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Die fundamentalistische Herausforderung
Anmerkungen zum Spannungsfeld Demokratie und Extremismus, Fundamentalismus, Islamismus (1)von Andreas Klump
Referent im Bundesministerium des Innern, BerlinVorbemerkung
Demokratie, Extremismus, Fundamentalismus, Terrorismus
"Heiliger Krieg" und Terror im Namen Allahs
"Clash of Civilisations"?
Schlussbemerkung: Die fundamentalistische Herausforderung
Anmerkungen
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Der 11. September 2001 markiert einen Wendepunkt. Der verabscheuungswürdige und heimtückische Terrorangriff auf das “World Trade Center“ in New York und das Verteidigungsministerium in Washington, D.C. führte den demokratischen Gesellschaften der Welt drastisch vor Augen, dass antidemokratische Gegenbewegungen, mit denen Demokratien sich sowohl innen- wie außenpolitisch immer schon konfrontiert sahen, eine neue Dimension im Kampf gegen freiheitliche Werte eröffnet haben. Die “Schönwetterdemokratie“ ist offenkundig eine Illusion, der man sich nur allzu gerne hingab. Politische Forderungen in Deutschland nach radikalem Abbau bis hin zur Abschaffung der Nachrichtendienste sind nur ein Indiz für diesen Zustand. Mahnende Positionen wurden häufig als kulturpessimistisch denunziert oder sogar der Antiliberalität verdächtigt.
Vor dem Hintergrund des 11. September sprach US-Präsident George W. Bush vom “ersten Krieg des 21. Jahrhunderts“. Tatsächlich kommt man nur schwerlich umhin, die Ereignisse des 11. September nicht zumindest als eine Art Guerillakrieg fanatischer Selbstmordattentäter anzusehen.
Als Aggressor in Verdacht geraten ist die (heterogene) islamische Welt – genauer: ein islamischer Fundamentalismus bzw. Islamismus, der den “Jihad“, den offenbar “Heiligen Krieg“ gegen den “Westen“, die USA, letztlich auch unter Hinzuziehung antisemitischer Vorurteile gegen alle demokratisch verfassten Gesellschaften führt. Allerdings muss deutlich betont werden: Den Islam unter Generalverdacht zu stellen, ist ebenso falsch wie töricht. Es geht vielmehr um eine oder mehrere politische Strömungen, die Religion – nicht nur im Islam - pervertieren und Gewalt predigen.
Die islamischen Fundamentalisten eint ein diffuses Feindbild in Gestalt “westlicher“ demokratischer Werte, besonders in Gestalt der USA. Die damit häufig in Zusammenhang gebrachte These des “Clash of Civilizations“ hat Hochkonjunktur, insbesondere in der politischen Öffentlichkeit. Die politikwissenschaftliche Diskussion setzt sich bereits länger mit dem angenommenen Phänomen eines “Kulturkampfes“ auseinander. Insofern lohnt sich hier ein differenzierter Blick, zumal ohne Zweifel eine prinzipielle Konfliktlage besteht: Inwieweit kann die offene Gesellschaft den Gegnern der Freiheit – egal von welcher Seite - Spielraum geben? Welche Strategien kann es aus Sicht des demokratischen Verfassungsstaates geben, mit dem Phänomen Terrorismus umzugehen?
Anhand zentraler Begriffe und am Beispiel des Islamismus, einer politisch-extremistischen Variante des religiösen Fundamentalismus, soll ein Versuch unternommen werden, das Spannungsfeld von Demokratie, Extremismus und Fundamentalismus auszuloten. Theoretischer Hintergrund der Diskussion ist die demokratie- und pluralismustheoretische Prämisse des deutschen demokratischen Verfassungsstaates. (2) Es versteht sich von selbst, dass die Erörterung zunächst nur als erste Annäherung an ein komplexes Problemfeld erfolgen kann.
2. Demokratie, Extremismus, Fundamentalismus, Terrorismus
Unter Demokratie soll hier politikwissenschaftlich der demokratische Verfassungsstaat verstanden werden, der sich aus verschiedenen Minimalbestimmungen und -bedingungen zusammensetzt. (3) Diese sind ausgelegt auf fundamentale Werte und Spielregeln im gesellschaftlichen Gefüge. Als solche sind zu nennen: “das Ethos menschlicher Fundamentalgleichheit, Menschen- und Bürgerrechte, der Konstitutionalismus mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und dem Schutz der persönlichen Freiheitssphäre des einzelnen, rechtsstaatliche Vorgaben, das Mehrheitsprinzip verbunden mit einem Minderheitenschutz, ein Verständnis von Demokratie im Sinne der Konkurrenztheorie, ein politischer und gesellschaftlicher Pluralismus sowie das Repräsentativitätsprinzip." (4)
Als übergeordnete wesentliche Merkmale der Demokratie gelten demnach,
- “daß es keinen einheitlichen vorgegebenen und rational erkennbaren Volkswillen gibt und
- daß die Gesellschaft nicht homogen, sondern heterogen ist und vielfältige Interessensgegensätze bei unterschiedlichen Gruppen bestehen (Pluralismus).“ (5)Aus juristischer Sicht sind in Deutschland die Werte und Spielregeln im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Verbot der "Sozialistischen Reichspartei" (SRP) 1952 ausdifferenziert worden: "Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrheitsprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition." (6)
In enger Anlehnung an den Demokratietheoretiker Ernst Fraenkel gilt unter pluralismustheoretischen Gesichtspunkten, (7) daß Demokratie neben einem kontroversen Sektor des politischen und gesellschaftlichen Handelns auch einen nicht-kontroversen Sektor besitzt, der die unabänderlichen Werte und Spielregeln des gesellschaftlichen Lebens bestimmt. Funktionsfähig ist die pluralistische Demokratie nur, wenn alle Beteiligten auch einen nicht-kontroversen Sektor anerkennen: “Pluralismus darf nicht mit einem laissez-faire auf kollektiver Ebene gleichgesetzt werden. Ein richtig verstandener Pluralismus schließt die Erkenntnis ein, daß auch in der heterogensten Gesellschaft stets neben dem kontroversen auch ein nicht-kontroverser Sektor des gesellschaftlichen Lebens besteht. Ein richtig verstandener Pluralismus ist sich der Tatsache bewußt, daß das Mit- und Nebeneinander der Gruppen nur dann zur Begründung eines a posteriori-Gemeinwohls zu führen vermag, wenn die Spielregeln des politischen Wettbewerbs mit Fairneß gehandhabt werden, wenn die Rechtsnormen, die den politischen Willensbildungsprozeß regeln, unverbrüchlich eingehalten werden, und wenn die Grundprinzipien gesitteten menschlichen Zusammenlebens uneingeschränkt respektiert werden, die als regulative Ideen den Anspruch auf universale Geltung zu erheben vermögen.“ (8)
Gesellschaftliche Akteure, die den demokratischen Minimalkonsens verletzen bzw. zerstören wollen und damit Intoleranz und Antipluralismus beweisen, bewegen sich außerhalb der entsprechenden Werte und Spielregeln: “Existenz und Verteidigung eines nichtkontroversen Sektors begründen erst die Chance zu freier, demokratischer Willensbildung. Jeder demokratische Konsens schränkt Optionsmöglichkeiten ein, auch der demokratische; allerdings tangiert er gerade nicht Optionsmöglichkeiten für freiheitliche Demokratie, sondern nur solche, die ihr widerstreiten.“ (9) Der Sozialphilosoph und Wissenschaftstheoretiker Karl Raimund Popper umschreibt den Hintergrund dieses Umstandes mit folgenden Worten: “Wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ (10) Antidemokratischen Strömungen sehen sich somit verfassungspolitischen und -rechtlichen Toleranzgrenzen ausgesetzt, (11) die u.U. ihre Handlungsmöglichkeiten beschneiden.
Dafür besteht das verfassungspolitische Konzept der streitbaren Demokratie, (12) welches wert- und wehrhafte Leitlinien für den staatlichen und gesellschaftlichen Umgang mit politischem Extremismus bietet. Die streitbare Demokratie ist gekennzeichnet durch die drei Wesensmerkmale "Wertgebundenheit, Abwehrbereitschaft, Vorverlagerung des Verfassungsschutzes": (13)
"1. Mit Wertgebundenheit ist gemeint, daß der demokratische Verfassungsstaat sich zu Werten bekennt, denen er eine besondere Bedeutung einräumt und die er nicht zur Disposition gestellt wissen will. (...)
2. Streitbar besagt, daß der Verfassungsstaat gewillt ist, sich gegenüber extremistischen Positionen zu verteidigen. (...)
3. Mit der Vorverlagerung des Demokratieschutzes ist der Sachverhalt umschrieben, daß der demokratische Verfassungsstaat es sich vorbehält, nicht erst dann zu reagieren, wenn etwa der politische Extremismus gegen Gesetzesbestimmungen verstößt. Dieser soll vielmehr bereits im Vorfeld seiner Aktivitäten gestört werden. (...)" (14)Die hier gesetzte theoretische Prämisse der pluralistischen und streitbaren Demokratie ist weltanschaulich neutral, aber eben nicht wertneutral. Die Bindung an Werten wie Menschenwürde und Freiheit sind in der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland grundlegend. “Mit einer solchen Ordnung keineswegs vereinbar sind pluralitätsfeindliche politisch-ideologische Wahrheitsansprüche“, so der Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter, “die den politischen Willensbildungsprozeß zu einem Prozeß der Identifikation mit verbindlich vorgegebenen Zielen deformieren und konsequent in autoritäre oder totalitäre Systeme einmünden. Pluralismus ist deren Gegenmodell.“ (15)
Extremismus kann unter Bezugnahme auf die Extremismusforscher Uwe Backes und Eckhard Jesse definiert werden als “Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen (...), die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen (...)". (16) Politische Extreme sind somit dem demokratietheoretischen Entwurf eines nicht-kontroversen Sektors, der als unabdingbar für das Funktionieren einer pluralistischen Demokratie im Sinne Fraenkels anzusehen ist, diametral entgegengesetzt.
Dabei geht die extremismustheoretische Sichtweise davon aus, daß beispielsweise die “klassischen“, an der europäischen politischen Ideengeschichte festgemachten links- und rechtsextremistischen Strömungen gemeinsame Strukturmerkmale besitzen und zugleich sich in der ablehnenden Bestrebung mit Blick auf den demokratischen Verfassungsstaat einig wissen. In dem Bild des Hufeisens, einem Modell der Extremismusforschung, ist diese Vorstellung unverkennbar gemacht worden: zwar nehmen links- und rechtsextremistische Bestrebungen auf der Links-Rechts-Achse den größtmöglichen Abstand voneinander ein, auf einer zweiten Achse, die die Distanz zu demokratischen Normen und Werten repräsentiert, nähern sie sich jedoch aneinander an (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Das Hufeisen-Schema
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Quelle: Uwe Backes, 1989: Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten.
Elemente einer normativen Rahmentheorie, Opladen, S. 252Zur ideologischen Differenzierung: unter Rechtsextremismus sind eine Reihe von Ideologieelementen subsumiert, zu denen Nationalismus, Autoritarismus, Antipluralismus, Ideologie der Ungleichheit (Rassismus, Biologismus / Sozialdarwinismus) gezählt werden. (17)
Somit stellt der Rechtsextremismus “eine antiindividualistische, das demokratische Grundaxiom menschlicher Fundamentalgleichheit negierende Abwehrbewegung gegen die liberalen und demokratischen Kräfte und ihr Entwicklungsprodukt, den demokratischen Verfassungsstaat" dar. (18)
Zum Linksextremismus: Die Extremismusforscher Patrick Moreau und Jürgen P. Lang definieren in ihrer breit angelegten Studie zum Linksextremismus diesen wie folgt: "Im Unterschied zur extremen Rechten, die bereits das - den Menschenrechten zugrundeliegende - Ethos fundamentaler Menschengleichheit negiert, dehnt die extreme Linke den 'Gleichheitsgrundsatz auf alle Lebensbereiche' aus, so daß das Freiheitsprinzip überlagert wird (Kommunismus) oder ins Leere läuft, 'weil jede Form von Staatlichkeit als 'repressiv' gilt' (Anarchismus)." (19)
Links- oder rechtsextremistische Strömungen stellen jedoch nicht die einzige Variante dar. Daneben existiert z.B. noch ein (pseudo-)religiös motivierter Extremismus, der sich aus unterschiedlichsten Quellen speisen kann. Auch dieser “berührt“ sich in einzelnen Strukturen mit den “klassischen“ Extremismusvarianten, wie im Absolutheitsanspruch, im Dogmatismus, in einer Freund-Feind-Stereotype, in Verschwörungstheorien, im Utopismus und im Fanatismus. (20)
Extremismus kann als Antithese zur Demokratie verstanden werden. Die konkreten Formen des Extremismus sind höchst vielschichtig. Einerseits kann nach der Art der eingesetzten Mittel, andererseits nach politischen Zielen unterschieden werden. Der systematische Einsatz von Gewalt kann als Terrorismus definiert werden. Demgegenüber stehen Befürworter einer strikten Legalitätstaktik unter Verwerfung von Gewaltanwendung. Dazwischen gelagert sind Positionen, die Gewalt grundsätzlich begrüßen, diese aber aus taktischen Gründen zunächst ablehnen. Der Faktor der Gewalt ist damit kein trennscharfes Kriterium für die Abgrenzung von Extremismus und Demokratie. Es existieren nicht nur verfassungsfeindliche (extremistische) Methoden, sondern auch verfassungsfeindliche (extremistische) Ziele. Nicht jeder, der keine Gewalt anwendet, muss schon ein Befürworter des demokratischen Verfassungsstaates sein.
Die Diskussion um fundamentalistische Bewegungen ist nicht ganz neu und hat bereits zahlreiche Facetten beleuchtet. (21) “Weitgehendes Einvernehmen besteht darüber“, so der Politikwissenschaftler Thomas Meyer, “daß Fundamentalismus als ein Strukturbegriff verwendet werden sollte, der eine bestimmte Form willkürlicher Selbstabschließung von Denk- und Handlungssystemen gegen Kritik und Alternativen bezeichnet.“ (22) Nach dem Rechtsphilosophen und Staatsrechtler Friedhelm Hufen können demnach folgende gemischte Kriterien gelten, die sich aus Ursachen, Zielen, Erklärungsmustern sowie räumlichen Faktoren zusammensetzen:
1. Die Angst vor Identitätsverlust,
2. Die Rückkehr zum Fundamentalen,
3. Die Attraktivität der Vereinfachung,
4. Die Verweigerung des Dialogs,
5. Abgrenzung nach außen - Disziplinierung nach innen,
6. Universeller Anspruch und Veränderungswille. (23)Um ein genaues Bild zu bekommen ist aber noch der Rahmen zu bestimmen, über den sich das fundamentalistische Denken definieren läßt. Konkret: Was macht den Hintergrund, der in der Diskussion häufig als sogenannte (kulturelle) Moderne bezeichnet wird, aus, dem ein fundamentalistisches Denken offenkundig entgegen steht? Der Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber bestimmt die kulturelle Moderne normativ über die Orientierung an Demokratie, Konstitutionalismus und Pluralismus als politische Wesensmerkmale. (24) Dabei sei der Fundamentalismus als Abgrenzungs- oder Gegenbegriff zu verstehen, der das normative Verständnis der kulturellen Moderne von Akzeptanz der Menschenrechte, rationale Legitimation der Herrschaftsausübung, Volkssouveränität, "generelle Offenheit" und "generalisierte Ungewißheit" ablehne. (25)
Die Betonung liegt hier auf dem Faktor des Kulturellen, verstanden in den normativen Errungenschaften des demokratischen Verfassungsstaates. Daneben existiert in der Debatte um die Moderne auch eine formale Sichtweise, welche die Moderne als Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen im Sinne der Bürokratisierung, Rationalisierung, Technisierung, Urbanisierung, Ausweitung des Dienstleistungssektors, Säkularisierung und Steigerung der sozialen Mobilität versteht - hierbei sind zusammenfassend und überspitzt formuliert die “komplexen sozialen, ökonomischen und säkularen Zumutungen der Moderne" (26) gemeint.
Auch diese Elemente sind Teil der Bestimmung der kulturellen Moderne, wenngleich die Merkmale nicht alleine im Sinne einer Betrachtung des demokratischen Verfassungsstaates ausreichen: “Derartige Erscheinungsformen der Moderne gab es auch unter totalitären Politikformen, wofür der Stalinismus in der Sowjetunion und der Nationalsozialismus in Deutschland historische Beispiele sind." (27)
Das Verhältnis des Fundamentalismus zur Demokratie ist mehr als kritisch. “Da die Wahrheit als bekannt vorausgesetzt wird und Kompromisse nicht geduldet werden", so der Soziologe Martin Riesebrodt, “kann Demokratie nur als Mittel der Implementierung einer absoluten Wahrheit, nicht zur Findung einer relativen Wahrheit dienen. Fundamentalisten sind niemals Demokraten aus Prinzip, sondern stets nur aus Opportunität." (28) In diesem Kontext ist für den Politikwissenschaftler Bassam Tibi der (islamische) Fundamentalismus “keine Renaissance des Religiösen, sondern eine politische Ideologie“. (29) Fundamentalismus sei “das Gegenprogramm zu säkularen Ordnungsprinzipien von Staat und Gesellschaft sowie ihrer politischen Kultur des Pluralismus“. (30) Hinsichtlich der Haltung zur Demokratie sei der Fundamentalismus letztlich als “moderner Totalitarismus“ zu verstehen. (31)
Die Erscheinungsformen des Fundamentalismus sind vielfältig. Idealtypisch lassen sich einige Bereiche benennen, wobei Mischtypen eher die Regel als die Ausnahme sind. Die bekannteste und öffentlichkeitswirksamste Form ist sicher der religiöse Fundamentalismus. Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß der Begriff “religionsgeschichtliche Wurzeln“ hat: “Die sozialwissenschaftliche Debatte bezeichnet übereinstimmend den protestantischen Fundamentalismus in den USA um die Jahrhundertwende als Entstehungszeitraum des Begriffs ‚Fundamentalismus‘“. (32) Im Verlauf des späten 20. Jahrhunderts erlangte insbesondere der islamische Fundamentalismus größte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, vor allem bezüglich der iranischen Revolution 1979 und ihren Folgen. (33)
Esoterischer bzw. spiritueller oder auch transzendenter Fundamentalismus bezeichnet eine Form, die am besten als kulturell geprägt einzuschätzen ist, da sie übergreifend bestimmte Einstellungen und Werthaltungen in einem Zwischenraum "religiöser", "individueller" bzw. "soziopolitischer" Ansprüche in spezifisch "modernen" Gewand darstellen (Stichwörter: "Supermarkt der Spiritualität" bzw. “Markt der Religionen“, (34) "Individualisierung von transzendenten Lebensvorstellungen" etc.). Ausgewiesene politisch geprägte Formen des Fundamentalismus sind z.B. antidemokratische Varianten des Marxismus als Bewegung und System, (35) "Autonome"-Subkultur, nationalistische Gruppen, aber auch der islamische Fundamentalismus.
Zusammenfassend ist zu bemerken, daß eine deutliche Trennung dieser Typen nicht zwangsläufig ist. Wie bereits erwähnt sind Mischtypen eher die Regel als die Ausnahme, denn der Fundamentalismus (z.B. kultureller und politischer) “kennt jene Trennung zwischen öffentlichem und privaten Lebensbereich nicht, der die bürgerliche Moderne erst konstituiert hat." (36) Religiöser Fundamentalismus ist im übrigen Bestandteil nahezu jeder Religion, also auch im Christentum oder im Hinduismus etc.
Die Beziehung des Extremismus- zum Fundamentalismusbegriff ist wechselseitig. Der Extremismusbegriff gilt als “Sammelbegriff für verschiedene Strömungen, die sich gegen eine auf Demokratie und Menschenrechte fußende gesellschaftliche Ordnung wenden, (...) der Fundamentalismusbegriff (gilt) als Sammelbegriff für verschiedene Strömungen, die sich gegen die Ausdrucksformen der kulturellen Moderne wenden." (37) Hier sind zwei Seiten der gleichen Medaille tangiert, denn “der demokratische Verfassungsstaat stellt (.) eine Form der kulturellen Moderne dar, der Extremismus die politische Variante des Fundamentalismus." (38)
Allerdings ist zu beachten, den Fundamentalismus- vom Extremismusbegriff weiter zu differenzieren, denn es gilt, “beide Termini von einander zu unterscheiden und die eigenständige Bedeutung des Extremismusbegriffs zu betonen: Zum einen firmieren sehr unterschiedliche Phänomene als fundamentalistisch“, so die Politikwissenschaftlerin Carmen Everts, “die zwar strukturelle Gemeinsamkeiten in der Ausprägung religiös-politischer Überzeugungen haben, tatsächlich aber zwischen ‚Weltabgeschiedenheit‘ und ‚Weltbeherrschung‘ schwanken. Gerade weil für freiheitliche Demokratien das Moment der Religions- und Weltanschauungsfreiheit konstitutiv ist, sollte nicht jede fundamentalistische Glaubensauffassung per se als extremistisch eingestuft werden. Bei einem Fundamentalismus, der sich allein auf die eigene Religionsanschauung und –ausübung bezieht und keine Dritten in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt, ist der Extremismusbegriff im Sinne religiöser Toleranz nicht angebracht. Wo hingegen der Fundamentalismus weltlich wird, auf unbeschränkte Einflussnahme und Machtausübung über andere zielt, manifestieren sich die antidemokratischen und antipluralistischen Ziele im politischen Raum und der Extremismusbegriff greift.“ (39)
Terrorismus ist zugleich eine Form wie auch ein Instrument des politischen Extremismus, mittels systematischer Anwendung massiver Gewalttaten die jeweilig ideologischen Ziele zu erreichen. (40) Terroristische Strategien werden häufig auch von den Gruppen verfolgt, denen eine klassische militärische Option aufgrund fehlender oder unzureichender militärischer Infrastrukturen verwehrt ist. Der Politikwissenschaftler und Terrorismusforscher Bruce Hoffman unterscheidet das Phänomen von allen anderen Arten der Kriminalität oder auch geisteskranker Attentäter und kommt dabei zum Ergebnis, “daß der Terrorismus
- unausweichlich politisch ist hinsichtlich seiner Ziele und Motive;Der Terrorist ist zwangsläufig mit einer bestimmten – fanatischen - Persönlichkeitsstruktur ausgestattet. Dies ergibt sich aus den besonderen Lebensumständen, die einen Terroristen offenkundig umgeben. In der Regel dürften klandestine und konspirative Bedingungen einen prägenden Einfluss auf die sozialpsychologischen Begleitumstände haben. Der Fundamentalismus bildet mit seinen dogmatischen Fixierungen eine wesentliche Voraussetzung für den (z.B. islamischen) Fanatiker, der seinen Fanatismus möglicherweise terroristisch ausformt, wobei allerdings darauf zu achten ist, dass Fundamentalismus nicht gleich Terrorismus bedeuten muss.
- gewalttätig ist – oder, was ebenso wichtig ist, mit Gewalt droht;
- darauf ausgerichtet ist, weitreichende psychologische Auswirkungen zu haben, die über das jeweilige unmittelbare Opfer oder Ziel hinausreichen;
- von einer Organisation mit einer erkennbaren Kommandokette oder konspirativen Zellenstruktur durchgeführt wird (deren Mitglieder keine Uniformen oder Erkennungszeichen tragen;
- und schließlich von substaatlichen Gruppen oder nichtstaatlichen Gebilden begangen wird.“ (41)“Fanatismus“, so der Psychologe Günter Hole, “ist eine durch die Persönlichkeitsstruktur mitbedingte, auf eingeengte Inhalte und Werte bezogen persönliche Überzeugung von hohem Identifizierungsgrad, die mit stärkster Intensität, Nachhaltigkeit und Konsequenz festgehalten oder verfolgt wird, wobei Dialog- und Kompromißunfähigkeit mit anderen Systemen und Menschen besteht, die als Außenfeinde auch unter Einsatz aller Mittel und in Konformität mit dem eigenen Gewissen bekämpft werden können.“ (42) Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler betont die besondere Charakteristik des Terrorismus und ordnet diesen strukturell dem Partisanenkampf zu: “Seit jeher hat die spezifische Kampfweise des Partisanen – und der Terrorist ist eine der zahlreichen Masken des Partisanen – darin bestanden, die Bedingungen des Kampfes so zu verändern, dass der Starke an seiner schwächsten Stelle angreifbar wird und sich seine Stärke in Schwäche verwandelt.“ (43)
Wo liegen nun Verbindungslinien des Terrorismus zum Islam? Nach Auffassung von Bassam Tibi existiert ein innerislamischer Konflikt zwischen einem religiös-ethischen, mit der kulturellen Moderne demokratischer Prägung zu vereinbarenden und einem politisch-fundamentalistisch-fanatischen, schriftgläubig gedeuteten und kaum mit demokratischen Grundsätzen zu vereinbarenden Islam, der aufgrund von Migrationsbewegungen auch die westlichen Staaten aus ihrem Innern ins Visier nimmt: “Der Krieg der Zivilisationen als Krieg der Weltanschauungen hat hierdurch auch die ‚multikulturelle Gesellschaft‘ als weitere Arena; er findet also nicht nur in der internationalen Politik statt.“ (44) Tibi geht hierbei offenkundig von der These des “Clash of Civilizations“ - eines Kulturkampfes des “Westens“ u.a. gegen den “Islamismus“ oder vice versa - aus, was nachfolgend im Zusammenhang einer genaueren Betrachtung des “Islamismus“ näher behandelt werden soll.
3. Islamismus als eine politisch-extremistische Variante des religiösen Fundamentalismus: “Heiliger Krieg“ und Terror im Namen Allahs
Zum Islam bekennen sich weltweit über eine Milliarde Menschen. Seine Entstehung geht zurück auf den Propheten Mohammed (570-632 n. Chr.). Wie bei den anderen großen Weltreligionen gibt es beim Islam eine Vielzahl von Strömungen (z.B. Sunniten, Schiiten), von “dem Islam" kann daher nicht gesprochen werden.
Für den demokratischen Verfassungsstaat sind diejenigen Aktivitäten aus dem islamischen Umfeld interessant, die sich gegen wesentliche Kernbestandteile der Verfassung richten. Muslime genießen selbstverständlich, wie Anhänger anderer Religionen auch, den Grundrechtsschutz der Religionsfreiheit im demokratischen Verfassungsstaat. Dieser deckt aber nicht islamistisch-extremistische Erscheinungsformen.
Von zentraler Bedeutung in diesem Kontext ist der Hinweis von Bassam Tibi, dass der Terrorismus fundamentalistischer islamischer Gruppen nicht mit dem Islam gleichzusetzen ist: “Der Islam ist eine Religion und eine Weltzivilisation, der Fundamentalismus hingegen die zeitgenössische politische Ideologie einer gegenwartsbezogenen, politischen und sozialen Bewegung. Die Politisierung der Religion, die religiös legitimierte Ordnungsvorstellungen anstrebt, ist Inhalt dieser zum Extremismus neigenden Ideologie.“ (45)
Islamische Extremisten erheben den Islam in ihrer Interpretation zu einer politischen Ideologie mit Universal- und Absolutheitsanspruch, die jedes staatliche Handeln spezifischen – eben islamischen Gesetzen - unterwirft. Ihre politischen Vorstellungen, wonach ihre Interpretation von Koran und Scharia entscheidend und der staatlichen Verfassung übergeordnet ist, sind mit den wesentlichen Werten und Spielregeln der pluralistischen Demokratie unvereinbar.
Islamisten glauben sich im Besitz der allumfassenden Wahrheit – dies teilen sie mit allen Varianten des politischen Extremismus. Mit ihrem absoluten Anspruch auf Unveränderbarkeit des Islam lehnen sie die Rechts- und Gesellschaftsordnungen in der westlichen Welt ab. Die unser Gesellschaftssystem prägenden Menschenrechte haben dem islamischen Gesetz zu weichen.
Das Menschenrechtsverständnis des demokratischen Verfassungsstaates, mit dem zentralen Wert der allen Menschen prinzipiell gleichen Würde und Gleichwertigkeit, der den wesntlichen Ausgangspunkt der anderen Grundrechte darstellt, ist mit dem Islamismus unvereinbar.
Islamisten, die nur einen Teil der Muslime vertreten, treten für die Errichtung eines “Gottesstaates" ein. Der Islamismus bildet nach Meinung seiner Anhänger z.B. ein Gegengewicht zur westlich “dekadenten" Lebensweise mit all ihren Errungenschaften der Moderne. Der Islamismus ist somit eine Mischform des religiösen Fundamentalismus in Verbindung mit einem politischen Legitimationsanspruch.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet für das Jahr 2000 bundesweit 31.450 Personen islamistischen Bestrebungen zu. (46) Der Herkunftsraum islamistischer Organisationen lässt sich im gesamten Mittleren und Nahen Osten sowie Nordafrika ausmachen (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2:
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Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Flugblatt "Islamismus"Der Terminus “Heiliger Krieg“ (“Jihad“) ist ein unterschiedlich interpretierter Begriff. (47) Im Islam steht der “Jihad“ für die religiöse Pflicht der Gläubigen, ihre Religion zu verbreiten und zu verteidigen. Während die terroristischen Fundamentalisten die Gewalt in den Vordergrund stellen, verstehen die meisten islamischen Rechtsgelehrten unter dem wörtlich mit Anstrengung oder Abmühen übersetzten arabischen Wort “Jihad“ die Verpflichtung zu einem geistigen und gesellschaftlichen Einsatz zur Verbreitung des Glaubens.
Danach sollen die Gläubigen den “Jihad“ sowohl mit dem “Herzen“ (gegen sich selbst), der “Zunge und Hand“ (zur Überzeugung und als Beispiel für andere) sowie mit dem “Schwert“ führen. Krieg darf nach dieser Auslegung nur gegen Angreifer, also ausschließlich zur Verteidigung und zum Schutz, geführt werden, wobei die Qualität des “Angriffs“ offenbar frei interpretierbar ist. Erst im Laufe der islamischen Religionsgeschichte wurden weltliche Kämpfe und Kriege um wirtschaftliche und politische Macht - den christlichen Kreuzzügen vergleichbar - zum “Jihad“ hochstilisiert. Der islamische Fundamentalismus interpretiert den “Jihad“ als eine Möglichkeit, sich scheinbar islamisch-wesensfremder Bewegungen religiöser oder säkularer Natur zu entledigen – und dies vornehmlich unter Anwendung terroristischer Instrumentarien, denn “die Gewalt des Fundamentalismus ist keine Gewalt der Armeen und Streitkräfte, sondern irreguläre Gewalt todesverachtender Fanatiker; sie nimmt die Form eines ‚cross-border-Terrorismus‘ an.“ (48)
Der Terrorismus fungiert als ein Mittel des Islamismus, ein Instrumentarium zur Erreichung eines oder mehrerer politischer Ziele im Sinne des fundamentalistisch gedeuteten “Jihad“ als Abwehr gegen die angenommene westliche Vorherrschaft mit zivilisatorischer, wirtschaftlicher und geistiger Überfremdung. In dieser Auslegung stellt sich der politisierte Islam als eine intolerante und fremdenfeindliche Weltanschauung dar.
Die Qualität des terroristischen “Heiligen Krieges“ hat sich offenkundig verändert: Wurden früher beispielsweise Erpressungsversuche terroristisch untermauert (z.B. Flugzeugentführungen, Geiselnahmen etc.), so zeigt sich die neue Dimension der Anwendung des terroristischen Instrumentariums seit dem 11. September 2001 in einem Satz plakativ vereint: “Gefangene werden nicht mehr gemacht“!
Es wird sofort gemordet, unter Einbeziehung symbolträchtiger Orte und in der Annahme zahlreicher Opfer. Welche rational nachvollziehbaren – materiellen – politischen Ziele somit erreicht werden sollen, entzieht sich (noch) der Diskussion. Möglicherweise wussten die Attentäter in den USA um die politisch-kulturellen Folgen bzw. sie erhofften sich dieselben – nämlich das Auslösen der letzten, entscheidenden Schlacht von “Gut“ und “Böse“. In diesen Kategorien und in dieser Dichotomie macht der “Jihad“ auf eine neuerliche Weise Sinn: das Entfachen des Weltenbrandes in einer islamistisch legitimierten Auslegung eines “Clash of Civilazitions“. “Prediger des politischen Islam“ (49) spielen dabei eine besondere Rolle und ihre Schriften finden in der islamischen Welt eine nicht unwesentliche Leserschaft.
Die These des “Clash of Civilizations“ geht zurück auf den in Harvard lehrenden amerikanischen Politikwissenschaftler Samuel P. Huntington, der nach der Ablösung der bisherigen politischen und ökonomischen Auseinandersetzungen der in Blöcken formierten Staaten (z.B. “Ost-West-Konflikt“) neue Konfliktlinien ausmacht. (50) Der neue Konflikt verläuft nach Huntington, der beträchtlichen Einfluss in der amerikanischen Politikberatung besitzt, nunmehr zwischen politisch-religiös definierten und säkular-westlich definierten Zivilisationen. Huntingtons analytischer Rahmen ist ausgefüllt mit einem angenommenen Szenario gewalttätiger Auseinandersetzungen, ausgehend von kulturellen Spannungen zwischen den Zivilisationen und fortsetzend zu weltweiten Konflikten für den Fall, dass die “Kernstaaten“ der entsprechenden Zivilisationen sich der Auseinandersetzung (zwangsläufig) annehmen.
Huntingtons These hat durchaus Kritik erfahren. Wesentliche Hauptstoßrichtung der Kritik ist, dass nicht Kulturen Krieg führen – wie Huntingtons Terminologie suggerieren mag -, sondern Menschen in politischer Absicht. Um es konkret zuzuspitzen: Nicht Religionen töten, sondern Menschen in ihrem Namen.
Gleichwohl ist der These eines “Clash“ größte Aufmerksamkeit zu zollen, denn die Instrumentalisierbarkeit und Politisierung der Religion ist eine unbestreitbare Tatsache, wie das Beispiel des Islamismus zeigt. Aus dieser Sicht ist der “Clash“ bereits erfolgt, und der Krieg der Zivilisationen soll unverrückbar hervorgebracht werden.
Huntington selbst gibt einen Hinweis, wie man den “Kampf der Kulturen“ entschärfen kann. Sein Fingerzeig deutet auf einen “Dialog der Kulturen“: “In der heraufziehenden Ära sind Kämpfe zwischen Kulturen die größte Gefahr für den Weltfrieden, und eine auf Kulturen basierende internationale Ordnung ist der sicherste Schutz vor einem Weltkrieg.“ (51)
Findet jedoch in der Auseinandersetzung mit dem Islamismus und in der Folge des 11. September 2001 nicht doch schon der “erste Krieg des 21. Jahrhunderts“ (George W. Bush) statt? Nach dem klassischen Völkerrecht muss diese Frage verneint werden. Krieg setzt demnach eine Kriegserklärung eines souveränen Staates gegenüber eines anderen voraus, was offenkundig im Falle terroristischer Attacken nicht zutrifft. Allerdings wäre hier dringend über eine Fortschreibung des Völkerrechts nachzudenken. Politisch-kulturell lässt sich sehr wohl ein “Krieg“ (eine “Schlacht“, ein “Kampf“, oder eher “neutral“: eine Auseinandersetzung bzw. Konfrontation) feststellen, nämlich dann, wenn man die Motive des islamischen Fundamentalismus zum Maßstab nimmt und den in dieser Folge durchgeführten Terrorismus als einen Angriff auf gesellschaftliche und staatliche Grundfesten definiert.
Die “Frontlinie“ des “unerklärten Krieges“ (Bruce Hoffman) verläuft nicht, wie noch im klassischen Kriegsvölkerrecht angenommen, durch materiell klar definierte “Schützengräben“. Die prinzipielle “Entstaatlichung des Krieges“, wie sie durch den Terrorismus vorgegeben wird, zwingt zu neuen Sichtweisen. Die “Schützengräben“ verlaufen in der Wahrnehmung islamistischer Terroristen offenkundig zwischen den “Kulturen“ – der durch Demokratie, Modernismus und Säkularismus geprägten “westlichen“ Zivilisation und der durch eine zunehmende Politisierung religiöser Vorstellungen geprägten islamischen Zivilisation. Insofern ist Huntington in seiner empirischen Analyse des “Kulturkampfes“ grundsätzlich zuzustimmen. Dieser “Kampf“ ist zumindest die Sichtweise des Islamismus. Für diesen geht es geradezu sprichwörtlich um den “Krieg der Zivilisationen“; er wird jedoch nicht vorausgesetzt, sondern soll in all seinen Konsequenzen hervorgebracht werden. Aus der normativen Sicht des demokratischen Verfassungsstaates kann und darf es einen solchen “Kampf“ aber nicht geben. Dieser geht vielmehr von der Gleichberechtigung aller Menschen aus – unter besonderem Bezug auf die universalen Menschenrechte, die von islamischen Fundamentalisten im Gegenzug allerdings augenscheinlich negiert werden.
Unter Demokraten sollte aber Einigkeit bestehen: Menschenrechte müssen bei (terroristischen und extremistisch-ideologischen) Angriffen mit Nachdruck und unter Abwägung aller gebotenen Mittel verteidigt werden. Ob dies als “Krieg“ bezeichnet werden kann, sei dahingestellt. Sicher ist aber eines: Der demokratische Verfassungsstaat ist kein Naturereignis. Seine Werte und Spielregeln mussten sich immer gegen totalitäre und antidemokratische Bewegungen jeglicher Couleur durchsetzen. Dieser “Kampf“ zog sich historisch über viele Generationen hinweg – und es hat den Anschein, als ob einmal mehr eine weitere Auseinandersetzung im Gange ist.
Besonnenheit und Klugheit, aber auch Entschlossenheit für das Eintreten demokratischer Werte bestimmen die wesentlichen Bedingungen der Auseinandersetzung Fundamentalismus und Terrorismus.
Herfried Münkler hebt in diesem Zusammenhang hervor, “dass der prinzipielle Verzicht auf einen Gegenschlag, wie er verschiedentlich gefordert wird (weil dabei Unbeteiligte getroffen und womöglich die ganze islamische Welt in Brand gesetzt werde), keinen Schritt der Deeskalation darstellt, sondern bloß weitere terroristische Anschläge herausfordert.“ (52)
Es geht um eine langfristig angelegte Kampagne mit dem Generalziel, den Fundamentalismus jeglicher Gestalt (inklusive seiner terroristischen Formen) nachhaltig zurückzudrängen, um den “Clash of Civilizations“ – soweit möglich - einzudämmen bzw. aufzulösen. Zu beachten wird aber sein, dass durch die unterschiedlichen Handlungsoptionen den Fundamentalisten nicht zusätzlich Anhängerpotential zugeführt wird, was im einzelnen eine schwierige Abwägung voraussetzen dürfte. Vereinfacht ausgedrückt sind drei wesentliche Handlungsfelder von Belang, die sich unmittelbar aufeinander beziehen:
1. Das politisch-kulturelle Feld;
2. Das sozial-ökonomische Feld;
3. Das militärstrategische Feld.Auf dem politisch-kulturellen Feld muss es darum gehen, in innenpolitischer Perspektive z.B. doppelseitige Integrationsbemühungen - d.h. von der aufnehmenden Gesellschaft wie den zuwandernden Personen - nachhaltiger in den Blick zu nehmen. Edukative Maßnahmen, wie beispielsweise grundlegende Toleranzerziehung, kommen besondere Bedeutung zu. Prinzipiell darf aber auch die Abwägung sicherheitspolitischer Aspekte kein Tabu sein, wie z.B. die Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, um das Risiko des Einsickerns terroristischer Strukturen zu vermindern.
Hans-Gerd Jaschke verweist auf das Problem junger Migranten islamischer Herkunft in Deutschland, die in der deutschen Gesellschaft im übertragenden Sinn (noch) nicht angekommen sind und gleichzeitig häufig Herabsetzungen erfahren. Fundamentalisten verstehen es, die daraus erwachsenen Defizite für sich zu nutzen: “Sie bieten eine Identität über die radikale Aneignung ihrer vermeintlichen Traditionen und Werte und rationalisieren den auf den Migranten liegenden Druck der Diskriminierung, indem sie ihn zu einer Ideologie des feindlichen deutschen Umfeldes umdeuten. Fundamentalistische Strömungen bei den Migranten haben daher soziale und nicht religiöse Wurzeln. Ihre Ausbreitung hängt wesentlich vom Grad der Zuwendung ab, den die deutsche Gesellschaft ihnen zuteil wird.“ (53)
Ergänzend und kritisch muss aber hinzugefügt werden, dass eine religiös-politische Komponente eine größere Rolle spielt als von Jaschke angenommen, denn soziale Faktoren und religiös interpretierte Werte im Sinne der Herbeiführung einer islamischen Staats- und Gesellschaftsordnung stehen in unmittelbaren Wechselverhältnis zueinander. Islamistische Organisationen aus dem Ausland nutzen z.B. für eine gezielte strategische und politisch-ideologische Steuerung ihrer Ableger in Deutschland diese Interdependenz – unter besonderer Betonung radikal-religiös definierter Weltbilder. (54)
Unter außenpolitischer Perspektive ist zunächst mehr denn je gefordert, den internationalen Terrorismus entschieden und ohne Kompromiss zu bekämpfen. Hierfür ist eine breite diplomatische Allianz aller zivilisierten Staaten der Welt – auch der islamischen - zwingend erforderlich. Dies setzt natürlich voraus, dass entsprechende Staaten keinerlei logistische Unterstützung oder Duldung des Terrorismus vornehmen.
Der Dialog der Zivilisationen steht dabei im besonderen Mittelpunkt politisch-kultureller Kommunikation. Aus Sicht des demokratischen Verfassungsstaates “muß ein genuiner Friedensdialog die Bemühungen einschließen, kulturübergreifende (im Sinne von cross-cultural), d.h. für alle Zivilisationen gültige Normen und Werte zu finden.“ (55) Der Dialogstrategie liegt aber eine besondere Ambivalenz zugrunde. Um es zugespitzt zu formulieren: Mit Fanatikern und Fundamentalisten zu reden lohnt nicht, denn diese sind einem rationalen Diskurs naturgemäß nicht zugänglich. Hermetisch-abgeschlossene Weltanschauungen offenbaren ein opportunistisches Verhältnis zur offenen Gesellschaft. Sie nutzen die Freiheit, um diese letztlich zu negieren. Dies muss jedem (wert- und wehrhaften) Demokraten jederzeit bewusst sein.
Politisch-kulturelle Optionen verweisen direkt zum sozial-ökonomischen Handlungsfeld, denn auf diesem gilt es, unmittelbar spürbare Folgen des Kulturdialogs sozialökonomisch sichtbar werden zu lassen. Wirtschaftliches Handeln muss stärker als zuvor die Komponente eines sozialen Ausgleiches miteinbeziehen. Hemmungslose Globalisierung ohne Rücksicht auf (lokale) kulturelle und ethnographische Aspekte gilt es zukünftig weitgehend einzuschränken. Die Verantwortung wirtschaftlichen Handelns muss in enger Kooperation des politisch-kulturellen Handlungsfeldes erfolgen. Herfried Münkler dämpft allerdings die Erwartung, mit wirtschaftlich-staatlichen Maßnahmen wie z.B. Entwicklungshilfe dem Terrorismus wohlstandsbildend vorzubeugen. Er verweist im Zusammenhang des 11. September 2001 darauf, “dass fast alle der bislang identifizierten Attentäter aus eher wohlhabenden mittelständischen Familien stammen, die mit den Folgen des westlichen Einflusses auf die islamische Welt schon früh in Berührung gekommen sind. (Weswegen der Vorschlag, mehr Entwicklungshilfe könne den Terror stoppen, von geradezu anrührender Naivität ist). (56)
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurde bereits im Zusammenhang politisch-kultureller Handlungsfelder angesprochen. Das militärstrategische Feld nimmt insoweit ein Ausnahmeoption ein, da es sich konkret und unmittelbar auf die Ausschaltung genuiner terroristischer Strukturen bezieht und eine Mischung militärischer, polizeilicher und nachrichtendienstlicher Vorgehensweisen darstellt Dieses Feld hat solange Relevanz, solange entsprechende Strukturen eine direkte Bedrohung darstellen. Unter diplomatischen Anstrengungen einer größtmöglichen weltweiten Allianz gilt es, diese Option sachgerecht und unter Abwägung aller eventuellen Folgen einzusetzen und den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.
Peinliche und am Rande völlig absurder Aussagen stehende Artikulationen deutscher Intellektueller helfen bei einer Auseinandersetzung mit dem Phänomen offenkundig nicht weiter. Antiamerikanische Affekte und Ressentiments (57) spiegeln ein Armutszeugnis von Teilen der künstlerischen und intellektuellen Eliten wider. Schon überwunden geglaubter ideologischer Muff der siebziger Jahre feiert scheinbar ein fröhliches Comeback. Das dies alles auf Banalisierung und Relativierung des Terrors hinausläuft, kommt den in alten Feindbildern verhafteten Protagonisten intellektueller Verspieltheit nicht in den Sinn. Kopfschütteln ist angebracht, ein Verweis in die Schranken ebenso.
5. Schlussbemerkung: Die fundamentalistische Herausforderung
Wie sieht die künftige gesellschaftliche Bedeutung des Fundamentalismus aus? Hans-Gerd Jaschke hält die fundamentalistische Option für bedeutsam, “weil die gesellschaftlichen Prozesse sozialer Desintegration, verursacht durch das Aufbrechen der Schere sozialer Ungleichheit, Individualisierung und schwindender Bindekräfte bröckelnder sozialer Milieus, an Dynamik zunehmen könnten." (58) Damit sei auch die Bindekraft der Verfassung und der demokratischen Institutionen gefährdet. (59) Dies lässt sich sowohl innen- wie außenpolitisch lokalisieren.
(Militanter) Fundamentalismus und Terrorismus, gleich welcher Couleur, stellt eine massive Herausforderung für die demokratische pluralistische Gesellschaft dar. Offenkundig verwerfen fundamentalistische Konzepte in Gestalt extremistischer politischer Varianten nicht nur den nicht-kontroversen Sektor – die grundlegenden Werte und Spielregeln - des demokratischen Verfassungsstaates, sie sind teilweise gleichzeitig bestrebt, diesen mit Gewalt zu begegnen und bedienen sich somit häufig auch terroristischer Vorgehensweisen.
Mögliche Strategien gegen (militante) fundamentalistische Konzepte lassen sich mit Bassam Tibi unter die These “Der Fundamentalismus ist eine Ideologie der Konfrontation – Der Kulturdialog ist eine Strategie des friedlichen Zusammenlebens“ (60) stellen.
Innpolitisch kann es aus Sicht des demokratischen Verfassungsstaates nur darum gehen den Versuch zu unternehmen, zu integrieren und alle in der Gesellschaft befindlichen Gruppen an die Werte der Demokratie zu binden, die allen gleiche Rechte und Pflichten einräumt. Hierzu muss jedoch auch von allen relevanten politischen und religiösen Gruppen eine eindeutig und nachvollziehbare Motivation vorhanden sein. Extremistische Strömungen müssen wissen, dass sie nicht ohne Konsequenzen gegen die offene Gesellschaft wirken können – seien sie ideologisch von links, von rechts oder im Namen einer wie auch immer ausgestalteten Religion motiviert. Die wehrhafte Demokratie hält ein mannigfaltiges und abgestuftes Instrumentarium zur Verfügung, dem politischen Extremismus entgegenzutreten (z.B. durch Parteien- oder Vereinigungsverbote). Hier sind – neben Staat und Justiz – alle demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, aktiv die freiheitliche Gesellschaft mitzugestalten und auch zu verteidigen.
Außenpolitisch - in den internationalen Beziehungen - gilt es, jegliche Formen des Terrorismus wirksam, unnachgiebig und langfristig zu bekämpfen. Denn auch in diesem Politikfeld ist es dem demokratischen Verfassungsstaat gleich, von welcher weltanschaulichen Seite er destabilisiert werden soll. Hoffmans pessimistischer Ausblick hat vor dem Hintergrund des 11. September 2001 leider neue Bedeutung erlangt: “Insgesamt könnten wesentlich neue Motive, die vor allem mit dem religiösen Terrorismus zusammenhängen, in Verbindung mit erweitertem Zugang zu gefährlichen Informationen über Massenvernichtungsmittel und über deren Schlüsselkomponenten zu wachsenden destruktiven Fähigkeiten auf seiten der Terroristen führen. Und dies könnte ein neues Stadium der Gewalt einleiten, das noch blutiger und zerstörerischer ist als jede Phase, die wir bislang erlebt haben.“ (61)
Im Fall militanter Islamisten, die einen “Heiligen Krieg“ ausrufen, müssen auch die relevanten Staaten der islamischen Welt bei der Bekämpfung des Terrorismus eingebunden werden. Nur in kollektiver Verantwortung lässt sich das Phänomen des Terrorismus und des Fundamentalismus nachhaltig bekämpfen. Daran müssen alle zivilisierten Nationen der Welt – gleich welcher politischen Weltanschauung sie sind, sofern sie nicht den Terrorismus direkt oder indirekt fördern - um ihrer selbst Willen ein Interesse haben. Sie von Zeit zu Zeit daran zu erinnern gehört gleichsam zu einem “Dialog der Kulturen“.
(1) Der Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Verfassers aus politikwissenschaftlicher Sicht dar.
(2) Vgl. Eckhard Jesse, 1997: Die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland (8. Auflage), Baden-Baden sowie Wolfgang Rudzio, 2000: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (5. überarbeitete Auflage), Opladen.
(3) Vgl. Carmen Everts, 2000: Politischer Extremismus. Theorie und Analyse am Beispiel der Parteien REP und PDS, Berlin, S. 146ff. (Im Internet auch über www.extremismus.com/forschung/forschung.html verfügbar)
(4) Armin Pfahl-Traughber, 1992: Der Extremismusbegriff in der politikwissenschaftlichen Diskussion – Definitionen, Kritik, Alternativen, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Band 4, Bonn, S. 67-86; hier S. 70. Vgl. hierzu auch Everts (Fn. 3), S. 124ff. und S. 146ff.
(5) Bernhard Frevel, 1998: Politik und Gesellschaft. Ein einführendes Studienbuch, Baden-Baden, S. 104; vgl. auch Jesse (Fn. 2), S. 56ff.
(6) BVerfGE 2, 12f.
(7) Vgl. hierzu auch Manfred G. Schmidt, 1995: Demokratietheorien. Eine Einführung, Opladen, S. 150ff. sowie Elmar Wiesendahl, 1981: Moderne Demokratietheorie. Eine Einführung in ihre Grundlagen, Spielarten und Kontroversen, Frankfurt/Main u.a., S. 79ff.
(8) Ernst Fraenkel, 1991: Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt/Main, S. 274f.
(9) Heinrich Oberreuter, 1989: Bewährung und Herausforderung. Zum Verfassungsverständnis der Bundesrepublik Deutschland, München, S. 46.
(10) Karl Raimund Popper, 1992: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band I: Der Zauber Platons, Tübingen, S. 333.
(11) Vgl. Reinhard Rupprecht, 1998: Das Instrumentarium der streitbaren Demokratie – unter besonderer Berücksichtigung des behördlichen Verfassungsschutzes, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Band 10, Baden-Baden, S. 214-230.
(12) Vgl. Werner Billing, 1991: Wehrhafte Demokratie und offene Gesellschaft, in: Recht und Politik, 27. Jahrgang, Heft 2, S. 122-129; Eckhard Jesse, 1994: Streitbare Demokratie in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Eine umstrittene Konzeption zwischen Kontinuität und Wandel, in: Konrad Löw (Hrsg.): Terror und Extremismus in Deutschland, Berlin, S. 11-27; Everts (Fn. 3) sowie insbesondere Uwe Backes, 1998: Schutz des Staates. Von der Autokratie zur streitbaren Demokratie, Opladen, S. 37ff.; Ralf Altenhof, 1999: Die Entwicklung der streitbaren Demokratie. Über die Krise einer Konzeption, in: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland, hrsg. von Eckhard Jesse und Konrad Löw, Berlin, S. 165-180 und Andreas Klump, 2001: Freiheit den Feinden der Freiheit? Die Konzeption der streitbaren Demokratie als demokratietheoretisches Fundament zur Auseinandersetzung mit politischem Extremismus.
(13) Uwe Backes/Eckhard Jesse, 1996: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, S. 464.
(14) Ebda., S. 465.
(15) Heinrich Oberreuter, 1985: Pluralismus, in: Politisch-Pädagogisches Handwörterbuch, hrsg. von Peter Gutjahr-Löser/Klaus Hornung, 2. erweiterte Auflage, Berichte und Studien der Hanns-Seidel-Stiftung, Percha am Starnberger See, S. 363-368, hier S. 364.
(16) Backes/Jesse (Fn. 13), S. 45.
(17)Armin Pfahl-Traughber, 1993: Rechtsextremismus. Eine kritische Bestandsaufnahme nach der Wiedervereinigung, Bonn, S. 18ff. Das Element Autoritarismus ist allerdings kein rechtsextremes Spezifikum - es findet sich auch beim Linksextremismus.
(18) Backes/Jesse (Fn. 13), S. 59.
(19) Patrick Moreau/Jürgen P. Lang, 1996: Linksextremismus. Eine unterschätzte Gefahr, Bonn, S. 19.
(20) Vgl. zu den Strukturmerkmalen des Extremismus Uwe Backes, 1989: Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie, Opladen.
(21) Vgl. z.B. Thomas Meyer, 1989: Fundamentalismus in der modernen Welt, Frankfurt/Main; Martin Riesebrodt, 1990: Fundamentalismus als patriarchalische Protestbewegung, Tübingen; Martin E. Marty, 1992: Fundamentalismus heute, in: Die Politische Meinung, 37. Jahrgang, Nr. 276, S. 175-196; Bassam Tibi, 1995: Der religiöse Fundamentalismus im Übergang zum 21. Jahrhundert, Mannheim u.a.; ders., 1999: Extremismus und Terrorismus als Mittel des Revolutionsexports – zwanzig Jahre iranische Revolution, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Band 11, Baden-Baden, S. 79-96 und ders., 2000: Fundamentalismus im Islam. Eine Gefahr für den Weltfrieden?, Darmstadt; Hans-Gerd Jaschke, 1998: Fundamentalismus in Deutschland. Gottesstreiter und politische Extremisten bedrohen die Gesellschaft, Hamburg; Everts (Fn. 3), S. 70ff.
(22) Thomas Meyer, 1995: Fundamentalismus, in: Lexikon der Politik, hrsg. von Dieter Nohlen, Band 1, Politische Theorien, hrsg. von Dieter Nohlen und Rainer-Olaf Schultze, München, S. 125-129, hier S. 127.
(23) Vgl. Friedhelm Hufen, 1992: Fundamentalismus als Herausforderung des Verfassungsrechts und der Rechtsphilosophie, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis, 3. Jahrgang, S. 455-485 . Vgl. zur sozialwissenschaftlichen Begriffsdiskussion auch Jaschke (Fn. 21), S. 27ff.
(24) Vgl. Armin Pfahl-Traughber, 1995: Extremismus als politische Variante des Fundamentalismus, in: MUT Nr. 334, S. 58-65, hier S. 60.
(25) Ebda.
(26) Andreas Schworck, 1996: Anmerkungen zum schwierigen Begriff “Fundamentalismus“, in: Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 43. Jahrgang, Nr. 5, S. 415-422, hier S. 418.
(27) Pfahl-Traughber (Fn. 24), S. 59f.
(28) Martin Riesebrodt, 1996: Zur Politisierung von Religion. Überlegungen am Beispiel fundamentalistischer Bewegungen, in: Otto Kallscheuer (Hrsg.): Das Europa der Religionen. Ein Kontinent zwischen Säkularisierung und Faundamentalismus, Frankfurt am Main, S. 247-275, hier S. 260.
(29) Tibi, 2000 (Fn. 21), S. 20.
(30) Ebda.
(31) Vgl. ebda., S. 21.
(32) Jaschke (Fn. 21), S. 32. Vgl. auch Riesebrodt (Fn. 21).
(33)Vgl. hierzu Tibi, 1995 (Fn. 21) und 1999 (Fn. 21).
(34) Vgl. Hartmut Zinser, 1997: Der Markt der Religionen, München.
(35) Pfahl-Traughber fragt in diesem Zusammenhang, ob der Linksextremismus als politischer Fundamentalismus, gerichtet gegen die kulturelle Moderne, bezeichnet werden kann: "Gerade der positive Bezug auf Aufklärung und Moderne bei vielen marxistischen Theoretikern scheint dieser Vorstellung zu widersprechen." - "Hierbei handelt es sich doch in der Regel", so Pfahl-Traughber zu Recht, "um fundamentalistische Interpretationen von beidem, das heißt, Aufklärung und Moderne werden formal bejaht, man versteht sich in deren Nachfolge, verabsolutiert dann aber die eigene Interpretation zu einer geschlossenen Ideologie" (Pfahl- Traughber (Fn. 24), S. 62).
(36) Schworck (Fn. 26), S. 418.
(37) Pfahl-Traughber (Fn. 24), S. 65.
(38) Ebda., S. 62.
(39) Everts (Fn. 3), S. 73f.
(40) Vgl. ausführlich des Sammelband von Kai Hirschmann/Peter Gerhard (Hrsg.), 2000: Terrorismus als weltweites Phänomen, Berlin.
(41) Bruce Hoffman, 1999: Terrorismus – der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt, Frankfurt am Main, S. 55f.
(42) Günter Hole, 1995: Fanatismus. Der Drang zum Extremen und seine psychologischen Wurzeln, Freiburg im Breisgau, S. 39.
(43) Herfried Münkler: “Der Terrorist als Partisan“, in: “Der Tagesspiegel“ vom 25. September 2001, S. 26.
(44) Tibi, 1995 (Fn. 21), S. 22.
(45) Tibi, 1999 (Fn. 21), S. 85.
(46) Vgl. Verfassungsschutzbericht 2000, hrsg. vom Bundesministerium des Innern, Berlin/Bonn, S. 184.
(47) Vgl. Bassam Tibi, 1995: Krieg der Zivilisationen. Politik und Religion zwischen Vernunft und Fundamentalismus, Hamburg, S. 197ff.
(48) Tibi, 1995 (Fn. 21), S. 52. Europa sei, so der Fundamentalismusexperte weiter, auf den weltanschaulichen und terroristischen Konflikt mit dem Islamismus “sehr schlecht vorbereitet“.
(49) Ebda., S. 57f.
(50) Vgl. Samuel P. Huntington, 1996: Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert, München/Wien.
(51) Ebda., S. 531.
(52) Münkler (Fn. 43).
(53) Jaschke (Fn. 21), S. 139.
(54) Vgl. zu den Aktivitäten islamistischer Organisationen Verfassungsschutzbericht 2000 (Fn. 46), S. 203ff.
(55) Tibi (Fn. 21), S. 118.
(56) Münkler (Fn. 43).
(57) Vgl. Richard Herzinger: “Großer Bruder, böser Bruder“, in: “Der Tagesspiegel“ vom 18. September 2001, S. 25 und Reinhard Mohr: “Das feige Denken“, in: “Der Tagesspiegel“ vom 24. September 2001, S. 25. Vgl. für eine Analyse des antiamerikanischen Denkens aus Sicht der Extremismusforschung Armin Pfahl-Traughber, 1997: “Antiamerikanismus“ und “Antiwestlertum“ von links und rechts. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Spannungsfeld von Extremismus und Demokratie, in: Eckhard Jesse/Steffen Kailitz (Koordination): Prägekräfte des 20. Jahrhunderts. Demokratie, Extremismus, Totalitarismus, München, S. 193-217.
(58) Jaschke (Fn. 21), S. 107.
(59) Vgl. ebda.
(60) Tibi (Fn. 21), S. 118ff.
(61) Hoffman (Fn. 41), S. 285.
September 2001