Das
Ministerium für Staatssicherheit und der
Terrorismus
in Deutschland |
von
Tobias Wunschik
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter beim BStU, Berlin |
I.
Mit 25 Kilogramm Sprengstoff
im Gepäck landete der deutsche Terrorist Johannes Weinrich im Mai
1982 auf dem Ost-Berliner Flughafen Schönefeld. Diese "Einfuhr von
Sprengmitteln" hätte nach geltendem DDR-Recht mit mindestens zwei
Jahren Haft bestraft werden müssen (§ 206 StGB). Doch Weinrich
brauchte nichts zu befürchten, schließlich war das SED-Regime
dem früheren Mitglied der bundesdeutschen Revolutionären Zellen
durchaus wohlgesonnen. Ein Mitarbeiter der zuständigen Abteilung XXII
des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) nahm ihn umgehend in Empfang.
Der Terrorist durfte mitsamt seiner Schußwaffe unbehelligt einreisen,
nur der Sprengstoff wurde vorsorglich beschlagnahmt. Weinrich hatte das
explosive Material indes nicht zufällig mitgeführt, sondern wollte
es gegen den Westen einsetzen und bemühte sich deshalb bei wiederholten
Reisen nach Ost-Berlin um die Rückgabe. Den Auftrag dazu erhielt er
vermutlich von dem international gesuchten "Top-Terroristen" "Carlos",
dessen Freundin Magdalena Kopp zuvor in Paris verhaftet worden war und
die nun durch Anschläge auf öffentliche Einrichtungen Frankreichs
im In- und Ausland freigepreßt werden sollte. (1)
Vor diesem Hintergrund verweigerte
das Ministerium für Staatssicherheit lange Zeit die Rückgabe
des für gewöhnlich der Sabotage dienenden Sprengstoffs. Das MfS
fürchtete, Weinrich könne von Ost-Berlin aus im Westteil der
Stadt zur Tat schreiten und dadurch die DDR in den Augen der Weltöffentlichkeit
dem - nicht unberechtigten - Vorwurf aussetzen, sie würde den internationalen
Terrorismus unterstützen. Der ostdeutsche Geheimdienst verlangte deswegen
von Weinrich die Zusicherung, den Sprengstoff keinesfalls in der Bundesrepublik
oder in West-Berlin einzusetzen. Da der Terrorist versprach, so vorzugehen,
daß keinerlei Verdacht auf Ost-Berlin zurückfallen werde, und
"Carlos" zeitweilig sogar auf weitere Anschläge verzichtete (weil
er die Freilassung seiner Komplizin auf dem Verhandlungswege zu erreichen
hoffte), erlahmte der Widerstand des MfS. Als Weinrich zusicherte, den
Sprengstoff nicht selbst zu verwenden, sondern an eine "Befreiungsbewegung"
weiterzuleiten, gab die Staatssicherheit seinem Drängen schließlich
nach - obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, daß Weinrich
sich in nächster Nähe schon ein konkretes Anschlagsziel ausgesucht
hatte, nämlich die in West-Berlin gelegene Kultureinrichtung "Maison
de France". Sogar den genauen Ort innerhalb des Gebäudes, an dem die
Zeitbombe plaziert werden sollte, hatte das Ministerium - durch heimlich
angefertigte Kopien von Weinrichs persönlichen Unterlagen - in Erfahrung
gebracht. Doch das MfS begnügte sich fahrlässigerweise mit Weinrichs
Zusicherung und händigte am Nachmittag des 16. August 1983 den Sprengstoff
wieder aus. Weinrich deponierte diesen verabredungsgemäß bei
einem syrischen Diplomaten in Ost-Berlin, dessen Regierung seinerzeit ihre
schützende Hand über die "Carlos"-Bande hielt. Doch eine Woche
später wurde das hochbrisante Material nicht etwa an Dritte weitergereicht
(geschweige denn unschädlich gemacht), sondern der deutsche Terrorist
selbst ließ sich den Sprengstoff selbst wieder aushändigen.
Noch am gleichen Tag detonierte im "Maison de France" die mittels Zeitzünder
gesteuerte Sprengladung; eine Person starb und weitere 21 wurden zum Teil
schwer verletzt. Weinrich wurde wegen diesem Anschlag im Januar 2000 zu
einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. (2)
Die duldsame Haltung des
MfS gegenüber Weinrich war kein Einzelfall. Von Anfang an verhielt
sich das MfS auch gegenüber anderen bundesdeutschen Linksterroristen
passiv und ließ die im Westen steckbrieflich gesuchten Täter
auf ihrem Weg in den Nahen Osten unbehelligt die Grenzen passieren. Darüberhinaus
veranlaßte das MfS sogar die Freilassung von Angehörigen der
terroristischen Organisation Bewegung 2. Juni, nachdem diese in der Tschechoslowakei
verhaftet worden waren. "Am 27. Juni 1978 wurden die Viett, Siepmann und
Nicolai in Prag durch tschechische Sicherheitsorgane festgenommen und dem
MfS übergeben. In der Zeit vom 28. Juni bis 12. Juli 1978 waren sie
in der DDR in einem konspirativen Objekt untergebracht und wurden anschließend
unter operativer Kontrolle nach Bagdad/Irak ausgeflogen." (3)
Die
Verhafteten an die westlichen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben,
kam der Staatssicherheit offenbar nicht in den Sinn. Der bundesdeutschen
Fahndung machte das MfS abermals einen Strich durch die Rechnung, als es
prüfte, ob die gefälschten Reisepässe von RAF-Terroristen
den westlichen Sicherheitsbehörden schon bekannt waren und gegebenfalls
vor der weiteren Verwendung dieser Pässe warnte. Die "RAF-Stasi-Connection"
(4)
erreichte ihren ersten Höhepunkt im Oktober 1980, als acht steckbrieflich
gesuchte RAF-Angehörige, die den Untergrund verlassen und aussteigen
wollten, in der DDR eine neue Identität erhielten. Später durften
noch zwei weitere RAF-"Pensionäre", von der Abteilung XXII betreut,
in den "Arbeiter- und Bauernstaat" nachfolgen. Sie alle wurden mit großem
Aufwand vor der westdeutschen Fahndung abgeschirmt; als in ihrem privaten
Umfeld dennoch Gerüchte über ihre wahre Vergangenheit aufkeimten,
organisierte die Staatssicherheit für einige von ihnen abermals eine
neue Arbeitsstelle, eine neue Wohnung und vor allem einen neuen Namen.
Das MfS verlangte von einer der Aussteigerinnen sogar, sich einer Gesichtsoperation
zu unterziehen, um eine erneute Wiedererkennung in jedem Fall auszuschließen.
(5)
Bisweilen kam es sogar zu
einer regelrechten Kooperation mit aktiven Terroristen aus dem Westen:
zwischen 1980 und 1982 beherbergte die Abteilung XXII zwei- bis dreimal
jährlich RAF-Angehörige, gab ihnen reichlich Zeit und Gelegenheit
zu ideologischen Grundsatzdiskussionen und trainierte sie (im Zusammenhang
mit dem Attentat auf US-General Frederik Kroesen) im Umgang mit Waffen.
(6)
In die gleiche Richtung gingen die von Spionagechef Markus Wolf kolportierten
Gedankenspiele Erich Mielkes, im Fall eines militärischen Konflikts
die RAF sogar in die Sabotageplanungen des MfS gegenüber dem Westen
einzubeziehen. (7)
II.
Das MfS zeigte generell also
wenig Neigung, die westdeutsche Fahndung nach diesen Straftätern zu
unterstützen. Verschiedene Motive und Perzeptionsmuster trugen mit
dazu bei, daß die Staatssicherheit den linksrevolutionären und
palästinensischen Terrorismus lieber stillschweigend duldete und ihn
bisweilen sogar protegierte.
Absicht des Staatssicherheitsdienstes
der DDR war zuallererst die lückenlose Aufklärung der terroristischen
Szene. Dieses klassische nachrichtendienstliche Anliegen hatte oberste
Priorität, denn nur auf der Grundlage genauer Kenntnisse konnte der
ostdeutsche Geheimdienst etwaige terroristische Gefahren für die DDR
abwehren bzw. die jeweilige Organisation "zielgerichtet bearbeiten", was
auch immer sich im einzelnen dann dahinter verbergen mochte. Daher lautete
der Auftrag des MfS, die Mitglieder extremistischer Gruppen linker wie
rechter Couleur im Westen zu identifizieren, ihre Absichten zu erkunden,
ihren personellen "Rückverbindungen" nach Ostdeutschland nachzuspüren
und die vermutete Steuerung dieser Gruppen durch westliche Geheimdienste
aufzudecken. (8)
Gerade bei der Aufnahme der
RAF-"Pensionäre" in die DDR stand eindeutig das Aufklärungsinteresse
des MfS im Vordergrund. Hiervon versprach sich der Staatssicherheitsdienst
aktuelle Auskünfte über die bundesdeutsche sowie die internationale
Terrorszene. Auch "Carlos" und Weinrich wurden während ihrer DDR-Aufenthalte
als Informationsquellen genutzt - teilweise offen, indem der Staatssicherheitsdienst
in langen Gesprächen ihr Wissen "abschöpfte", teilweise verdeckt,
indem er heimlich ihre Post kontrollierte, Telefongespräche abhörte
sowie persönliche Unterlagen und "Tagebücher" unbemerkt kopierte.
(9)
Die Gastfreundschaft des
MfS besonders gegenüber verschiedenen palästinensischen Gruppen
war aber nicht zuletzt auch ein Ausdruck politischer Sympathie. Es entsprach
der grundsätzlichen Linie der Ostblockstaaten, die "fortschrittlichen
Kräfte", d.h. die Befreiungsbewegungen der Dritten Welt sowie etliche
"junge Nationalstaaten", als Verbündete im Kampf gegen den "Imperialismus"
zu betrachten und sie dementsprechend zu fördern. Gegenüber den
offenkundig militanten Kräften innerhalb dieses Lagers grenzte sich
Ost-Berlin nicht deutlich ab, so daß die massive Hilfe, etwa für
den Süd-Jemen, (10)
der offen mit der
palästinensischen Terrororgansiation PFLP paktierte, einer indirekten
Förderung des weltweiten Terrorismus gleichkam. Auch gegenüber
der bundesdeutschen RAF bestand eine "unübersehbare Geistesverwandschaft",
(11)
insbesondere
was die gemeinsame Frontstellung gegenüber dem "Imperialismus" betraf.
Auch wenn das SED-Regime den RAF-Terrorismus förmlich ablehnte, (12)
beabsichtigte
die Staatssicherheit doch "ein Abgleiten linksterroristischer Kräfte
in das Lager des Gegners zu verhindern". (13) Gleichgerichtete
politische Intentionen und identische Feindbilder spiegeln sich besonders
in den eingangs genannten Phantastereien Mielkes über einen gemeinsamen
"Pakt" im Kriegsfall.
Ferner wollte der Staatssicherheitsdienst
durch sein Entgegenkommen seine gewaltbereiten Gäste zu politischem
Wohlverhalten gegenüber Ost-Berlin bewegen. Würde man restriktiver
vorgehen, so die Befürchtung, könnten die Mitglieder palästinensischer
Gruppierungen aus Verärgerung über den entzogenen Beistand heraus
gegen die DDR aktiv werden. Keinesfalls jedoch wollte das Mielke-Ministerium
sich diese Terrorgruppen zum Feind zu machen - lieber behandelte es seine
palästinensischen Gäste überaus zuvorkommend und duldete
stillschweigend deren Aktivitäten gegenüber dem Westen. Eine
terroristische Bedrohung der DDR glaubte das MfS wohl am besten zu verhindern,
indem es eine terroristische Bedrohung der BRD zuließ. (14)
Trotz der gegenseitigen Sympathie
von SED-Regime und mancher "Befreiungsbewegung" mußte gerade das
Ministerium für Staatssicherheit stets die objektiven Sicherheitsbelange
der DDR im Auge behalten und alle Eventualitäten einkalkulieren. Der
spektakuläre Terroranschlag palästinensischer Terroristen während
der Olympischen Spiele in München im Jahre 1972 beispielsweise gab
Anlaß zu der Befürchtung, so etwas könne sich während
der Weltjugendfestspiele in Ost-Berlin im Folgejahr wiederholen. Deswegen
begegnete das MfS den verschiedenen militanten Gruppen immer auch mit Mißtrauen
- trotz aller Gastfreundschaft wurden die hochkarätigen palästinensischen
Terroristen während ihrer DDR-Aufenthalte permanent überwacht
und in Operativen Vorgängen "bearbeitet". Angesichts der ideologischen
Ausrichtung dieser Kräfte war die Befürchtung, die genannten
Gruppen könnten die Fronten wechseln und sich gegen die DDR wenden,
natürlich weitgehend irreal. Doch zumindest der ideologisch wenig
dogmatische und in seinen Handlungen letztlich unberechenbare "Carlos"
stellte ein gewisses potentielles Sicherheitsrisiko dar.
Daß Ost-Berlin die
internationalen Terroristen nicht vorbehaltslos unterstützte, resultierte
aus diesen Sicherheitsproblemen, gewissen taktischen Überlegungen
und einer ideologisch begründeten Skepsis gegenüber bestimmten
Formen des "individuellen Terrorismus". Dessen Stoßrichtung gegen
den Westen registrierte das MfS zwar mit Wohlwollen, hielt jedoch die "Kampfform"
für kritikwürdig oder - im Sinne einer längerfristigen Strategie
- gar für kontraproduktiv.
(15)
Der subtilen
Neigung der SED, dem bundesdeutschen "Imperialismus" durch die Förderung
des Linksterrorismus vielleicht den ein oder anderen Schlag zu versetzen,
standen vor allem die wirtschaftlichen Interessen Ost-Berlins entgegen.
(16)
Als
nachteilig für das MfS erwiesen sich auch die durch den RAF-Terrorismus
in den siebziger Jahren ausgelösten polizeilichen Fahndungswellen
und die in diesem Zuge verstärkten allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen
der Bundesrepublik. (17)
Dies konnte die MfS-Mitarbeiter
im "Operationsgebiet" gefährden sowie - in der Optik der SED - dem
Westen zur "Unterdrückung" der "demokratischen Kräfte" unter
dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung dienen. (18)
Der mit Abstand wichtigste
Grund aber, die zu Gewalthandlungen neigenden Gäste immer wieder zur
Mäßigung anzuhalten und sie nicht offen zu unterstützen,
war die rein taktisch bedingte Sorge des MfS vor außenpolitischen
Komplikationen. Dies kam in der eingangs geschilderten unentschossenen
Haltung der Staatssicherheit vor dem "Maison de France"-Anschlag deutlich
zum Ausdruck. In den Augen der Weltöffentlichkeit der Unterstützung
der weltweiten Terrorszene überführt zu werden, hätte dem
SED-Regime schweren politischen Schaden zugefügt. (19)
Deswegen hielt das MfS die Terroristen dazu an, sich auch innerhalb der
DDR konspirativ bewegen und aus dem gleichen Grund wurde die immer schwerer
zu verbergende Unterstützung des internationalen Terrorismus (20)
ab
1984 deutlich reduziert.
Da in diesem Zeitraum auch
der Aufenthalt der "Carlos"-Bande nicht mehr geduldet wurde, (21)
ist
offenkundig, daß sich die Staatssicherheit sogar dieses gefährlichen
Zeitgenossen erwehren konnte. Die DDR von terroristischer Gewalt frei zu
halten, wäre also auch anders möglich gewesen, als die weltweit
gesuchten Gewalttätern durch Duldung und Unterstützung zu Wohlwollen
gegenüber Ost-Berlin zu bewegen. Noch deutlicher wird der wahre Charakter
der "Terrorabwehr" des MfS in der Absicht der Abteilung XXII, die Terrorismusbekämpfung
der demokratischen Staaten nicht etwa zu unterstützen, sondern aufzuklären
und zu "bearbeiten". In mindestens einem Fall sollten aktive Maßnahmen
des MfS das Kölner Bundesamt für den Verfassungsschutz bei dessen
Aufklärung des Terrorismus behindern und verunsichern. (22)
In den Augen der nutznießenden
Gäste blieb die Unterstüzung des MfS natürlich ungenügend.
Sie hätten es wohl am liebsten gesehen, wenn sich ihre Gastgeber auf
eine richtiggehende politische Allianz eingelassen hätten. Der RAF-Terrorist
Helmut Pohl, der gegen Ende seiner Schießübungen in Ostdeutschland
ebenfalls die zunehmend restriktive Linie des MfS zu spüren bekam,
mußte etwas resigniert konstatieren: "Je länger der Kontakt
dauerte, desto schwieriger wurde es. Gegen Ende ist für uns nicht
viel mehr übriggeblieben als das Risiko der Hin- und Rückreise
[von der BRD in die DDR]. Wir hatten den Eindruck, da ist nur noch Defensive,
nur Behauptung und Rechtfertigung, eben 'Sicherung des Sozialismus' und
Friedenspolitik. Wir hätten - statt mit ihnen zu reden - auch das
'Neue Deutschland' lesen können, so aufgesetzt, so phrasenhaft war
das." (23)
III.
Zu Beginn der siebziger Jahre
registrierte der Westen eine spürbare Zunahme der politisch motivierten
Gewalt. Als radikalisiertes Zerfallsprodukt der "Außerparlamentarischen
Opposition" entstanden in der Bundesrepublik Organisationen wie die RAF,
die Bewegung 2. Juni oder die Revolutionären Zellen. (24)
Die
mit ihnen verbündeten palästinensischen Gruppen verstärkten
im gleichen Zeitraum ihre Aktivitäten beträchtlich. Auf diese
Entwicklung reagierte das MfS mit der Gründung einer eigenen Diensteinheit
zur "Terrorabwehr". (25) Die 1975 formierte
Abteilung XXII (26) wurde zunächst von
Oberst Harry Dahl geleitet, ab 1985 von Horst Franz. Bis 1980 wuchs die
Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter auf fast 140 Personen, doch auch mit
248 Mitarbeitern im Jahre 1988 zählte die Abteilung noch zu den kleineren
Diensteinheiten im Ministerium für Staatssicherheit. Durch die im
März 1989 erfolgte Vereinigung mit der für die unmittelbare militärische
Bekämpfung von Gewalttätern zuständige Abteilung XXIII erhöhte
sich die Zahl der Mitarbeiter auf zuletzt 878 Personen (Stand 31. Oktober
1989). (27)
Der Abteilung XXII kam die
"Federführung"
bei der Beobachtung, Bekämpfung und gegebenenfalls auch der Unterstützung
des internationalen Terrorismus zu. (28)
Anders
als die Bezeichnung des Aufgabengebietes "Terrorabwehr" vermuten läßt,
umfaßte ihr Tätigkeitsfeld aber auch die vorsorgliche und umfassende
Beobachtung des politischen Extremismus in der Bundesrepublik sowie die
Aufklärung von anonymen Drohungen gegen das SED-Regime. Verantwortlich
war die Abteilung XXII immer dann, wenn die Staatssicherheit glaubte, beim
"Gegner" eine Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt gegen die DDR erkennen
zu können: "Entscheidendes Kriterium dafür, daß sich die
Abteilung XXII der Aufklärung, operativen Kontrolle und Bearbeitung
von Stellen und Kräften des Operationsgebietes zuwendet, ist ein Terror-
bzw. anderer operativ bedeutsamer Gewaltbezug." (29)
Im Visier der Abteilung XXII
standen die militanten Gruppen im palästinensischen bzw. arabischen
Lager (wie der bereits erwähnte "Carlos" oder die Abu-Nidal-Gruppe),
die bereits genannten linksterroristischen Organisationen in der Bundesrepublik
sowie die "autonome" und "antiimperialistische" Szene in West-Berlin. (30)
Prophylaktisch
beobachtete die Diensteinheit auch noch weitere westeuropäische Terrorgruppen
(wie die italienischen Roten Brigaden, die baskische ETA oder die irische
IRA). (31) Ferner richtete die Abteilung XXII
ihre Aufmerksamkeit auf den weitaus weniger militanten politischen Linksextremismus
in der Bundesrepublik. (32)
Zielgruppen waren
alle deutlich links von der SPD stehenden Gruppierungen mit DDR-kritischer
bis feindlicher Ausrichtung (wie die Kommunistische Partei Deutschlands/
Marxisten-Leninisten mit ihrer Sektion DDR oder der Kommunistische Bund
Westdeutschlands). Im Verständnis des Mielke-Ministeriums handelte
es sich hierbei um "trotzkistisch" oder "maoistisch" inspirierte Abweichungen
vom SED-Sozialismus. (33) Des weiteren befaßte
sich die Abteilung XXII mit der Tageszeitung (taz), (34)
bei
der sie wertvolle Erkenntnisse über die bundesdeutsche linksterroristische
Szene zu gewinnen hoffte. Die Abteilung XXII operierte aber auch gegen
die neonazistische und rechtsextreme Szene in der Bundesrepublik (wie die
Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, die Kampfgruppe
Priem und die Wehrsportgruppe Hoffmann). Hinzu kamen noch verschiedene
militante Exilorganisationen (wie exilafghanisch-islamische Kräfte
oder auch die türkischen rechtsextremen Grauen Wölfe) sowie einige
dezidiert antikommunistische Gruppen (wie das Brüsewitz-Zentrum und
die Arbeitsgemeinschaft 13. August - Haus am Checkpoint Charlie).
Zur Aufklärung der genannten
Personen und Organisationen bediente sich das Mielke-Ministerium seiner
Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). Der Staatssicherheitsdienst beabsichtigte,
geeignete "überörtlich einsetzbare IM" zu gewinnen und sie in
das terroristische Milieu einzuschleusen. (35) Das
Anforderungsprofil an die IM im linksextremen Bereich zielte auf "Szenekenner"
aus dem Westen, von denen sich die Staatssicherheit den besten Überblick
über die verschiendenen militanten Organisationen versprach (wie etwa
Rechtsanwälte von inhaftierten Terroristen). Werbungen aus dem eigentlichen
terroristischen Milieu sollten nur unter bestimmten Bedingungen und unter
größter Vorsicht vorgenommen werden. Gefragt waren auch DDR-Bürger,
die an "Berührungspunkten" mit den verschiedenen terroristischen Organisationen
eingesetzt werden konnten (insbesondere ostdeutsche Verwandte von bundesdeutschen
Linksextremisten). Darüber hinaus wurden ostdeutsche Partnerinnen
von den in der DDR lebenden Arabern gezielt für eine Zusammenarbeit
geworben. Da auch Vorteile in der Konspiration dafür sprachen, Inoffizielle
Mitarbeiter innerhalb Ostdeutschlands zu werben, kamen von den 161 Inoffiziellen
Mitarbeitern der gesamten Abteilung XXII lediglich 35 aus dem Westen, vornehmlich
aus der Bundesrepublik. (36) Auffällig
ist auch der in dieser Diensteinheit hohe Anteil Inoffizieller Mitarbeiter
mit direktem "Feindkontakt" (IMB). (37) Von
dieser Kategorie setzte allein die Abteilung XXII gegen die einzelnen palästinensischen
und arabischen Gruppierungen bis zu sechs Mitarbeiter ein (etwa gegen Abu
Nidal). (38) Zur Aufklärung der französischen
Action Directe war lediglich ein IMB im Einsatz, nämlich der ehemalige
RAF-Anwalt Klaus Croissant. (39) Der ehemalige
Angehörige der Bewegung 2. Juni Till Meyer (40)
war
dem MfS genauso zu Diensten wie der Ex-Terrorist und DDR-Bürger Werner
Lotze. (41) Im Umfeld der genannten rechtsextremen
Zielgruppen hatte die Abteilung XXII jeweils maximal drei IM plaziert.
(42)
Als
sehr ergiebig erwies sich dabei der direkte "operative Kontakt" zu dem
Rechtsterroristen Odfried Hepp. (43)
Die politische Brisanz des
Arbeitsgegenstandes erforderte immer wieder Rückendeckung "von oben".
Insbesondere das Vorgehen gegenüber den bundesdeutschen Linksterroristen
erfolgte unter direkter Kontrolle des Leiters der Abteilung XXII und auf
Bestätigung durch die oberste Leitungsebene im Ministerium. (44)
Die Auswahl der zu bearbeitenden "Zielobjekte" und die Grundkonzeption
der in diesem Zusammenhang zu tätigenden "Treffs" benötigten
die Zustimmung des Stellvertreter des Ministers Gerhard Neiber oder sogar
von Mielke selbst. (45) Daß auch Honecker
über die "RAF-Stasi-Connection" im Bilde war, kann nach heutigem Kenntnisstand
als wahrscheinlich gelten, läßt sich aber nicht sicher belegen.
Der Kreis der Eingeweihten, die im Ministerium um die Duldung des internationalen
Terrorismus wußten, wurde sehr klein gehalten; mit anderen MfS-Diensteinheiten
arbeitete die Abteilung XXII deswegen legendiert zusammen. (46)
Diese
strikte Konspiration führte vermutlich dazu, daß die Unterstützung
des bundesdeutschen Linksterrorismus außerhalb der Abteilung XXII
im MfS kaum publik wurde.
Zugleich profitierte die
Abteilung XXII von der Zusammenarbeit mit der Auslandsspionage HV A (besonders
die "Bearbeitung" des palästinensischen Terrorismus betreffend). Hinsichtlich
der Beobachtung des politischen Extremismus in der Bundesrepublik lag die
"Federführung" grundsätzlich bei der Abteilung XXII. Sie war
zuständig für die Informationssammlung und -auswertung, während
der HVA das "gezielte Eindringen" in die jeweilige Organisation oblag.
Dabei notwendige "politisch-operative Maßnahmen" sollten gemeinsam
abgestimmt werden. (47) Da die "Carlos"-Anhänger
häufiger noch als in Ost-Berlin in diversen anderen osteuropäischen
Metropolen weilten, kam auch der Kooperation mit den "Bruderorganen" ein
hoher Stellenwert zu. (48) Darüber hinaus
hatte die bereits erwähnte Abteilung XXIII (neben Pflichten bei der
praktischen Bekämpfung von Gewalttätern) auch die Aufgabe, Personen
aus den "jungen Nationalstaaten" für den "illegalen bewaffneten Kampf"
auszubilden. Wichtigste delegierende Organisation sollte beispielsweise
im Jahre 1989 der Afrikanische Nationalkongreß (ANC) sein. (49)
Allein
durch die Abteilung XXIII - bis 1988 hieß sie AGM/S - waren seit
1970 in 164 Lehrgängen 1895 Personen aus 15 Staaten in dieser Weise
geschult worden. (50)
IV.
Die Duldsamkeit gegenüber
den deutschen Linksterroristen und das Selbstverständnis der Abteilung
XXII als "Abwehr"-Diensteinheit spiegeln die Sorge des MfS wider, der westliche
Terrorismus könne auf den Osten Deutschlands "überschwappen".
(51)
Zumindest
der Rechtsextremismus, in der DDR vertreten durch einige "Kampfsportgruppen"
von Jugendlichen, die in der Endphase des Regimes einen gewissen Organisationsgrad
erreichten und eine beachtliche Militanz zeigten,
(52)
stellte
ein Problem für beide deutschen Staaten dar. Grundsätzlich jedoch
entwickelte sich der gewaltbereite politische Extremismus vor allem in
der liberalen Gesellschaftsordnung des Westens und richtete sich auch fast
ausschließlich gegen die demokratischen Staaten. (53)
Militanter
Widerstand mit revolutionärer Zielsetzung wie im Westen war innerhalb
des stark repressiven politischen Systems der DDR undenkbar. (54)
Insbesondere
die Motivation des Täterpotentials unterschied den Terrorismus im
Westen deutlich von den Formen politisch motivierter Gewalt, die es auch
im Osten Deutschlands gab. So versuchten einzelne DDR-Bürger, durch
die Geiselnahme von untergeordneten Parteifunktionären ihre Ausreise
in den Westen zu erzwingen. (55) Ferner ereigneten
sich in den vierzehn Bezirken der DDR und in Ost-Berlin beispielweise im
Jahre 1985 rund 350 Vorkommnisse, die als "Androhung von Terror" aufgefaßt
wurden. (56) Diese anonymen oder pseudonymen
Drohungen, fernmündlich oder schriftlich vorgetragen, betrafen verschiedene
staatliche und gesellschaftliche Institutionen der DDR und bisweilen auch
führende staatliche Repräsentanten. Hintergrund waren oftmals
die zurückgewiesenen Ausreiseanträge der Betreffenden; daneben
befanden sich auch politische "Wirrköpfe" und übermütige
Jugendliche unter den Tätern. Weitergehende politische Ziele verfolgten
sie in der Regel nicht. Selbst der spektakulärste "Gewaltakt", das
vermeintliche "Honecker-Attentat" vom 31. Dezember 1982, resultierte in
Wirklichkeit aus der rein zufälligen Konfrontation eines "waffenvernarrten",
alkoholisierten Autofahrers mit der Wagenkolonne des Staatsratsvorsitzenden.
(57)
In ihrer Erscheinungsform
dem internationalen Terrorismus noch am ähnlichsten war die Luftpiraterie.
Zwischen 1962 und 1973 unternahmen ostdeutsche Bürger insgesamt vierzehnmal
den Versuch einer Flugzeugentführung. Viermal waren sie erfolgreich
- so bemächtigten sich Einzelpersonen zweier kleinerer Flugzeuge ohne
Passagiere in den Jahren 1964 und 1965 sowie einer Militärmaschine
im Jahre 1969. Im gleichen Jahr entführten zwei DDR-Bürger gemeinsam
ein polnisches Passagierflugzeug nach Berlin-Tegel. Alle anderen Täter
wurden überwältigt bzw. von den Piloten über den Ort der
Landung (innerhalb der DDR und nicht, wie gefordert, im Westen) getäuscht.
Ein Marinesoldat beging im Jahre 1970 nach einer solchermaßen vereitelten
Flucht zusammen mit seiner Ehefrau Selbstmord. "Bei allen Flugzeugentführungen
und Terrorhandlungen verfolgten die Täter das Ziel, die DDR ungesetzlich
zu verlassen" (58) - keiner der Entführer
hatte weitergehende politische Ambitionen. Um Entführungsversuche
von Maschinen der DDR-Luftfahrtsgesellschaft Interflug von vornherein zu
unterbinden, waren dann spätestens in den achtziger Jahren bei jedem
Flug nach Polen, Ungarn und in die Tschechoslowakei zwei legendierte Mitarbeiter
der Staatssicherheit mit an Bord. (59)
Die Motivation dieser Täter
beschränkte sich auf die Absicht, der DDR persönlich den Rücken
zu kehren. Anders als die linksrevolutionären Terroristen im Westen
beabsichtigten sie nicht das politische System als solches zu destabilisieren.
Soweit politisch motivierte Gewalttäter innerhalb der DDR überhaupt
präsent waren, wurden sie entweder durch das MfS selbst geduldet (wie
die palästinensischen Terroristen) oder aber sie waren durch die zeitweise
restriktive Ausreisepraxis des SED-Regimes (60)
in gewisser Weise erst zur Gewalt angestiftet worden (wie einige wenige
Ausreisewillige). Daß all dies mit der terroristischen Bedrohung,
der sich die westliche Welt zu erwehren hatte, nicht zu vergleichen war,
zeigt auch der Umstand, daß bei kaum einem Vorfall ostdeutsche Bürger
Schaden an Leib oder Leben nahmen. Soweit die Staatssicherheit ernsthaft
ein "Terrorismusproblem" für die DDR vermutete, trug ihr überzogenes
Sicherheitsdenken zweifellos hypochondrische Züge.
Anmerkungen
(1)
Vgl.
Fritz Schmaldienst und Klaus-Dieter Matschke: Carlos-Komplize Weinrich.
Die internationale Karriere eines deutschen Top-Terroristen, Frankfurt
a. M. 1995. Wie so oft in diesem Bereich ist auch diese journalistische
Veröffentlichung "mit heißer Feder" geschrieben und bedarf daher
einer kritischen Lektüre. Zu "Carlos" vgl. u.a. David A. Yallop: Die
Verschwörung der Lügner, München 1993; Stephan Richard Meier:
Carlos. Demaskierung eines Topterroristen, München 1992.
(2)
Vgl. u.a. Focus Nr. 9/1996, S. 74-78; Tageszeitung (taz) vom 18.1.2000,
S. 7.
(3)
Information des Ministerium für Staatssicherheit vom 3.5.1979 zu Aktivitäten
von Vertretern der palästinensischen Befreiungsorganisation in Verbindung
mit internationalen Terroristen zur Einbeziehung der DDR bei der Vorbereitung
von Gewaltakten in Ländern Westeuropas; Behörde des Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(BStU), Zentralarchiv (ZA), Hauptabteilung (HA) XXII 18613, Bl. 277-292,
hier Bl. 287.
(4)
Vgl. Andreas Müller und Michael Kanonenberg: Die RAF-Stasi-Connection,
Berlin 1992.
(5)
Vgl.
Tobias Wunschik: "Denn es war ja Krieg." Der Prozeß gegen Silke Maier-Witt,
in: Uwe Backes und Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie,
4. Jahrgang, Bonn 1992, S. 146-156.
(6)
Vgl. Helmut Voigt: "Es ging um Schmidt/Strauß", in: Der Spiegel Nr.
26/1991, S. 94 f.; Der Spiegel Nr. 14/1991, S. 22-26. Wegen des nicht sicher
festzustellenden Zeitpunkts dieser Übungen (und der damit verknüpften
strafrechtlichen Relevanz) wurde das diesbezügliche Ermittlungsverfahren
gegen Erich Mielke und sechs seiner Mitarbeiter am 16. September 1994 eingestellt.
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17./18.9.1994, S. 2.
(7)
Vgl. Interview mit Markus Wolf, in: Tageszeitung (taz) vom 25.8.1994, S.
10.
(8)
Vgl. Befehl 17/79 vom 8.12.1979 zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung
und Bekämpfung subversiver Pläne, Absichten und Maßnahmen
linksextremistischer und trotzkistischer Organisationen, Gruppen und Kräfte;
BStU, ZA, Dokumentenstelle (DSt) 102619; Dienstanweisung 1/81 vom 16.3.1981
zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung, operativen Bearbeitung
und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten;
BStU, ZA, DSt 102735.
(9)
Vgl. Der Spiegel Nr. 35/1994, S. 133.
(10)
Vgl. u.a. die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium
für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem
Komitee für Staatssicherheit der Volksdemokratischen Republik Jemen
vom 25.11.1980; BStU, ZA, DSt.
(11)
Uwe Backes: Bleierne Jahre. Baader-Meinhof und danach, Erlangen 1991, S.
200.
(12)
Vgl. u.a. Stellungnahme des Präsidiums der DKP zum Terroranschlag
in Köln, abgedruckt in: Unsere Zeit vom 7.9.1977, S. 2.
(13)
Erfahrungen der Abteilung XXII bei der Organisierung der vorbeugenden Terrorabwehr
vom März 1988; BStU, ZA, HA XXII 5538, Bl. 127-145, hier Bl. 140.
(14)
"Solange es gelang, im Kontakt mit Terroristen eine Verschonung der DDR
[vor terroristischen Anschlägen] zu erreichen, war alles legitim,
was an Duldung und Förderung [des internationalen Terrorismus] in
Kauf genommen werden mußte." Peter Siebenmorgen: "Staatssicherheit"
der DDR. Der Westen im Fadenkreuz der Stasi, Bonn 1993, S. 206.
(15)
So beschrieb eine 1983 in die DDR aufgenommene Ex-Terroristin die seinerzeitige
Position der MfS-Mitarbeiter wie folgt: "Einerseits fanden sie die terroristische
Praxis falsch und schädlich, andererseits respektierten sie die revolutionäre
Moral der RAF und ihre antiimperialistische Überzeugung". Inge Viett:
Wahr bleibt ..., in: Konkret Nr. 3/1992, S. 28 f.
(16)
So behaupten die genannten Autoren Andreas Müller und Michael Kanonenberg,
das MfS habe im Jahre 1982 im Zuge des anstehenden Milliardenkredites an
die DDR für eine Beendigung der Zusammenarbeit mit der RAF gesorgt,
indem es die Verhaftung führender RAF-Mitglieder in der Bundesrepublik
ermöglichte und Bonn damit einen wichtigen Fahndungserfolg bescherte.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des MfS hat dagegen versichert, Christian Klar
sei vor dem Aufsuchen des Depots ausdrücklich gewarnt worden. Vgl.
Wolfhard Klein, "Nix, oder wie's war" in: Konkret Nr. 10/1992, S. 32 f.
(17)
Vgl. u.a. Schreiben Mielkes an die Leiter der Diensteinheiten vom 7.4.1977
über politisch-operative Maßnahmen nach dem Attentat auf den
Generalbundesanwalt Buback; BStU, ZA, SdM 1931, Bl. 276-280.
(18)
Vgl. u.a. Einschätzung der Abteilung XXII vom 14.11.1978 zu rechtlichen
Regelungen zur Terrorismusbekämpfung in der BRD; BStU, ZA, HA XXII
777, Bd. 4, Bl. 2-4.
(19)
Vgl. hierzu auch die offiziellen Konsultationen der DDR und der USA zu
Fragen der Terrorismusbekämpfung vom Februar 1988; BStU, ZA, HA XXII
18138.
(20)
Den
westlichen Regierungen blieben die Unterstützungsleistungen der DDR
nicht verborgen. So benannten mehrere in den Westen übergesiedelte
DDR-Bürger übereinstimmend Köthen bei Halle als den Wohnort
der ehemaligen Terroristin Susanne Albrecht. Vgl. Butz Peters: RAF. Terrorismus
in Deutschland, Stuttgart 1991, S. 21. Und "Carlos" gab mittels eines in
Ost-Berlin aufgegebenen Bekennerschreibens dem Westen angeblich sogar persönlich
von seinem Aufenthalt in Ost-Berlin Kenntnis. Vgl. David A. Yallop: Die
Verschwörung der Lügner, München 1993, S. 515. In Anbetracht
der insgesamt lückenhaften Beweiskette und im Interesse der innerdeutschen
Beziehungen wurden diese Zusammenhänge von der Bundesregierung allerdings
nicht thematisiert. S.a. Heribert Prantl: Die Paten des Terrors, in: Süddeutsche
Zeitung vom 29.3.1991, S. 4.
(21)
Vgl. Jahresplan 1985 der Abteilung XXII vom 20.12.1984; BStU, ZA, HA XXII
5778, Bl. 630-675, hier Bl. 640.
(22)
Vgl. Vorschlag von Oberst Horst Franz vom 12.2.1985 zur Durchführung
einer Offensivmaßnahme gegen das Bundesamt für den Verfassungsschutz
(OV "Reiter"); BStU, ZA, HA XXII 5619, Bl. 3 f. Nach Einschätzung
des MfS wurde der "gegnerische Nachrichtendienst erheblich und mit Langzeitwirkung
desinformiert und verunsichert". Wesentliche Ergebnisse der Erfüllung
der Plan- und Kampfaufgaben der Abteilung XXII vom 18.7.1985; BStU, ZA,
HA XXII 5601, Bl. 233-238.
(23)
Vgl. Interview mit Helmut Pohl, in: Frankfurter Rundschau vom 2.7.1991,
S. 7 f.
(24)
Vgl. Iring Fetscher und Günter Rohrmoser: Ideologien und Strategien,
Opladen 1981; Herbert Jäger, Gerhard Schmidtchen und Lieselotte Süllwold:
Lebenslaufanalysen, Opladen 1981; Wanda von Baeyer-Katte, Dieter Claessens,
Hubert Feger und Friedhelm Neidhardt (Hrsg.): Gruppenprozesse, Opladen
1982; Ulrich Matz und Gerhard Schmidtchen: Gewalt und Legitimität,
Opladen 1983; Fritz Sack und Heinz Steinert: Protest und Reaktion, Opladen
1984 (=Analysen zum Terrorismus Bd. 1-3, 4/1 u. 4/2, hrsg. v. Bundesministerium
des Inneren) sowie Henner Hess (Hrsg.): Angriff auf das Herz des Staates
Bd. 1, Frankfurt a.M. 1988; Heiner Geißler (Hrsg.): Der Weg in die
Gewalt. Geistige und gesellschaftliche Ursachen des Terrorismus und seine
Folgen, München 1978; Hans-Dieter Schwind (Hrsg.), Ursachen des Terrorismus
in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1978; Stefan Aust: Der Baader
Meinhof Komplex, Hamburg 1986; Hans Josef Horchem: Die verlorene Revolution.
Terrorismus in Deutschland, Herford 1988; Jillian Becker: Hitlers Kinder?
Der Baader-Meinhof-Terrorismus, Frankfurt a.M. 1978; sowie die Autobiographien
von Michael (Bommi) Baumann: Wie alles anfing, Berlin 1975, und Hans-Joachim
Klein: Rückkehr in die Menschlichkeit. Appell eines ausgestiegenen
Terroristen, Reinbek 1979.
(25)
Vgl. Gesprächskonzeption für Mielke zu einer Unterredung mit
Honecker vom März 1983: Die Organisation einer wirksamen Terrorabwehr
in der DDR als Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung der internationalen
Klassenkampfsituation; BStU, ZA, HA XXII 1182, Bl. 228-235, hier Bl. 229.
(26)
Zu Aufgaben und Struktur der Abteilung XXII sowie für weitere Quellenhinweise
s. Tobias Wunschik: Hauptabteilung XXII: "Terrorabwehr" (Klaus-Dietmar
Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß und Roger
Engelmann (Hrsg.): Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur,
Methoden. MfS-Handbuch, Teil III.16), BStU, Berlin 1995. S.a. Peter Siebenmorgen:
"Staatssicherheit" der DDR. Der Westen im Fadenkreuz der Stasi, Bonn 1993,
S. 201-235.
(27)
Vgl. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS (MfS-Handbuch,
Teil IV.1), BStU, Berlin 1995.
(28)
Vgl. Dienstanweisung 1/81, S. 8 und 22. Siehe auch Protokoll der Beratung
des Leiters der Hauptabteilung XXII vom 4.4.1989; BStU, ZA, HA XXII 884,
o. Pag.; Geheime Verschlußsache 4/85 vom 15.2.1985: Bekämpfung
feindlicher Stellen und Kräfte im Operationsgebiet, die subversiv
gegen die DDR und andere sozialistische Staaten tätig sind (außer
imperialistische Geheimdienste und kriminelle Menschenhändlerbanden);
BStU, ZA, DSt 103142.
(29)
Vgl. Thesen zur Auswertung der multilateralen Beratung zu Problemen des
sogenannten internationalen Terrorismus in Varna o.D. [Anfang Dezember
1987]; BStU, ZA, HA XXII 18118, Bl. 23-93, hier Bl. 28. Als Gewaltandrohungen
betrachtete die Staatssicherheit "demonstrative Bekundungen bzw. Ankündigungen
von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten, insbesondere
Attentate, Morde, Geiselnahmen, Entführungen, Erpressungen, Überfälle,
Sprengstoffanschläge, Explosionen, Brände, sogenannte 'Bombenlegungen'
und andere Gemeingefahren." 5. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung
1/81 vom 12.7.1984, 22 S., hier S. 3 und 7; BStU, ZA, DSt 102735.
(30)
Vgl. Jahresplan 1987 der Abteilung XXII vom 30.12.1986; BStU, ZA, HA XXII
5778, Bl. 263-325, hier Bl. 277 f.
(31)
Vgl. Entwurf einer Präzisierung der operativen Verantwortlichkeiten
(Arbeitsgegenstände) der Referate 1 und 3 der Abteilung XXII/8 vom
28.6.1988; BStU, ZA, HA XXII 5479, Bl. 1-8; Vorgaben des Leiters der Abteilung
XXII/8, Helmut Voigt, für die Jahresplanung 1989 des Referat 1 vom
27.10.1988; BStU, ZA, HA XXII 5479, Bl. 9-11.
(32)
Vgl. Befehl 17/79.
(33)
Vgl. hierzu u.a. Auskunftsbericht der ZAIG vom 25.10.1979 zu linksextremistischen
und trotzkistischen Organisationen, Gruppen und Kräften und ihre gegen
die DDR gerichteten Aktivitäten (Band I); BStU, ZA, ZAIG 8104; Ergebniszusammenfassung
und Inhaltsverzeichnis der Forschungsarbeit 'Wesen und Rolle in der BRD
und Westberlin existierender pseudorevolutionärer linksextremistischer
Kräfte und Gruppen' der Juristischen Hochschule Potsdam vom 7.8.1975;
BStU, ZA, JHS 21860, 83 S.
(34)
Vgl. Tageszeitung (taz) vom 28. bis 31.12.1992 (Serie), S. 5.
(35)
Vgl. Dienstanweisung 1/81, S. 23; Entwurf einer Dienstanweisung von 1977
zur vorbeugenden Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von
Terror- und anderen schwerwiegenden Gewaltakten; BStU, ZA, HA XXII 865,
o. Pag.
(36)
Die Zahl umfaßt IMB (Inoffizieller Mitarbeiter mit Feindkontakt),
IME (Inoffizieller Mitarbeiter für besondere Einsätze) und IMS
(Inoffizieller Mitarbeiter für Sicherheit). Vgl. Analyse der Abteilung
XXII vom 24.4.1987 zur Einschätzung der Wirksamkeit der IM-Arbeit
in der Abteilung XXII; BStU, ZA, HA XXII 17846, Bl. 12-29, hier Bl. 21.
(37)
Die IMB machten ein Drittel aller Inoffizieller Mitarbeiter der "Terrorabwehr"
aus (der Kategorien IMB, IME und IMS), während ihr Anteil im gesamten
Staatssicherheitsdienst (allerdings ohne HV A) nur 3,6 Prozent betrug.
Vgl. Helmut Müller-Enbergs: IM-Statistik 1985-1989 (BF informiert
3/1993. Hrsg. vom BStU, Abt. Bildung und Forschung), Berlin 1993, S. 9.
(38)
Vgl. Analyse des Leiters der Abteilung XXII/8, Oberstleutnant Helmut Voigt,
vom 22.2.1989 zur IM-Arbeit auf der Grundlage der 1988 erzielten Ergebnisse
bei der Qualifizierung und Erweiterung des IM-Bestandes in den Kategorien
IMB/IMS; BStU, ZA, HA XXII 521, o. Pag.
(39)
Vgl. Tageszeitung (taz) vom 5.1.1993, S. 1 und vom 12.2.1993, S. 2.
(40)
Vgl. Tageszeitung (taz) vom 27.1.1992, S. 3.
(41)
Vgl. Tobias Wunschik: Biographisches Porträt: Werner Lotze, in: Uwe
Backes und Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie,
5. Jahrgang, Bonn 1993, S. 177-189.
(42)
Vgl. Analyse der Abteilung XXII/1 vom 17.10.1988 zum neonazistischen Potential
des Operationsgebiet; BStU, ZA, HA XXII 1189, Bl. 6-50.
(43)
Vgl. Der Spiegel Nr. 47/1991, S. 137-144.
(44)
Vgl. u.a. Wichtige sicherheitspolitische Erkenntnisse der Abteilung XXII
vom 13.6.1978 zu aktiven DDR-Rückverbindungen des zum "führenden
Kern" der anarchistisch-terroristischen "Bewegung 2. Juni" in West-Berlin
gehörenden Till Meyer; BStU, ZA, HA XXII 1191, Bl. 2-6, hier Bl. 6.
(45)
Vgl. Referat von Gerhard Neiber vom 25.1.1983 auf der Zentralen Dienstkonferenz
des Arbeitsbereich Neiber; BStU, ZA, HA XXII 5842, Bl. 458-680, hier Bl.
565. Mielke bestätigte beispielsweise auch, daß die RAF-Aussteigerin
Inge Viett für das Jahr 1983 als IM zu werben sei. Vgl. Jahresplan
1983 der Abteilung XXII vom 23.12.1982; BStU, ZA, HA XXII 5778, Bl. 1296-1338,
hier Bl. 1304.
(46)
Vgl. Entwurf einer Präzisierung der operativen Verantwortlichkeiten
(Arbeitsgegenstände) der Referate 1 und 3 der Abteilung XXII/8 vom
28.6.1988; BStU, ZA, HA XXII 5479, Bl. 1-8, hier Bl. 5.
(47)Vgl.
Befehl 17/79, S. 3 f.
(48)
Vgl. Gesprächskonzeption für Mielke zu einer Unterredung mit
Honecker vom März 1983: Die Organisation einer wirksamen Terrorabwehr
in der DDR als Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung der internationalen
Klassenkampfsituation vom März 1983; BStU, ZA, HA XXII 1182, Bl. 228-235,
hier Bl. 231.
(49)
Vgl. Lageeinschätzung der Abteilung 7 der Hauptabteilung XXII vom
9.10.1989; BStU, ZA, HA XXII 5934, Bd. 2, Teil 1, Bl. 165-176.
(50)
Vgl. Referat von Klaus Bützow in Anwesenheit von Horst Franz aus Anlaß
der Bildung der Hauptabteilung vom 28.2.1989; BStU, ZA, HA XXII 884, o.
Pag.
(51)
Vgl. Rudolf Maerker: Angst vor dem Überschwappen des Terrorismus?
Die DDR und der Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Deutschland
Archiv Nr. 12/1977, S. 1248-1250.
(52) Vgl. u.a. Walter Süß: Zu Wahrnehmung
und Interpretation des Rechtsextremismus in der DDR durch das MfS (Analysen
und Berichte, Reihe B 1/93, hrsg. vom BStU, Abt. Bildung und Forschung),
Berlin 1993.
(53)
Vgl. u.a. Paul Wilkinson: Terrorism and the liberal state, Basingstoke
1986.
(54)
Soweit es in Einzelfällen dennoch zu politisch motivierter Gewalt
kam, wurde dies seinerzeit geflissentlich verschwiegen, weil dies nicht
zu der Vorstellung der "entwickelten sozialistischen Gesellschaft" paßte.
Im Nachhinein jedoch ziehen die ehemaligen Mitarbeiter des MfS diese "Gewalthandlungen"
gerne heran, um die Existenz von Kräften zur Terrorismusbekämpfung
zu rechtfertigen. Vgl. Interview mit Gerhard Neiber, in: Neues Deutschland
vom 23./24.6.1990, S. 9.
(55)
Vgl.
Referat Gerhard Neibers vom 25.1.1983 auf der Zentralen Dienstkonferenz
des Arbeitsbereich Neiber; BStU, ZA, HA XXII 5842, Bl. 458-680, hier Bl.
624 und 627.
(56)
Der genaue Zeitraum war der 1.10.1984 bis zum 30.9.1985. Vgl. Einschätzung
der Abteilung XXII/2 vom 4.10.1985 zur politisch-operativen Lage im Zeitraum
vom 1.10.1984 bis 30.9.1985; BStU, ZA, HA XXII 1734, Bl. 68-77. Übersicht
der Abteilung XXII/2 über anonyme Drohanrufe im Monat Juni 1988; BStU,
ZA, HA XXII 5601, Bl. 92 f. Diese "Gewaltdrohungen" wurden nur in seltenen
Ausnahmefällen umgesetzt. Von den anonymen und pseudonymen Drohungen
konnte das MfS - etwa auf der Grundlage von Stimmenvergleichen bei aufgezeichneten
Anrufen - rund ein Viertel aufklären. Vgl. Material zum Referat des
Leiters der Delegation des MfS, Gerhard Neiber, auf der multilateralen
Beratung der Bruderorgane vom 24.-27.11.1987 in Varna/Volksrepublik Bulgarien;
BStU, ZA, HA XXII 18605, Bl. 40-248, hier Bl. 157. Möglicherweise
war diese Zahl gegenüber den Vertretern anderer sozialistischer Geheimdienste
geschönt worden, denn vier Jahre zuvor hatte Neiber noch eine Aufklärungsquote
von lediglich 15 Prozent genannt. Vgl. Referat Gerhard Neibers vom 25.1.1983
auf der Zentralen Dienstkonferenz des Arbeitsbereich Neiber; BStU, ZA,
HA XXII 5842, Bl. 458-680, hier Bl. 588.
(57)
Vgl. Jan Eik: Besondere Vorkommnisse. Politische Affairen und Attentate,
Berlin 1995, S. 155-187.
(58)
Einschätzung der Hauptabteilung VI über geplante, versuchte und
gelungene Anschläge auf den zivilen Luftverkehr vom 12.2.1973; BStU,
ZA, HA VI 1432, Bl. 190-245, hier. Bl. 190. Siehe auch Focus Nr. 34/1995,
S. 58f; Andreas Schmidt: Alarm in Ost-Berlin. Interflug-203 entführt.
Tatsachenroman über die erste Flugzeugentführung in der DDR,
Böblingen 1989.
(59)
Vgl. 6. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung 1/81 vom 8.8.1985;
BStU, ZA, DSt 102735.
(60)
Vgl. u.a. Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe. Bekämpfung
von Flucht und Übersiedlung (MfS-Handbuch, Teil III.17), BStU, Berlin
1995.
| April
2002. Aktualisierte Online-Version des Artikels in
Heiner Timmermann (Hrsg.): Diktaturen in Europa im 20. Jahrhundert - Der
Fall DDR, Berlin 1996 |

|
|