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“Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen [...], sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet des Bundesverfassungs- gericht” (Art. 21 Abs.
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Hier finden Sie Anträge, Dokumente und Hintergründe zu dem gescheiterten Verfahren gegen die NPD. Das
Parteiverbot ist ein auch unter Demokraten umstrittenes Mittel. Vgl. auch den Aufsatz von Andreas Klump zur streitbaren Demokratie. |
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