatte und dieser im Auftrage des Ministers gehandelt hat. Wenn sich das als zutreffend herausstellen sollte - was ist dann?
6. Materialaufbereitung zum Fall Frenz/Holtmann
Im Anhang zu dem vorstehend zitierten Schreiben an den Innausschuß wurden einige der in den Antragschriften wiedergegebenen Äußerungen des V-Mannes Frenz zitiert – und zwar:
Aus der Antragschrift der Bundesregierung S. 47:
„Auch die Judikative wird von der NPD verleumdet. So schreibt im November 1998 ein Autor namens de Phillip:
‚Die Politik der Herrschenden diktiert den Richterspruch. Das gilt vom kleinen Amtsrichter bis hin zu den Verfassungsrichtern in Karlsruhe . .. . Daß die Richter der höchsten deutschen Gerichte von den Systemparteien abhängig sind, ergibt sich auch daraus, daß sie auf Vorschlag der Systemparteien berufen werden - vielfach durch einen üblen Kuhhandel unter den Parteien. Dabei spielt die Qualifikation nur eine untergeordnete, die richtige parteipolitische Gesinnung aber eine ausschlaggebende Rolle . ... Klagen von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Erörterung in einem Verfahren für die Bonner Systemlinge unangenehm sein könnten, werden von den Hohen Richtern erst gar nicht angenommen. Das geschieht regelmäßig bei Klagen deutscher Revisionisten, die um ihre Grundrechte gebracht wurden und diese vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen wollen’.
Beweis: "Deutsche Zukunft - Landesspiegel Nordrhein-Westfalen", Nr. 11/1998 (Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen), Anlage 38"
S. 51:
„Im Oktober 1998 schrieb ein Autor unter dem Pseudonym ,Stremme' in einem Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, heute seien ‚Rassenmischungen durch die moderne Informations- und Reisetechnik sehr gut möglich, obwohl Forschungen ergeben hätten, dass nur ca. 15 % der Bevölkerung bereit seien, Rassenschranken zu durchbrechen. Diese 15 % zähle man zu dem ‚genetischen Schrott’, der in jedem Volk vorhanden sei.’
Beweis: "Deutsche Zukunft - Landesspiegel Nordrhein-Westfalen", Nr. 10/1998, Anlage 42"
S. 56:
„Für die Leugnung des Völkermords an den Juden finden sich trotz der Strafbewehrung in § 130 Abs. 3 StGB Beispiele: So hieß es im Februar 1998 im Organ des NPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zum Thema der Aufarbeitung von NS-Verbrechen unter Hinweis auf Jörg Haider, Landeshauptmann von Kärnten und ehemaliger FPÖ-Vorsitzender:
‚Er weiß, daß der Holocaust zum Tummelplatz für Menschen wie Edgar Bronfman und dem World Jewish Congress geworden ist, die zwar in Deutschland noch einflußreich sind, deren Bedeutung aber im Gesamtspektrum des Judentums abnimmt und auch innerhalb der Judenheit Gegner findet, die Angst vor dem Tag haben, wo sich die Holocaust-Legende in schallendem Gelächter der Welt auflösen wird.'Beweis: "Deutsche Zukunft - Landesspiegel NordrheinWestfalen", Nr. 2/1998, ohne Seitenangabe, Anlage 53“S. 99:
„Im Mitteilungsblatt des NPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen wird über Remer gesagt:
‚Der Generalmajor Otto Ernst Remer ist 85-jährig im spanischen Exil gestorben. Die Gesinnungsjustiz wollte den greisen General ohne Bewährung in ein Gefängnis stecken, weil er in seiner Zeitschrift 'Remer-Depesche' einige historische Gegebenheiten des Dritten Reiches anders sah, als die beamteten Geschichtsschreiber . ... Nach dem Kriege war Remer in der Sozialistischen Reichspartei . ... Das nationale Deutschland hat mit General Remer einen großen unbeugsamen Kämpfer verloren, der nach dem selbstgestellten Motto lebte: 'Deines Volkes Ehre ist auch Deine Ehre. Verteidige Sie!’Beweis: "Deutsche Zukunft - Landespiegel NordrheinWestfalen", Nr. 10/1997, Anlage 151“Aus dem Antrag des Bundestages:
S. 130:
„Der Autor de Phillip schrieb 1997 ebenfalls in der "Deutschen Zukunft":
‚Was war Auschwitz?! Zunächst war Auschwitz ein Internierungslager, in dem neben Juden und Zigeunern auch weitere Menschen, wie die Zeugen Jehovas, die allesamt damals als politisch nicht zuverlässig galten und eine Gefahr für das nationalsozialistische Reich darstellten, konzentriert wurden. Internierungslager waren seit Jahrhunderten üblich. (...) Der Revisionismus, der sich um eine Aufarbeitung der deutschen Geschichte während des 3. Reiches bemüht, bestreitet, daß die Menschen durch Vergasungen ums Leben kamen und führt die Todesursachen auf Seuchen und mangelnde Versorgung mit Lebensmitteln zurück, da die Alliierten die Zuwegungen zu den Lagern bombardiert hatten und selbst dem Internationalen Roten Kreuz in Genf Antibiotika für die Bekämpfung des Fleckfiebers, Typhus und anderer Seuchenerkrankungen in den KZ-Lagern verweigerten. (...) So bestreitet der Revisionismus, daß die Menschen durch Vergasungen in den Lagern den Tod fanden. Die Forscher berufen sich darauf, daß es nach den Naturgesetzen nicht möglich ist, in den vorgezeigten Einrichtungen Menschen mit Gas in dem angegebenen Ausmaß zu töten. Diese Forschung wird vornehmlich im Ausland betrieben. Deutsche Historiker wagen nur in Ausnahmefällen, in dieser Richtung zu forschen und setzen sich strafrechtlichen Verfolgungen aus, wenn sie die planmäßige Vernichtung der Juden in Frage stellen. (...) Während die deutschen Historiker sagen, daß die Revisionisten das KZ-Geschehen in Deutschland relativieren und damit verharmlosen, sagen die Revisionisten, daß es in Auschwitz nicht so schlimm gewesen sein kann, wenn die SS den Häftlingen im Lager Schwimmbäder, Saunabäder, Theaterhäuser, Sportplätze und Bordelle einrichten konnten. Einer der Revisionisten, der selbst in Auschwitz war, sagte, daß es den Häftlingen besondere Freude bereitete, wenn sie in schwülheißen Sommernächten in der Sofa, einem Fluß, der am KZ Auschwitz vorbeifließt, baden konnten oder im Herbst frei bekamen, um in den Wäldern um Auschwitz Pilze und Beeren zu sammeln. Auch hätte das 3. Reich kein Interesse daran gehabt, Juden physisch zu vernichten, da diese dringend als Arbeitskräfte gebraucht wurden und Adolf Hitler den ungarischen Reichsverweser, Admiral Horty, gebeten hatte, 100.000 Juden zu schicken, da diese als Arbeitskräfte für Flugzeugwerke, die innerhalb der KZ produzierten, gebraucht wurden. Die Revisionisten behaupten weiter, daß die Vernichtungshistoriker ungeprüft die Unterlagen der alliierten Militärgerichte aus Nürnberg übernehmen und die Bundesrepublik von den Siegern verpflichtet wurde, jede Diskussion über die Wahrhaftigkeit der in den Militärverfahren abgegebenen Zeugenaussagen und der Echtheit der vorgelegten Dokumente zu unterbinden. Da Deutsche dafür bekannt sind, gewissenhaft alles zu befolgen, was 'von oben angeordnet wird, hält man sich bis heute penibel an die Direktiven der ehemaligen Besatzungsmächte. Die Revisionisten unter den Historikern aber meinen, daß es der neu gewonnenen Souveränität der Bundesrepublik gut einstünde, wenn sie die Forschung akzeptieren würde, die Deutschland entlasten könnte, die Ausrottung der europäischen Juden planmäßig betrieben zu haben.’’Beweis: "Deutsche Zukunft", Nr. 1/97, ohne Seitenangabe - Anlage BT-A 54-"S. 132:
„Im Oktober 1998 veröffentlichte der NPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen in seinem Organ einen den Holocaust leugnenden Text von "Ch. Morgenduft" mit dem Titel "Der jüdische Zugriff auf die deutsche Industrie, Banken und Versicherungen". Darin hieß es:
"Da angeblich Zahngold der in den Internierungslager verstorbenen Juden bei der Degussa verarbeitet wurde und bei der Trennung des Goldes von anderen Metallen Cyanidverbindungen anfallen, aus denen noch heute Substanzen hergestellt werden, die zur Entwesung weltweit eingesetzt werden,so bei der Degussa ein Cyanid-Produkt, das Cyklon B, welches zur Vernichtung von Kleiderläusen eingesetzt wurde. Nach dem Leuchter-Gutachten wissen eigentlich alle interessierten Chemiker, Physiker und Politiker, [...]Beweis: "Deutsche Zukunft", Nr. 10/98, ohne Seitenangabe - Anlage BReg-A 42-"selbstverständlich auch die Zionisten, daß sich Cyklon B nicht zur industriellen Tötung von Menschen eignet. Trotzdem werden diese Erkenntnisse in deutschen Gerichtssälen nicht anerkannt und wider besseren Wissens Leute zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt, die diese naturwissenschaftlich begründeten Erkenntnisse öffentlich machen. Diese Leine, allgemein Revisionisten genannt, kämpfen mit wissenschaftlichen Mitteln gegen die Vergasungsbehauptung, dass Cyklon B zur Menschenvernichtung eingesetzt wurde. Statt diese Entlastungsarbeit für Deutschland zu fördern, wird diese Forschung abgestraft. Das Ergebnis ist der nun mögliche Zugriff auf deutsche Banken, Versicherungen und Industrien."
Da Mitglieder des Innenausschusses gegenüber der Presse den Eindruck erweckten, der Unterzeichnete hätte den Innausschuß unrichtig unterrichtet, war eine Richtigstellung geboten. Diese erfolgte in einem Schreiben des Unterzeichneten an den SPD-Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir, das nachfolgend wiedergegeben wird:
Horst Mahler
Paulsborner Str. 3D-10709 Berlin
030 893 829 0
030 893 829 99
e-Post hm@horst-mahler.deAn den BundestagsabgeordnetenCem Özdemirper Fax Nr. 030 22776796Kleinmachnow, den 31.01.02
Pressebericht über Ihre Äußerungen zur V-Mannproblematik im NPD-VerfahrenSehr geehrter Herr Abgeordneter,
durch zwei Tippfehler in meinem Schreiben an den Innenausschuß des Bundestages vom 29.01.02 habe ich Sie bedauerlicherweise dahin gebracht, gegenüber der Presse unrichtige Erklärungen abzugeben. So werden Sie von der taz vom 31.01.02 mit der Aussage zitiert: „Einige der von Mahler genannten Pseudonyme tauchten in den Verbotsanträgen gar nicht auf.“
Daraus ersehe ich, daß Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, die von mir exakt bezeichneten Stellen in den Schriftsätzen aufzusuchen. Dort tauchen die von mir mitgeteilten Pseudonyme sämtlich auf, nämlich:
„de Phillip“ alias Frenz das erste Mal auf Seite 47 des Antrages der Bundesregierung
„Stremme“ alias Frenz das erste Mal auf Seite 52 des Antrages der Bundesregierung
und
„Ch. Morgenduft“ alias Frenz das erste Mal auf Seite 132 des Antrages des Bundestages
Es war für Sie wohl komfortabler, sich an meinen Tippfehlern: „Philip“ statt „Phillip“ und „Stremmel“ statt „Stremme“ festzuhalten. Wußten Sie nicht, daß Schreibfehler in juristischen Texten unbeachtlich sind (analog § 319 ZPO)?
Bei dieser Gelegenheit habe ich eine Bitte. Könnten Sie mir erklären, warum man beim Bundesverfassungsgericht jetzt ein Geheimverfahren unter Ausschluß der Prozeßvertreter der NPD anstrebt, wo doch sowieso schon alles ausgeplaudert worden ist und die Häupter der Dienste sich verwettet haben, daß da keine weiteren agents provocateurs in den Tiefen der Antragsschriften versteckt seien?
Ich versuche mir das an einem konkreten Fall klarzumachen: Könnte es vielleicht so sein, daß der V-Mann Frenz in 1995 zwar vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz aus Gründen der „Aktenpflege“ (wissen Sie was ich meine?) abgeschaltet und – verdeckt - vom Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen wurde? Frenz hätte dann möglicherweise seine Streitschrift „Verlust der Väterlichkeit – Das Jahrhundert der Juden“ im Jahre 1998 im Auftrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „verschlimmbösertes“ Plagiat eines Vortragstextes eines bisher der Öffentlichkeit noch nicht bekannten Dritten angefertigt und vertrieben.
Wie ich darauf komme? Na, indem ich Eins und Eins zusammenzähle und als Ergebnis Zwei erhalte.
Eins: Die Frankfurter Rundschau vom 30.01.02 zitiert aus einem Brief des Frenz an Holtmann vom 5. März 2000:
„Der zweite Prozeß in Düsseldorf wegen des Buches ‚Väterlichkeit’ wird wahrscheinlich nicht stattfinden. Der Vorsitzende der Staatsschutzkammer und der Oberstaatsanwalt wollten die Sache möglicherweise ohne Strafprozeß aus der Welt schaffen. Begründet wird dieses mit meiner Verhandlungsunfähigkeit infolge der schweren Herzerkrankung. Ich vermute aber eher, weil dann der Bundesverfassungsschutz mit auf der Anklagebank sitzen müßte, was den Herren peinlich ist.“
plus
Eins: Ein prominenter Zeuge setzte mich vor einigen Tagen davon in Kenntnis, daß ihm ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz erzählt habe, Frenz hätte in dieser Prozeßangelegenheit für sein Schweigen vom Amt die Erstattung seiner nicht unerheblichen Verteidigungsaufwendungen verlangt.
gleich
Zwei: Es müssen zu viele Beamte und Richter von dieser Sache wissen, so daß man in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht an der Aufklärung des Sachverhalts nicht vorbei kommt. Diese Aussicht hat Schily so in Panik versetzt, daß er der verrückten Idee des Herrn Beckstein (vgl. Sendung „Glasklar“ in Bayern 3 vom 30.01.02) , vor dem Bundesverfassungsgericht ein Geheimverfahren ohne die Anwälte der NPD durchzuführen, nach anfänglichem Widerstreben letztlich doch zugestimmt hat. Offensichtlich hofft man, durch Kungelei mit dem Bundesverfassungsgericht einen Ausweg aus dieser ausweglosen Lage zu finden.
Herr Abgeordneter, sind Sie sich der Tragweite der hier angesprochenen Vorgänge bewußt?
Sind Sie sich bewußt, daß die Antragsteller mit Einverständnis des Bundesinnenministers den offenen Verfassungsbruch propagieren?
Art 103 Abs. 1 Grundgesetz garantiert „jedermann“ vor Gericht rechtliches Gehör. Nur solche Tatsachen dürfen unmittelbar oder mittelbar der Rechtsfindung im Einzelfall zugrunde gelegt werde, zu denen sich die Prozeßbeteiligten äußern konnten (Schmidt-Aßmann in Mauz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 1 Rdnr. 66 ff.).
Meinen Sie nicht auch, daß die Deutschen, die es noch sein wollen, sehr bald auf den Gedanken kommen könnten, sich die von dem Bundesminister a.D. Andreas von Bülow längst aufgeworfene Frage zu stellen, ob sich die aufeinanderfolgenden Bundesregierungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln daran beteiligen, das Deutsche Volk durch rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Provokationen gegenüber der „Internationalen Gemeinschaft“ – wie das globalistische Gebilde neuerdings genannt wird – zu diskreditieren? Liegt es doch auf der Hand, daß die vom Deutschen Volk eingenommene Büßerhaltung sich von der „internationalen Gemeinschaft“ vortrefflich in Milliardengewinne ummünzen läßt.
Haben Sie schon einmal versucht sich vorzustellen, was passieren könnte, wenn diese Erkenntnis – wie Karl Marx das mal so schön formuliert hat – „die Massen ergreift“?
Ich weiß: das Türkische Volk, das noch an den Einen Gott glaubt, ist ein stolzes Volk. Es würde sich diese Erniedrigung nicht gefallen lassen. Längst hätte es in einem heiligen Krieg gegen die „Internationale Gemeinschaft der Ungläubigen“ das Joch der Erniedrigung und Schuldknechtschaft abgeschüttelt.
Vielleicht könnten Sie als Bundestagsabgeordneter von türkischem Geblüt den Bundeskanzler nachdrücklich daran erinnern, was er geschworen hat: daß er seine „Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, seine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Von einem Deutschblütigen würde sich der Kanzler eine solche Erinnerung gewiß verbitten. Aber einen Bundestagsabgeordneten, der von der Türkischen Nation nach dem Grundsatz „Einmal Türke – immer Türke“ als einer der Ihrigen beansprucht wird, wird er vielleicht respektieren.
Ich habe Ihnen mit diesen Darlegungen gewiß eine große Verantwortung aufgebürdet. Sie können nicht mehr sagen, Sie hätten es nicht gewußt. Aber da müssen Sie durch!
Kopf hoch!
und mit freundlichen GrüßenHorst Mahler
Rechtsanwalt
7. Beredtes Schweigen der Medien
Man kann in diesem Lande die wirklich gefährlichen Nachrichten daran erkennen, daß sie in den Medien unterschlagen werden. Konkretes Beispiel ist der Brief des Frenz an Holtmann vom 5. März 2000. Dieser tauchte mit einem kurzen Zitat einmal in der Frankfurter Rundschau vom 30.01.02 auf. Daraufhin interessierte sich der Redakteur des ARD-Hauptstadtstudios, Dr. Wagner, für dieses Dokument, welches der Unterzeichnete dem Genannten mit dem nachfolgend dokumentierten Schreiben zur Verfügung stellte:
Horst Mahler
Paulsborner Str. 3D-10709 Berlin
030 893 829 0
030 893 829 99
e-Post hm@horst-mahler.de
Herrn Dr. Wagner
ARD-Hauptstadtstudio
per Fax Nr. 030 22882439
Kleinmachnow, den 05.02.02NPD-Verbotsverfahren
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,langsam, ganz langsam nähert sich der Funke dem Pulverfaß. Die Dramaturgie ist meisterhaft. Was ich im Sommer 2001 vorausgesagt habe, trifft ein: Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wird sabotiert.
Jetzt kommt die Frage hoch, ob Frenz die Broschüre „Verlust der Väterlichkeit – Das Jahrhundert der Juden“ im Auftrag bestimmter, im Bundesamt für Verfassungsschutz nistender Provokateure auf den Markt gebracht hat und dabei von Holtmann unterstützt worden ist.
Und dann kommt der Hammer:
„Der Zweite Prozeß in Düsseldorf wegen des Buches „Väterlichkeit“ wird wahrscheinlich nicht sattfinden. Der Vorsitzende der Staatsschutzkammer und der Oberstaatsanwalt wollen die Sache möglicherweise ohne Strafprozeß aus der Welt schaffen. Begründet wird dieses mit meiner Verhandlungsunfähigkeit infolge der schweren Herzerkrankung. Ich vermute aber eher, weil dann der Bundesverfassungsschutz mit auf der Anklagebank sitzen müßte, was den Herren peinlich ist.“
Die beiden wußten von ihrer „Nebentätigkeit“ für die Dienste. Beide wurden sie in der denkwürdigen Vorstandssitzung in Ehringhausen am 26./27.0497 mit dem gegen sie bestehenden V-Mann-Verdacht konfrontiert. Frenz hat dabei Kontakte aus früherer Zeit zugegeben. Holtmann behauptete, das Opfer einer parteiinternen Intrige zu sein.
Ein prominenter Zeuge hat mir gegenüber erklärt, ein Beamter des Bundesamtes habe Holtmann erzählt, daß Frenz die Behörde unter Druck gesetzt habe. Er habe für sein Schweigen im „Väterlichkeits“-Prozeß die Erstattung seiner Aufwendungen für die Verteidigung und eine Entschädigung für die zu erwartende Geldstrafe verlangt. Offensichtlich sind also auch die Beamten des Bundesamtes davon ausgegangen, daß die beiden V-Leute als solche voneinander wußten.
Doch wird auch das nur ein Zwischenspiel sein:
Der NPD wird als Verbotsgrund die Zusammenarbeit mit „gewaltbereiten Skinheads“ vorgeworfen. Was liegt da näher, als durch entsprechende Beweisanträge eine gründliche Durchleuchtung der spektakulären Gewaltexzesse zu erzwingen, die als Rohstoff für die Erzeugung einer Pogrom-Stimmung gegen die Partei genutzt wurden. Es wird in Umrissen der Anteil der agents provocateurs an dieser Entwicklung sichtbar werden. Der vermeintliche Überfall von NPD-Mitgliedern auf die friedlichen Besucher der KZ-Gedenkstätte Kemna steht kurz vor der Aufklärung. Nach meinen Erkenntnissen haben auch hier V-Leute (nicht die genannten T. Crämer und N. Wedding) ihre Finger im Spiel. Dieser „Zwischenfall“ spielt in den Verbotsanträgen eine zentrale Rolle, weil es der einzige Fall ist, in dem eine Täterschaft von NPD-Funktionären erwiesen zu sein scheint.
Meinen Sie, daß es das Bundesverfassungsgericht unter den Augen einer kritischen Weltöffentlichkeit auf sich nehmen würde, diese Beweisführung abzuwürgen? Ich hab’ da so meine Zweifel. Die kriminellen Seilschaften in den Diensten werden sie auch haben. Also auf welchen Ausweg werden sie sinnen? Eine verhinderte Hauptverhandlung ist für sie das kleinere Übel im Vergleich zu einer durchgeführten Hauptverhandlung nach dem Muster des Schmückerprozesses vor einem Berliner Schwurgericht - zumal sich ein Prozeßskandal wiederum vortrefflich für die antideutsche Propaganda ausschlachten ließe.
Vielleicht halten Sie das alles für eine abstruse Verschwörungstheorie – aber lesen Sie doch mal bei Andreas von Bülow nach, was der als „Insider“ über die Provokationen von Geheimdienstlern zu berichten weiß. Und ich kann meine eigenen Erfahrungen mit dem V-Mann Peter Urbach nicht verdrängen, der 1968/69 in Berlin die Bomben lieferte, die im Jüdischen Gemeindehaus gefunden und vor Wohnungen von Richtern und Staatsanwälten gezündet wurden.
Andreas von Bülow macht auch deutlich, daß die Hauptsiegermacht nicht im Traume daran denkt, die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausgerechnet auf dem Gebiet der Geheimdienste zu respektieren. Ich wage die These, daß die vom Ausland gesteuerten kriminellen Zellen in den deutschen Diensten jederzeit jeden beliebigen Innenminister vorführen und zum Rücktritt veranlassen können, - wenn sich die Regierung nicht endlich diesem Problem stellt und in den Diensten aufräumt.
Man muß nur bis drei zählen können, um darauf zu kommen, daß das Gespenst des gewalttätigen und verfassungsfeindlichen Rechtsradikalismus von interessierter Seite kreiert wird, um Deutschland am Boden und die auseinanderdriftende Gesellschaft mit einem dämonisierten Feindbild dem Kartell der „demokratischen Parteien“ noch halbwegs hörig zu halten.
Für Ihre Sendung am kommenden Freitag übermittle ich Ihnen Fernkopien des Briefes von Frenz an Holtmann vom 05.03.00 (soeben erfuhr ich in der heutigen Frontalsendung aus dem Munde von Frenz die Bestätigung, daß er und Holtmann schon sehr früh im Wissen um ihre V-Mann-Eigenschaft zusammenwirkten), auszugsweise das Protokoll der PV-Sitzung von Ehringhausen sowie eine bearbeitete Fassung des Briefes von Frenz an Udo Voigt vom 07.11.00 mit der Versicherung, daß die Auslassungen nicht den Sinn entstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Mahler
RechtsanwaltAnlagen:
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Bedenkt man, daß in den Tagen Anfang Februar 2002 die aufgeregten Medien im Zusammenhang mit dem „V-Mann-Skandal“ noch aus den banalsten Details eine Sensationsmeldung drechselten, dann muß es schon verwundern, wenn – mit Ausnahme der Frankfurter Rundschau – die vorstehend dokumentierten Briefe gänzlich unerwähnt blieben. Daß das ARD-Hauptstadtstudio das ihm zunächst exklusiv zur Verfügung gestellte Material nicht ausgewertet hat, ist schon für sich eine Nachricht wert. Der Unterzeichnete hat den Sachverhalt zahlreichen Redaktionen – darunter SPIEGEL und FOCUS - bekannt gegeben. Keine Reaktion.
1. Staatskrise in Sicht
Die Erklärung dafür liegt auf der Hand: Wenn das stimmt, was Frenz in seinem Brief an Holtmann behauptet (daß das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Verbreitung der vermeintlich antisemitischen damit volksverhetzenden Schrift „Verlust der Väterlichkeit“ auf die Anklagebank gehörte, also doch wohl als Täter in Betracht komme) , dann bedeutet das eine Staatskrise von einer ganz anderen Dimension als bisher in den Medien schon erörtert.
Wäre der Sachverhalt von der Bundesregierung zu verantworten, dann wäre die im Schreiben an den Abgeordneten Öcdemir geäußerte Vermutung, daß sich die Bundesregierung an antisemitischen Provokationen beteilige, um Deutschland als Ausbeutungsobjekt für „die internationale Gemeinschaft“ am Boden zu halten, zur Gewißheit geworden.
Hätte die Regierung von dem Vorgang keine irgendwie zurechenbare Kenntnis gehabt, dann würde sich die Frage stellen, ob die Geheimdienste der BRD Brückenköpfe für die subversive Kriegsführung ausländischer Mächte gegen Deutschland sind.
Das ist durchaus keine Metapher. Andreas von Bülow faßt das Ergebnis seiner Recherche über die Tätigkeit der Geheimdienste in dem Satz zusammen:
„Herausgekommen ist ein letztlich erschreckendes Gemälde der systematischen operativen Verschränkung geheimdienstlicher verdeckter Operationen mit der weltweiten organisierten Kriminalität, dem Drogenhandel, aber auch dem Terrorismus.Otto Schily zur Strecke zu bringen, ist für die System-Medien ein sportlicher Vorgang. Am Mythos von der „souveränen Bundesrepublik Deutschland“ zu kratzen, aber ist ein Schwindel erregender Drahtseilakt ohne Netz. Das erfordert starke Nerven. Der Umstand, daß der Bundesnachrichtendienst praktisch eine Filiale des CIA ist (er wurde aus der „Organisation Gehlen“ geformt. Letztere war die Fortführung des Geheimdienstes der Deutschen Wehrmacht „Abteilung Fremde Heere Ost“, die 1945 in die CIA überführt worden war. (Carl Oglesby, Reinhard Gehlen: The Secret Treaty of Fort Hunt, Covert Action Information Bulletin 37, s. 53) sollte wohl bedacht sein.Aus den Erkenntnissen folgt die Notwendigkeit, sich den hier aufgeworfenen Fragen zu stellen und Antworten auf allen Ebenen der Politik und der Verwaltung zu entwerfen und umzusetzen.
Die Arbeit greift im wesentlichen auf amerikanische Quellen zurück. Nur dort gibt es eine den Grundidealen der amerikanischen Verfassung verpflichtete Kultur rückhaltloser und sehr hartnäckiger Aufklärung krimineller geheimdienstlicher Aktivitäten. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um den Aufgabenbereich des Nachrichtensammelns und Nachrichtenbewertens, sondern um verdeckte Operationen, die von der Manipulation ausländischer Staaten und Gesellschaften bis hin zu kaum verhüllten kriegerischen Aktivitäten reichen, die die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes grob verletzen und das Kriegsvölkerrecht mißachten'.“ (Im Namen des Staates, S. 12)
Andreas von Bülow weist nach, daß die CIA die „Nachrichtendienste“ der Verbündeten der USA flächendeckend durchsetzt hat. Über die Implementierung der CIA in Westdeutschland schreibt er (S. 404 f.):
Der BND nahm nach Kriegsende in hohem Maße Einfluß auf die Auswahl des Personals für Regierung und Verwaltung der jungen Bundesrepublik. Das galt insbesondere für Besetzungen im Sicherungsapparat von Polizei und Verfassungsschutz. So war nicht nur der BND völlig einseitig besetzt worden, er versuchte auch auf die Personalentscheidungen in den Landesämtern und vor allem im Bundesamt für Verfassungsschutz einzuwirken. Noch vor Amtseinführung des probritischen und nazikritischen Otto John war dort ein Vizepräsident installiert, ein Mann Gehlens. Otto John, ein Mitglied der alten Abwehr, der unter Canaris an der Vorbereitung des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 beteiligt gewesen war und nun auf einen auch personell einigermaßen bereinigten demokratischen Neuanfang hoffte, hatte schon im Kanzleramt Adenauers einen schweren Stand. John hatte rundum zu kämpfen gegen die alten Seilschaften im Bundesnachrichtendienst, im Bundesministerium des Inneren, im Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen und im Bundeskanzleramt.Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis in der Anmerkung 863 auf den ehemaligen Mossad-Offizier Ostrovsky, der in seinem Buch „Geheimakte Mossad“ auf S. 278 enthüllt, daß in Schleswig-Holstein iranische Luftwaffenpiloten von israelischen Kampfpiloten trainiert wurden und die Verfassungsschutzämter Hamburg und Kiel durch direkte Kontakte mit dem Mossad in dieses Unternehmen einbezogen waren.Spätestens seit dem Skandal um den CIA-gestützten und finanzierten Bund Deutscher Jugend mit dem Ausschaltungsprogramm linker Politiker war klar, daß Informationen wie Operationen an ihm vorbei direkt über seinen BND-nahen Stellvertreter liefen, eine Masche, die unter Geheimdiensten immer wieder anzutreffen ist. Die Erkenntnis des Umgangenwerdens von höchster Regierungsseite mag dazu beigetragen haben, daß John 1954 den Versuch einer direkten Einflußnahme auf den Chef der CIA, Allen Dulles, in den USA unternahm, dort jedoch genauso abblitzte wie der US-General, der Konrad Adenauer riet, die Nazibande in Pullach davonzujagen. Wenige Tage nach dem Besuch in Washington nahm Otto John an der Gedenkfeier zum Jahrestag des 20. Juli in Westberlin teil. Bei dieser Gelegenheit besuchte er einen Westberliner Arzt. Von dessen Wohnung aus geriet er bis heute ungeklärt über die noch nicht mit Mauer und Stacheldraht versperrte Ostgrenze in die Fänge der angeblich völlig überraschten KGB-Residentur.
Der Skandal, ob John Landesverrat begangen hatte oder entführt wurde, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die letzten Versuche Otto Johns, noch zu Lebzeiten gerichtlich seine Lauterkeit klären zu lassen, sind gescheitert. Der frühere Spionagechef der DDR, Markus Wolf, erklärte 1996, daß es einen Auftrag etwa des KGB oder der Stasi zur Entführung Otto Johns nicht gegeben habe, daß es sich folglich allenfalls um ein eigenmächtiges Vorgehen eines Agenten gehandelt haben könne. Amerikanischen Darstellungen ist ein sehr vorsichtiger Hinweis zu entnehmen, daß es sich um eine westlich eingeleitete Intrige gehandelt haben könnte mit dem Ziel, den der Wiedereingliederung der NS-Funktionäre, der Wiederbewaffnung und dem Personal des Bundesnachrichtendienstes skeptisch bis ablehnend gegenüberstehenden John um Amt und Einfluß zu bringen. Dann hätte es sich nicht um ein Manöver des KGB, sondern um ein verdecktes Zusammenspiel von CIA und BND zur Entführung des Chefs des Bundesamtes für Verfassungsschutz möglicherweise durch einen Doppelagenten gehandelt. Bundespräsident von Weizsäcker hat Jahrzehnte nach dem Vorfall Otto John per Gnadenakt eine Pension zugebilligt, eine Geste, die vor diesem Hintergrund verständlich wäre.
Man kann die jetzt ansatzweise sichtbar gewordene Einflußnahme von Geheimdiensten auf die Antragsgegnerin nicht losgelöst von diesem Hintergrund begreifen. Die Antragsteller sind in ihrem Vorgehen gegen die Antragsgegnerin – wohl weitgehend unbewußt - nur Marionetten der Globalmacht.
Die CIA bedient sich in den mit den USA verbündeten Staaten auch der Medien, um das Meinungsklima zu bestimmen.
Von Bülow verweist in dem mehrfach zitierten Buch “Im Namen des Staates“ auf Untersuchungen des Church Committee’s. Danach unterhält die CIA ein Netzwerk von mehreren hundert ausländischen Journalisten, die der CIA direkten Zugang zu einer großen Anzahl an Zeitungen, Zeitschriften, Pressediensten, Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehstationen, Buchverlagen und anderen ausländischen Medienunternehmen gewähren. (FN 846). Er stützt sich dabei auf die Arbeit von Philip Agee, Dirty Work, The CIA in Western Europe, Lyle Stuart Inc., Secaucus, USA 1978 .Der Autor Agee hat 1987 gemeinsam mit Stefan Aust (DER SPIEGEL) und Manfred Bissinger (STERN) die Untersuchung „Unheimlich zu Diensten – Medienmißbrauch durch Geheimdienste“, herausgegeben.
Über diese „Schiene“ lief und läuft das ab, was Brzezinski in seinem Buch „Die Einzige Weltmacht“ den Einsatz der Weltanschauung nennt, um den Einfluß der USA „auf die jeweiligen Vasallen und Tributpflichtigen“ zu festigen. Diese Einflußnahme erinnere an „das Zeitalter der Glaubenskriege“ (S. 21) Damit hat Brzesinski „zart“ den totalitären Charakter des Prozesses angedeutet: Glaubenskriege greifen mit vielfältigen Mitteln in die innersten Bezirke des menschlichen Geistes ein und realisieren einen Glaubenszwang (political correctness) , den die „Moderne“ für längst überwunden hielt. Informativ ist hier der Roman von Philip Roth, Der menschliche Makel, Hanser Verlag, 2002.
Den über die Weltbildagenturen – am kritischen Bewußtsein vorbei – gesteuerten Intellektuellen kommt hier eine besondere Aufgabe zu.
Die mediale Einflußnahme ist ein wesentliches Moment des „sanften Totalitarismus“, wie er sich in den reichen Industriestaaten entwickelt hat und heute das politische Fundament der neoliberalen Weltordnung (der „westlichen Wertegemeinschaft“) ist. „Schurkenstaaten mit innenpolitischer Freiheit - und hier befinden sich die USA an der äußeren Grenze - müssen sich auf die Bereitwilligkeit der gebildeten Schichten verlassen, Loblieder zu singen und schreckliche Verbrechen zu leugnen oder zu tolerieren“. (N. Chomsky, War S. 21).
Die CIA ist offensichtlich Programmgestalterin für die Meinungschöre. Sie gibt der vasallitischen Intelligenz die Instrumente in die Hand, auf denen sie den Massen aufspielen darf und druckt auch die Noten für die hörbar zu machenden Konsensmelodien.
3. Das Bundesverfassungsgericht am Scheideweg
Wer schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung vor dem mächtigsten Verbrecherstaat, den die Welt je gesehen hat?
Das Bundesverfassungsgericht bekommt jetzt einen Zipfel dieses über die Völker ausgebreiteten Lügenteppichs zu fassen. Wird es ihn mit einer kräftigen Bewegung wegreißen? Steht der Geist von Tauroggen wieder auf? Findet sich unter den Richterroben ein York von Wartenburg?
Andreas von Bülow hat sein außerordentlich gewissenhaft und mit erstklassigem Quellenmaterial belegtes Buch wohl in dieser Hoffnung geschrieben. Die Arbeit, die er vorgelegt hat, ist insgesamt ein aus minutiös recherchierten Mosaiksteinchen zusammengefügtes Porträt des von der US-Ostküste dominierten realen Neoliberalismus, dessen systemischer Charakter als global institutionalisiertes Verbrechen unlängst von Noam Chomsky mit zwei empirischen Essays herausgearbeitet worden ist. Professor Chomsky, Jude und Bürger der USA, bedeutender Gelehrter, als solcher schon seit Jahrzehnten nobelpreiswürdig – vgl. dazu Brockhaus-Enzyklopädie, 19. Aufl. Bd 4, S. 534 f. – von der New York Times als der „bedeutendste lebende Intellektuelle“ gewürdigt, den Alt-68ern aus der Kampfzeit gegen die verbrecherische Kriegsführung der USA in Indochina noch ein Begriff, hat in zwei kürzlich auch in deutscher Sprache erschienenen Büchern („Profit over People – Neoliberalismus und Globale Weltordnung“ und „War against People – Menschenrechts und Schurkenstaaten“, beide erschienen im Europa Verlag, Hamburg, 1999 bzw. 2001) Tatsachen und zeitgeschichtliche Ereignisse nachgewiesen bzw. benannt und in einen gedanklichen Zusammenhang gebracht, die sein Urteil stützen, daß die USA und ihre Verbündeten Schurkenstaaten und die Menschenrechte ihr Vorwand, Gegenspieler und Opfer seien (so der Klappentext des Verlages). Die Opferzahlen, die seit dem Ende des 2. Weltkrieges von diesem System geschrieben werden, bewegen sich - was die durch Mord und Krieg gewaltsam getöteten Menschen anbelangt - im zweistelligen Millionenbereich.
Die Verachtung für die Herrschaft des Gesetzes – so schreibt er – habe in der politischen Praxis und der geistigen Kultur der USA tiefe Wurzeln geschlagen. (War against People, S. 31). Und er scheut sich nicht, die USA einen Verbrecherstaat zu nennen, „der sich selbst außerhalb der Rechtsordnung stellt“ (War S. 29), dessen Drahtzieher die Satrapen des Imperiums abkanzeln, weil diese „anders als Hitlerdeutschland“ „keinen ausreichend starken Polizeistaat auf die Beine stellen“ können. (War S. 120).
Als eine weitere Stimme des Weltgewissens gegen das verbrecherische System der US-Ostküste sei hier Ramsey Clark, US-Justizminister unter Präsident Jimmy Carter, aufgerufen. Der sachverständige Zeitzeuge hat unter dem Titel „Wüstensturm – US-Kriegsverbrechen am Golf“ (erschienen in deutscher Übersetzung im LAMUV-Verlag, Göttingen 1993) eine sorgfältig dokumentierte Untersuchung über den Krieg der USA gegen den Irak 1991 bis 20xx (?) vorgelegt.
Auf seine Initiative hat sich ein internationales Kriegsverbrechertribunal gebildet, das vom 28. bis 29. Februar 1992 in New York tagte. Verhandelt wurden die folgenden Anklagepunkte:
1. Seit 1989 oder schon vorher verfolgten die Vereinigten Staaten eine Strategie, den Irak zu Provokationen zu verleiten, die eine US-Militäraktion gegen den Irak und eine dauerhafte militärische Vorherrschaft der USA am Golf rechtfertigten.Als Richter wirkten folgende Persönlichkeiten mit:2. Seit dem 2. August 1990 versuchte Präsident Bush, jede Beeinträchtigung seines Plans einer wirtschaftlichen und militärischen Zerstörung des Irak zu verhindern.
3. Präsident Bush befahl die Zerstörung von Einrichtungen im ganzen Irak, die für das zivile Leben und die wirtschaftliche Produktivität unverzichtbar sind.
4. Die Vereinigten Staaten bombardierten und zerstörten bewußt ziviles Leben, Geschäfts- und Handelsbezirke, Schulen, Krankenhäuser, Moscheen, Kirchen, Schutzräume, Wohngebiete, historische Sehenswürdigkeiten, private Fahrzeuge und Büros der zivilen Verwaltung.
5. Die Vereinigten Staaten bombardierten absichtlich wahllos den gesamten Irak.
6. Die Vereinigten Staaten bombardierten und vernichteten absichtlich verteidigungsunfähiges irakisches Militärpersonal, wandten
übermäßige Gewalt an, töteten Soldaten, die sich ergeben wollten oder sich oft unbewaffnet und weit von jeglichem Kampfgebiet auf unorganisierter, individueller Flucht befanden; sie töteten blindlings und mutwillig irakische Soldaten und zerstörten Material noch nach der Feuereinstellung.
7. Die USA setzten sowohl gegen militärische als auch gegen zivile Ziele verbotene Waffen ein, die auf Massenvernichtung ausgelegt waren und wahllosen Tod sowie unnötiges Leid zufügten.
B. Die Vereinigten Staaten griffen absichtlich Einrichtungen im Irak an, die gefährliche Substanzen und Wirkstoffe enthielten.
9. Präsident Bush befahl den US-Truppen, in Panama einzumarschieren, was den Tod von 1000 bis 4 000 Panamesen und die Zerstörung Tausender von Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden und Handelseinrichtungen zur Folge hatte.
10. Präsident Bush widersetzte sich dem Recht und verkehrte die Funktion der Vereinten Nationen zu einem Mittel der Machtsicherung, um Verbrechen gegen den Frieden und Kriegsverbrechen zu begehen.
11. Präsident Bush riß die verfassungsmäßige Macht des Kongresses an sich, um Verbrechen gegen den Frieden und andere schwere Verbrechen zu begehen.
12. Die Vereinigten Staaten führten Krieg gegen die Umwelt.
13. Präsident Bush ermutigte und unterstützte schiitische Moslems und Kurden, gegen die irakische Regierung zu rebellieren, und verursachte damit brudermörderische Gewalt, Auswanderung, Schutzlosigkeit, Hunger, Krankheit und Tausende von Toten. Nachdem die Rebellion gescheitert war, marschierten die USA ein und besetzten ohne Befugnis Teile des Irak, um Zwietracht und Feindseligkeit innerhalb des Irak zu verstärken.
14. Präsident Bush raubte dem irakischen Volk vorsätzlich lebensnotwendige Medizin, Trinkwasser, Lebensmittel und andere notwendige Bedarfsgüter.
15. Die USA setzten ihren Angriff auf den Irak auch nach der Feuereinstellung fort, indem sie nach Belieben in Gebiete einmarschierten und sie besetzten.
16. Die USA haben Verletzungen der Menschenrechte, der Grundrechte und der US Bill of Rights in den Vereinigten Staaten, Kuwait, Saudi-Arabien und anderswo begangen und geduldet, um ihr Ziel einer militärischen Vorherrschaft zu erreichen.
17. Nachdem die USA die wirtschaftliche Grundlage des Irak zerstört haben, verlangen sie Reparationen, die den Irak fortlaufend verarmen lassen und seine Bevölkerung Hungersnöten und Epidemien aussetzen.
18. Präsident Bush hat die Berichterstattung in der Presse und den Massenmedien systematisch manipuliert, kontrolliert, gelenkt, falsch informiert und eingeschränkt, um propagandistische Unterstützung für seine militärischen und politischen Ziele zu erhalten.
19. Die Vereinigten Staaten haben sich durch Gewaltanwendung eine permanente militärische Präsenz am Golf, die Kontrolle der dortigen Öl-Ressourcen und die geopolitische Vorherrschaft in der Region und auf der arabischen Halbinsel gesichert.
Aisha Nyerere, Tansania. Richter am Obersten Gerichtshof in Arusha, Tansania.
Olga Mejina, Panama. Präsident der Nationalen Menschenrechtskommission in Panama, einer Nichtregierungsorganisation, die Bauernverbände, Industriegewerkschaften, Frauengruppen und andere vertritt.
Bassam Haddadin, Jordanien. Abgeordneter des Parlaments, Zweiter Sekretär der Jordanischen Demokratischen Volkspartei.
Scheich Mohamed Rashid, Pakistan. Früherer stellvertretender Premierminister und Landwirtschaftsminister. Im Kampf gegen die britische Kolonialherrschaft politischer Gefangener.
Laura Albizu Campos Meneses, Puerto Rico. Früher Präsident der puertoricanischen Nationalpartei, derzeit im Kabinett für Außenpolitik zuständig.
Dr. Sherif Hetata,Ägypten. Arzt, Schriftsteller. Mitglied des Zentralkomitees der Fortschrittlichen Nationalen Unionspartei. In den fünfziger und sechzigerfahren insgesamt 14 Jahre politischer Gefangener.
Dr. Haluk Gerger, Türkei. Gründungsmitglied der Türkischen Menschenrechtsorganisation und Professor für politische Wissenschaften. Von der Militärregierung 1982 aus dem Universitätsdienst entlassen.
Abderrazak Kilani, Tunesien. Vertritt die Tunesische Juristenvereinigung. Früher Präsident der Tunesischen Vereinigung junger Rechtsanwälte. Gründungsmitglied des Nationalen Komitees zur Aufhebung des Embargos gegen den Irak.
John Jones, USA. Gemeindevorsteher in New Jersey. Vietnam-Veteran, später Führer der Bewegung gegen den US-Angriff auf den Irak.
Susumu Ozaki, Japan. Früher Richter, unter der Militärregierung 1934-1938 in Haft wegen Verletzung der Sicherheitsgesetze, weil er sich gegen den japanischen Überfall auf China einsetzte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Arbeitsrichter.
Opato Matamah, Angehöriger der Menominee Nation von Nordamerika. Seit 1981 aktiv im Schutz der Menschenrechte für indigene Völker.
Peter Leibovitch, Kanada. Vorsitzender der Vereinigten Stahlarbeiter-Gewerkschaft von Amerika (USWA, Ortsverein 8782 und des Exekutivrats des Gewerkschaftsverbands von Ontario.
John Philpot, Quebec. Anwalt, Mitglied im Vorstand der Bewegung für die Unabhängigkeit Quebecs. Gründungsmitglied des Amerikanischen Juristenverbands in Kanada.
Rene Dumont, Frankreich. Agrarwissenschaftler, Ökologe, Spezialist für Entwicklungsländer, Schriftsteller.
Lord Tony Gifford, Großbritannien. Anwalt, in England und Jamaika in Menschenrechtsfragen engagiert.
Dr. Alfred Mechtersheimer, Bundesrepublik Deutschland. Früherer Bundestagsabgeordneter der Grünen. Früher Oberstleutnant der Bundeswehr, heute Friedensforscher.
Deborah Jackson, USA. Erste Vizepräsidentin des Amerikanischen Juristenverbands, einer Vereinigung von Anwälten, Richtern und Juristen aus Nord- und Südamerika und der Karibik.
Gloria La Riva, USA. Gründungsmitglied des Landarbeiter-Nothilfekomitees und des Nothilfekomitees für die Beendigung des US-Kriegs im Nahen Osten. Aktiv in Gemeinde und Gewerkschaft. Key Martin, USA. Wegen der Organisation von Antikriegs-Kundgebungen während des Vietnamkriegs häufig in Haft. Derzeit Ortsgruppenleiter des Ortsvereins 3 der Druckergewerkschaft.
Michael Ratner, USA. Derzeit Anwalt; früherer Direktor des Zentrums für Grundrechte; zuvor Präsident des Nationalen Anwaltsvereins.
Abwesend:
Tan Sri Noordin bin Zakaria, Malaysia. Früherer Präsident des Bundesrechnungshofes von Malaysia. Bekannt durch seinen Kampf gegen die Korruption in der Regierung.
P. S. Poti, Indien. Früherer Gerichtspräsident des Obersten Gerichtshofes von Gujarat. 1989 zum Präsidenten des Gesamtindischen Anwaltsvereins gewählt.
Das Tribunal kam einstimmig zu folgendem Urteil:
Die Mitglieder des Internationalen Tribunals gegen Kriegsverbrechen, die sich in New York getroffen haben,
haben gewissenhaft über die ursprüngliche Anklage der Untersuchungskommission vom 6. Mai 1991 gegen Präsident George W .Bush, Vizepräsident Dan Quayle, Verteidigungsminister Richard Cheney, den Vorsitzenden der Vereinigten Stabschefs Colin Powell und General Norman Schwarzkopf, den Kommandeur der Alliierten Streitkräfte am Persischen Golf, beraten, die 19 verschiedener Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Verletzung der Charta der Vereinten Nationen, der Genfer Konvention von 1949 und des dazugehörigen Ersten Protokolls, anderer internationaler Abkommen und des allgemeinen Völkerrechts beschuldigt werden;
haben das Recht und die Pflicht, als WeltbürgerInnen über Verletzungen des internationalen Rechts der Menschlichkeit zu Gericht zu sitzen;
haben die Beweisführung von Hearings verschiedener Untersuchungskommissionen angehört, die während des letzten Jahres in ihren und/oder anderen Ländern abgehalten wurden, und haben die Berichte von zahlreichen anderen Hearings entgegengenommen, die das dort zusammengetragene Beweismaterial vorlegen;
wurden versorgt mit dokumentarischem Beweismaterial, Aussagen von Augenzeugen, Foto- und Videoaufnahmen, Sonderberichten, Analysen von Experten und Zusammenfassungen des Beweismaterials, das der Kommission zur Verfügung stand;
haben Zugang zu allen Beweisen, Kenntnissen und Expertenmeinungen in den Akten der Kommission oder wie sie den Mitarbeitern der Kommission verfügbar waren;
haben von der Kommission oder auf andere Weise verschiedene Bücher, Artikel und anderes schriftliches Material über die unterschiedlichen Aspekte der Geschehnisse und Zustände am Persischen Golf, über den Aufbau von Streitmacht und Waffen erhalten;
haben die Berichterstattung in Zeitungen, in Magazinen und Periodika, Sonderveröffentlichungen, Fernsehen, Radio und anderen Medien sowie öffentliche Stellungnahmen der Angeklagten, anderer öffentlicher Vertreter und anderes öffentliches Material in Betracht gezogen;
haben die Eingaben der Untersuchungskommission im öffentlichen Hearing vom 29. Februar 1992 sowie Zeugnis und Beweismaterial, die dort gegeben wurden, gehört;
und haben sich zusammengefunden, sich miteinander und mit den Mitarbeitern der Kommission beraten, haben alle Beweise erwogen, die relevant sind für die neunzehn Punkte der Anklage wegen verbrecherischen Verhaltens, erhoben in der ursprünglichen Anklage, und gelangen zu folgenden Ergebnissen:
Die Mitglieder des Internationalen Tribunals gegen Kriegsverbrechen erklären jeden der genannten Angeklagten für schuldig auf der Grundlage der gegen sie sprechenden Beweise und stellen fest, daß jedes einzelne der 19 verschiedenen Verbrechen aus der ursprünglichen Anklageschrift, die dem Urteil beigefügt ist, nachweislich und ohne jeden Zweifel begangen worden ist.Die Mitglieder sind der Auffassung, daß es unumgänglich ist, wenn es jemals Frieden geben soll, daß Macht für ihr kriminelles Handeln zur Verantwortung gezogen wird, und wir verurteilen aufs allerschärfste diejenigen, die gemäß den Anklagepunkten für schuldig befunden wurden. Wir fordern die Untersuchungskommission und alle Menschen eindringlich auf, den von der Kommission entwickelten Empfehlungen gemäß zu handeln, um Macht in die Verantwortung zu nehmen und soziale Gerechtigkeit sicherzustellen, auf die sich dauerhafter Frieden gründen muß.Die Mitglieder fordern die sofortige Aufhebung aller Embargos, Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen den Irak, weil sie ein fortwährendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.
Die Mitglieder fordern öffentliche Aktionen, um neue Aggressionen der Vereinigten Staaten zu verhindern, die den Irak, Libyen, Kuba, Haiti, Nordkorea, andere Länder und das palästinensischeVolk bedrohen; sie fordern die volle Verurteilung jeder Bedrohung oder des Einsatzes von militärischer Technologie gegen ziviles wie militärisches Leben, wie dies die Vereinigten Staaten gegen das Volk des Irak getan haben.
Die Mitglieder fordern, daß die Macht des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der in himmelschreiender Weise von den USA manipuliert wurde, um illegale militärische Aktionen und Sanktionen für rechtmäßig zu erklären, auf die UN-Vollversammlung übertragen wird; daß alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats ihres Sitzes enthoben werden und daß das Vetorecht als undemokratisch und im Widerspruch zu den Grundsätzen der UN-Charta stehend abgeschafft wird.
Die Mitglieder fordern die Kommission auf, für die dauerhafte Bewahrung der Berichte, Beweise und gesammelten Materialien Sorge zu tragen, um es auch anderen verfügbar zu machen, und nach Wegen zu suchen, die umfassendste Verbreitung der Wahrheit über den US-Angriff auf den Irak sicherzustellen.
In Übereinstimmung mit dem im letzten Absatz der ursprünglichen Anklage beschriebenen Untersuchungsbereich hat die Kommission wesentliches Beweismaterial für verbrecherische Handlungen von Regierungen und einzelnen Amtspersonen, zusätzlich zu den hier bereits formell präsentierten, gesammelt. Formelle Anklagen sind von einigen Untersuchungskommissionen gegen andere Regierungen zusätzlich zu den Vereinigten Staaten entworfen worden. Solche Anklagen standen hier nicht zur Verhandlung. Die Untersuchungskommission oder jeder ihrer nationalen Bestandteile kann sich dafür entscheiden, diese weiteren Anklagen zu einem künftigen Zeitpunkt zu betreiben. Die Mitglieder fordern alle Beteiligten auf, größte Anstrengungen zu unternehmen, um Wiederholungen von Gesetzesverletzungen durch andere Regierungen, über die hier nicht verhandelt wurde, zu verhindern.
Beschlossen in New York am 29. Februar 1992* Übersetzt von Tobias Damianov und Artur Rümmler
(Ramsey Clark, Wüstensturm S. 276 ff.)
„Was solche Methoden an Menschenleben fordern, läßt sich überhaupt nicht berechnen, aber für wirklich mächtige Schurkenstaaten spielen Verbrechen keine Rolle. Sie werden aus der Geschichte gestrichen oder in gute Absichten verkehrt und verklärt, die leider schiefgegangen sind. Für die öffentlich gerade noch zulässige Kritik begann der Krieg gegen Südvietnam, später gegen ganz Indochina, mit »fehlerhaften Versuchen, Gutes zu tun«, obwohl »schon 1969« deutlich wurde, daß »die Intervention ein katastrophaler Fehler gewesen war«, weil die USA »eine Lösung nur zu einem Preis hätten durchsetzen können, der für sie zu hoch ausgefallen wäre«. Robert McNamaras Entschuldigung für den Krieg richtete sich an die Amerikaner und wurde von den Falken als Verrat verurteilt, von den Tauben dagegen als höchst verdienstvoll und mutig gefeiert: Wenn Millionen von Leichen die Überreste der von unseren Angriffen zerstörten Länder bedecken, während immer noch weitere Menschen durch Spätzünder von Landminen und Bomben und an den Folgen chemischer Kriegführung sterben, geht uns das nichts an und verlangt keine Entschuldigung, geschweige denn Reparationszahlungen oder Kriegsverbrechertribunale." (N. Ch., War S. 20)
4. Die Augenbinde ist abzunehmen, damit Justitia wieder sehend wird
Wer in verantwortlicher Stellung im Namen der Bundesrepublik Deutschland diesem Verbrecherstaat die „uneingeschränkte Solidarität“ versichert und an dessen Seite gegen ein wehrloses Volk einen nicht erklärten Angriffskrieg führt, macht sich selbst zum Verbrecher. Diesem Vasallen bleibt gar keine andere Wahl, als die politische Opposition gegen diese verbrecherische Politik mit allen Mitteln zu verfolgen und die im Grundgesetz verbrieften Freiheitsrechte zu liquidieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat es in der Hand, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, indem es im Verbotsverfahren jetzt die Geheimdienstprovokationen zum Gegenstand der Untersuchung macht.
Es genügt für die Zurückweisung der Verbotsanträge, wenn die Befassung mit dem erreichbaren Material zu dem Ergebnis führt, daß die hier dargestellten Einwirkungen fremder Interessen auf die politische Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeschlossen werden können; wenn es dem Gericht plausibel erscheint, daß die von den Medien und von den Kartellparteien zu Lasten der Antragsgegnerin betriebene Volksverhetzung das Moment einer breit angelegten Strategie zur Zerstörung der Deutschen Volksfreiheit ist.
Die Dämonisierung der Antragsgegnerin stellt für die Rechtsanwendung eine einzigartige Herausforderung dar. Der bei der Vorbereitung der Erwiderung auf die Verbotsanträge unternommene Versuch, das Ansinnen der Antragsteller durch eine filigrane juristische Argumentation aus dem Rennen zu werfen, mußte schnell aufgegeben werden. Es stellte sich nämlich heraus, daß der Fall sinnvoll nur im vorrechtlichen Raum abgehandelt werden kann, wo die Ausdrücke definiert werden, die zur Bestimmung bzw. Beschreibung – damit zur Konstituierung – der Rechtstatsachen herangezogen werden, die dann den Tatbestand (die Rechtsfolgevoraussetzungen) von Präventions- und Sanktionsnormen als bestimmbar erscheinen lassen. (Beispiel: „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“).
Das Recht als der Wille eines Gemeinwesens und damit zugleich als vernünftiger Wille des je einzelnen Rechtsgenossen kann nicht durch sich selbst erkannt werden. Die den Gerichten anvertraute Rechtsmaterie kann nur dann im Einzelfall durch Richterspruch die Freiheit verwirklichen, wenn der allgemeine Wille, der sich als Recht setzt, sich frei bestimmt und Ausdruck der Selbstbehauptung des Deutschen Volkes ist. Wo die Selbstbehauptung - durch widerstrebende Kräfte an der Entfaltung gehindert - nicht Wirklichkeit ist, werden die Begriffe der Rechtssprache zu Orwellschen Objekten: Krieg ist Frieden, Unterdrückung Freiheit, Haß ist Liebe.
Der Rechtsuchende, der seinem Richter als Teufel ansichtig wird, landet durch dessen Spruch in der Hölle, wo der Teufel hingehört. Der Richter wird durch seinen Spruch aber unfreiwillig selbst zum Teufelsdiener, wenn er den Rechtschaffenden für den Teufel hält.
Eine unrechtliche Macht vermag es, redliche Bürger des Gemeinwesens als Teufel erscheinen zu lassen dadurch, daß dieses Gemeinwesen, die Deutsche Volksgemeinschaft, selbst verteufelt wird. Jeder, der sich in Gemeinsinn übt, wird unter diesen Umständen als teuflische Gestalt wahrgenommen.
Der Hexenwahn ist nicht Vergangenheit sondern im Zuge eines säkularisierten Glaubenskrieges (Brzezinski) wiederbelebt. Der Volkstreue wird als „Nazi“ verfemt. Dabei ist „Nazi“ und „Teufel“ ein und dasselbe. Es bleibt wenig Hoffnung , daß der treue Volksgenosse Richter antrifft, die stark genug sind, sich diesem Wahn zu entziehen. Es müßten Richter sein, in deren Brust ein deutsches Herz schlägt.
Die Frage, ob die Schrift „Verlust der Väterlichkeit“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz „zu verantworten“ sei, ist ohne jeden Zweifel jetzt das Mittelpunktgeschehen im Verbotsprozeß gegen die Antragsgegnerin. Der Umstand, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts nach einem bestimmten Parteienproporz jeweils durch einen „deal“ der Kartellparteien in ihre Ämter gelangen und einen „schwarzen“ sowie einen „roten“ Senat bilden, dürfte nicht ausreichen, um das Gericht in die „Kartellraison“ der politischen Klasse einzubinden. Die parteipolitischen Attacken eines bayerischen SPD-Politikers auf den Berichterstatter dürften auf einer fundamentalen Fehleinschätzung beruhen: Richter – zumal die auf der höchsten Karrierestufe angekommenen Bundesverfassungsrichter – haben eine bessere Ausbildung als Durchschnittsparlamentarier, Erfahrung in persönlicher sowie sachlicher Unabhängigkeit und sind dem parteipolitischen Ränkeschmieden weitgehend enthoben. Sie stehen folglich auf einem anderen Fundament als hauptamtliche Wählerstimmenbeschaffer. Für diese dürfte das Bundesverfassungsgericht eine viel gefährlichere Institution als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß sein.
Welche Befürchtungen man immer wegen der verfassungswidrigen Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts haben mag (vgl. dazu v. Arnim, Das System, München 2001, S. 224 ff.; Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber in NJW 1992, 1790), so kann es doch nicht als wahrscheinlich gelten, daß die Rechtsprechung „aus dem Geist des Konsenses“ (Ulrich K. Preuß, Merkur 1987, S 1 ff.) die Form offener Komplizenschaft mit Kriminellen annimmt. Dessen werden sich auch die Drahtzieher im Hintergrund bewußt sein. Deren Intrige, die öffentliche Verhandlung über die – jetzt offensichtlich unbegründeten – Verbotsanträge zu verhindern, darf nicht zum Erfolg geführt werden.
Der Parteivorstand der Antragsgegnerin hat daher auf seiner Tagung vom 16./17. Februar 2002 beschlossen, die Prozeßvertreter der Partei im Verbotsverfahren ausdrücklich anzuweisen, nicht zu beantragen, den unter falschen Voraussetzungen erlassenen Eröffnungsbeschluß vom 10. Oktober 2001 aufzuheben mit der Folge, daß das Verfahren durch Prozeßentscheidung ohne Urteil in der Sache einzustellen wäre. Vielmehr sollen sie das Interesse und den Anspruch der Antragsgegnerin auf Rehabilitation durch ein Sachurteil geltend machen. Dieser Anspruch folgt aus dem Umstand, daß der Eröffnungsbeschluß vom juristisch ungebildeten Publikum als eine Art Vorverurteilung gewertet wird. Dadurch verfestigt sich das ohnehin durch die Kartellparteien und die System-Medien gezielt erzeugte Vorurteil gegen die Antragsgegnerin. Daß dadurch die Antragsgegnerin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken, massiv behindert wäre, bedarf keiner weiteren Darlegungen.
Es besteht zudem ein von den Belangen der Antragsgegnerin gänzlich unabhängiges öffentliches Interesse an der Rehabilitierung der NPD als einer grundgesetzkompatiblen Wahlpartei. Daß die Fortsetzerin der totalitären Staatspartei der untergegangenen DDR, die PDS, sich als Wadenbeißerin gegen die Antragsgegnerin hervortut und sich auf deren Kosten jetzt als demokratische Musterschülerin an das Parteienkartell anbiedert, macht deutlich, worum es geht: Angesichts zunehmender Politikverdrossenheit – insbesondere im „Beitrittsgebiet“ – entsteht in erheblichen Teilen des Wahlvolkes die Tendenz, gegen das Parteienkartell zu votieren. Die PDS kann sich für den Fall eines Verbots der Antragsgegnerin oder bei deren fortdauernder Ächtung gute Chancen ausrechnen, eine Monopolstellung bei der Ausschöpfung dieses Wähler-Reservoirs zu erlangen. Sehr schnell könnte daher diesem Ableger des totalitären Internationalismus in der politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland eine Schlüsselrolle zufallen. Die Entwicklung der Machtverhältnisse in der Reichshauptstadt sollte rechtzeitig als Menetekel verstanden werden.
Deshalb ersucht die Antragsgegnerin das Gericht nachdrücklich, das Verfahren mit der mündlichen Verhandlung über die Verbotsanträge fortzusetzen.
V. Die neue Ausgangslage bei Fortsetzung des Verfahrens
Mit dem Wissen, daß außer Frenz,, Holtmann, Brandt, Meier, Grube und Layer, mindestens vier weitere ehemalige oder noch aktive V-Männer an der Produktion des verbotsrelevanten Sachverhalts mitgewirkt haben, wobei die „contaminierten“ Sachverhaltsbereiche nicht kenntlich gemacht sind, ist den Verbotsanträgen restlos der Boden entzogen. Jeder Trittstein, auf den sich das Gericht vielleicht stellen wollte, ist auf morastigem Grund ausgelegt.
Mit dem Hinweis aus Kreisen der Polizeigewerkschaft auf die provokatorischen Aktivitäten von Verdeckten Ermittlern ist ein noch größerer Bereich der geltend gemachten vermeintlichen Verbotsgründe – hier insbesondere die der Antragsgegnerin vorgeworfenen Kontakte zur sogenannten Skinhead-Szene – „einredebehaftet“ in dem Sinne, daß eine Abgrenzung ursprünglicher Gewalttätigkeit von provozierter Gewalt im Einzelfall ebensowenig möglich ist, wie die Einschätzung des Phänomens jener Szene überhaupt.
Es ist auch auf die Doppelbödigkeit der Argumentation der Antragsteller zu achten:
Es wird nur jenes Wirken der V-Leute in Betracht gezogen, das in „zitierten Äußerungen“ besteht.
Die Mitwirkung von V-Leuten beim organisatorischen Aufbau der Partei und ihrer Gliederungen, bei der Willensbildung der verschiedenen organisatorischen Einheiten, die Anregung, Vorbereitung und Durchführung von Tathandlungen (z.B. Demonstrationen zum Gedenken an Rudolf Hess, Überfall auf die Besucher der KZ-Gedenkstätte Kemna usw.) bleiben ausgeblendet. Es ist anzunehmen, daß den Antragstellern viel mehr V-Leute, Gewährspersonen, Informanten und verdeckte Ermittler bekannt sind, die unmittelbar oder mittelbar verbotsrelevante Tatbeiträge , die nicht in verbalen Äußerungen bestehen, als Lockspitzel geliefert haben.
Durch öffentliche Erklärungen des Vorsitzenden des Landesverbandes Baden-Württemberg der Gewerkschaft der Polizei, des Ersten Kriminalhauptkommissars Berberich, ist bekannt geworden, daß V-Leute bzw. verdeckte Ermittler Reden für Funktionäre der Antragsgegnerin geschrieben und strafbare Abzeichen an Mitglieder verteilt haben. Welchen unmittelbaren oder mittelbaren Anteil hat diese subversive Tätigkeit von Geheimdienstmitarbeitern bzw. von Verdeckten Ermittlern an den als Verbotsgründe geltend gemachten Sachverhaltselementen?
Welchen Anteil an der in den Prozeß eingeführten Kriminalstatistik haben strafbare Handlungen von Lockspitzeln?
Die Antragsteller weigern sich, hier die erforderliche Klarheit zu schaffen. Ungeachtet ihrer wortreichen Tiraden gegen die Antragsgegnerin liegt in diesem Verhalten unverkennbar die prozessuale Willenserklärung, daß sie die Verbotsanträge nicht ernsthaft weiterbetreiben wollen. Es dürften nur wahltaktische Überlegungen sein, die sie davon abhalten, diese Willensänderung auch explizit zu erklären.
****
Eine Stellungnahme zum Schriftsatz der Antragsteller vom 19. Dezember 2001 sowie zu dem im Schriftsatz vom 8. Februar 2002 forcierten Versuch, Äußerungen des Unterzeichneten als „antisemitisches“ bzw. „ausländerfeindliches“ Gedankengut zu stigmatisieren und daraus ein entsprechendes Wollen der Antragsgegnerin zu konstruieren, wird innerhalb eines Monats nachgereicht werden. Insofern wird um eine stillschweigende Fristgewährung ersucht.
30 Kopien anbei.
Horst Mahler
Rechtsanwalt
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