Erklärung
der Antragsteller zu V-Leuten.
Pressemitteilung
des Bundesrats zum NPD-Prozeß vom 18. Oktober 2002 |
Im Erörterungstermin
vor dem Bundesverfassungsgericht am 8. Oktober 2002 war die Frage offen
geblieben, ob im Bundesvorstand der NPD ein V-Mann geführt werde.
Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2002 nunmehr überzeugend
erklärt, dass sich unter den Mitgliedern des Bundesvorstands der Antragsgegnerin
keine V-Leute befinden. Diese Erklärung umfasst auch die für
den Verfassungsschutz zuständigen Behörden der Länder. Es
wird also kein Mitglied des Bundesvorstandes als V-Mann geführt.

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