Die
Extremismustheorie
zwischen
Normativität und Empirie |
| von
Jürgen P. Lang |
Als
“extrem” bezeichnen wir im allgemeinen Sprachgebrauch Menschen oder Dinge,
die sich möglichst weit weg von einer bestimmten, abstrakten “Mitte”,
bildlich gesprochen also “am Rand” befinden. In die politische Rhetorik
hat das Wort “extremistisch” als Kampfbegriff
Eingang gefunden, mit dem man gerne den Gegner bezichtigt, sich in großer
Entfernung von den Positionen zu befinden, die man selbst als richtig erachtet,
wenn nicht breiten Konsens hinter ihnen sieht. Die Praxis, bestimmte mehr
oder weniger randständige oder radikale Auffassungen und ihre Vertreter
pauschal mit dem Extremismus-Verdikt zu überziehen, mag wirkungsvoll
sein, kann aber oft einer genauen Prüfung nicht standhalten.
Verbreitete Anwendung findet
der Extremismus-Begriff in der Auseinandersetzung
zwischen Linken und Rechten. Angehörige des einen (meist des
linken) politischen Lagers schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe:
Man stigmatisiert den Gegner als “undemokratisch” und stellt sich selbst
auf die Seite der (wahren) Demokraten. Paradoxerweise kommt diese Begriffsverwendung
der politikwissenschaftlichen Extremismustheorie einerseits ziemlich nahe,
weil sie vorgibt, “Demokraten” von “Extremisten” zu unterscheiden. Andererseits
vermischt ein solches Pauschal(vor)urteil wider besseren Wissens zwei verschiedene
Kategorisierungen, indem ohne weiteres so getan wird, als bestehe das eine
Lager nur aus Demokraten, das andere nur aus Extremisten. Eine ähnliche
Vermengung der Ebenen betreiben auch diejenigen, die einen “Extremismus
der Mitte” (1) auszumachen glauben. Sie perzipieren “die Mitte”
als politisch-sozialen mainstream, der sich aus Parametern der Rechts-Links-Dichotomie
ergibt, dem also von vornherein nicht das Kriterium “demokratisch” zugrundeliegt.
Diese Konstruktion ermöglicht die aus Perspektive der Extremismustheorie
unsinnige These, Antidemokratismus - bezeichnenderweise vor allem von rechts
- sei auch unter Demokraten en vogue.
Innerhalb der Politikwissenschaften
ist die Extremismustheorie nicht unumstritten.
Was sie zu leisten vermag, ist zunächst einmal die wertorientierte
Kategorisierung politischer Phänomene. Als Ergebnis historischer Erfahrungen
sieht sie in dem normativen Nukleus eines demokratischen Verfassungsstaates
den definitorischen Dreh- und Angelpunkt und teilt sämtliche politischen
Auffassungen und Akteure in demokratische und extremistische (antidemokratische).
Backes/Jesse bieten folgende Definition an: “Der Begriff des politischen
Extremismus
soll als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen
und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen
Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte einig wissen [...].”
(2)
Der
Begriff “demokratischer Verfassungsstaat” ist dabei nicht so zu
verstehen, als redeten die Extremismustheoretiker einer bis ins Detail
festgefügten, ewiggültigen Staatsordnung das Wort. Die Definition
nimmt vielmehr in fundamentalen Werten ihren Ausgang, zu deren Schutz bestimmte
staatliche Grundprinzipien unabdingbar sind. Während die einen die
Werte der Demokratie als für ein menschenwürdiges Zusammenleben
konstitutiv ansehen, lehnen die anderen diese Prinzipien (passiv) ab oder
bekämpfen sie (aktiv). Diese Kategorisierung ist umfassend und läßt
kein Drittes zu. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Komplexität
eines zu bewertenden Phänomens zu einem differenzierten Urteil führen
kann. Die Extremismustheorie trifft eine Einteilung, die quer zu anderen,
eher wertneutralen Schematisierungen steht, etwa der Unterscheidung zwischen
Links und Rechts. In diesem Sinne kommt linksextremistischen und rechtsextremistischen
Parteien eine gemeinsame Qualität zu, nämlich die, antidemokratisch
zu sein.
Der Gegenentwurf des Parteienforschers
Richard Stöss etwa, der (rechtsextreme) “antidemokratische” von (linksextremen)
“antikapitalistischen” Parteien scheidet, (3) ist
demgegenüber als Versuch zu sehen, die Koordinaten in seinem Sinne
wieder zurechtzurücken. Stöss’ Kategorien liegen Maßstäbe
zugrunde (Demokratie und Kapitalismus), die auf verschiedenen analytischen
Ebenen verortet sind, sich aber in der Realität nicht ausschließen
müssen. Stöss suggeriert jedoch, es gebe keine rechtsextremen
antikapitalistischen Parteien und die Kombination “antidemokratisch/antikapitalistisch”
sei ein Hirngespinst. Es ist sicher nicht falsch, daß linke Parteien
im allgemeinen mehr oder weniger antikapitalistisch orientiert sind. Dieses
Charakteristikum attestiert ihnen jedoch nicht automatisch, demokratisch
zu sein. Bei Stöss verschwimmt die Grenze zwischen den Kriterien und
der realen Ausprägung der Phänomene. Diese kann allenfalls ex
post, also nach der Analyse, der Kategoriebildung dienen.
Nicht zuletzt aufgrund ihres
normativen
Gehalts sieht sich die Extremismustheorie zahlreichen Vorwürfen
ausgesetzt. Gemünzt auf den Rechtsextremismus halten sie Wolfgang
Kowalsky und Wolfgang Schroeder für ein Konstrukt, dessen analytische
Unzulänglichkeit darin liege, “der Komplexität eines gesellschaftlichen
Krisenphänomens [...] nicht gerecht” (4)
zu werden. Einmal davon abgesehen, daß es schlicht falsch ist, die
Extremismustheorie als rein “phänomenologischen Ansatz” zu bezeichnen,
der ausschließlich in der Lage ist, “empirische Phänomene deskriptiv
wiederzugeben”, fordern Kowalsky und Schroeder etwas ein, was etwa die
Theorie von Backes und Jesse nie zu leisten beansprucht hat: die Erklärung
gesellschaftlicher Ursachen des (Rechts-)Extremismus. Dies tun zu
können, setzt allerdings voraus, sich zunächst anhand schlüssiger
Kriterien darüber klarzuwerden, was an politischen Entitäten
überhaupt (rechts-)extremistisch ist. Mit einer solchen Bewertung
reißt man die Phänomene doch nicht aus dem historischen oder
gesellschaftlichen Zusammenhang! Gerade ohne sie wird der - bezeichnenderweise
an keiner Stelle spezifizierte - Anspruch Kowalskys und Schroeders, eine
methodenintegrative, umfassende Erklärung des Rechtsextremismus zu
liefern, zum willkürlichen Unterfangen. Die beiden Autoren geben nicht
zu erkennen, was sie unter dem Begriff “Rechtsextremismus” genau verstehen.
Damit einher geht ein weiterer
Kritikpunkt, der mit der Extremismustheorie den Grundstein zu “einer wissenschaftlich
drapierten Feinderklärung” (5) gelegt
sieht. Hans-Gerd Jaschke etwa glaubt, in diesem Fall sei eine wissenschaftliche
Theorie zu dem Zweck erfunden worden, apodiktisch Teile der Gesellschaft
abzustempeln. Auch er wendet sich gegen die vermeintliche
Staatsfixiertheit der Extremismustheorie und meint, darin die Ursache
für deren analytische Defizite zu sehen. Der kritisierte Ansatz mache
sich auf unwissenschaftliche Weise eine administrative und verfassungsrechtliche
Normsetzung und Deutung zu eigen und verabsolutiere dadurch die Bezeichnung
“extremistisch” zum grundlegenden und umfassenden Charakteristikum eines
politischen Phänomens. Für angemessener hält es Jaschke,
nicht von vornherein festzulegen, was Extremismus ist, sondern die “Definitionsgewalt
von Rechtsprechung und Mehrheitskultur” zum Maßstab zu nehmen. Würde
er gegebenenfalls auf eine “Mehrheitskultur” der Rechtsextremisten hören
wollen? Auch in diesem Fall stehen analytischer Willkür Tür und
Tor offen.
Die beiden Vorwürfe,
die Extremismustheorie sei staatsfixiert, also auf Erhalt eines politischen
status quo aus, und reduziere obendrein die Phänomene auf strukturelle
Analogien bzw. einzelne Elemente und Komponenten, werden oft in einem Atemzug
erhoben. Sie betreffen jedoch zwei unterschiedliche Ebenen, die die Extremismustheorie
deutlich voneinander scheidet. Da ist einmal die Ebene der Bewertung. Selbstverständlich
beruht die Extremismustheorie auf einer normativen Setzung. Man kommt schlicht
daran nicht vorbei, will man mit Begriffen wie “Extremismus” trennscharf
hantieren. Und auch bei denjenigen, die sich heftig dagegen wehren, weil
sie darin ein analytisch wenig fruchtbares Vorurteil sehen, schleicht sich
durch die Hintertür zwangsläufig ein diffuser Wertbezug ein.
Allerdings ist es wenig hilfreich, wenn Kowalsky und Schroeder eher beiläufig
und recht schwammig erwähnen: “Die kritische Auseinandersetzung mit
dem Rechtsextremismus basiert auf der normativen Vorentscheidung für
das demokratische Projekt der westlichen Moderne.” (6)
Darunter kann sich nun jeder etwas vorstellen.
Konkreter ist da der Wertekanon
des demokratischen Verfassungsstaates als Defintions-Pendant zu
unterschiedlichen Formen des Extremismus. Er gibt einen genauen Rahmen
vor, verhindert also, den Extremismus-Begriff nach Belieben ausufern zu
lassen. Die Grenzen des Extremismus sind deshalb aber nicht ohne weiteres
die, die ihm eine bestimmte politische Machtordnung setzt. Umgekehrt wird
ja auch der demokratische Verfassungsstaat nicht zu einem monolithischen,
unwandelbaren Herrschaftskonstrukt, nur weil er auf bestimmten normativen
Prizipien beruht. Gleichzeitig ist die normative Definition analytisch
flexibel, weil sie empirisch nicht antizipiert, also die Vielfalt der Phänomene
gerade nicht von vornherein einengt.
Gegenteilige Behauptungen,
die in diese Richtung zielen, treffen meist die zweite Ebene, konkret die
verschiedenen Unternehmen, Extremismus zu typologisieren. Backes und Jesse
merken dazu an: “Typologische Unterscheidungen erfüllen [...] lediglich
eine heuristische Hilfsfunktion: Sie dienen der In-Gang-Setzung von Erkenntnisprozessen,
dürfen also mit der Wirklichkeit selbst nicht verwechselt werden.”
(7)
Eine Typologisierung unterschiedlicher, als
extremistisch bewerteter Phänomene muß sich deren Wandelbarkeit
bewußt und für Neuartiges offen sein, und deshalb immer wieder
anhand der erschlossenen Realität überprüft werden. Sie
zu erstellen - was selbstverständlich auch Rechts-Links-Analogien
einschließen kann - heißt nicht, ewiggültige Wahrheiten
festzuschreiben, sondern ex post ein Raster zu schaffen, das auch
hilfreich ist, die Ätiologie des Extremismus zu erklären.
Problematisch ist es jedoch,
einer bestimmten Phänomenologie des Extremismus uneingeschränkte
definitorische Qualität zuzubilligen. Uwe Backes schlägt vor,
von einer definitio ex negativo, die
in den Werten des demokratischen Verfassungsstaates ihren Ausgang nimmt,
zu einer definitio ex positivo des politischen Extremismus zu kommen,
die Extremismustheorie also vom Kopf auf die Füße zu stellen.
(8)
Damit besteht allerdings die Gefahr, sich neuen Formen und Entwicklungen
verschließen. Auch kann es im Grunde gar keine diametrale Umkehrung
der Definition geben: Ein Wert “extremistisch” existiert schließlich
- wenn überhaupt - nicht an sich, sondern eben allein in der Ablehnung
der Normen des demokratischen Verfassungsstaates.
Anmerkungen:
(1)
Hans-Martin Lohmann (Hrsg.): Extremismus der Mitte. Vom rechten
Verständnis deutscher Nation, Frankfurt am Main 1994
(2) Uwe Backes, Eckhard Jesse (Hrsg.): Politischer Extremismus in
der Bundesrepublik Deutschland, Neuausgabe, Bonn 1996, S. 45 (3)
Richard Stöss: Struktur und Entwicklung des Parteiensystems der Bundesrepublik
- Eine Theorie, in: ders. (Hrsg.): Parteien-Handbuch. Die Parteien der
Bundesrepublik Deutschland 1945-1980, Bd. I, Opladen 1986, S. 17-309 (4)
Wolfgang
Kowalsky, Wolfgang Schroeder: Rechtsextremismus - Begriff, Methode, Analyse,
in: dies. (Hrsg.): Rechtsextremismus. Einführung und Forschungsbilanz,
Opladen 1994, S. 10 (5) Hans-Gerd-Jaschke:
Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik,
Opladen 1991, S. 45 (6) Ebd., S.47 (7)
Backes/Jesee
(Anm. 2), S. 54 (8) Uwe Backes: Politischer
Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen
Rahmentheorie, Opladen 1989.
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