Das Ministerium für Staatssicherheit und der
Terrorismus in Deutschland
von Tobias Wunschik
Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BStU, Berlin

I.

Mit 25 Kilogramm Sprengstoff im Gepäck landete der deutsche Terrorist Johannes Weinrich im Mai 1982 auf dem Ost-Berliner Flughafen Schönefeld. Diese "Einfuhr von Sprengmitteln" hätte nach geltendem DDR-Recht mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden müssen (§ 206 StGB). Doch Weinrich brauchte nichts zu befürchten, schließlich war das SED-Regime dem früheren Mitglied der bundesdeutschen Revolutionären Zellen durchaus wohlgesonnen. Ein Mitarbeiter der zuständigen Abteilung XXII des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) nahm ihn umgehend in Empfang. Der Terrorist durfte mitsamt seiner Schußwaffe unbehelligt einreisen, nur der Sprengstoff wurde vorsorglich beschlagnahmt. Weinrich hatte das explosive Material indes nicht zufällig mitgeführt, sondern wollte es gegen den Westen einsetzen und bemühte sich deshalb bei wiederholten Reisen nach Ost-Berlin um die Rückgabe. Den Auftrag dazu erhielt er vermutlich von dem international gesuchten "Top-Terroristen" "Carlos", dessen Freundin Magdalena Kopp zuvor in Paris verhaftet worden war und die nun durch Anschläge auf öffentliche Einrichtungen Frankreichs im In- und Ausland freigepreßt werden sollte. (1)

Vor diesem Hintergrund verweigerte das Ministerium für Staatssicherheit lange Zeit die Rückgabe des für gewöhnlich der Sabotage dienenden Sprengstoffs. Das MfS fürchtete, Weinrich könne von Ost-Berlin aus im Westteil der Stadt zur Tat schreiten und dadurch die DDR in den Augen der Weltöffentlichkeit dem - nicht unberechtigten - Vorwurf aussetzen, sie würde den internationalen Terrorismus unterstützen. Der ostdeutsche Geheimdienst verlangte deswegen von Weinrich die Zusicherung, den Sprengstoff keinesfalls in der Bundesrepublik oder in West-Berlin einzusetzen. Da der Terrorist versprach, so vorzugehen, daß keinerlei Verdacht auf Ost-Berlin zurückfallen werde, und "Carlos" zeitweilig sogar auf weitere Anschläge verzichtete (weil er die Freilassung seiner Komplizin auf dem Verhandlungswege zu erreichen hoffte), erlahmte der Widerstand des MfS. Als Weinrich zusicherte, den Sprengstoff nicht selbst zu verwenden, sondern an eine "Befreiungsbewegung" weiterzuleiten, gab die Staatssicherheit seinem Drängen schließlich nach - obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, daß Weinrich sich in nächster Nähe schon ein konkretes Anschlagsziel ausgesucht hatte, nämlich die in West-Berlin gelegene Kultureinrichtung "Maison de France". Sogar den genauen Ort innerhalb des Gebäudes, an dem die Zeitbombe plaziert werden sollte, hatte das Ministerium - durch heimlich angefertigte Kopien von Weinrichs persönlichen Unterlagen - in Erfahrung gebracht. Doch das MfS begnügte sich fahrlässigerweise mit Weinrichs Zusicherung und händigte am Nachmittag des 16. August 1983 den Sprengstoff wieder aus. Weinrich deponierte diesen verabredungsgemäß bei einem syrischen Diplomaten in Ost-Berlin, dessen Regierung seinerzeit ihre schützende Hand über die "Carlos"-Bande hielt. Doch eine Woche später wurde das hochbrisante Material nicht etwa an Dritte weitergereicht (geschweige denn unschädlich gemacht), sondern der deutsche Terrorist selbst ließ sich den Sprengstoff selbst wieder aushändigen. Noch am gleichen Tag detonierte im "Maison de France" die mittels Zeitzünder gesteuerte Sprengladung; eine Person starb und weitere 21 wurden zum Teil schwer verletzt. Weinrich wurde wegen diesem Anschlag im Januar 2000 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. (2)

Die duldsame Haltung des MfS gegenüber Weinrich war kein Einzelfall. Von Anfang an verhielt sich das MfS auch gegenüber anderen bundesdeutschen Linksterroristen passiv und ließ die im Westen steckbrieflich gesuchten Täter auf ihrem Weg in den Nahen Osten unbehelligt die Grenzen passieren. Darüberhinaus veranlaßte das MfS sogar die Freilassung von Angehörigen der terroristischen Organisation Bewegung 2. Juni, nachdem diese in der Tschechoslowakei verhaftet worden waren. "Am 27. Juni 1978 wurden die Viett, Siepmann und Nicolai in Prag durch tschechische Sicherheitsorgane festgenommen und dem MfS übergeben. In der Zeit vom 28. Juni bis 12. Juli 1978 waren sie in der DDR in einem konspirativen Objekt untergebracht und wurden anschließend unter operativer Kontrolle nach Bagdad/Irak ausgeflogen." (3) Die Verhafteten an die westlichen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben, kam der Staatssicherheit offenbar nicht in den Sinn. Der bundesdeutschen Fahndung machte das MfS abermals einen Strich durch die Rechnung, als es prüfte, ob die gefälschten Reisepässe von RAF-Terroristen den westlichen Sicherheitsbehörden schon bekannt waren und gegebenfalls vor der weiteren Verwendung dieser Pässe warnte. Die "RAF-Stasi-Connection" (4) erreichte ihren ersten Höhepunkt im Oktober 1980, als acht steckbrieflich gesuchte RAF-Angehörige, die den Untergrund verlassen und aussteigen wollten, in der DDR eine neue Identität erhielten. Später durften noch zwei weitere RAF-"Pensionäre", von der Abteilung XXII betreut, in den "Arbeiter- und Bauernstaat" nachfolgen. Sie alle wurden mit großem Aufwand vor der westdeutschen Fahndung abgeschirmt; als in ihrem privaten Umfeld dennoch Gerüchte über ihre wahre Vergangenheit aufkeimten, organisierte die Staatssicherheit für einige von ihnen abermals eine neue Arbeitsstelle, eine neue Wohnung und vor allem einen neuen Namen. Das MfS verlangte von einer der Aussteigerinnen sogar, sich einer Gesichtsoperation zu unterziehen, um eine erneute Wiedererkennung in jedem Fall auszuschließen. (5)

Bisweilen kam es sogar zu einer regelrechten Kooperation mit aktiven Terroristen aus dem Westen: zwischen 1980 und 1982 beherbergte die Abteilung XXII zwei- bis dreimal jährlich RAF-Angehörige, gab ihnen reichlich Zeit und Gelegenheit zu ideologischen Grundsatzdiskussionen und trainierte sie (im Zusammenhang mit dem Attentat auf US-General Frederik Kroesen) im Umgang mit Waffen. (6) In die gleiche Richtung gingen die von Spionagechef Markus Wolf kolportierten Gedankenspiele Erich Mielkes, im Fall eines militärischen Konflikts die RAF sogar in die Sabotageplanungen des MfS gegenüber dem Westen einzubeziehen. (7)
 

II.

Das MfS zeigte generell also wenig Neigung, die westdeutsche Fahndung nach diesen Straftätern zu unterstützen. Verschiedene Motive und Perzeptionsmuster trugen mit dazu bei, daß die Staatssicherheit den linksrevolutionären und palästinensischen Terrorismus lieber stillschweigend duldete und ihn bisweilen sogar protegierte.

Absicht des Staatssicherheitsdienstes der DDR war zuallererst die lückenlose Aufklärung der terroristischen Szene. Dieses klassische nachrichtendienstliche Anliegen hatte oberste Priorität, denn nur auf der Grundlage genauer Kenntnisse konnte der ostdeutsche Geheimdienst etwaige terroristische Gefahren für die DDR abwehren bzw. die jeweilige Organisation "zielgerichtet bearbeiten", was auch immer sich im einzelnen dann dahinter verbergen mochte. Daher lautete der Auftrag des MfS, die Mitglieder extremistischer Gruppen linker wie rechter Couleur im Westen zu identifizieren, ihre Absichten zu erkunden, ihren personellen "Rückverbindungen" nach Ostdeutschland nachzuspüren und die vermutete Steuerung dieser Gruppen durch westliche Geheimdienste aufzudecken. (8)

Gerade bei der Aufnahme der RAF-"Pensionäre" in die DDR stand eindeutig das Aufklärungsinteresse des MfS im Vordergrund. Hiervon versprach sich der Staatssicherheitsdienst aktuelle Auskünfte über die bundesdeutsche sowie die internationale Terrorszene. Auch "Carlos" und Weinrich wurden während ihrer DDR-Aufenthalte als Informationsquellen genutzt - teilweise offen, indem der Staatssicherheitsdienst in langen Gesprächen ihr Wissen "abschöpfte", teilweise verdeckt, indem er heimlich ihre Post kontrollierte, Telefongespräche abhörte sowie persönliche Unterlagen und "Tagebücher" unbemerkt kopierte. (9)

Die Gastfreundschaft des MfS besonders gegenüber verschiedenen palästinensischen Gruppen war aber nicht zuletzt auch ein Ausdruck politischer Sympathie. Es entsprach der grundsätzlichen Linie der Ostblockstaaten, die "fortschrittlichen Kräfte", d.h. die Befreiungsbewegungen der Dritten Welt sowie etliche "junge Nationalstaaten", als Verbündete im Kampf gegen den "Imperialismus" zu betrachten und sie dementsprechend zu fördern. Gegenüber den offenkundig militanten Kräften innerhalb dieses Lagers grenzte sich Ost-Berlin nicht deutlich ab, so daß die massive Hilfe, etwa für den Süd-Jemen, (10) der offen mit der palästinensischen Terrororgansiation PFLP paktierte, einer indirekten Förderung des weltweiten Terrorismus gleichkam. Auch gegenüber der bundesdeutschen RAF bestand eine "unübersehbare Geistesverwandschaft", (11) insbesondere was die gemeinsame Frontstellung gegenüber dem "Imperialismus" betraf. Auch wenn das SED-Regime den RAF-Terrorismus förmlich ablehnte, (12) beabsichtigte die Staatssicherheit doch "ein Abgleiten linksterroristischer Kräfte in das Lager des Gegners zu verhindern". (13) Gleichgerichtete politische Intentionen und identische Feindbilder spiegeln sich besonders in den eingangs genannten Phantastereien Mielkes über einen gemeinsamen "Pakt" im Kriegsfall.

Ferner wollte der Staatssicherheitsdienst durch sein Entgegenkommen seine gewaltbereiten Gäste zu politischem Wohlverhalten gegenüber Ost-Berlin bewegen. Würde man restriktiver vorgehen, so die Befürchtung, könnten die Mitglieder palästinensischer Gruppierungen aus Verärgerung über den entzogenen Beistand heraus gegen die DDR aktiv werden. Keinesfalls jedoch wollte das Mielke-Ministerium sich diese Terrorgruppen zum Feind zu machen - lieber behandelte es seine palästinensischen Gäste überaus zuvorkommend und duldete stillschweigend deren Aktivitäten gegenüber dem Westen. Eine terroristische Bedrohung der DDR glaubte das MfS wohl am besten zu verhindern, indem es eine terroristische Bedrohung der BRD zuließ. (14)

Trotz der gegenseitigen Sympathie von SED-Regime und mancher "Befreiungsbewegung" mußte gerade das Ministerium für Staatssicherheit stets die objektiven Sicherheitsbelange der DDR im Auge behalten und alle Eventualitäten einkalkulieren. Der spektakuläre Terroranschlag palästinensischer Terroristen während der Olympischen Spiele in München im Jahre 1972 beispielsweise gab Anlaß zu der Befürchtung, so etwas könne sich während der Weltjugendfestspiele in Ost-Berlin im Folgejahr wiederholen. Deswegen begegnete das MfS den verschiedenen militanten Gruppen immer auch mit Mißtrauen - trotz aller Gastfreundschaft wurden die hochkarätigen palästinensischen Terroristen während ihrer DDR-Aufenthalte permanent überwacht und in Operativen Vorgängen "bearbeitet". Angesichts der ideologischen Ausrichtung dieser Kräfte war die Befürchtung, die genannten Gruppen könnten die Fronten wechseln und sich gegen die DDR wenden, natürlich weitgehend irreal. Doch zumindest der ideologisch wenig dogmatische und in seinen Handlungen letztlich unberechenbare "Carlos" stellte ein gewisses potentielles Sicherheitsrisiko dar.

Daß Ost-Berlin die internationalen Terroristen nicht vorbehaltslos unterstützte, resultierte aus diesen Sicherheitsproblemen, gewissen taktischen Überlegungen und einer ideologisch begründeten Skepsis gegenüber bestimmten Formen des "individuellen Terrorismus". Dessen Stoßrichtung gegen den Westen registrierte das MfS zwar mit Wohlwollen, hielt jedoch die "Kampfform" für kritikwürdig oder - im Sinne einer längerfristigen Strategie - gar für kontraproduktiv. (15) Der subtilen Neigung der SED, dem bundesdeutschen "Imperialismus" durch die Förderung des Linksterrorismus vielleicht den ein oder anderen Schlag zu versetzen, standen vor allem die wirtschaftlichen Interessen Ost-Berlins entgegen. (16) Als nachteilig für das MfS erwiesen sich auch die durch den RAF-Terrorismus in den siebziger Jahren ausgelösten polizeilichen Fahndungswellen und die in diesem Zuge verstärkten allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen der Bundesrepublik. (17) Dies konnte die MfS-Mitarbeiter im "Operationsgebiet" gefährden sowie - in der Optik der SED - dem Westen zur "Unterdrückung" der "demokratischen Kräfte" unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung dienen. (18)

Der mit Abstand wichtigste Grund aber, die zu Gewalthandlungen neigenden Gäste immer wieder zur Mäßigung anzuhalten und sie nicht offen zu unterstützen, war die rein taktisch bedingte Sorge des MfS vor außenpolitischen Komplikationen. Dies kam in der eingangs geschilderten unentschossenen Haltung der Staatssicherheit vor dem "Maison de France"-Anschlag deutlich zum Ausdruck. In den Augen der Weltöffentlichkeit der Unterstützung der weltweiten Terrorszene überführt zu werden, hätte dem SED-Regime schweren politischen Schaden zugefügt. (19) Deswegen hielt das MfS die Terroristen dazu an, sich auch innerhalb der DDR konspirativ bewegen und aus dem gleichen Grund wurde die immer schwerer zu verbergende Unterstützung des internationalen Terrorismus (20) ab 1984 deutlich reduziert.

Da in diesem Zeitraum auch der Aufenthalt der "Carlos"-Bande nicht mehr geduldet wurde, (21) ist offenkundig, daß sich die Staatssicherheit sogar dieses gefährlichen Zeitgenossen erwehren konnte. Die DDR von terroristischer Gewalt frei zu halten, wäre also auch anders möglich gewesen, als die weltweit gesuchten Gewalttätern durch Duldung und Unterstützung zu Wohlwollen gegenüber Ost-Berlin zu bewegen. Noch deutlicher wird der wahre Charakter der "Terrorabwehr" des MfS in der Absicht der Abteilung XXII, die Terrorismusbekämpfung der demokratischen Staaten nicht etwa zu unterstützen, sondern aufzuklären und zu "bearbeiten". In mindestens einem Fall sollten aktive Maßnahmen des MfS das Kölner Bundesamt für den Verfassungsschutz bei dessen Aufklärung des Terrorismus behindern und verunsichern. (22)

In den Augen der nutznießenden Gäste blieb die Unterstüzung des MfS natürlich ungenügend. Sie hätten es wohl am liebsten gesehen, wenn sich ihre Gastgeber auf eine richtiggehende politische Allianz eingelassen hätten. Der RAF-Terrorist Helmut Pohl, der gegen Ende seiner Schießübungen in Ostdeutschland ebenfalls die zunehmend restriktive Linie des MfS zu spüren bekam, mußte etwas resigniert konstatieren: "Je länger der Kontakt dauerte, desto schwieriger wurde es. Gegen Ende ist für uns nicht viel mehr übriggeblieben als das Risiko der Hin- und Rückreise [von der BRD in die DDR]. Wir hatten den Eindruck, da ist nur noch Defensive, nur Behauptung und Rechtfertigung, eben 'Sicherung des Sozialismus' und Friedenspolitik. Wir hätten - statt mit ihnen zu reden - auch das 'Neue Deutschland' lesen können, so aufgesetzt, so phrasenhaft war das." (23)
 

III.

Zu Beginn der siebziger Jahre registrierte der Westen eine spürbare Zunahme der politisch motivierten Gewalt. Als radikalisiertes Zerfallsprodukt der "Außerparlamentarischen Opposition" entstanden in der Bundesrepublik Organisationen wie die RAF, die Bewegung 2. Juni oder die Revolutionären Zellen. (24) Die mit ihnen verbündeten palästinensischen Gruppen verstärkten im gleichen Zeitraum ihre Aktivitäten beträchtlich. Auf diese Entwicklung reagierte das MfS mit der Gründung einer eigenen Diensteinheit zur "Terrorabwehr". (25) Die 1975 formierte Abteilung XXII (26) wurde zunächst von Oberst Harry Dahl geleitet, ab 1985 von Horst Franz. Bis 1980 wuchs die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter auf fast 140 Personen, doch auch mit 248 Mitarbeitern im Jahre 1988 zählte die Abteilung noch zu den kleineren Diensteinheiten im Ministerium für Staatssicherheit. Durch die im März 1989 erfolgte Vereinigung mit der für die unmittelbare militärische Bekämpfung von Gewalttätern zuständige Abteilung XXIII erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter auf zuletzt 878 Personen (Stand 31. Oktober 1989). (27)

Der Abteilung XXII kam die "Federführung" bei der Beobachtung, Bekämpfung und gegebenenfalls auch der Unterstützung des internationalen Terrorismus zu. (28) Anders als die Bezeichnung des Aufgabengebietes "Terrorabwehr" vermuten läßt, umfaßte ihr Tätigkeitsfeld aber auch die vorsorgliche und umfassende Beobachtung des politischen Extremismus in der Bundesrepublik sowie die Aufklärung von anonymen Drohungen gegen das SED-Regime. Verantwortlich war die Abteilung XXII immer dann, wenn die Staatssicherheit glaubte, beim "Gegner" eine Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt gegen die DDR erkennen zu können: "Entscheidendes Kriterium dafür, daß sich die Abteilung XXII der Aufklärung, operativen Kontrolle und Bearbeitung von Stellen und Kräften des Operationsgebietes zuwendet, ist ein Terror- bzw. anderer operativ bedeutsamer Gewaltbezug." (29)

Im Visier der Abteilung XXII standen die militanten Gruppen im palästinensischen bzw. arabischen Lager (wie der bereits erwähnte "Carlos" oder die Abu-Nidal-Gruppe), die bereits genannten linksterroristischen Organisationen in der Bundesrepublik sowie die "autonome" und "antiimperialistische" Szene in West-Berlin. (30) Prophylaktisch beobachtete die Diensteinheit auch noch weitere westeuropäische Terrorgruppen (wie die italienischen Roten Brigaden, die baskische ETA oder die irische IRA). (31) Ferner richtete die Abteilung XXII ihre Aufmerksamkeit auf den weitaus weniger militanten politischen Linksextremismus in der Bundesrepublik. (32) Zielgruppen waren alle deutlich links von der SPD stehenden Gruppierungen mit DDR-kritischer bis feindlicher Ausrichtung (wie die Kommunistische Partei Deutschlands/ Marxisten-Leninisten mit ihrer Sektion DDR oder der Kommunistische Bund Westdeutschlands). Im Verständnis des Mielke-Ministeriums handelte es sich hierbei um "trotzkistisch" oder "maoistisch" inspirierte Abweichungen vom SED-Sozialismus. (33) Des weiteren befaßte sich die Abteilung XXII mit der Tageszeitung (taz), (34) bei der sie wertvolle Erkenntnisse über die bundesdeutsche linksterroristische Szene zu gewinnen hoffte. Die Abteilung XXII operierte aber auch gegen die neonazistische und rechtsextreme Szene in der Bundesrepublik (wie die Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, die Kampfgruppe Priem und die Wehrsportgruppe Hoffmann). Hinzu kamen noch verschiedene militante Exilorganisationen (wie exilafghanisch-islamische Kräfte oder auch die türkischen rechtsextremen Grauen Wölfe) sowie einige dezidiert antikommunistische Gruppen (wie das Brüsewitz-Zentrum und die Arbeitsgemeinschaft 13. August - Haus am Checkpoint Charlie).

Zur Aufklärung der genannten Personen und Organisationen bediente sich das Mielke-Ministerium seiner Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). Der Staatssicherheitsdienst beabsichtigte, geeignete "überörtlich einsetzbare IM" zu gewinnen und sie in das terroristische Milieu einzuschleusen. (35) Das Anforderungsprofil an die IM im linksextremen Bereich zielte auf "Szenekenner" aus dem Westen, von denen sich die Staatssicherheit den besten Überblick über die verschiendenen militanten Organisationen versprach (wie etwa Rechtsanwälte von inhaftierten Terroristen). Werbungen aus dem eigentlichen terroristischen Milieu sollten nur unter bestimmten Bedingungen und unter größter Vorsicht vorgenommen werden. Gefragt waren auch DDR-Bürger, die an "Berührungspunkten" mit den verschiedenen terroristischen Organisationen eingesetzt werden konnten (insbesondere ostdeutsche Verwandte von bundesdeutschen Linksextremisten). Darüber hinaus wurden ostdeutsche Partnerinnen von den in der DDR lebenden Arabern gezielt für eine Zusammenarbeit geworben. Da auch Vorteile in der Konspiration dafür sprachen, Inoffizielle Mitarbeiter innerhalb Ostdeutschlands zu werben, kamen von den 161 Inoffiziellen Mitarbeitern der gesamten Abteilung XXII lediglich 35 aus dem Westen, vornehmlich aus der Bundesrepublik. (36) Auffällig ist auch der in dieser Diensteinheit hohe Anteil Inoffizieller Mitarbeiter mit direktem "Feindkontakt" (IMB). (37) Von dieser Kategorie setzte allein die Abteilung XXII gegen die einzelnen palästinensischen und arabischen Gruppierungen bis zu sechs Mitarbeiter ein (etwa gegen Abu Nidal). (38) Zur Aufklärung der französischen Action Directe war lediglich ein IMB im Einsatz, nämlich der ehemalige RAF-Anwalt Klaus Croissant. (39) Der ehemalige Angehörige der Bewegung 2. Juni Till Meyer (40) war dem MfS genauso zu Diensten wie der Ex-Terrorist und DDR-Bürger Werner Lotze. (41) Im Umfeld der genannten rechtsextremen Zielgruppen hatte die Abteilung XXII jeweils maximal drei IM plaziert. (42) Als sehr ergiebig erwies sich dabei der direkte "operative Kontakt" zu dem Rechtsterroristen Odfried Hepp. (43)

Die politische Brisanz des Arbeitsgegenstandes erforderte immer wieder Rückendeckung "von oben". Insbesondere das Vorgehen gegenüber den bundesdeutschen Linksterroristen erfolgte unter direkter Kontrolle des Leiters der Abteilung XXII und auf Bestätigung durch die oberste Leitungsebene im Ministerium. (44) Die Auswahl der zu bearbeitenden "Zielobjekte" und die Grundkonzeption der in diesem Zusammenhang zu tätigenden "Treffs" benötigten die Zustimmung des Stellvertreter des Ministers Gerhard Neiber oder sogar von Mielke selbst. (45) Daß auch Honecker über die "RAF-Stasi-Connection" im Bilde war, kann nach heutigem Kenntnisstand als wahrscheinlich gelten, läßt sich aber nicht sicher belegen. Der Kreis der Eingeweihten, die im Ministerium um die Duldung des internationalen Terrorismus wußten, wurde sehr klein gehalten; mit anderen MfS-Diensteinheiten arbeitete die Abteilung XXII deswegen legendiert zusammen. (46) Diese strikte Konspiration führte vermutlich dazu, daß die Unterstützung des bundesdeutschen Linksterrorismus außerhalb der Abteilung XXII im MfS kaum publik wurde.

Zugleich profitierte die Abteilung XXII von der Zusammenarbeit mit der Auslandsspionage HV A (besonders die "Bearbeitung" des palästinensischen Terrorismus betreffend). Hinsichtlich der Beobachtung des politischen Extremismus in der Bundesrepublik lag die "Federführung" grundsätzlich bei der Abteilung XXII. Sie war zuständig für die Informationssammlung und -auswertung, während der HVA das "gezielte Eindringen" in die jeweilige Organisation oblag. Dabei notwendige "politisch-operative Maßnahmen" sollten gemeinsam abgestimmt werden. (47) Da die "Carlos"-Anhänger häufiger noch als in Ost-Berlin in diversen anderen osteuropäischen Metropolen weilten, kam auch der Kooperation mit den "Bruderorganen" ein hoher Stellenwert zu. (48) Darüber hinaus hatte die bereits erwähnte Abteilung XXIII (neben Pflichten bei der praktischen Bekämpfung von Gewalttätern) auch die Aufgabe, Personen aus den "jungen Nationalstaaten" für den "illegalen bewaffneten Kampf" auszubilden. Wichtigste delegierende Organisation sollte beispielsweise im Jahre 1989 der Afrikanische Nationalkongreß (ANC) sein. (49) Allein durch die Abteilung XXIII - bis 1988 hieß sie AGM/S - waren seit 1970 in 164 Lehrgängen 1895 Personen aus 15 Staaten in dieser Weise geschult worden. (50)
 

IV.

Die Duldsamkeit gegenüber den deutschen Linksterroristen und das Selbstverständnis der Abteilung XXII als "Abwehr"-Diensteinheit spiegeln die Sorge des MfS wider, der westliche Terrorismus könne auf den Osten Deutschlands "überschwappen". (51) Zumindest der Rechtsextremismus, in der DDR vertreten durch einige "Kampfsportgruppen" von Jugendlichen, die in der Endphase des Regimes einen gewissen Organisationsgrad erreichten und eine beachtliche Militanz zeigten, (52) stellte ein Problem für beide deutschen Staaten dar. Grundsätzlich jedoch entwickelte sich der gewaltbereite politische Extremismus vor allem in der liberalen Gesellschaftsordnung des Westens und richtete sich auch fast ausschließlich gegen die demokratischen Staaten. (53) Militanter Widerstand mit revolutionärer Zielsetzung wie im Westen war innerhalb des stark repressiven politischen Systems der DDR undenkbar. (54) Insbesondere die Motivation des Täterpotentials unterschied den Terrorismus im Westen deutlich von den Formen politisch motivierter Gewalt, die es auch im Osten Deutschlands gab. So versuchten einzelne DDR-Bürger, durch die Geiselnahme von untergeordneten Parteifunktionären ihre Ausreise in den Westen zu erzwingen. (55) Ferner ereigneten sich in den vierzehn Bezirken der DDR und in Ost-Berlin beispielweise im Jahre 1985 rund 350 Vorkommnisse, die als "Androhung von Terror" aufgefaßt wurden. (56) Diese anonymen oder pseudonymen Drohungen, fernmündlich oder schriftlich vorgetragen, betrafen verschiedene staatliche und gesellschaftliche Institutionen der DDR und bisweilen auch führende staatliche Repräsentanten. Hintergrund waren oftmals die zurückgewiesenen Ausreiseanträge der Betreffenden; daneben befanden sich auch politische "Wirrköpfe" und übermütige Jugendliche unter den Tätern. Weitergehende politische Ziele verfolgten sie in der Regel nicht. Selbst der spektakulärste "Gewaltakt", das vermeintliche "Honecker-Attentat" vom 31. Dezember 1982, resultierte in Wirklichkeit aus der rein zufälligen Konfrontation eines "waffenvernarrten", alkoholisierten Autofahrers mit der Wagenkolonne des Staatsratsvorsitzenden. (57)

In ihrer Erscheinungsform dem internationalen Terrorismus noch am ähnlichsten war die Luftpiraterie. Zwischen 1962 und 1973 unternahmen ostdeutsche Bürger insgesamt vierzehnmal den Versuch einer Flugzeugentführung. Viermal waren sie erfolgreich - so bemächtigten sich Einzelpersonen zweier kleinerer Flugzeuge ohne Passagiere in den Jahren 1964 und 1965 sowie einer Militärmaschine im Jahre 1969. Im gleichen Jahr entführten zwei DDR-Bürger gemeinsam ein polnisches Passagierflugzeug nach Berlin-Tegel. Alle anderen Täter wurden überwältigt bzw. von den Piloten über den Ort der Landung (innerhalb der DDR und nicht, wie gefordert, im Westen) getäuscht. Ein Marinesoldat beging im Jahre 1970 nach einer solchermaßen vereitelten Flucht zusammen mit seiner Ehefrau Selbstmord. "Bei allen Flugzeugentführungen und Terrorhandlungen verfolgten die Täter das Ziel, die DDR ungesetzlich zu verlassen" (58) - keiner der Entführer hatte weitergehende politische Ambitionen. Um Entführungsversuche von Maschinen der DDR-Luftfahrtsgesellschaft Interflug von vornherein zu unterbinden, waren dann spätestens in den achtziger Jahren bei jedem Flug nach Polen, Ungarn und in die Tschechoslowakei zwei legendierte Mitarbeiter der Staatssicherheit mit an Bord. (59)

Die Motivation dieser Täter beschränkte sich auf die Absicht, der DDR persönlich den Rücken zu kehren. Anders als die linksrevolutionären Terroristen im Westen beabsichtigten sie nicht das politische System als solches zu destabilisieren. Soweit politisch motivierte Gewalttäter innerhalb der DDR überhaupt präsent waren, wurden sie entweder durch das MfS selbst geduldet (wie die palästinensischen Terroristen) oder aber sie waren durch die zeitweise restriktive Ausreisepraxis des SED-Regimes (60) in gewisser Weise erst zur Gewalt angestiftet worden (wie einige wenige Ausreisewillige). Daß all dies mit der terroristischen Bedrohung, der sich die westliche Welt zu erwehren hatte, nicht zu vergleichen war, zeigt auch der Umstand, daß bei kaum einem Vorfall ostdeutsche Bürger Schaden an Leib oder Leben nahmen. Soweit die Staatssicherheit ernsthaft ein "Terrorismusproblem" für die DDR vermutete, trug ihr überzogenes Sicherheitsdenken zweifellos hypochondrische Züge.
 

Anmerkungen

(1) Vgl. Fritz Schmaldienst und Klaus-Dieter Matschke: Carlos-Komplize Weinrich. Die internationale Karriere eines deutschen Top-Terroristen, Frankfurt a. M. 1995. Wie so oft in diesem Bereich ist auch diese journalistische Veröffentlichung "mit heißer Feder" geschrieben und bedarf daher einer kritischen Lektüre. Zu "Carlos" vgl. u.a. David A. Yallop: Die Verschwörung der Lügner, München 1993; Stephan Richard Meier: Carlos. Demaskierung eines Topterroristen, München 1992.
(2) Vgl. u.a. Focus Nr. 9/1996, S. 74-78; Tageszeitung (taz) vom 18.1.2000, S. 7.
(3) Information des Ministerium für Staatssicherheit vom 3.5.1979 zu Aktivitäten von Vertretern der palästinensischen Befreiungsorganisation in Verbindung mit internationalen Terroristen zur Einbeziehung der DDR bei der Vorbereitung von Gewaltakten in Ländern Westeuropas; Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), Zentralarchiv (ZA), Hauptabteilung (HA) XXII 18613, Bl. 277-292, hier Bl. 287.
(4) Vgl. Andreas Müller und Michael Kanonenberg: Die RAF-Stasi-Connection, Berlin 1992.
(5) Vgl. Tobias Wunschik: "Denn es war ja Krieg." Der Prozeß gegen Silke Maier-Witt, in: Uwe Backes und Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 4. Jahrgang, Bonn 1992, S. 146-156.
(6) Vgl. Helmut Voigt: "Es ging um Schmidt/Strauß", in: Der Spiegel Nr. 26/1991, S. 94 f.; Der Spiegel Nr. 14/1991, S. 22-26. Wegen des nicht sicher festzustellenden Zeitpunkts dieser Übungen (und der damit verknüpften strafrechtlichen Relevanz) wurde das diesbezügliche Ermittlungsverfahren gegen Erich Mielke und sechs seiner Mitarbeiter am 16. September 1994 eingestellt. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17./18.9.1994, S. 2.
(7) Vgl. Interview mit Markus Wolf, in: Tageszeitung (taz) vom 25.8.1994, S. 10.
(8) Vgl. Befehl 17/79 vom 8.12.1979 zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung subversiver Pläne, Absichten und Maßnahmen linksextremistischer und trotzkistischer Organisationen, Gruppen und Kräfte; BStU, ZA, Dokumentenstelle (DSt) 102619; Dienstanweisung 1/81 vom 16.3.1981 zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung, operativen Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten; BStU, ZA, DSt 102735.
(9) Vgl. Der Spiegel Nr. 35/1994, S. 133.
(10) Vgl. u.a. die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Staatssicherheit der Volksdemokratischen Republik Jemen vom 25.11.1980; BStU, ZA, DSt.
(11) Uwe Backes: Bleierne Jahre. Baader-Meinhof und danach, Erlangen 1991, S. 200.
(12) Vgl. u.a. Stellungnahme des Präsidiums der DKP zum Terroranschlag in Köln, abgedruckt in: Unsere Zeit vom 7.9.1977, S. 2.
(13) Erfahrungen der Abteilung XXII bei der Organisierung der vorbeugenden Terrorabwehr vom März 1988; BStU, ZA, HA XXII 5538, Bl. 127-145, hier Bl. 140.
(14) "Solange es gelang, im Kontakt mit Terroristen eine Verschonung der DDR [vor terroristischen Anschlägen] zu erreichen, war alles legitim, was an Duldung und Förderung [des internationalen Terrorismus] in Kauf genommen werden mußte." Peter Siebenmorgen: "Staatssicherheit" der DDR. Der Westen im Fadenkreuz der Stasi, Bonn 1993, S. 206.
(15) So beschrieb eine 1983 in die DDR aufgenommene Ex-Terroristin die seinerzeitige Position der MfS-Mitarbeiter wie folgt: "Einerseits fanden sie die terroristische Praxis falsch und schädlich, andererseits respektierten sie die revolutionäre Moral der RAF und ihre antiimperialistische Überzeugung". Inge Viett: Wahr bleibt ..., in: Konkret Nr. 3/1992, S. 28 f.
(16) So behaupten die genannten Autoren Andreas Müller und Michael Kanonenberg, das MfS habe im Jahre 1982 im Zuge des anstehenden Milliardenkredites an die DDR für eine Beendigung der Zusammenarbeit mit der RAF gesorgt, indem es die Verhaftung führender RAF-Mitglieder in der Bundesrepublik ermöglichte und Bonn damit einen wichtigen Fahndungserfolg bescherte. Ein ehemaliger Mitarbeiter des MfS hat dagegen versichert, Christian Klar sei vor dem Aufsuchen des Depots ausdrücklich gewarnt worden. Vgl. Wolfhard Klein, "Nix, oder wie's war" in: Konkret Nr. 10/1992, S. 32 f.
(17) Vgl. u.a. Schreiben Mielkes an die Leiter der Diensteinheiten vom 7.4.1977 über politisch-operative Maßnahmen nach dem Attentat auf den Generalbundesanwalt Buback; BStU, ZA, SdM 1931, Bl. 276-280.
(18) Vgl. u.a. Einschätzung der Abteilung XXII vom 14.11.1978 zu rechtlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung in der BRD; BStU, ZA, HA XXII 777, Bd. 4, Bl. 2-4.
(19) Vgl. hierzu auch die offiziellen Konsultationen der DDR und der USA zu Fragen der Terrorismusbekämpfung vom Februar 1988; BStU, ZA, HA XXII 18138.
(20) Den westlichen Regierungen blieben die Unterstützungsleistungen der DDR nicht verborgen. So benannten mehrere in den Westen übergesiedelte DDR-Bürger übereinstimmend Köthen bei Halle als den Wohnort der ehemaligen Terroristin Susanne Albrecht. Vgl. Butz Peters: RAF. Terrorismus in Deutschland, Stuttgart 1991, S. 21. Und "Carlos" gab mittels eines in Ost-Berlin aufgegebenen Bekennerschreibens dem Westen angeblich sogar persönlich von seinem Aufenthalt in Ost-Berlin Kenntnis. Vgl. David A. Yallop: Die Verschwörung der Lügner, München 1993, S. 515. In Anbetracht der insgesamt lückenhaften Beweiskette und im Interesse der innerdeutschen Beziehungen wurden diese Zusammenhänge von der Bundesregierung allerdings nicht thematisiert. S.a. Heribert Prantl: Die Paten des Terrors, in: Süddeutsche Zeitung vom 29.3.1991, S. 4.
(21) Vgl. Jahresplan 1985 der Abteilung XXII vom 20.12.1984; BStU, ZA, HA XXII 5778, Bl. 630-675, hier Bl. 640.
(22) Vgl. Vorschlag von Oberst Horst Franz vom 12.2.1985 zur Durchführung einer Offensivmaßnahme gegen das Bundesamt für den Verfassungsschutz (OV "Reiter"); BStU, ZA, HA XXII 5619, Bl. 3 f. Nach Einschätzung des MfS wurde der "gegnerische Nachrichtendienst erheblich und mit Langzeitwirkung desinformiert und verunsichert". Wesentliche Ergebnisse der Erfüllung der Plan- und Kampfaufgaben der Abteilung XXII vom 18.7.1985; BStU, ZA, HA XXII 5601, Bl. 233-238.
(23) Vgl. Interview mit Helmut Pohl, in: Frankfurter Rundschau vom 2.7.1991, S. 7 f.
(24) Vgl. Iring Fetscher und Günter Rohrmoser: Ideologien und Strategien, Opladen 1981; Herbert Jäger, Gerhard Schmidtchen und Lieselotte Süllwold: Lebenslaufanalysen, Opladen 1981; Wanda von Baeyer-Katte, Dieter Claessens, Hubert Feger und Friedhelm Neidhardt (Hrsg.): Gruppenprozesse, Opladen 1982; Ulrich Matz und Gerhard Schmidtchen: Gewalt und Legitimität, Opladen 1983; Fritz Sack und Heinz Steinert: Protest und Reaktion, Opladen 1984 (=Analysen zum Terrorismus Bd. 1-3, 4/1 u. 4/2, hrsg. v. Bundesministerium des Inneren) sowie Henner Hess (Hrsg.): Angriff auf das Herz des Staates Bd. 1, Frankfurt a.M. 1988; Heiner Geißler (Hrsg.): Der Weg in die Gewalt. Geistige und gesellschaftliche Ursachen des Terrorismus und seine Folgen, München 1978; Hans-Dieter Schwind (Hrsg.), Ursachen des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1978; Stefan Aust: Der Baader Meinhof Komplex, Hamburg 1986; Hans Josef Horchem: Die verlorene Revolution. Terrorismus in Deutschland, Herford 1988; Jillian Becker: Hitlers Kinder? Der Baader-Meinhof-Terrorismus, Frankfurt a.M. 1978; sowie die Autobiographien von Michael (Bommi) Baumann: Wie alles anfing, Berlin 1975, und Hans-Joachim Klein: Rückkehr in die Menschlichkeit. Appell eines ausgestiegenen Terroristen, Reinbek 1979.
(25) Vgl. Gesprächskonzeption für Mielke zu einer Unterredung mit Honecker vom März 1983: Die Organisation einer wirksamen Terrorabwehr in der DDR als Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung der internationalen Klassenkampfsituation; BStU, ZA, HA XXII 1182, Bl. 228-235, hier Bl. 229.
(26) Zu Aufgaben und Struktur der Abteilung XXII sowie für weitere Quellenhinweise s. Tobias Wunschik: Hauptabteilung XXII: "Terrorabwehr" (Klaus-Dietmar Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß und Roger Engelmann (Hrsg.): Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur, Methoden. MfS-Handbuch, Teil III.16), BStU, Berlin 1995. S.a. Peter Siebenmorgen: "Staatssicherheit" der DDR. Der Westen im Fadenkreuz der Stasi, Bonn 1993, S. 201-235.
(27) Vgl. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS (MfS-Handbuch, Teil IV.1), BStU, Berlin 1995.
(28) Vgl. Dienstanweisung 1/81, S. 8 und 22. Siehe auch Protokoll der Beratung des Leiters der Hauptabteilung XXII vom 4.4.1989; BStU, ZA, HA XXII 884, o. Pag.; Geheime Verschlußsache 4/85 vom 15.2.1985: Bekämpfung feindlicher Stellen und Kräfte im Operationsgebiet, die subversiv gegen die DDR und andere sozialistische Staaten tätig sind (außer imperialistische Geheimdienste und kriminelle Menschenhändlerbanden); BStU, ZA, DSt 103142.
(29) Vgl. Thesen zur Auswertung der multilateralen Beratung zu Problemen des sogenannten internationalen Terrorismus in Varna o.D. [Anfang Dezember 1987]; BStU, ZA, HA XXII 18118, Bl. 23-93, hier Bl. 28. Als Gewaltandrohungen betrachtete die Staatssicherheit "demonstrative Bekundungen bzw. Ankündigungen von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten, insbesondere Attentate, Morde, Geiselnahmen, Entführungen, Erpressungen, Überfälle, Sprengstoffanschläge, Explosionen, Brände, sogenannte 'Bombenlegungen' und andere Gemeingefahren." 5. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung 1/81 vom 12.7.1984, 22 S., hier S. 3 und 7; BStU, ZA, DSt 102735.
(30) Vgl. Jahresplan 1987 der Abteilung XXII vom 30.12.1986; BStU, ZA, HA XXII 5778, Bl. 263-325, hier Bl. 277 f.
(31) Vgl. Entwurf einer Präzisierung der operativen Verantwortlichkeiten (Arbeitsgegenstände) der Referate 1 und 3 der Abteilung XXII/8 vom 28.6.1988; BStU, ZA, HA XXII 5479, Bl. 1-8; Vorgaben des Leiters der Abteilung XXII/8, Helmut Voigt, für die Jahresplanung 1989 des Referat 1 vom 27.10.1988; BStU, ZA, HA XXII 5479, Bl. 9-11.
(32) Vgl. Befehl 17/79.
(33) Vgl. hierzu u.a. Auskunftsbericht der ZAIG vom 25.10.1979 zu linksextremistischen und trotzkistischen Organisationen, Gruppen und Kräften und ihre gegen die DDR gerichteten Aktivitäten (Band I); BStU, ZA, ZAIG 8104; Ergebniszusammenfassung und Inhaltsverzeichnis der Forschungsarbeit 'Wesen und Rolle in der BRD und Westberlin existierender pseudorevolutionärer linksextremistischer Kräfte und Gruppen' der Juristischen Hochschule Potsdam vom 7.8.1975; BStU, ZA, JHS 21860, 83 S.
(34) Vgl. Tageszeitung (taz) vom 28. bis 31.12.1992 (Serie), S. 5.
(35) Vgl. Dienstanweisung 1/81, S. 23; Entwurf einer Dienstanweisung von 1977 zur vorbeugenden Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von Terror- und anderen schwerwiegenden Gewaltakten; BStU, ZA, HA XXII 865, o. Pag.
(36) Die Zahl umfaßt IMB (Inoffizieller Mitarbeiter mit Feindkontakt), IME (Inoffizieller Mitarbeiter für besondere Einsätze) und IMS (Inoffizieller Mitarbeiter für Sicherheit). Vgl. Analyse der Abteilung XXII vom 24.4.1987 zur Einschätzung der Wirksamkeit der IM-Arbeit in der Abteilung XXII; BStU, ZA, HA XXII 17846, Bl. 12-29, hier Bl. 21.
(37) Die IMB machten ein Drittel aller Inoffizieller Mitarbeiter der "Terrorabwehr" aus (der Kategorien IMB, IME und IMS), während ihr Anteil im gesamten Staatssicherheitsdienst (allerdings ohne HV A) nur 3,6 Prozent betrug. Vgl. Helmut Müller-Enbergs: IM-Statistik 1985-1989 (BF informiert 3/1993. Hrsg. vom BStU, Abt. Bildung und Forschung), Berlin 1993, S. 9.
(38) Vgl. Analyse des Leiters der Abteilung XXII/8, Oberstleutnant Helmut Voigt, vom 22.2.1989 zur IM-Arbeit auf der Grundlage der 1988 erzielten Ergebnisse bei der Qualifizierung und Erweiterung des IM-Bestandes in den Kategorien IMB/IMS; BStU, ZA, HA XXII 521, o. Pag.
(39) Vgl. Tageszeitung (taz) vom 5.1.1993, S. 1 und vom 12.2.1993, S. 2.
(40) Vgl. Tageszeitung (taz) vom 27.1.1992, S. 3.
(41) Vgl. Tobias Wunschik: Biographisches Porträt: Werner Lotze, in: Uwe Backes und Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 5. Jahrgang, Bonn 1993, S. 177-189.
(42) Vgl. Analyse der Abteilung XXII/1 vom 17.10.1988 zum neonazistischen Potential des Operationsgebiet; BStU, ZA, HA XXII 1189, Bl. 6-50.
(43) Vgl. Der Spiegel Nr. 47/1991, S. 137-144.
(44) Vgl. u.a. Wichtige sicherheitspolitische Erkenntnisse der Abteilung XXII vom 13.6.1978 zu aktiven DDR-Rückverbindungen des zum "führenden Kern" der anarchistisch-terroristischen "Bewegung 2. Juni" in West-Berlin gehörenden Till Meyer; BStU, ZA, HA XXII 1191, Bl. 2-6, hier Bl. 6.
(45) Vgl. Referat von Gerhard Neiber vom 25.1.1983 auf der Zentralen Dienstkonferenz des Arbeitsbereich Neiber; BStU, ZA, HA XXII 5842, Bl. 458-680, hier Bl. 565. Mielke bestätigte beispielsweise auch, daß die RAF-Aussteigerin Inge Viett für das Jahr 1983 als IM zu werben sei. Vgl. Jahresplan 1983 der Abteilung XXII vom 23.12.1982; BStU, ZA, HA XXII 5778, Bl. 1296-1338, hier Bl. 1304.
(46) Vgl. Entwurf einer Präzisierung der operativen Verantwortlichkeiten (Arbeitsgegenstände) der Referate 1 und 3 der Abteilung XXII/8 vom 28.6.1988; BStU, ZA, HA XXII 5479, Bl. 1-8, hier Bl. 5.
(47)Vgl. Befehl 17/79, S. 3 f.
(48) Vgl. Gesprächskonzeption für Mielke zu einer Unterredung mit Honecker vom März 1983: Die Organisation einer wirksamen Terrorabwehr in der DDR als Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung der internationalen Klassenkampfsituation vom März 1983; BStU, ZA, HA XXII 1182, Bl. 228-235, hier Bl. 231.
(49) Vgl. Lageeinschätzung der Abteilung 7 der Hauptabteilung XXII vom 9.10.1989; BStU, ZA, HA XXII 5934, Bd. 2, Teil 1, Bl. 165-176.
(50) Vgl. Referat von Klaus Bützow in Anwesenheit von Horst Franz aus Anlaß der Bildung der Hauptabteilung vom 28.2.1989; BStU, ZA, HA XXII 884, o. Pag.
(51) Vgl. Rudolf Maerker: Angst vor dem Überschwappen des Terrorismus? Die DDR und der Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Deutschland Archiv Nr. 12/1977, S. 1248-1250.
(52) Vgl. u.a. Walter Süß: Zu Wahrnehmung und Interpretation des Rechtsextremismus in der DDR durch das MfS (Analysen und Berichte, Reihe B 1/93, hrsg. vom BStU, Abt. Bildung und Forschung), Berlin 1993.

(53) Vgl. u.a. Paul Wilkinson: Terrorism and the liberal state, Basingstoke 1986.
(54) Soweit es in Einzelfällen dennoch zu politisch motivierter Gewalt kam, wurde dies seinerzeit geflissentlich verschwiegen, weil dies nicht zu der Vorstellung der "entwickelten sozialistischen Gesellschaft" paßte. Im Nachhinein jedoch ziehen die ehemaligen Mitarbeiter des MfS diese "Gewalthandlungen" gerne heran, um die Existenz von Kräften zur Terrorismusbekämpfung zu rechtfertigen. Vgl. Interview mit Gerhard Neiber, in: Neues Deutschland vom 23./24.6.1990, S. 9.
(55) Vgl. Referat Gerhard Neibers vom 25.1.1983 auf der Zentralen Dienstkonferenz des Arbeitsbereich Neiber; BStU, ZA, HA XXII 5842, Bl. 458-680, hier Bl. 624 und 627.
(56) Der genaue Zeitraum war der 1.10.1984 bis zum 30.9.1985. Vgl. Einschätzung der Abteilung XXII/2 vom 4.10.1985 zur politisch-operativen Lage im Zeitraum vom 1.10.1984 bis 30.9.1985; BStU, ZA, HA XXII 1734, Bl. 68-77. Übersicht der Abteilung XXII/2 über anonyme Drohanrufe im Monat Juni 1988; BStU, ZA, HA XXII 5601, Bl. 92 f. Diese "Gewaltdrohungen" wurden nur in seltenen Ausnahmefällen umgesetzt. Von den anonymen und pseudonymen Drohungen konnte das MfS - etwa auf der Grundlage von Stimmenvergleichen bei aufgezeichneten Anrufen - rund ein Viertel aufklären. Vgl. Material zum Referat des Leiters der Delegation des MfS, Gerhard Neiber, auf der multilateralen Beratung der Bruderorgane vom 24.-27.11.1987 in Varna/Volksrepublik Bulgarien; BStU, ZA, HA XXII 18605, Bl. 40-248, hier Bl. 157. Möglicherweise war diese Zahl gegenüber den Vertretern anderer sozialistischer Geheimdienste geschönt worden, denn vier Jahre zuvor hatte Neiber noch eine Aufklärungsquote von lediglich 15 Prozent genannt. Vgl. Referat Gerhard Neibers vom 25.1.1983 auf der Zentralen Dienstkonferenz des Arbeitsbereich Neiber; BStU, ZA, HA XXII 5842, Bl. 458-680, hier Bl. 588.
(57) Vgl. Jan Eik: Besondere Vorkommnisse. Politische Affairen und Attentate, Berlin 1995, S. 155-187.
(58) Einschätzung der Hauptabteilung VI über geplante, versuchte und gelungene Anschläge auf den zivilen Luftverkehr vom 12.2.1973; BStU, ZA, HA VI 1432, Bl. 190-245, hier. Bl. 190. Siehe auch Focus Nr. 34/1995, S. 58f; Andreas Schmidt: Alarm in Ost-Berlin. Interflug-203 entführt. Tatsachenroman über die erste Flugzeugentführung in der DDR, Böblingen 1989.
(59) Vgl. 6. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung 1/81 vom 8.8.1985; BStU, ZA, DSt 102735.
(60) Vgl. u.a. Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe. Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung (MfS-Handbuch, Teil III.17), BStU, Berlin 1995.
 
April 2002. Aktualisierte Online-Version des Artikels in Heiner Timmermann (Hrsg.): Diktaturen in Europa im 20. Jahrhundert - Der Fall DDR, Berlin 1996