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Die zweite Generation der RAF 1976-1996 von Tobias Wunschik
Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BStU, BerlinBaader-Meinhofs Nachfolger
Die Biographien der Linksterroristen
Ideologie und Strategie
Binnenstruktur und Gruppendynamik
Thesen zur Interaktion zwischen RAF und Staat...
Die zweite RAF-Generation im Jahre 1996
Anmerkungen
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Als zweite RAF-Generation werden jene deutschen Linksterroristen bezeichnet, die als Nachfolger der Baader-Meinhof-Gruppe in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre aktiv gewesen sind. (1) Sie waren es, die seinerzeit den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer entführten, den Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordeten und den NATO-Oberbefehlshaber Alexander Haig nur knapp verfehlten. Keine andere Terrororganisation in der Bundesrepublik, nicht einmal die RAF-»Gründergeneration« mit Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin, verübte Anschläge mit vergleichbarem Kalkül, in ähnlicher Brutalität und in derart kurzer Abfolge.
Die »tieferen Ursachen« dieser bislang schwersten Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind schwer zu ergründen. Da die Gruppierung erst in der Mitte der siebziger Jahre entstand, läßt sie sich nicht, so wie die erste RAF-Generation, als »radikalisiertes Zerfallsprodukt« der Außerparlamentarischen Opposition erklären. (2) Daß sie nicht in einer gesellschaftlichen Ausnahmesituation wie am Ende der 68er-Bewegung, sondern unter politisch stabilen Rahmenbedingungen den »bewaffneten Kampf« suchte, macht es besonders schwer, diesen »Terror im Schlaraffenland« (3) plausibel zu begründen. Die Gruppe ließ sich durch ihre Isolierung gegenüber der nicht-militanten Linken ebensowenig beeindrucken wie durch die zahllosen Verhaftungen ihrer Mitglieder. »Kein Zweifel, [...] daß sie das Nicht-Vorhandensein ihrer Existenzbedingungen souverän ignorierte - und damit Erfolg hatte.« (4) Fürwahr: Während die anderen linksextremen Überbleibsel der studentischen Revolte zusehends zersplitterten und an Bedeutung verloren, (5) wuchsen der terroristischen »Hydra« über zwanzig Jahre lang immer wieder neue »Köpfe« nach. Wieso dies der Fall war, hat die sozialwissenschaftliche Forschung noch nicht abschließend klären können. Und doch lassen sich an dieser Stelle einige Entwicklungslinien und Bedingungen des Linksterrorismus aufzeigen, die gerade für die zweite RAF-Generation von Bedeutung waren.
2. Die Biographien der Linksterroristen
Die hochkomplexen Ursachen, Bedingungen und Akzeleratoren des Linksterrorismus lassen sich idealtypisch in biographische, ideologisch-strategische und gruppendynamische Faktoren unterscheiden. Da niemand über Nacht zum Gewalttäter wird, könnte zumindest ein Teil der Gründe für terroristisches Handeln. in den bisherigen Lebenserfahrungen der Betreffenden liegen. »Die Terroristen sind Mitglieder unserer Gesellschaft, sie sind in unseren Familien, Schulen und auch Hochschulen erzogen, von den Verhältnissen in unserem Land geprägt worden.« (6) Dies gilt besonders für die Nachfolger der Baader-Meinhof-Gruppe, deren politische Biographie durch ihre sukzessive Involvierung in das RAF-nahe Unterstützermilieu eine starke Prägung erhielt.
Mehrere RAF-Angehörige wuchsen in überaus schwierigen sozialen Verhältnissen auf. Regelrecht desolat war der familiäre Hintergrund bei Peter-Jürgen Boock (der lange Zeit in Jugendheimen untergebracht war), Henning Beer (dessen alleinstehende Mutter an Alkoholsucht litt) und Inge Viett (die in der frühen Kindheit an der Armutsgrenze lebte). (7) Da relativ viele spätere Terroristen nachweislich aus unvollständiken Elternhäusern stammen, (8) ist die Möglichkeit einer späteren kompensatorischen Suche der Betreffenden nach der mangelnden bzw. verloren gegangenen Geborgenheit in einer (terroristischen) Gruppe nicht von der Hand zu weisen. In anderen Fällen war das Elternhaus zwar materiell gut situiert und nach außen scheinbar intakt, im Inneren jedoch autoritär geprägt - hier suchten die Jugendlichen oft die Abgrenzung gegenüber der Erwachsenenwelt. Das eskalierende Moment eines Generationenkonflikts wurde dadurch wirksam, daß emanzipative Absichten der Heranwachsenden sich oft mit politischen Themen (insbesondere mit der Frage nach der Vergangenheit der während der NS-Diktatur) verknüpften. Daß sich der Konflikt mit den Eltern, insbesondere dem Vater, mit dem Kampf gegen das System so »untrennbar miteinander vermischt[e]«, (9) daß Susanne Albrecht später an der Ermordung ihres Onkels Jürgen Ponto teilnahm, wäre jedoch eine Überinterpretation angesichts des ausdrücklicim Widerwillens von Albrecht in dieser Sache. (10)
Während ihres Studiums entdeckten die späteren Angehörigen der zweiten Mi Generation oftmals ihre »soziale Ader« und engagierten sich in diversen Fürsorgeprojekten. So beteiligte sich beispielsweise Silke Maier-Witt an der Betreuung von psychisch Kranken, Sieglinde Hofmann arbeitete in der Drogenberatung, Sigrid Sternebeck war in einem »Kinderladen« aktiv, und Susanne Albrecht sorgte sich um milieugeschädigte Jugendliche. Weil jedoch dieses idealistisch motivierte Engagernent selten rasche Erfolge zeigte - so zertrümmerten beispielsweise einige von Albrechts Schützlingen ihre eigene soziale Begegnungsstätte -, blieb das Resultat ihrer Anstrengungen subjektiv unbefriedigend. Und dieses Erlebnis wurde verhängnisvollerweise mit einem ideologischen Deutungsmuster erklärt, demzufolge soziale Probleme aus grundsätzlichen gesellschaftlichen Spannungen und politischer Repression heraus entstehen, was wiederum den späteren Terroristen radikales Engagement nahezulegen schien.
Durch Freunde und Bekannte kamen die Betreffenden mehr oder weniger zufällig mit RAF-Sympathisanten in direkten Kontakt. Als passive Zuhörer vor Gericht nahmen sie Anteil an der Verurteilung von Angehörigen der Baader-Meinhof-Gruppe oder anderen Linksterroristen, was nicht selten zum Ausgangspunkt menschlicher und politischer Solidarität mit den Inhaftierten wurde. Als die Terroristen der ersten Generation ihre (vermeintliche) »Isolationsfolter« beklagten, sahen sich ihm Anhänger außerhalb der Haftanstalten in die »Pflicht genommen«. Den Fordemngen nach Zusammenlegung oder Freilassung der »politischen Gefangenen« konnten oder mochten sie sich nicht entziehen. Bald ließen sie sich in die propagandistische Tätigkeit der 1973 gegründeten Komitees gegen Folter an den politischen Gefangenen in der BRD einspannen und in die Arbeit der RAF-nahen Rechtsanwaltskanzleien von Kurt Groenewold und Klaus Croissant integrieren. (11) Der Hungertod von Holger Meins und der Freitod von Ulrike Meinhof gab den späteren Terroristen der zweiten RAF-Generation das (Schuld-)Gefühl, sich nicht genug für die Inhaftierten eingesetzt zu haben (12) - ein Schlüsselerlebnis wie es ihre Vorgänger seinerzeit bei den tödlichen Schüssen auf Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 gehabt hatten. (13) Dieses Ereignis wurde für mehrere nachfolgende terroristische Gruppen zum »identitätsstiftenden und mobilisierenden Symbol ihrer kriminellen Aktivität«. (14)Die RAF-Unterstützer rechneten fest damit, den »politischen Gefangenen« besser beistehen zu können, wenn sie selbst den »bewaffneten Kampf« aufnehmen würden.
Ein »echtes Vorbild« waren ihnen dabei die bereits im Untergrund lebenden RAF-Mitglieder (die sogenannten »Illegalen«), die der allgegenwärtigen »politischen Repression«, so ihre Wahrnehmung, für alle sichtbar widerstanden. Die angehenden Terroristen haben sich in ihrer politischen Entwicklung zusehends auf diese Illegalen fixiert, sich um Anerkennung von deren Seite bemüht und insofern untereinander konkurriert. Konnte einer von ihnen engeren Kontakt zu den »Untergrundkämpfem« gewinnen, führte dies unweigerlich zu »verletzter Eitelkeit« (15) der anderen. In Wohngemeinschaften und Hausbesetzergruppen knüpften die späteren Terroristen frühzeitig freundschaftliche Kontakte untereinander, andere Bekannte stießen entweder hinzu oder die Verbindung zu ihnen brach ab. Durch diese Verengung der politischen Gesprächszirkel konnte der »grundlegende gesellschaftskritische Impuls, ganz gleich welcher Couleur, [...] von den wichtigsten Gesprächspartnern nicht mehr in Frage gestellt werden.« (16) Als Katalysator ihrer Radikalisierung fungierten dabei die genannten Büros der RAF-Anwälte und die Komitees. Da diesen Zirkeln in Teilen der linken Szene ein besonderes Prestige zukam, waren sie gegen eine mäßigende Einflußnahme ihrer subkulturellen Umwelt weitgehend immun und ließen durch ein spezifisches Binnenklima in ihrer Mitte letztlich terroristische Karrieren gedeihen.
Bei Demonstrationen für die Inhaftierten und bei Hausbesetzungen kamen die späteren Angehörigen der zweiten RAF-Generation frühzeitig mit der Polizei in Kontakt und dem Gesetz in Konflikt. Ein vermeintlich berechtigtes Anliegen, »repressiven« Maßnahmen unterworfen zu sein, kann mit dem Befürworten von Gewalt und einer erhöhten Bereitschaft zur Beteiligung an Folgeaktionen einhergehen. (17) Daß staatlicherseits auf manche »Repression« verzichtet wurde, die Staatsanwaltschaft etwa frühe Ermittlungsverfahren gegen Sieglinde Hofmann und Christian Klar einstellte, fiel im subjektiven Empfinden der Betroffenen kaum ins Gewicht.
Die endgültige Entscheidung, den »bewaffneten Kampf« aufzunehmen, fiel oftmals in der Absicht, sich für die Befreiung der Inhaftierten ab sofort auch gewaltsam einzusetzen. Der erwartete Zugewinn an Prestige, die für alle sichtbar demonstrierte »konsequente Haltung« und die Dynamik der Situation waren weitere wichtige Einflußfaktoren. »Die ganze situative Konstellation sprach dafür, in die Illegalität zu gehen«, so Volker Speitel. (18) Hinzu kamen oftmals noch die aktiven Rekrutierungsbemühungen der Illegalen (so wie gegenüber Susanne Albrecht, deren verwandtschaftlichen Bindungen ausgenutzt werden sollten, um Zugang zum Hause Ponto zu gewinnen). In anderen Fällen jedoch war der Wille des Einzelnen zum »Abtauchen« stärker als die Neigung der Gruppe, ihn aufzunehmen. Gut standen die Chancen, wenn die RAF gerade eine »Offensive« vorbereitete, insofern noch ein paar helfende Hände benötigte und außerdem die »politische Vergangenheit« des Beitrittswilligen aus terroristischer Sicht »makellos« war. In Ermangelung eines genügenden ideologischen Tiefganges benötigte etwa Henning Beer einen zweiten Anlauf, bis er, von seinem bereits der RAF zugehörigen Bruder Wolfgang Beer protegiert, schließlich Aufnahme fand. (19) Ohne solche Schützenhilfe blieb anderen der Beitritt ganz verwehrt. Der Wechsel aus dem RAF-Umfeld in den Untergrund bedeutete in der Regel eine Zäsur, die sich im Aushändigen einer Waffe an den Betreffenden manifestierte. Auffälligerweise blieben die untergeordneten Mitglieder der zweiten RAF-Generation kaum länger als 24 Monate in der Illegalität, manche kehrten der politisch motivierten Gewalt schon nach der Hälfte der Zeit wieder den Rücken. (20)
Der politische Hintergrund der angehenden RAF-Terroristen war durch die von linksintellektueller Seite geprägte und mit der Studentenbewegung virulent gewordene (Über-)Beanspruchung des Demokratiepostulats geprägt. (21) In einer Radikalkritik am bestehenden politischen System waren der Gewaltbegriff neu definiert, der Demokratiebegriff inflationiert und beide letztlich ad absurdum geführt worden. Nur so ist zu erklären, warum etwa Silke Maier-Witt ausgerechnet in der RAF diejenige Kraft in der Bundesrepublik sah, die »als einzige konsequent für Demokratie eintrat«. (22) Dahinter eine »geistige Brandstiftung« der Kritischen Theorie oder der Frankfurter Schule zu vermuten, geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei. Deren »Verantwortlichkeit« beschränkte sich auf eine (so gar nicht intendierte) weltanschauliche Formung der Akteure vor ihrer Involvierung in das linksterroristische Milieu. Politischer Fixpunkt war für die Angehörigen der zweiten RAF-Generation aber nicht eine bestimmte, mißverstandene oder mutwillig uminterpretierte, linksintellektuelle Theorieschule, sondern die ideologisch tonangebende RAF-Gründergeneration selbst. Die BaaderMeinhof-Gruppe fungierte wie ein »Kristallisationskem«, der immer neue Personen an sich zog. (23) Die erste Generation wollte ihren Nachfolgern imponieren, stiftete diese zur Nachahmung an (24) und gab ihnen später sogar Instruktionen für die »Offensive 77«.
Die RAF-Terroristen zweiter Generation haben aus ihren ideologischen Beweggründen zwar nie einen Hehl gemacht, doch im Vergleich zu anderen linksterroristischen Gruppierungen zeigten sie sich recht wortkarg. Aus dem Untergrund heraus artikulierten sie sich nur in knapp gehaltenen Bekennerschreiben zu diversen Anschlägen, nach einer Festnahme folgten etwas längere Prozeßerklärungen vor Gericht. Eine ausführliche theoretische Plattform, die einen eigenständigen ideologischen Anspruch geltend gemacht hätte, formulierte die zweite RAF-Generation lange Zeit nicht. Erst im Jahre 1982 verfaßte sie ein längeres Traktat, das als sogenanntes »Mai-Papier« Verbreitung fand. (25) Aus keiner Verlautbarung läßt sich aber eine Revision der von der Baader-Meinhof-Gruppe gelegten ideologischen Fundamente ablesen. Die vier Grundsatzpapiere aus der Feder von Ulrike Meinhof und Horst Mahler (26) hatten für die RAF-Terroristen der zweiten Generation offenkundig Leitcharakter; das »antiimperialistische« und »antifaschistische« Gedankengut der »Gründergeneration« blieb für sie verhaltensrelevant, (27) wenn auch nicht in jeder Hinsicht dominant. (28)
In ihren ideologischen Grundsatzpapieren hatten die führenden Angehörigen der ersten RAF-Generation vor allem die vermeintliche Notwendigkeit des »bewaffneten Kampfes« in der Bundesrepublik zu begründen versucht. Daß die wichtigste Komponente der Auseinandersetzung mit dem »System« die Befreiung von Gesinnungsgenossen aus den Haftanstalten sein könnte, rückte erst langsam in das Zentrum ihrer Argumentation. (29) Mit fortdauernder Inhaftierung forderten die »im siebten Stock« der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim einsitzenden Andreas Baader, Gudrun Ensslin und (bis zu ihrem Selbstmord) Ulrike Meinhof immer energischer ihre gewaltsame Freipressung. Sie beauftragten damit die seinerzeit im Untergrund lebenden Grupperunitglieder, also die zweite Generation der RAF. In Anbetracht der gemeinsamen politischen Überzeugungen und der von den Inhaftierten behaupteten »Isolationsfolter« fühlten sich diese ihren Vorbildern in jeder Hinsicht verpflichtet. »Die drinnen waren, hatten für uns alle alles eingesetzt. Es dabei zu belassen, ist die Haltung armer Schweine.« (30) Daß sie ihre Gesinnungsgenossen aus »moralischen« Gründen befreien mußten, hatten ihnen die »Stammheimer« durch gutes Zureden wie durch Drohungen vermittelt: Sollten sie scheitern, so erklärten die Inhaftierten, würden sie ihnen den »Ehrentitel« RAF aberkennen und ihr Schicksal »in die eigene Hand nehmen«. (31) Dies war die unverhohlene Drohung mit Suizid, wie in der »Nacht von Stammheim« am 18. Oktober 1977 dann auch tatsächlich erfolgt.
Die Illegalen haben also ihre lange Zeit dominierende Strategie, durch Geiselnahmen die einsitzenden Gesinnungsgenossen freizupressen, von den Inhaftierten selbst mit auf den Weg bekommen. Dabei übersahen sie geflissentlich, daß nach dem gescheiterten Überfall eines ihrer »Kommandos« auf die deutsche Botschaft in Stockholm am 24. April 1975 wegen der sich abzeichnenden Unnachgiebigkeit der Bundesregierung die Erfolgsaussichten denkbar schlecht waren. Dennoch wollten einige RAF-Angehörige einen neuen Anlauf wagen und organisierten die sogenannte »Offensive 77«. Zunächst demonstrierten sie mit der Ermordung des Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 ihre unerbittliche Feindschaft gegenüber den Repräsentanten des »Systems«. »Das war als Antwort auf die Vernichtungsstrategie [Bubacks] in den Gefängnissen und auf die Schauprozesse vermittelt.« (32) Entsprechend ihren politischen Perzeptionen mußten die Illegalen versuchen, die »Vernichtungswut« des Staatsschutzes »zurückzudrängen«. (33) Im Sommer wurden dann die Zeitabstände zwischen den Anschlägen immer weiter verkürzt, »ganz einfach um die Wirkung zu potenzieren, weil es uns überhaupt um einen Durchbruch ging.« (34) Deswegen wollten die Illegalen auch zwei wichtige Repräsentanten des Systems kurz nacheinander entführen. So erhofften sie sich die beste Gewähr für die Erfüllung ihrer Forderungen; (35) im Austausch für ihre Geiseln wollten sie nämlich die Freilassung von nicht weniger als zehn inhaftierten Gesinnungsgenossen verlangen. (36) Weil sie ernsthaft glaubten, der Staat sei im Begriff gewesen, »die Gefangenen lebendig zu begraben«, wollten sie ihre »Angriffe so schnell wie möglich umsetzen«. (37)
Jürgen Ponto, der Chef der Dresdner Bank, wehrte sich gegen eine Entführung heftig und wurde daraufhin von Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt sofort erschossen. Hanns-Martin Schleyer, in Personalunion Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, war nur fünf Wochen später das bis dahin prominenteste Opfer der RAF. Seine vier Begleiter wurden auf offener Straße kaltblütig getötet und Schleyer selbst von den Terroristen verschleppt. Die folgende Entführung der Lufthansa-Maschine »Landshut« durch ein palästinensisches Kommando auf dem Weg von Mallorca nach Frankfurt a.M. sollte zusätzlichen Druck auf die Bundesregierung ausüben. Damit warf die zweite RAF-Generation jedoch einen ihrer ideologischen Grundsätze über Bord: Sie wählte nicht die Vertreter des verhaßten »Sytems«, sondern völlig Unbeteiligte zum Opfer und stieß damit auch im Kreis ihrer Anhänger auf Unverständnis. (38)
Ob es gerechtfertigt ist, schon wegen dieser »Verkümmerung der ideologischen Motivation« (39) von einer »ehemals politischen Motivation« (40) und »untergegangenen politischen Zielen« (41) zu sprechen, sei dahingestellt. Auch im nachhinein wurde die zweite RAF-Generation sich ihres politischen faux-pas nicht wirklich bewußt und versuchte der »Offensive 77« eine in ihrem Sinne positive »machtpolitische Seite« abzugewinnen. (42) Dieser Selbsteinschätzung zum Trotz waren die tatsächlichen Ambitionen der Illegalen im Jahre 1977 sehr viel bescheidener gewesen. Statt ihrem Anspruch gemäß »den Faschismus herauszukitzeln« und auf diese Weise den gesellschaftlichen Umsturz zu provozieren, wollten nämlich die Entführer die polizeiliche Fahndung partout eingestellt wissen, (43) weil ihnen dies die Voraussetzung einer erfolgreichen Freipressung zu sein schien - was jedoch einem »repressiven« Auftreten der Staatsmacht jede Kontur nehmen mußte. Wie sehr sie sich auf die »Gefangenenbefreiung« fixierten, zeigt auch ihre auffallende Gleichgültigkeit gegenüber der öffentlichen Meinung. Allenfalls wollten sie die Verunsicherung der Öffentlichkeit nutzen, um zusätzlichen Druck auf die Bonner Krisenstäbe auszuüben - aber Angst und Schrecken zu verbreiten, so wie es das Wort »Terror« eigentlich impliziert, (44) lag ihnen fern. Als vermeintlich »interessiert unterstellter Dritter« (45) spielten die Bürger, die wunschgemäß doch eigentlich für die Revolution Partei ergreifen sollten, in den Überlegungen der RAF-Terroristen keine Rolle mehr, wie die Geiselnahme der deutschen Urlauber beweist. Daß sich die Entführer mit Hanns Martin Schleyer ein ehemaliges SS-Mitglied als Opfer auswählten, kann auch nicht als Ausdruck einer antifaschistischen Gesinnung gelten, denn die Gruppe dachte damals auch an eine Geiselnahme von Ministern der Europäischen Gemeinschaft im Brüsseler Ministerratsgebäude. Alle taktischen Winkelzüge standen einzig und allein im Zeichen einer in ihrem Sinne möglichst erfolgreichen Freipressung der Inhaftierten.
Die Bundesregierung gab den Forderungen der Entführer bekanntlich nicht nach, sondern ließ die in der somalischen Hauptstadt Mogadischu gelandete Lufthansa-Maschine durch ein Kommando der Bundesgrenzschutztruppe GSG 9 befreien. Die RAF rächte sich nur wenige Stunden später mit der Ermordung ihrer Geisel Hanns-Martin Schleyer, die »Stammheimer« begingen, nicht zuletzt aus ihrer maßlosen Enttäuschung heraus, gemeinsam Selbstmord. (46) Aus linksterroristischer Sicht geriet die Schleyer-Entführung zu einem Fiasko. »Das Ergebnis dieser Offensive: ein Sieg des militärischen Staatsapparates und ein verlorenes Kommando in Mogadischu, in Stammheim die Toten, die Machtfrage an den Gefangenen gescheitert und die Guerilla selber moralisch und politisch isoliert. Hätte es noch einen Fahndungseinbruch in die illegale Struktur hier gegeben, wäre es für uns sozusagen der >GAU< gewesen.« (47)
Obwohl die »Stammheimer« nun nicht länger präsent waren, blieb die Gefangenenfreipressung noch geraume Zeit das »in den Vordergrund gestellte Ziel«, (48) denn zu einer Reflexion ihrer Niederlage und einer strategischen Neubesinnung waren die Illegalen nicht fähig. Die jetzt neu ausgewählten »Zielpersonen«, Hans-Dietrich Genscher und Alexander Haig, betrachteten sie immer noch aus dem Blickwinkel einer möglichen Geiselnahme. Hinzu kam, daß die Gruppe in dieser Zeit mit internen Problemen zu kämpfen hatte, die aus der Drogensucht eines ihrer Mitglieder resultierten. Vorsorglich wurde auch eine Aufarbeitung der Vorgänge in der »Nacht von Stammheim« unterdrückt - den Glaubenssatz vom Mord an den Inhaftierten in Frage zu stellen und über die Beweggründe der Suizidenten nachzudenken, hätte zu viel »Zündstoff« freigesetzt. (49)
Erst um den Jahreswechsel 1978/79, also etwa 15 Monate nach der Schleyer-Entführung, war der Reflexionsprozeß der Illegalen so weit fortgeschritten, daß sie von der Gefangenenfreipressung Abschied nahmen und wieder zu »richtigen politischen Aktionen« übergehen wollten. (50) Insgesamt setzte sich, dem »programmatisch fundierten Leistungsdruck« (51) Rechnung tragend, wieder eine aktionistische Grundhaltung durch. Eine grundlegende ideologische Revision des von Meinhof und Mahler entwickelten Konzepts stand dagegen nicht auf der Tagesordnung. »Die Gruppe war bald wieder stärker in den neuen Überlegungen und praktischen Schritten für die Kontinuität der Politik. Zu Anfang mehr noch an konkreten neuen Aktionen als schon dichtere konzeptionelle Vorstellungen.« (52)
Außerdem suchte die zweite RAF-Generation, ihrem desolaten Zustand entsprechend, die Anlehnung an Verbündete. Sie betrachtete die militärischen und politischen Unruheherde auf der Welt zunehmend in einem gemeinsamen Kontext und postulierte im erwähnten »Maipapier« von 1982 die Existenz einer vermeintlich kohärenten »antiimperialistischen Front«. (53) »Die tödliche Bedrohung des Imperialismus von der Peripherie und die potentielle Revolutionierung der Metropolen verschmelzen die interdependenten Konflikte West/Ost, Nord/Süd und Kapital/Arbeit zu einer einzigen Front,« sekundierte Rolf Clemens Wagner. »Diese Front ist an mehreren Stellen bereits eingebrochen. Wo die strategischen Positionen noch halten, ist der Westen auf labile Attrappen, aufgepropfte Marionetten und in wachsendem Maß eben auf die faschistische Brutalität von Putschisten angewiesen, die letztlich noch immer von entschlossen kämpfenden Völkern weggefegt wurden.« (54) Würde in dieser weltweiten Auseinandersetzung auch nur ein Teilabschnitt der »Front« fallen, könnte »jeder Abschnitt aus seiner Verflechtung und Bedeutung im Gesamtsystem zum Auslöser des Einsturzes des Kräfteverhältnisses werden«. (55) In ihren politischen Tagträumen glaubte die RAF also weiterhin zweckoptimistisch an einen bevorstehenden gesellschaftlichen Umsturz.
4. Binnenstruktur und Gruppendynamik
Ein hohes Maß an Konspiration ist ein charakteristisches Merkmal der zweiten RAF-Generation. Als Untergrundorganisation war sie »existenziell verletzbar gegenüber Verrat«. (56) Eine rigorose Abgrenzung gegenüber der sozialen Umwelt (einschließlich der RAF-Unterstützer) sollte dazu dienen, sämtliche Anschlagsvorbereitungen geheim zu halten und dem Einschleusen von »Spitzeln« der Staatsschutzbehörden vorzubeugen. Die Furcht vor einer »Unterwanderung«, nicht zuletzt ideologisch gespeist, führte außerdem zu einer internen Verschwiegenheit. Beides fand seinen Ausdruck beispielsweise darin, daß einem neu hinzugestoßenen RAF-Angehörigen mit sichtlichem Mißtrauen begegnet wurde und er von seinen Gesinnungsgenossen vergleichsweise wenig Informationen erhielt.
Daß sich die Terroristen auch untereinander recht zugeknöpft zeigten und gerade die untergeordneten RAF-Mitglieder immer etwas im unklaren gelassen wurden, galt als Rückversicherung für den Fall einer Festnahme. Je weniger der Verhaftete zuvor erfahren habe, desto weniger könne er dann ausplaudern, lautete das Argument. Da dies auffälligerweise besonders den subalternen Gruppenmitgliedern vorgehalten wurde und sie nicht einmal Dinge wissen durften, die der polizeilichen Fahndung überhaupt keinen Ansatzpunkt geboten hätten, läßt sich hinter der weitgehenden Verschwiegenheit eine Absicht der langjährigen, tonangebenden RAF-Mitglieder vermuten, ihren Wissens- und damit Machtvorteil aufrechtzuerhalten. Das Prinzip der inneren Konspiration hatte eine »disziplinierende Funktion«. (57) Durch Nicht-Unterrichtung der Subaltemen wurde beispielsweise verhindert, daß der Ausstieg eines Gruppenmitglieds den Ausstieg anderer nach sich zog. (58) »Im nachhinein würde ich sagen, daß sie von uns, die wir über mehr Herrschaftswissen verfügten, funktionalisiert und mißbraucht wurden.« (59) In der zweiten RAF-Generation ging die allgemeine Diskretion vermutlich deswegen besonders weit, weil die Gruppenmitglieder vor dem »Abtauchen« bereits in den Rechtsanwaltskanzleien und Komitees lange Zeit geheimbündlerisch tätig gewesen waren. Außerdem war der polizeiliche Fahndungsdruck in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre gerade aus linksterroristischer Sicht außergewöhnlich hoch, was eine besondere Abschottung nahezulegen schien.
Zwar wurde innerhalb der Gruppe auch intensiv diskutiert, doch betraf dies meist nur die verschiedenen »Fehlleistungen« einzelner Gruppenmitglieder. Selbst ein kleiner »Patzer«, wie eine kurze Nachlässigkeit beim Ausspähen eines möglichen Opfers, zog die harsche Kritik der Kampfgefährten nach sich. Regelverstöße wurden nicht mit Unachtsamkeit oder dergleichen entschuldigt, sondern erfuhren eine politische Deutung, indem dem Betreffenden mangelnder Fanatismus im »bewaffneten Kampf« unterstellt wurde. Denn wenn seine Einstellung makellos wäre, so die Argumentation, passierten auch kleinere Fehler nicht. (60) »Hat sich für Dich etwas geändert an den Gründen für den bewaffneten Kampf?« (61) lautete in diesem Fall die an ihn gerichtete Frage. Es wurde sogar erwartet, daß der Betreffende in den Kanon der Kritikaster einstimmte und Selbstkritik übte. So beschuldigten sich während eines längeren Jemen-Aufenthaltes 1978/79 sämtliche RAF-Angehörigen, »zum allgemeinen Verfall« der Gruppe beigetragen zu haben; (62) sogar die besonders motivierte Mohnhaupt stellte sich hier selbst in Frage. Die Kritik an Einzelnen wurde dabei »auf sehr erniedrigende Art« (63) geführt, »wer ein- bis zweimal in den kollektiven Würgegriff genommen wurde, der hat auch nicht mehr aufgemuckt.« (64) In Ausnahmesituationen, etwa bei besonderer Verunsicherung der Gruppe, wurden Einzelne sogar tätlich angegriffen. (65) Von einem »hohen Maß attraktiver Angebote an emotionaler Zuwendung, Gesprächsoffenheit« (66) von seiten der linksterroristischen Gruppe kann deswegen bei der zweiten RAF-Generation nicht die Rede sein.
Zur Reichweite jeglicher Diskussion muß hinzugefügt werden, daß auf die Reflexion des ideologischen Konzepts nur wenig Zeit verwendet wurde. (67) Zwischen 1977 und 1980 gab es, außer während des erwähnten Jemen-Aufenthaltes im Winter 1978/79, »so gut wie null theoretische Diskussion«. (68) Und eine Analyse »grundsätzlicher Dinge«, wie etwa der »Erfolgsbilanz« der Gruppe, erfolgte gar nicht. Sobald dies hätte zur Sprache kommen können, wurde jegliche Unterhaltung unwillkürlich abgebrochen. Die zweite RAF-Generation flüchtete sich dann wieder in Aktivitäten. (69) Widerspruch etwa gegen anstehende Aktionen wurde als mangelnder Fanatismus gewertet und umgehend sanktioniert. Sofern Kritik nicht ideologisch begründet werden konnte, waren Einwände prinzipieller Natur nicht gern gesehen. Gerade den Subaltemen schien es daher geboten, Widerspruch gar nicht, in kleinem Kreis oder politisch begründet vorzutragen. Ungenügende Radikalität oder moralische Skrupel vor der Ermordung des Feindes etwa konnten in letzter Konsequenz sogar den Ausschluß aus der Gruppe nach sich ziehen. (70) Die Folge davon war, daß ein Teil der Mitglieder auf größere konzeptionelle Vorschläge verzichtete, kritische Diskussionsbeiträge vermied und sich darauf »beschränkte«, alle Aktionen »mitzumachen«. (71) So könnten RAF-Angehörige ihre Militanz kurzfristig bewußt überzeichnet haben, um den Ruf der Unzuverlässigkeit loszuwerden, (72) wodurch wiederum in Einzelfällen tatsächlich größeres Einvernehmen in der Gruppe geherrscht haben könnte, als es in Wirklichkeit der Fall war. (73) Möglicherweise läßt sich so auch die auffällige Planungstreue der RAF erklären - selbst bei veränderten Rahmenbedingungen mochte offensichtlich keiner der RAF-Angehörigen bereits ausgewählte Anschlagsziele noch einmal in Frage stellen. Diese Mechanismen können bis zu einem gewissen Grade den Fortbestand der illegalen Gruppe, den aus ihrer Mitte erwachsenden Fanatismus und das »Funktionieren« der Organisation insgesamt erklären.
Zur Motivation der deutschen Linksterroristen trug vermutlich auch bei, daß, wie bereits angedeutet, innerhalb der Gruppe eine deutliche Hierarchie existierte. Denn obwohl sich die RAF immer wieder ihrer kollektiven Strukturen rühmte, (74) dominierte in Wirklichkeit ein Zirkel von besonders motivierten Mitgliedern. Ohne die anderen zu beteiligen, wählten die tonangebenden Terroristen (Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann, Christian Klar, Adelheid Schulz, Werner Lotze und Rolf Clemens Wagner) beispielsweise die Anschlagsziele aus. Obwohl es zwischen ihnen bisweilen auch zu Rivalitäten kam (so zwischen Mohnhaupt/Hofmann einerseits und Klar/Schulz andererseits), gründete sich die herausgehobene Stellung dieser Führungsequipe besonders auf ihr ansonsten geschlossenes Auftreten gegenüber den Subaltemen. (75)
Die soziale Position des einzelnen RAF-Angehörigen innerhalb der Gruppe bestimmte sich aus verschiedenen Faktoren bzw. der Perzeption dieser Größen durch die anderen Illegalen. Als besonders wichtig galt, entsprechend dem »Primat der Praxis«, »neben der notwendigen Bedingung der Entwicklung von strategischen Konzepten [...] auch die Umsetzung in konkretes Handeln«. (76) Auch die Dauer der RAF-Mitgliedschaft und, damit einhergehend, der Umfang des erworbenen Wissens waren von Bedeutung; angesichts der geschilderten inneren Verschwiegenheit war gerade letzteres ein wichtiger Indikator. Leistungsstimulierend wirkte auch ein implizit in Aussicht gestellter Zuwachs an Kompetenzen: »Wer Draufgängertum und Initiative zeigte und schon mal was gemacht hatte, der bestimmte natürlich auch, wie es dann [bei der Vorbereitung des nächsten Anschlags] gemacht wurde.« (77) Innerhalb der Gruppenhierarchie war also ein sozialer Aufstieg möglich und wurde auch angestrebt; im Ergebnis kam es zu einer »Prämierung von Militanz«. (78)
5. Thesen zur Interaktion zwischen RAF und Staat und zur Bekämpfung des Terrorismus
Wenn eine Interaktion zwischen terroristischen Gewalttätern und staatlicher (Gegen-)Gewalt konstatiert wird, ist damit in der Regel der Zerfallsprozeß der Studentenbewegung gemeint, an dessen Ende die staatliche »Repression« einige der politischen Rebellen in die Illegalität drängte. (79) Zum weiteren Verlauf der Auseinandersetzung zwischen RAF und Staat haben die Sozialwissenschaften bislang keine vergleichbaren Modelle entwickelt. Immer wieder findet sich aber - stark verkürzt - die These, der Staat habe durch eine von der allgemeinen Rechtspraxis abweichende Behandlung der Angeklagten und Inhaftierten im linksextremen Milieu Sympathien erzeugt und so ganz unabsichtlich »Beihilfe« zum Fortbestand der politisch motivierten Gewalt geleistet. Das Bundeskriminalamt sorgte quasi für die Nachwuchsrekrutierung der RAF, (80) lautet der Vorwurf, indem es Solidarisierungseffekten unter den Anhängern Vorschub leistete. »Wie einfach wäre es gewesen, diese Lebensbrüche zu verhindern«, schloß daraus Antje Vollmer, »wenn die ersten Mitglieder der RAF rechtsstaatlich korrekt, mit Großzügigkeit und Toleranz, sozusagen, wie die rohen Eier behandelt worden wären?« (81)
Tatsache ist, daß sich fast alle Angehörigen der zweiten RAF-Generation für den Mythos der »Isolationsfolter« stark anfällig gezeigt haben. Die beschriebenen Solidarisierungseffekte im Unterstützermilieu machen es plausibel, daß Hafterleichterungen und insbesondere Zugeständnisse bei der Zusammenlegung den andauernden »Folter-Kampagnen« der RAF einiges an Wasser abgraben könnten. Auf diese Weise ein dauerhaftes Ende der linksterroristischen Gewalt zu erwarten, hieße jedoch, den ideologischen Fanatismus eines Teils der Akteure erheblich zu unterschätzen. Außerdem könnte eine in der Haft entstandene Großgruppe, wie sie von den heutigen RAF-Inhaftierten gefordert wird, die in der Illegalität wirkende Gruppendynamik reaktivieren, gemäßigte Positionen innerhalb der Gruppe diskreditieren und insbesondere den Druck auf etwaige Aussteiger erhöhen. Der Stabilität der linksterroristischen Gruppe würde damit womöglich Vorschub geleistet.
Ebenfalls an der Realität vorbei geht die gegenteilige Auffassung, ein hartes und unnachgiebiges Auftreten des Staates könne die Terroristen auf Dauer in die Knie zwingen - auf entschlossene Gegenmaßnahmen (wie die Aktion der GSG 9 zur Geiselbefreiung in Mogadischu), so die bisweilen vertretene These, seien schließlich jahrelang keine weiteren Anschläge gefolgt. (82) Die gewisse Tatenlosigkeit der RAF nach der Niederlage von 1977 resultierte nämlich nicht aus Ernüchterung oder Einsicht in die Aussichtslosigkeit des »bewaffneten Kampfes« in der Bundesrepublik. Dies beruhte vielmehr auf den erwähnten internen Problemen, die den Illegalen keine Zeit ließen, mit Anschlägen in Erscheinung zu treten. Die Unnachgiebigkeit des Staates im Herbst 1977 hat die zweite RAF-Generation so wenig beeindruckt, daß sie sogar, wie oben geschildert, am Konzept der Gefangenenfreipressung durch Geiselnahmen lange Zeit festhielt.
Als ein wichtiger Beitrag zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik gilt die 1989 vom Bundestag verabschiedete Kronzeugenregelung, die reumütigen und aussagewilligen Ex-Terroristen Strafnachlaß offeriert. (83) Angesichts der starken ideologischen Determination terroristischen Handelns und der in linksextremen Gruppen üblichen Intoleranz gegenüber abweichenden Meinungen ist es aber recht unwahrscheinlich, daß sich die Ausstiegsabsichten einzelner Linksterroristen mittels einer Kronzeugenregelung wesentlich beschleunigen, geschweige denn in Gang setzen lassen. Denn wer von den Mitgliedern der zweiten RAF-Generation zum Ausstiegskandidaten geworden war, hatte sich selten von den Zielen des »bewaffneten Kampfes« distanziert. Meist hatte er sich bloß zu dessen Umsetzung in seinen Augen als unfähig erwiesen. »Die Gruppe war ja richtig. Ich war nur falsch in der Gruppe« (84) - so die treffende Formel von Werner Lotze. Die politisch und insbesondere menschlich ungebrochene Solidarität mit den Kampfgefährten macht einen »Verrat« sehr unwahrscheinlich; dies durch ein geringeres Strafmaß zu honorieren, dürfte - in realistischer Sicht der Dinge - nur selten mit dem Selbstverständnis des Betreffenden vereinbar sein. Vermutlich aus diesem Grund hat die Kronzeugenregelung bei der Bekämpfung des deutschen Linksterrorismus bislang weitgehend versagt. Vorbehalte sind außerdem angebracht, weil »jede Amnestierungsstrategie hinsichtlich ihrer Wirkungen ambivalent [ist]. Sie erleichtert nicht nur den Ausstieg aus eskalierenden Konflikten. Sie wirkt auch einladend zur Teilnahme, insofern sie durch annoncierten Sanktionsverzicht die Risikolosigkeit des eigenen Handelns verspricht. Es dürfte schwer sein, den einen Effekt ohne den anderen auszulösen.« (85)
Der präventiven Entschärfung von gesellschaftlichen Problemlagen im Vorfeld der politisch motivierten Gewalt kommt daher besondere Bedeutung zu. (86) Beispielsweise könnte das Verhältnis zwischen RAF und Staat entspannt und die terroristische Bedrohung auf lange Sicht gemindert werden, wenn der Staat entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen langjährig Inhaftierte aus der Haft entließe. Besser noch als ihre Zusammenlegung könnte die Freilassung von RAF-»Gefangenen« dem Mythos der »Isolationsfolter« den Boden entziehen und die Rekrutierungschancen der heutigen Illegalen verringern. Dies wäre insofern praktikabel, weil vor einer Freilassung zwar ein »Abschwören« des Betroffenen »von seiner eigenen Geschichte« erforderlich ist; ihm werden aber immer noch geringere Abstriche an seiner »politischen Identität« abverlangt als einem Illegalen, der sich entsprechend der Kronzeugenregelung von einem erbitterten Feind des Systems zum Zeugen der Anklage wandeln soll. Dieser »Therapie« redete im Januar 1992 auch der damalige Bundesjustizminister Klaus Kinkel das Wort. Er schlug vor, unter bestimmten Voraussetzungen die in Paragraph 57 a des Strafgesetzbuches bereits festgeschriebene Möglichkeit des Aussetzens von Reststrafen »lebenslang« Inhaftierter zu nutzen, um zu einer »Versöhnung« zwischen RAF und Staat beizutragen. Die nach ihm benannte Initiative zeigte tatsächlich Wirkung - wenn auch in einer nicht vorhergesehenen Art und Weise.
6. Die zweite RAF-Generation im Jahre 1996 (87)
Auf Kinkels Vorstoß regierte die RAF wenige Wochen später mit der Erklärung, den »bewaffneten Kampf« vorläufig einzustellen. Die politische Zeitenwende im postkommunistischen Zeitalter und die nachlassende »Anziehungskraft« der RAF im linksextremen Milieu legte in ihren Augen diesen Schritt nahe. Gleichzeitig drohte sie mit der Wiederaufnahme der »Angriffe«, falls der Staat ihren Forderungen nach Freilassung der Inhaftierten nicht nachkomme. (88) Über diesen erklärten »Gewaltverzicht« wurde dann innerhalb der RAF so heftig debattiert, daß die Gruppe heute nur noch als eine Art »Diskussionszusammenhang« existiert. Da jedoch erst in den Jahren 1994 und 1995, mehr als zwei Jahre nach der »Kinkel-Initiative«, sich für einige der moderaten Inhaftierten die Gefängnistore öffneten, konnte die Kinkel-Initiative kaum wirksam werden. (89) Und schon macht eine neue RAF-Nachfolgeorganisation in Form der Antiimperialistischen Zellen (AIZ) von sich reden, die bereits mit Anschlägen auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Joseph-Theodor Blank im April 1995 und den CDU-Verteidigungsexperten Paul Breuer im September des gleichen Jahres ihre militante Grundüberzeugung zum Ausdruck brachte. Den erstgenannten Anschlag bezeichneten die Täter als »potentiell tödliche« Aktion und stellten damit den »Gewaltverzicht« der RAF ausdrücklich in Frage. (90)
Der gegenwärtige Disput hat auch die zweite RAF-Generation gespalten. Die »Frontlinie« verläuft mitten durch die Nachfolger der Baader-Meinhof-Gruppe. Zu den vergleichsweise moderaten Aktivisten gehören beispielsweise die vormals in Celle inhaftierten Karl-Heinz Dellwo und Knut Detlef Folkerts (sowie die heutige dritte oder vierte RAF-Generation außerhalb der Haftanstalten, die offensichtlich um Wiederannäherung an die legale Linke bemüht ist, der Gewalt jedoch nicht gänzlich abschwören möchte). Dieser Fraktion stehen die Hardliner unter den Inhaftierten wie Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gegenüber - also jene Terroristen, die schon im Untergrund zur besonders fanatischen RAF-Führungsequipe zählten. Klar unternahm auch im September 1995 in gewohnter Manier einen rund fünfwöchigen Hungerstreik, um gegen angebliche Schikanen in der Haft zu protestieren. (91)
Die Mehrzahl der RAF-Angehörigen zweiter Generation (92) hat jedoch der politisch motivierten Gewalt den Rücken gekehrt. Meist sind sie schon Anfang der achtziger Jahre, noch im Untergrund befindlich, »ausgestiegen«; einige haben sich erst in der Haft vom Terrorismus zunehmend distanziert. Sie alle sind heute auf freiem Fuß (oder haben »Freigänger«-Status erwirkt), weil nach fünfzehn Jahren Haftdauer die Überprüfung der weiteren Vollstreckung ihrer meist lebenslangen Strafen anstand oder weil sie als Kronzeugen ohnehin zu kürzeren Haftstrafen verurteilt worden waren. Da die letztgenannten aus den politischen Zusammenhängen der RAF schon lange Zeit ausgeschieden sind, ist ihre Resozialisation auch vergleichsweise weit fortgeschritten. In ihrem »neuen Leben« nach Verbüßung der Haftstrafe knüpfen sie oftmals beruflich oder privat an ihre Zeit vor dem »Abtauchen« an. Christof Wackemagel etwa, der vor seiner illegalen Zeit als Nachwuchs-Schauspieler galt, kehrte in die Filmbranche zurück (und spielte eine Rolle in »Der bewegte Mann«), Silke Maier-Witt setzte in Oldenburg ihr abgebrochenes Psychologie-Studium fort (93) und Peter-Jürgen Boock hat im Wintersemester 1994/95 ein Studium der Fächer Politikwissenschaft und Betriebswirtschaft an der gewerkschaftlich orientierten Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg aufgenommen.
Die politische Einstellung dieser Aussteiger ist heute durch eine dezidierte Ablehnung des »bewaffneten Kampfes« geprägt. Sinnbildlicher Ausdruck des gewandelten Bewußtseins ist, daß die zweite RAF-Generation seinerzeit eine Geiselnahme von Ministern der Europäischen Gemeinschaft plante, der damals beteiligte Boock jedoch zehn Jahre später mit dem Gedanken liebäugelte, sich als Parteiloser auf der Liste Die Grünen in das Europaparlament wählen zu lassen (auch um damit Vorteile während der Haftzeit zu erwirken). Gemessen an ihrer einstigen Formel, ihr radikales Engagement könne eine revolutionäre Veränderung der bestehenden Verhältnisse auslösen, sind die meisten RAF-Aussteiger in hohem Maße desillusioniert, weil ihre »Politik« nach eigenem Dafürhalten wirkungslos geblieben ist. Die moderaten gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten in einer parlamentarischen Demokratie nehmen sie mißbilligend zur Kenntnis und ziehen sich lieber ein Stück weit ins Private zurück. »Jedenfalls denke ich, hat es wenig Sinn, wieder die große gesellschaftspolitisch verändernde Ideologie zu entwerfen.« Um für linke Ideale einzutreten hält Boock heute vor allem politische Basisarbeit geeignet - »Stadtteil-Arbeit, Projekt-Arbeit, aber meistens dann auf sehr konkrete Ziele ausgerichtet und nicht die große, die wolkige, die rote Revolution.« Er möchte lieber nach natumahen Lebensformen suchen; gegen die komplexe Parteiendemokratie, die moderne Massengesellschaft und die Verbreitung der Hochtechnologie äußert er strikte Vorbehalte. (94)
Die heutige Distanzierung der Ex-Terroristen von dem Gedankengut der RAF, die vergleichsweise hohe Quote von Aussteigem, eine oftmals kurze Verweildauer der Gruppenmitglieder in der Illegalität und einige andere Indikatoren belegen deutlich, daß es der zweiten RAF-Generation an innerer Stabilität (geschweige denn an äußerem Rückhalt) weitgehend fehlte. Sie war ein unmittelbares Nachfolgeprodukt der ersten RAF-Generation; folgerichtig begann ihr Niedergang bald nach deren kollektivem Suizid in der »Nacht von Stammheim«. Mochte sie mit der Schleyer-Entführung noch so spektakulär in Erscheinung treten - die »Offensive 77« erwies sich als eine Art »Strohfeuer« bzw. ein in dieser Form einmaliges »Aufflammen« linksterroristischer Gewalt in der Bundesrepublik. Seitdem hat die RAF ihre alte Stärke nicht wieder erreicht; nach allgemeiner Einschätzung wäre heute auch keine andere deutsche linksterroristische Gruppe mehr zu logistisch ähnlich aufwendigen Aktionen in der Lage. Mit einer gewissen terroristischen Bedrohung wird die Bundesrepublik dennoch auf lange Sicht leben müssen. Unabhängig vom Grad politischer »Repression«, so Walter Laqueur, wird sich stets eine kleine Minderheit zur politisch motivierten Gewalt berufen fühlen. »In practise there will always be disaffected, alienated, and highly aggressive people claiming that the present state of affairs is intolerable and that only violence will bring a change.« (95)
1 Im Herbst 1977 zählten zu den im Untergrund lebenden Mitgliedern der RAF genau zwanzig Personen: Susanne Albrecht, Peter-Jürgen Boock, Elisabeth von Dyck, Knut Detlef Folkerts, Rolf Heißler, Monika Helbing, Sieglinde Hofmann, Christian Klar, Friederike Krabbe, Christine Kuby, Silke Maier-Witt, Brigitte Mohnhaupt, Gert Schneider, Adelheid Schulz, Angelika Speitel, Sigrid Sternebeck, Willy-Peter Stoll, Christof Wackernagel, Rolf Clemens Wagner und Stefan Wisniewski. Zur zweiten RAF-Generation siehe auch Butz Peters, RAF. Terrorismus in Deutschland, München 1993, und, obwohl in der Wertung spekulativ und nicht in jedem Detail zutreffend, Michael Müller/Andreas Kanonenberg, Die RAF-Stasi-Connection, Berlin 1992.
2 Dieser sozialpsychologische Ansatz läßt sich etwa so zusammenfassen: »Die Verschiebung der ursprünglichen Protestziele hin zu anerkannten politischen Zielen, privaten Lebenszielen oder zu kollektivem Rückzugsverhalten setzt für die kleine Gruppe derjenigen, die auch unter den Bedingungen zunehmender Kriminalisierung den Einsatz illegaler Protestmethoden nicht scheuen, den Anreiz, sich selbst als Gralshüter einer wahren und ursprünglichen Zielsetzung und der reinen Lehre zu betrachten.« (Susanne Karstedt-Henke, Theorien zur Erklärung terroristischer Bewegungen, in: Erhard Blankenburg [Hrsg.], Politik der inneren Sicherheit, Frankfurt a.M. 1980, S. 169-234, S. 219).
3 So Uwe Backes (Terror im Schlaraffenland - Die biographische Perspektive, in: Konrad Löw [Hrsg.], Terror und Extrernismus in Deutschland. Ursachen, Erscheinungsformen, Wege zur Überwindung, Berlin 1994, S. 129-140) in Anlehnung an Matthias Horx (Aufstand im Schlaraffenland. Selbsterkenntnisse einer rebellischen Generation, München 1989).
4 Sebastian Scheerer, Deutschland. Die ausgebürgerte Linke, in: Henner Hess (Hrsg.), Angriff auf das Herz des Staates, Bd. 1, Frankfurt a.M. 1988, S. 193-429, S. 353.
5 Vgl. Friedhelm Neidhardt, Über Zufall, Eigendynamik und Institutionalisierbarkeit absurder Prozesse. Notizen am Beispiel einer terroristischen Gruppe, in: Heine von Alemann/Hans Peter Thum (Hrsg.), Soziologie in weltbürgerlicher Absicht (Festschrift für Reni König), Opladen 198 1, S . 243-257, S. 252.
6 Sepp Binder, Terrorismus. Herausforderung und Antwort, Bonn 1978, S. 6 1.
7 Beer stieß erst 1978, Viett erst 1980 zur RAF.
8 Vgl. Gerhard Schmidtchen, Terroristische Karrieren, Soziologische Analyse anhand von Fahndungsunterlagen und Prozeßakten, in: Herbert Jäger/Gerhard Schmidtchen/Lieselotte Süllweld, Lebenslaufanalysen (= Analysen zum Terrorismus, Bd. 2, hrsg. vom Bundesministerium des Inneren), Opladen 198.1, S. 14-77, S.29.
9 Herbert Jäger, Die individuelle Dimension terroristischen Handelns. Annäherungen an Einzedä&, fq Jäger/Schmidtchen/Süllwold (FN 8), S. 120-174, S. 143.
10 Vgl. Peter-Jürgen Boock, Für jeden eine Nummer (Interview mit Boock), in: Der Spiegel, Nr. 25/1990, S. 103-105, S. 105.
11 Groenewold wurde am 10. Juli 1977 wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung in eim besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt (vgl. Jürgen Seifert, Anmerkung zum Groenewold-Urteil, in: Kritische Justiz 12 (1979), S. 80-86), Croissant wurde am 16. Februar 1977 wegen der fortgesetzten gemeinschaftlichen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
12 Selbst für die heutigen RAF-Terroristen ist der Tod von Holger Meins noch ein wichtiges Ereignis in ihrer politischen Sozialisation; vgl. Birgit Hogefeld, o.T. (»Die Tatsache an sich ist ja mittlerweile [...]«), in: Arranca, Nr. 2/1993, S. 56-58. Auch für die Mitglieder anderer Gruppierungen war dies - nach ihrer eigenen Aussage - ein Schlüsselerlebnis (vgl. etwa Hans-Joachim Klein, Rückkehr in die Menschlichkeit. Appell eines ausgestiegenen Terroristen, Reinbek 1979, S. 195).
13 Vgl. die rückblickende Aussage von Horst Mahler über die nachwachsende Generation der RAF: »Gewiß, sie haßten ohnedies den westdeutschen Staat wegen seiner faschistischen Vergangenheit und seiner gegenwärtigen Verstrickung in die imperialistischen Kriege der USA; aber erst die Vorstellung, daß die gefangenen Guerilleros - wie sie es sahen - in den Gefängnissen langsam zu Tode gefoltert wurden, brachte sie dazu, sich dem bewaffneten Kampf anzuschließen.« (Horst Mahler, Der Foltervorwurf - eine Propagandalüge, in: Der Spiegel, Nr. 50/1978, S. 62-65, S. 62).
14 Fritz Sack, Staat, Gesellschaft und politische Gewalt. Zur »Pathologie« politischer Konflikte, in: Ders./Heinz Steinert, Protest und Reaktion (= Analysen zum Terrorismus, Bd. 4/2, hrsg. vom Bundesministerium des Inneren), Opladen 1984, S. 18-226 und 366-369, S. 204.
15 Aussage von Silke Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28. August 1991 in Stuttgart-Stainmheim (Mitschrift des Autors).
16 Schmidtchen (FN 8), S. 45.
17 Vgl. Karstedt-Henke (FN 2), S. 206 C; Wolf-Dieter Narr, Demonstranten, Politiker (Polizei) und Journalisten. Zwölf Thesen zur Gewalt, in: Reiner Steinweg (Red.), Faszination der Gewalt. Politische Strategie und Alltagserfahrung, Frankfurt a.M. 1983, S. 30-59, S. 50-59.
18 Volker Speitel, Wir wollten alles und gleichzeitig nichts (Interview mit Speitel), in: Der Spiegel, Nr. 31/1980, S. 36-49, S. 41. Als »Kollektivbiographie« hauptsächlich von RAF-Terroristen der zweiten Generation siehe auch Uwe Backes, Bundesrepublik Deutschland: >Wir wollten alles und gleichzeitig nichts<, in: Peter Waldmann (Hrsg.), Beruf. Terrorist. Lebensläufe im Untergrund, München 1993, S.143-179.
19 Vgl. Oberlandesgericht Koblenz, 2. Strafsenat, Urteil gegen Henning Beer vom 3. Juli 1991 (2 St13 2/91), S. 19; Süddeutsche Zeitung vom 23. Mai 1991.
20 Vgl. Stefan Geiger, Die Genossen von einst haben sich nichts mehr zu sagen, in: Stuttgarter Zeitung vom 17. Mai 1991.
21 »Mochte die Kriegsgeneration Freiheit als individuelle Freizügigkeit empfinden, erscheint der Protestbewegung die Situation am Arbeitsplatz als unfrei, wo wir den Anweisungsbefugnissen anderer Menschen unterworfen sind, die wir nicht gewählt haben.« (Roland Eckert, Terrorismus als Karriere, in: Heiner Geißler [Hrsg.], Der Weg in die Gewalt. Geistige und gesellschaftliche Ursachen des Terrorismus und seine Folgen, München 1978, S. 109-132, S. 115.
22 Protokoll der Vernehmung von Silke Maier-Witt am 4. Juli 1990.
23 Vgl. Henner Hess, Terrorismus und Terrorismus-Diskurs, in: Kriminologisches Journal, Nr. 2/1983, S. 89-109, S. 102.
24 Vgl. Martha Crenshaw, The causes of tefforism, in: Charles W. Kegley (Hrsg.), International terrorism. Characteristics, causes, controls, New York 1990, S. 113-126, S. 120.
25 Vgl. Rote Armee Fraktion, Guerilla, Widerstand und antiimperialistische Front (»Maipapier«), o.0. 1982. 26 Ende April 1971 erschien der Titel »Rote Armee Fraktion - Das Konzept Stadtguerilla« von Ulrike Meinhof. Schon wenige Wochen später folgte aus der Feder Horst Mahlers »Kollektiv RAF: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa« (zunächst erschienen unter dem Tamnamen »Die neue Straßenverkehrsordnung«). Meinhof verfaßte im April 1972 auch die Titel »Rote Armee Fraktion - Stadtguerilla und Klassenkampf« und im November 1972 »Die Aktion des Schwarzen September in München - Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfes« (abgedruckt in: Kollektiv RAF, Texte der RAF, Malmö 1977, bzw. in: Die alte Straßenverkehrsordnung. Dokumente der RAF, Berlin 1986). Eine weitere grundlegende Schrift sollte ab 1973 von Ulrike Meinhof unter dem Titel »Stadtguerilla und Metropole BRD« angefertigt werden, wurde aber nicht mehr fertiggestellt (vgl. Alfred Klaus, Verhalten und Aktivitäten inhaftierter links- und rechtsextremistischer Terroristen. Zur Kampagne gegen die Justiz [unveröffentlichtes Manuskript], o.0. 1983, S. 32).
27 Vgl. Gert Schneider/Christof Wackernagel, Der Prozeß gegen Christof und Gert ist ein Prozeß gegen die RAF. Dokumentation zum Düsseldorfer RAF-Prozeß gegen Gert Schneider und Christof Wackernagel, Teil III, Amsterdam 1980; Werner Lotze, Zum Schluß war es nur noch Haß (Interview mit Lotze), in: Die Zeit, Nr. 48/1990.
28 Vgl. Iring Fetscher/Herfried Münkler/Hannelore Ludwig, Ideologien der Terroristen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Iring Fetscher/Günter Rohrmoser, Ideologien und Strategien (= Analysen zum Terrorismus, Bd. 1, hrsg. vom Bundesministerium des Inneren), Opladen 1981, S. 16-271, S. 29.
29 Vgl. Klaus (FN 26), S. 5.
30 Karl-Heinz Dellwo, Mitten im Nebel, in: Arranca, Nr. 3/1993, S. 18-23, S. 20.
31 Aussage von Peter-Jürgen Boock im Prozeß gegen Ralf Baptist Friedrich am 21. Mai 1992 in Stuttgart-Stammheim (Mitschrift des Autors).
32 Dellwo (FN 30), S. 21.
33 So die Aussage von Knut Detlef Folkerts im Prozeß gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar (zitiert nach Oberlandesgericht Stuttgart, 5. Strafsenat, Urteil gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar vom 2. April 1985 [5 - 1 StE 1/83], S. 185).
34 Knut Detlef Folkerts, ebd.
35 »Die für 1977 vorgesehenen Aktionen hatten ihren Schwerpunkt in der Befreiung der Gefangenen. Die Gruppe war der Auffassung, daß die Entführung einer einzelnen Person nicht ausreichen würde, um das angestrebte Ziel durchsetzen zu können. Es sollte deshalb eine zweite Person in einem zeitlich kurzen Abstand entführt werden, insbesondere um auch Gegenmaßnahmen durch die Fahndung zu vermeiden. Die beiden Aktionen sollten Schlag auf Schlag erfolgen und sich gegenseitig ergänzen.« (Protokoll der Vernehmung von Peter-Jürgen Boock am 1. April 1992).
36 Vgl. Presse- und Infermationsamt der Bundesregierung, Dokumentation zu den Ereignissen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer und der Lufthansa-Maschine ,Landshut', Bonn 1977, S. 22-24.
37 Adelheid Schulz im Prozeß gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar (zitiert nach Oberlandesgericht Stuttgart [FN 33], S. 189).
38 Vgl. etwa die nachträgliche Einsicht von Karl-Heinz Dellwo: »Zwischen der Bestimmung >dem Volke dienen< und der politischen Realität der Landshut-Aktion, es einfach als Mittel zum Zweck zu benutzen, war keine politische Vermittlung mehr möglich. Hier hat sich die Politik der Guerilla den vorher falschen Vorwürfen wie denen der >befreit-die-Guerilla-Guerilla< angepaßt und daraus das schmale eigene Terrain verwüstet, auf dem sie vorher noch stehen konnte In den Urlaubern macht sich die Guerilla das Volk zum Angriffsziel.« Dellwo (FN 30), S. 20 f.
39 Bemhard Rabert, Terrorismus in Deutschland. Zum Faschismusvorwurf der deutschen Linksterroristen, Bonn 1991, S. 112.
40 Mahler (FN 13).
41 Hans-Joachim Klein schrieb: »Die politischen Inhalte, die die Guerilla in ihren Anfängen noch gehabt hat, sind dahin. Sie haben sich selbst degradiert zu Jet-Set-Terroristen [...]. Die hochgesteckten politischen Ziele, ihre Ideale sind untergegangen in einem hemmungslos geführten Privat- und Auftragskrieg.« Klein (FN 12), S. 201.
42 »Das Problem, daß sich während der Schleyerentführung gegen uns ausgewirkt hat, war, daß wir - auf unser konkretes Ziel, die Gefangenen rauszuholen konzentriert - die Entwicklung des politischen Ziels in der ganzen Offensive, die Vertiefung der Widersprüche in der Krise, nicht angepackt haben. Obwohl die Aktion den Staat an seinem Nerv getroffen hatte, haben wir auf dem politischen Niveau der Herausforderung gehandelt.« Und: »In grundsätzlicher Hinsicht hat die Offensive 77 unseren Kampf seit 1977 zusammengefaßt und zur Entscheidung gestellt.« RAF (FN 25), S. 2, 18.
43 Vgl. Dokumentation der Bundesregierung (FN 36).
44 Vgl. u.a. Uwe Backes/Eckhard Jesse, Totalitarismus, Extremismus, Terrorismus, Opladen 1984, S. 246.
45 Herfried Münkler, Guerillakrieg und Terrorismus, in: Neue Politische Literatur 25 (1980), S. 299-326, S. 320 f.
46 Dies betraf Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe; Irmgard Möller überlebte schwerverletzt. Sie wurde am 1. Dezember 1994 aus der Haft entlassen.
47 Dellwo (FN 30), S. 21.
48 Gerhard Boeden, Entwicklung und Erscheinungsformen des Terrorismus, in: Geißler (FN 21), S. 22-38, S.35.
49 Vgl. Peter-Jürgen Boock, Ob man mir glaubt, ist mir egal (Interview mit Boock), in: tageszeitung vom 16. Juni 1992.
50 Ralf Baptist Friedrich, zitiert nach Oberlandesgericht Stuttgart, 5. Strafsenat, Urteil gegen Sigrid Friedrich, geb. Sternebeck und Ralf Baptist Friedrich vom 22. Juni 1992 (5 - 2 StE 6/91), S. 87.
51 Friedhelm Neidhardt, Soziale Bedingungen terroristischen Handelns. Das Beispiel der »Baader-Meinhof-Gruppe« (RAF), in: Wanda von Baeyer-Katte/Dieter Claessens/Hubert Feger/Friedhelm Neidhardt (Hrsg.), Gruppenprozesse (= Analysen zum Terrorismus, Bd. 3, hrsg. vom Bundesministerium des Inneren), Opladen 1982, S. 318-391, S. 350.
52 Knut Detlef Folkerts/Rolf Heißler/Sieglinde Hofmann/Christian Klar/Christine Kuby/Brigitte Mohnhaupt/Adelheid Schulz/Günter Sonnenberg/Rolf Clemens Wagner, Boocks Lügen, in: Konkret, Nr. 10/1988, S. 16 f.
53 RAF (FN 25), S. 16.
54 Rolf Clemens Wagner, Prozeßerklärung (»Es sind einige Vorbernerkungen notwendig zum eklatanten Widerspruch [...]«), Winterthur, 8. September 1980, S. 18.
55 RAF (FN 25), S. 6.
56 Neidhardt (FN 51), S. 362.
57 Aussage von Monika Helbing im Prozeß gegen Silke Maier-Witt am 26. September 1991 in Stuttgart-Stammheim (Mitschrift des Autors).
58 Als etwa Silke Maier-Witt sich anschickte, dem »bewaffneten Kampf« den Rücken zu kehren, erfuhr sie erst nach ihrem Ausstieg, daß bereits Monika Helbing, Christine Dümlein, Werner Lotze und Ralf Baptist Friedrich vor ihr den gleichen Schritt getan hatten. Vgl. Aussage von Silke Maier-Witt in ihrem Prozeß am 29. August 1991 in Stuttgart-Stammheim (Mitschrift des Autors).
59 Peter-Jürgen Boock zitiert nach Der Spiegel, Nr. 22/1991, S. 109.
60 Als beispielsweise einmal ein RAF-Angehöriger beim Verlassen einer konspirativen Wohnung den Küchenherd auszuschalten vergaß, führte das zufällig entdeckte Versehen dazu, daß dem entsprechenden Mitglied in scharfer Form eine mangelhafte Überzeugung attestiert wurde, die sich in Freudscher Manier in einer Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben der Kampfgefährten geäußert habe (vgl. Peter-Jürgen Boock, Schlußwort im Prozeß zu Stammheim, in: Komitee für Grundrechte und Demokratie [Hrsg.], Der Prozeß. Justiz in der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel Peter-Jürgen Boock 1983/1984 zu Stuttgart-Stammheim, Sensbachtal 1985, S. 277-290, S. 281).
61 Peter-Jürgen Boock im Gespräch mit dem Autor am 8. November 1993 in Hamburg-Fuhlsbüttel.
62 Protokoll der Vernehmung von Silke Maier-Witt am 28. November 1990.
63 Werner Lotze im Gespräch mit dem Autor am 21. März 1993 in Berlin-Plötzensee (vgl. auch Tobias Wunschik, Biographisches Porträt: Werner Lotze, in: Uwe Backes/Eckbard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 5, Bonn 1993, S. 177-189).
64 Peter-Jürgen Boock im Gespräch mit dem Autor am 5. November 1993 in Hamburg-Fuhlsbüttel.
65 So beispielsweise als in der Erregung nach dem Tod von Willy-Peter Stoll Susanne Albrecht die indirekte Verantwortung hierfür zugewiesen und von Angelika Speitel attackiert wurde (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, 5. Strafsenat, Urteil gegen Susanne Becker, geb. Albrecht vom 3. Juni 1991 [5 - 2 StE 4/90], S. 24). Siehe auch Neidhardt (FN 51), S. 366 f.
66 Jäger (FN 9), S. 149.
67 Vgl. Werner Lotze im Gespräch mit dem Autor am 5. September 1992 in Berlin-Plötzensee.
68 So Peter-Jürgen Boock im Gespräch mit dem Autor am 8. November 1993 in Hamburg-Fuhlsbüttel.
69 Vgl. Werner Lotze im Gespräch mit dem Autor am 5. September 1992 in Berlin-Plötzensee.
70 Dies gilt etwa für die Auffassung einiger Gruppenmitglieder im Herbst 1977, den gefangenen Hanns Martin Schleyer nicht zu ermorden, sondem statt dessen freizulassen: »Es war klar erkennbar, daß einige nach diesen Diskussionen in der Gruppe nicht mehr als Kader zu halten waren.« (Protokoll der Vernehmung von Peter-Jürgen Boock am 27. April 1992).
71 So die Aussage von Sigrid Sternebeck im Prozeß gegen Maier-Witt am 4. September 1991 in Stuttgart-Stammheim (Mitschrift des Autors). Einzig und allein der damals etwa zwanzigjährige Henning Beer war, aufgrund seines geringen Alters, von dieser Selbstkritik weitgehend befreit. Vgl. Urteil Henning Beer (FN 19). S. 22.
72 Vgl. Jäger (FN 9), S. 161.
73 Vgl. Irving L. Janis, Groupthink. Psychological studies of policy decisions and fiascoes, Boston 1983, S.174-175.
74 »Kollektivität! In ihr steckt die Möglichkeit zu kämpfen, Widerstand auszubilden, solidarisch zu handeln. Hier ist ein Stück vorweggenommener kommunistischer Gesellschaftsordnung. In ihr brennt der mobilisierende Kein, der ansteckende Wille zur revolutionären Veränderung.« (Aussage von Stefan Wisniewski in seinem Prozeß, zitiert nach Heinrich Hannover, Terroristenprozesse. Erfahrungen und Erkenntnisse eines Strafverteidigers, Hamburg 1991, S. 222).
75 Vgl. Jo Groebel/Hubert Feger, Analysen von Strukturen terroristischer Gruppierungen, in: BaeyerKatte/Claessens/Feger/Neidhardt (FN 51), S. 394-432, S.410.
76 Ebd., S.413. Allerdings war die Teilnahme an Kommandoaktionen keine zwingende Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Führungsequipe. So gehörte Rolf Clemens Wagner zu den übergeordneten Gruppenmitgliedern, ohne daß er vor dem Haig-Attentat einmal an der Durchführung eines Anschlags unmittelbar beteiligt gewesen wäre.
77 Aussage von Silke Maier-Witt in ihrem Prozeß am 28. August 1991 in Stuttgart-Stammheim (Mitschrift des Autors).
78 Friedhelm Neidhardt, Aufschaukelungsprozesse im Vorfeld des Terrorismus, in: o.A., Im Vorfeld des Terrorismus: Gruppen und Masse (Kriminalistische Studien Bd. 3, Teil 1), Bremen 1986, S. 53-63, S. 62.
79 Vgl. u.a. Sebastian Scheerer, Die Bundesrepublik Deutschland oder: die Gefahren der >deutschen Empfindlichkeit<, in: Sack/Steinert (FN 14), S. 463-470.
80Vgl. Hartwig Hansen, Den Staat aushungern oder die zweite Niederlage der RAF, in: Michael Sontheimer/Otto Kallscheuer (Hrsg.), Einschüsse. Besichtigung eines Frontverlaufs zehn Jahre nach dem Deutschen Herbst, Berlin 1987, S. 117-139, S. 133; Wolf-Dieter Narr, Politik im Hungerstreik, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 34 (1989), S. 527-531; Egon Bauer, Hungerstreik und Mordanschlag auf Alfred Herrhausen, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 2, Bonn 1990, S. 207-217.
81 Antje Vollmer, Wir sind verstrickt, auch schuldhaft, in: Die Zeit, Nr. 43/1987, abgedruckt in: Die Grünen im Bundestag, Die Bundesgeschäftsstelle, Arbeitskreis Recht und Gesellschaft (Hrsg.), Ende der bleiernen Zeit? Versuch eines Dialogs zwischen Gesellschaft und RAF, Bonn 1989.
82 Vgl. Hans Josef Horchem, Die verlorene Revolution. Terrorismus in Deutschland, Herford 1988, S. 217; Uwe Backes, Geistige Wurzeln des Linksterrorismus in Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 3-4/92, S. 40-46, S. 40.
83 Zur Kronzeugenregelung vgl. u.a. Uwe Brocker, Der Kronzeuge. Genese und Funktion der Kronzeugenregelung in der politischen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland, Pfaffenweiler 1991; Sabine Klein-Schonnefeld, Scheitern der Kronzeugenregelung?, in: Demokratie und Recht, Nr. 2/1991, S. 123-129; Rote Hilfe Westberlin, »Denen ist es egal, ob es der Wahrheit entspricht«. Geschichte, Praxis und Hintergründe der Kronzeugenregelung, Berlin o.J. (1991).
84 Werner Lotze im Gespräch mit dem Autor am 21. März 1993 in Berlin-Plötzensee.
85 Neidhardt (FN 78), S. 59.
86 Vgl. Uwe Backes/Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1: Literatur, Köln 1989, S. 237 f.
87 Vgl. »Wir haben mehr Fragen als Antworten«. RAF. Diskussionen 1992-1994 (hrsg. vom IDArchiv/Amsterdam), Berlin 1995; Matthias Mletzko, Der Gewalt abgeschworen? Eine Analyse über Zustand und Absichten der RAF, in: Kriminalistik 46 (1992), S. 346-350; Monika Prützel-Thomas, Bad Kleinen und die Folgen, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 7, Baden-Baden 1995, S. 166-175; Dennis A. Pluchinsky, Germany's Red Army Faction. An obituary, in: Studies in Conflict and Terrorism, Nr. 2/1993, S. 135-157; Rudolf Wassermann, Zur vorzeitigen Entlassung verurteilter Terroristen, in: Recht und Politik 28 (1992), S. 32-34; Bad Kleinen und die Erschießung von Wolfgang Grams (hrsg. vom ID-Archiv/Amsterdam), Berlin 1994; Holger Lösch, Bad Kleinen. Ein Medienskandal und seine Folgen, Frankfurt a.M. 1994; Tobias Wunschik, Der Linksterrorismus nach der Kinkel-Initiative - RAF vor endgültiger Spaltung?, in: Das Parlament, Nr, 15/1994, S. 12.
88 Vgl. Rote Armee Fraktion, o.T. (»An alle, die auf der Suche nach Wegen sind, wie ein menschenwürdiges Leben hier und weltweit [...]«) o.O., 10. April 1992, abgedruckt in: Konkret, Nr. 6/1992, S. 20 f. Indes bildete die Kinkel-Initiative nur den letzten Auslöser, eine politische Umorientierung publik zu machen, die schon länger in der (internen) Diskussion war. »Die Zäsur, die wir im April '92 einleiteten, war unabhängig von der Situation der politischen Gefangenen notwendig, und so auch von uns bestimmt. Wir hätten die Eskalation in der Konfrontation mit dem Staat damals auch dann zurückgenommen, wenn es keine politischen Gefangenen, geschweige denn Kinkel- oder sonstige KGT[Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung]-Initiativen gegeben hätte.« (Rote Armee Fraktion, o.T. [«Wir sagen jetzt noch einmal was [...]«], in: »Wir haben mehr Fragen als Antworten« (FN 87), S. 333-359, S. 346).
89 So wurden im April 1995 Lutz Taufer, im Mai 1995 Karl-Heinz Dellwo und im Oktober 1995 Knut Detlef Folkerts entlassen; schon im Februar 1995 war Christine Kuby freigekommen.
90 Vgl. tageszeitung vom 28. Februar 1996; Thomas Kleine-Brockhoff, Zerfallsprodukt, in: Die Zeit vom 28. April 1995, S. 5; Matthias Mletzko, Gibt es eine neue RAF?, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus und Demokratie, Bd. 6, Bonn 1994, S. 194-206; Uwe Backes, Dokumentation der Erklärung der AIZ vom September 1994, in: Dies. (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus und Demokratie, Bd. 7, Baden-Baden 1995, S. 142-151.
91 Vgl. tageszeitung vom 5. Oktober 1995.
92 Vgl. dazu FN 1. Ein Gruppenmitglied löste sich schon Ende der siebziger Jahre von der RAF, konnte aber als einziges noch nicht gefaßt werden (Friederike Krabbe); zwei weitere wurden bei versuchten Festnahmen von Schüssen der Polizei getötet (Willy-Peter Stoll 1978 und Elisabeth von Dyck 1979).
93 Vgl. Wolfram Bortfeldt, Die vier Leben der Silke Maier-Witt, WDR, 24. Juni 1994, 45 min.
94 Alle Zitate aus Peter-Jürgen Boock, »Mit dem Rücken zur Wand«. Ein Gespräch über die RAF, den Knast und die Gesellschaft, Bamberg 1994, S. 89, 93.
95 Walter Laqueur, The futility of terrorism, in: Kegley (FN 24), S. 69-73, S. 69.
Online-Fassung des Artikels in: Jahrbuch Extremismus und Demokratie 8, Baden-Baden 1996