Erklärung der Antragsteller zu V-Leuten.
Pressemitteilung des Bundesrats zum NPD-Prozeß vom 18. Oktober 2002 

Im Erörterungstermin vor dem Bundesverfassungsgericht am 8. Oktober 2002 war die Frage offen geblieben, ob im Bundesvorstand der NPD ein V-Mann geführt werde. Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2002 nunmehr überzeugend erklärt, dass sich unter den Mitgliedern des Bundesvorstands der Antragsgegnerin keine V-Leute befinden. Diese Erklärung umfasst auch die für den Verfassungsschutz zuständigen Behörden der Länder. Es wird also kein Mitglied des Bundesvorstandes als V-Mann geführt.