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Totalitarismus und Totalitarismusforschung
Zur Renaissance einer lange tabuisierten Konzeptionvon Uwe Backes und Eckhard Jesse Einleitende Überlegungen
Die Totalitarismusforschung im Wandel
Demokratischer Verfassungsstaat und totalitäre Herrschaft
Perspektiven der Totalitarismusforschung
Anmerkungen
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"Keine Idee hat in unserer Zeit leidenschaftlichere Debatten entfesselt als die Idee des Totalitarismus." (1) Diese Feststellung Walter Laqueurs unterstreicht die Bedeutung jener Konzeptionen, die den Anspruch erheben, verschiedene und gegensätzliche Ordnungsformen unter dem Aspekt der Herrschaftstechnik als totalitär zu klassifizieren. Die differentia specifica von Totalitarismuskonzeptionen besteht darin, daß sich der totalitäre Staat erstens vom Typus des demokratischen Verfassungsstaates abhebt, zweitens von autoritären Formen der Diktatur und drittens von allen früheren Spielarten der Autokratie. Der Totalitarismus ist damit antidemokratisch, pseudodemokratisch und postdemokratisch gleichermaßen. Als totalitär gelten jene Systeme, die den Bürger durch eine Ideologie mit eschatologischem Charakter zu formen, durch Kontrolle und Zwang zu erfassen und gleichzeitig für den Staat zu mobilisieren versuchen. Kennzeichen totalitärer Herrschaft sind sowohl die "Ausschließlichkeit des Herrschaftsanspruchs als auch die Unbegrenztheit des Herrschaftsbereiches." (2)
Wer sich über den Schlüsselbegriff des Totalitarismus äußert, läßt sich auf ein verrnintes Gelände ein, zumal in Deutschland, das zwei verschiedene Formen totalitärer Herrschaft erlebt hat, mag auch nach dem "gescheiterten Experiment" des Kommunismus, um den Titel eines Buches von Zbigniew Brzezinski zu zitieren (3), des Totalitarismusforschers und einstigen Beraters Jimmy Carters, in mancher Hinsicht eine Zäsur eingekehrt sein. Der Einwand, die Singularität des Dritten Reiches werde dadurch indirekt in Zweifel gezogen, taucht immer wieder auf. "Totalitarismus" bezieht sich nicht nur auf die empirisch-analytische Ebene, ist vielmehr - als normativ verankerter Typusbegriff - mit den politisch-philosophischen Grundlagen demokratischer Verfassungsstaaten eng verknüpft; er dient also auch deren Selbstverständigung. Diese Doppelnatur erklärt maßgeblich die Heftigkeit wie die Gereiztheit des Streits. Im übrigen überlagerte lange Dissens Konsens. Das gilt für die Frage, ob sich dieser Ansatz durchgesetzt hat, auch für die nach der wissenschaftlichen Tragfähigkeit, ebenso für jene nach der Zukunft totalitärer Herrschaftsformen, um nur drei Punkte zu erwähnen. Die Differenz der folgenden Aussagen kann nicht damit erklärt werden, daß diese einem unterschiedlichen Zeithorizont entstammen, obwohl gerade der zeitliche Rahmen häufig das Urteil präjudiziert, wovon noch die Rede sein soll.
Zur Einschätzung der öffentlichen Bedeutung des Ansatzes: Während der renommierte Bonner Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher immer wieder nachdrücklich die "Tabuisierung des Totalitarismusbegriff" (4) beklagt hat, war für Gert-Joachim Glaeßner, einen führenden Berliner DDR-Forscher, gerade umgekehrt "die Tabuisierung [der Kritik] dieses Begriffs so weit fortgeschritten, daß auch diejenigen parlamentarischen Kräfte, die in ihrer praktischen Politik den Totalitarismusbegriff für wenig fruchtbar halten, es nicht wagen, seine Ablösung auch im Bereich der politischen Bildung offen zu fordern." (5)
Zur Brauchbarkeit des Konzepts: Im Jahre 1986 kam es darüber in der Wochenzeitung Die Zeit zu einer Kontroverse zwischen maßgeblichen Repräsentanten ihrer jeweiligen Disziplinen: Sah der Soziologe Ralf Dahrendorf, eine Annäherung der politischen Systeme zwischen Ost und West behauptend, den Totalitarismusbegriff als überholt an, betonte der Mannheimer Politikwissenschaftler Peter Graf Kielmansegg seine Unentbehrlichkeit und wandte sich dagegen, die Unterschiede "als graduell [zu] klassifizieren." (6)
Zur Zukunft totalitärer Herrschaft: Meinte der französische Publizist Jean-François Revel in einer Streitschrift mit dem "Ende eines Zwischenspiels" (7) den demokratischen Verfassungsstaat, welcher der Verführungskraft totalitärer Herrschaft nicht gewachsen sei, so sprach der Kölner Staatsrechtslehrer Martin Kriele in seiner "demokratischen Weltrevolution" auch von einem "vorübergehende[n] Zwischenspiel in der Geschichte der Menschheit" (8), zielte damit aber auf den kommunistischen Totalitarismus. Oder ein anderes Beispiel aus diesen Tagen, nach dem Scheitern des "realen Sozialismus" in Mittel- und Osteuropa: Während Francis Fukuyama das "Ende der Geschichte" gekommen und die liberalen Demokratien ohne Alternative sieht, warnt der eher skeptisch eingestellte André Glucksmann in seinem Werk "Am Ende des Tunnels" vor neuen fundamentalistischen Verheißungen. (9)
Der folgende Beitrag will in einem ersten Teil den Wandel der Totalitarismusforschung nachzeichnen, wobei vor allem retrospektiv- prospektive Elemente Berücksichtigung finden. In welcher Form hat sich der Wandel vollzogen, wie läßt er sich erklären? Danach soll aufgezeigt werden, in welchem Verhältnis die totalitäre Herrschaftsordnung zum demokratischen Verfassungsstaat steht. Ist die totalitäre Ordnung die schlichte Negation aller zentralen Bausteine jener historisch gewachsenen Synthese aus demokratischen und konstitutionellen Traditionselementen? Worin unterscheidet sich ein totalitäres System von anderen (früheren, heutigen) Formen der Autokratie? Abschließend geht es darum, Perspektiven der Totalitarismusforschung aufzuzeigen. Welche Fragen harren der Aufarbeitung? Es liegt auf der Hand, daß der - keineswegs weltweite - Niedergang totalitärer Ordnungen nicht zugleich das Ende der Totalitarismusforschung sein kann. (10)
2. Die Totalitarismusforschung im Wandel
Die Totalitarismusforschung gestaltete sich ausgesprochen wechselhaft und durchlief viele Phasen. (11) Die Begriffsbildung nahm nicht von der russischen Revolution ihren Ausgang, sondern von Italien. Der von Giovanni Amendola, einem liberalen Gegner des italienischen Faschismus, zu Anfang der zwanziger Jahre geprägte Begriff systema totalitaria war neu, wie auch die mit ihm umschriebene Erscheinung als neuartig empfunden wurde. (12) Noch in den zwanziger Jahren erschienen erste vergleichende Betrachtungen. Zu erwähnen ist etwa die Schrift des emigrierten italienischen Liberalen Francesco Nitti. (13) Handelte es sich bei den frühen Arbeiten vielfach um zeithistorische Reflexionen mit nur geringen Tendenzen zur theoretischen Systematisierung (und zudem mit stärkerer Ausrichtung auf den italienischen Faschismus), kamen in den dreißiger Jahren erste wissenschaftliche Studien auf den Markt. Ein Beispiel ist Alfred Cobbans historisch weit ausholende Analyse zur Geschichte und Theorie der Diktatur - mit breiten Betrachtungen zu den totalitären Regirnen des 20. Jahrhunderts. (14) Auch das erste wissenschaftliche Symposium über den totalitarian state vom November 1939 bezog sich auf den Stalinismus und den Nationalsozialismus gleichermaßen (15), nachdem bereits zuvor die Begriffsbildung "totalitär" für Deutschland und die Sowjetunion wenn auch nicht geläufig, so doch bekannt war. Auf dem Symposium begründete u. a. Carlton J. H. Hayes, wieso "Totalitarismus" als etwas Neues in der Geschichte zu gelten habe. (16) Der Nichtangriffspakt zwischen dem Dritten Reich und der Sowjetunion hat maßgeblich die Forschung im Sinne einer analogisierenden Totalitarismuskonzeption inspiriert. Man denke nur an Franz Borkenaus "Totalitarian Enemy". (17) Bald setzte jedoch vorübergehend eine "Wende" ein. Diese dritte Phase ist gekennzeichnet durch den deutschen Überfall auf die Sowjetunion und die Ausweitung des Zweiten Weltkrieges. Die singularisierende, ausschließlich auf den Nationalsozialismus bezogene Sicht vom Totalitarismus gewann Überhand. Die "außenpolitische Konstellationsgebundenheit des Totalitarismus-Begriffes" (18) ist mit Händen zu greifen.
Die Zeit nach 1945, mit dem Zusammenbrechen des Kriegsbündnisses angesichts der unvereinbaren ideologischen und machtpolitischen Vorstellungen und dem aufziehenden Kalten Krieg, ist offenkundig die Hochzeit verschiedenartiger Totalitarismuskonzepte. Hannah Arendts Version von 1951 mit ihrer Betonung des Terrors als konstitutivem Element für die Herrschaftssysteme der Sowjetunion und des Dritten Reiches gleichermaßen fand großen Anklang. (19) Wie Carlton J. H. Hayes auf der ersten großen Totalitarismustagung so begründete Carl J. Friedrich auf der zweiten im Jahre 1953 den "einzigartigen Charakter" der totalitären Diktatur. (20) Gleichwohl sollte man nicht von der "identifizierenden", sondern von der "analogisierenden" Totalitarismustheorie reden. Denn auch die in diesem Zusammenhang immer wieder genannten Politikwissenschaftler Friedrich und Brzezinski haben keiner Identität der beiden Systeme das Wort geredet, mit ihrem basically alike-Prinzip vielmehr darauf verwiesen, daß die totalitären Diktaturen "in ihren wesentlichen Zügen gleich sind, d. h. daß sie sich untereinander mehr ähneln als anderen Systemen staatlicher Ordnung, einschließlich älterer Formen der Autokratie." (21) Die Gegensätzlichkeit in manchen Punkten (z. B. geistige Abstammung und ideologische Ziele) schließt strukturell-funktionale Übereinstimmung in anderen (z. B. Denkweisen und Herrschaftspraktiken) nicht aus.
In den sechziger und vor allem in den siebziger Jahren geriet das Totalitarismusparadigma aufgrund der sich anbahnenden weltweiten Entspannungspolitik in eine Krise. Wer in dieser Phase an dem Konzept selbst in modifizierter Form festhielt, galt mitunter als Kalter Krieger, zumindest als anachronistischer Zeitgenosse, der die Zeichen der Zeit nicht verstehe. Im Zuge der kulturrevolutionären Studentenbewegung fanden im intellektuellen Milieu gar Lehren von Herbert Marcuse, die das westliche System als ebenso totalitär apostrophierten wie das kommunistische, einen gewissen Anklang. (22)
Marxistische Tendenzen hielten Einzug auch in die akademische Lehre. Aus ökonomisch-deterministischer Sicht erschien die Frage nach der "kapitalistischen" Wirtschaftsordnung entscheidender als diejenige nach institutionellen Ordnungsmerkmalen wie Gewaltenteilung und Parlamentarismus. Der durch die Überwindung "kapitalistischer" Strukturen gekennzeichnete Sozialismus (nicht notwendigerweise der "reale", sondern vielfach ein in die Zukunft verlagerter) bildete den Maßstab, der Liberalismus und Faschismus in eine gewisse Verwandtschaft treten ließ. Faschismusforschung ersetzte weithin Totalitarismusforschung. (23) In eine ähnliche Richtung, wenngleich auf ganz anderen geistigen Voraussetzungen aufbauend, wirkte die Ausbreitung des Szientismus in den Sozialwissenschaften. Der am Methodenideal der Naturwissenschaften orientierten Forschungsrichtung war der normativ verankerte Typusbegriff des Totalitarismus suspekt. (24) So verloren Totalitarismuskonzeptionen - analog zu extremismustheoretischen Positionen - in der wissenschaftlichen Diskussion deutlich an Boden.
Aber noch vor dem weltweiten Zusammenbruch des Kommandosozialismus bahnte sich ein gewisser Umschwung an, läßt sich eine weitere Phase ausmachen. Das Konzept des Totalitarismus erlebte in den achtziger Jahren aufgrund verschiedener Faktoren - nicht zuletzt wegen der erneuten Verschlechterung in den Beziehungen zwischen den beiden Weltmächten - eine gewisse Renaissance. Bedeutende Autoren insistierten auf der Verwendung des Totalitarismusbegriffs. Zu nennen wären neben Karl Dietrich Bracher etwa Bernard Crick, Leonard Schapiro und Leszek Kolakowski, welcher der kommunistischen Herrschaftsordnung - mehr noch als der nationalsozialistischen - Qualitäten eines totalitären Systems bescheinigte. (25) Gegenwärtig - nach dem nahezu weltweiten Zusammenbruch kommunistischer Ordnungen - hat der Begriff "totalitär" mehr oder weniger stillschweigend Einzug in die Darstellungen zahlreicher Autoren gefunden (26), ohne daß der Wortwahl immer eine Analyse der totalitären Herrschaftselemente entsprechen würde. Von der einstigen Tabuisierung des Begriffs ist weder in der Öffentlichkeit noch im akademischen Milieu etwas zu spüren.
Natürlich entwickelte sich die - politische, publizistische und wissenschaftliche - Totalitarismusdiskussion von Land zu Land unterschiedlich. So war im Frankreich der fünfziger Jahre der Geist des Antitotalitarismus bei Intellektuellen keineswegs beheimatet - Raymond Aron zählte zur Minderheit -, und in den siebziger Jahren, in denen in vielen westlichen Demokratien im Zuge der Entspannungspolitik das Konzept des Totalitarismus vielfach als anrüchig galt, erregte der Archipel GULag Solschenizyns in Paris eine weit größere Aufmerksamkeit als anderswo. (27) Die erwähnten Phasen gelten außerdem für eine Reihe von Autoren nicht, die sich intellektuellen Modeströmungen versagten. Eine Untersuchung "Ernst Nolte und die Totalitarismuskonzeption" etwa würde zutage fördern, daß dieser umstrittene Gelehrte häufig quer zum Zeitgeist gelegen hat und sich bei ihm eine erstaunliche Kontinuität findet - im Gegensatz zu anderen Forschern. Der Bonner Historiker Klaus Hildebrand beispielsweise machte sich im Jahre 1968, einem Schlüsseljahr für den Wandel politischer Konstellationen, die Auffassung zu eigen, der Totalitarismusbegriff sei ein "Schlagwort", das den westlichen Demokratien eine "willkommene Integrationsfunktion" geliefert habe. Hildebrand kritisierte die Jormalität des Begriffs vom Totalitarismus" und verwies dabei auf seine Einsetzbarkeit als Waffe im Kalten Krieg. (28) Hingegen bildete "1968" mit dem Scheitern des Prager Reformkommunismus auch für Osteuropa ein Schlüsseljahr, welches vielen die Unmöglichkeit eines sich wandelnden Kommunismus drastisch vor Augen hielt.
Diese knappe Nachzeichnung der Stadien der Totalitarismusforschung hat zahlreiche "Kehren" und "Wenden" verdeutlicht. Sie sind zum Teil ein Reflex auf den Wandel jener als totalitär klassifizierten Herrschaftsordnungen, zum Teil spiegeln sie Verschiebungen irn politischen Koordinatensystem westlicher Demokratien wider. Wer hier wie Siegfried Jenkner von einem "durchaus normale[n]" Schicksal wissenschaftlicher Erkenntnis" (29) spricht, spielt die extremen Pendelausschläge des mainstreams wissenschaftlicher Auseinandersetzungen herunter, mögen auch Perspektivenwechsel in der Wissenschaft legitim und sogar notwendig sein. Wenn auch der Zusammenhang von geschichtlicher Entwicklung, politischen Konjunkturen und wissenschaftlichen Lehrmeinungen offenkundig ist, so besagt dies noch nichts über den heuristischen Wert eines wissenschaftlichen Analyseinstrumentes. Im übrigen stellt die Phasenbildung jeweils nur auf "herrschende Strömungen" ab, lassen sich doch in offenen Gesellschaften keine Sprachregelungen festlegen. Auch sonst läßt sich nicht jede Entwicklung unter dem Topos der "Kehre" oder "Wende" subsumieren, da manche Hinwendung zum Totalitarismusbegriff (etwa die von marxistischen "Dissidenten" wie der Ungarin Agnes Heller) (30) eigenständiger Natur war, nicht durch die westliche Forschung inspiriert wurde.
Die Kritik an "der" Totalitarismuskonzeption oder - umgekehrt - die Verteidigung "dieser" Konzeption suggeriert eine Einheitlichkeit, die so gar nicht besteht. Die Zahl der Ansätze ist Legion. Vielleicht die elaborierteste Version haben Friedrich/Brzezinski entwickelt. Sie stellt auf den Herrschaftsapparat ab und versucht mit Hilfe eines totalitären Syndroms (Ideologie, Einparteienherrschaft, Terror, Kornmunikationsmonopol, zentral gelenkte Wirtschaft) die Elemente eines totalitären Systems herauszuarbeiten, Ist diese Variante strukturell-funktional angelegt, so beton(t)en andere Autoren stärker die Dynamik einer totalitären Ordnung. Für Martin Drath etwa ist das Ziel der Durchsetzung eines andersartigen Wertsystems entscheidend. Terror und Unfreiheit seien daraus abgeleitet, Mittel zum Zweck. (31) Der in den USA lebende spanische Politikwissenschaftler Juan J. Linz hat in den siebziger Jahren eine in Deutschland bisher unzulänglich rezipierte Systematik entwickelt, um mittels verschiedener Dimensionen - dem Grad des politischen Pluralismus, der ideologischen Ausrichtung und der Mobilisierung der Bevölkerung totalitäre von autoritären Systemen abzugrenzen. (32)
Wer Totalitarismuskonzeptionen aus einer historisierenden Distanz sichtet, wird unschwer problematische Züge der Diskussion erkennen: Dazu gehört etwa ein Ausschließlichkeitsanspruch des Totalitarismuskonzepts, als könne eine normativ verankerte Makrotheorie die jeweilige Herrschaftsordnung analytisch gleichsam in allen ihren Dimensionen "erklären"; kritikwürdig ist die mit einer kurzschlüssigen Analogiebildung affizierie Extrapolation der Elemente von einem System auf das andere ebenso wie die Verallgemeinerung von Momentaufnahrnen und die Orientierung auf Hochphasen; als wenig zufriedenstellend darf auch der häufig unternommene Versuch gelten, Aussagen über die Entwicklungslogik und Zukunft totalitärer Systeme zu treffen; die weitgehende Fixierung auf die Sowjetunion Stalins und das Dritte Reich Hitlers ist ebenfalls kein Ruhmesblatt der Totalitarismusforschung. Diese und andere Mängel lassen den Schluß jedoch nicht als gerechtfertigt erscheinen, der Ansatz müsse in toto über Bord geworfen werden.
Im Hinblick auf Kritiker sei nicht auf jene Richtung eingegangen, die den Totalitarismusbegriff wegen seiner "antikommunistischen" Stoßrichtung verwirft und dewegen auch von einer "Totalitarismusdoktrin" spricht, wie das für marxistisch-leninistische Positionen zutraf. (33) Der naheliegende Hinweis auf unterschiedliche Ziele kommunistischer und faschistischer Systeme wie auf deren andere soziale Basis erschüttert ebenfalls nicht den Kern des Konzepts, das die Herrschaftstechnik zu erfassen sucht. Wer den Totalitarismusansatz durch ein anderes Theorem ersetzen will, irrt insofern, als derartige Ansätze keinen Ausschließlichkeitscharakter tragen müssen. Der Totalitarismusansatz und das Industriegesellschaftstheorem etwa liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Insofern suggeriert Volker Gransow mit dem Untertitel seiner Habilitationsschrift "Vom Totalitarismus zur Immanenz" (34) eine zeitliche Abfolge einzelner Ansätze, die so nicht stimmt. Faschismusforschung ist ebenso ein legitimer Zweig der Forschung wie Kommunismusforschung. Der verbissen geführte Streit um Faschismus- und Totalitarismusforschung ging von einer verkehrten Entweder-oder-Annahme aus. (35)
Der Einwand, wie ihn sich etwa der britische Historiker lan Kershaw zu eigen macht (36), nach den Ergebnissen empirischer Forschung wiesen die als totalitär eingestuften Systeme gar nicht die ihnen nachgesagte monolithische Geschlossenheit auf, ist durchaus treffend, hebelt die Tragfähigkeit der Totalitarismuskonzeption jedoch nicht aus. Totalitarismus muß nicht Monokratie bedeuten, eine polykratische Struktur kann den Totalitarismus - durch die Steigerung existentieller Verunsicherung bei den sich einer Vielzahl unkontrollierter Herrschaftsträger gegenübersehenden Untertanen - sogar befördern. Und Klaus von Beyme hat im Licht der gegenwärtigen Entwicklung mit der folgenden These wohl nicht Recht: "Totalitarismustheorien übersehen bis heute meistens, daß der Charakter der Diktatur sich vom totalitären Autoritarismus [...] zum ,konsultativen Autoritarismus' [...] wandelt und in der Zukunft vielleicht sogar zum ,partizipatorischen Autoritarismus' [...], bei dem Partizipation nicht nur von der Parteielite verfälschte Pseudobeteiligung darstellt." (37) Kritiker des Totalitarismuskonzepts haben vielmehr häufig den Willen und die Fähigkeit totalitärer Ordnungen zum Wandel überschätzt.
Die Schlußfolgerung liegt nahe, daß die weltweite Entkräftung kommunistischer Systeme, die in einen Zusammenbruch des Moskauer Revolutionsstaates und seiner Satelliten mündete, auch für die Totalitarismusforschung eine Zäsur bedeutet. Da der totalitäre Kommunismus zumindest vorläufig seine geschichtsmächtige Kraft eingebüßt hat, wird zunächst vermutlich eine vordergründige Sicht dominieren, die vorschnelle Parallelen zwischen unterschiedlichen Regimes ausmacht. Erst später eröffnet sich die Chance für eine abgehobenere Perspektive, die den Kämpfen der Zeitgenossen mit größerer Unbefangenheit entgegentritt.
3. Demokratischer Verfassungsstaat und totalitäre Herrschaft
Manche Frontstellungen der aktuellen Diskussion relativieren sich, rückt man die totalitären Regime des 20. Jahrhunderts in einen weiteren historischen Kontext. Als moderne Ausprägung älterer Autokratien lassen sich Vorläufer bereits bei den frühesten Staatsbildung des Altertums finden. Ähnliches gilt für die demokratischen Verfassungsstaaten der Gegenwart. Sie stehen in einer konstitutionellen Tradition, die zumindest bis zu den antiken Stadtstaaten zurückreicht und sich über die römische Republik, die mittelalterlichen Städte, die oberitalienischen Renaissance-Republiken bis zum britischen Parlainentarismus, der schweizerischen Eidgenossenschaft oder den amerikanischen Kolonien verfolgen läßt.
Verfassungsstaat und Autokratie, liberale Demokratie und Totalitarismus bilden wechselseitig aufeinander bezogene, antithetische Ordnungsformen. Bedürfen frühe, gleichsam als naturwüchsig geltende autokratische Systeme (zumal außerhalb des okzidentalen Kulturkreises) keiner umfassenden Begründung ihrer Herrschaftsgrundlagen, bildet der jüdisch-christliche Personalismus einen wesentlichen geistigen Ausgangspunkt für das die abendländisch-neuzeitliche Entwicklung kennzeichnende Bestreben nach theoretischer Rechtfertigung weltlicher Herrschaft. (38)Eben hier setzt auch der Konstitutionalismus an, indem er den Schutz der Person vor den Übergriffen der Staatsgewalt zu seinem Anliegen macht. Bindung der Regierenden an vorab definierte Regeln, Parlamentarismus, Aufteilung und Balancierung der Gewalten, Amtsprinzip, Einführung von Verfahren zur Ablösung der Regierenden - so lauten wesentliche Antworten auf die historische Frage nach der Verhinderung von Willkürherrschaft und Machtmißbrauch und der Sicherung politischer Vielfalt.
Der Konstitutionalismus entwickelte sich in Europa, lange bevor der Ruf nach Demokratie erschallte. Die demokratische, auf politische Gleichheit und individuelle Autonomie zielende Bewegung des 18. und 19. Jahrhunderts begegnete der konstitutionellen Tradition in sehr unterschiedlicher Weise. Während ein Teil den Wert konstitutioneller Realitäten erkannte und auf eine Verschmelzung von Verfassungsstaat und Demokratie hinarbeitete, mißachtete ein anderer Teil deren Bedeutung. Hier liegt der Ursprung für die von Jakob L. Talmon vorgenommene Unterscheidung zwischen liberaler und totalitärer Demokratie. (39) Während die eine Richtung die legitime Vielfalt der Interessen, Meinungen und Anschauungen bejaht und folglich auf die Demokratisierung des Konstitutionalismus zielt, beansprucht die andere einen exklusiven Zugang zur politischen "Wahrheit". Vielfalt ist aus dieser Perspektive weder schätzens- noch schützenswert, sondern hinderlich für die Verwirklichung von Gleichheit und Glück auf Erden.
Ähnlich wie Talmon unterscheidet Peter Graf Kielmansegg zwischen einer konstitutionell gebändigten und einer unbedingte Handlungsfreiheit reklamierenden Strömung der demokratischen Revolution. "Hinter der Inanspruchnahme unbedingter Handlungsfreiheit im Dienst der demokratischen Revolution steht die von Talmon beschriebene ,detaillierte Heilsgewißheit', das unfehlbare Wissen um das Ziel der vollkommenen Ordnung und den Weg, der dorthin führt. In der Konstitutionalisierung der demokratischen Revolution ist hingegen die Überzeugung wirksam, daß es unfehlbare Gewißheit nicht gebe und darum auch kein Recht auf unbedingte Freiheit des Handelns. " (40) Ein ausgeprägter Minderheitenschutz - an erster Stelle die Verankerung eines verbrieften Rechtes zur legalen Ausübung politischer Opposition - ist nach diesem Verständnis unverzichtbar.
Wichtig ist die Einsicht, daß die heutigen "westlichen" Regierungssysteme mit dem Begriff der "Demokratie" allein unzureichend umschrieben sind. Sie bilden vielmehr eine historische Synthese aus älteren konstitutionellen Traditionen der Freiheitssicherung und Machtbeschränkung mit dem Ethos und den politischen Hauptforderungen des demokratischen Zeitalters (insbesondere politische Gleichberechtigung). Die bis in die Antike zurückreichende Tradition des Konstitutionalismus verband sich erst spät mit dem Ethos fundamentaler Menschengleichheit. Nicht alle Verfechter demokratischer Prinzipien mochten sich mit der Bewahrung überlieferter Werte, die dem soeben erkämpften Grundsatz der Volkssouveränität Schranken auferlegten, wirklich anfreunden.
Dies hat Konsequenzen für das Verständnis der totalitären Antipoden: Er kann mit dem Begriff "antidemokratisch" ebensowenig angemessen definiert werden. Ist der demokratische Verfassungsstaat eine Verbindung demokratischer und konstitutioneller Elemente, könnte man vermuten, sein Gegenstück müsse durch die radikale Ablehnung beider, also Antidemokratie und Antikonstitutionalismus, gekennzeichnet sein. Die Zahl möglicher Faktorenkombinationen ist damit aber noch nicht erschöpft. Wie verhält es sich mit dem nicht-demokratischen Konstitutionalismus oder der nicht-konstituionellen Demokratie? Das Gedankenspiel erschließt interessante Fragen für die Betrachtung politischer Systeme.
Der Antikonstitutionalismus verbindet den modernen Totalitarismus mit älteren Formen der Autokratie. Der totale Staat ist mit den Prinzipien der Gewaltenteilung und Gewährleistung politischer Vielfalt ebensowenig vereinbar wie die absolute Monarchie mit ihrer - im Extremfall - uneingeschränkten königlichen Machtvollkommenheit (L'Etat c'est moi). Die Bezugnahme auf die demokratische Bewegung und ihre politischen Konsequenzen unterscheidet den Totalitarismus dagegen von älteren Autokratien. "Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Banden." (41) Hinter diese Anklage Rousseaus und die Menschenrechts- proklamationen der amerikanischen und französischen Revolutionen konnten moderne Despoten nicht wieder zurückfallen. Sie mußten dem gewachsenen demokratischen Bewußtsein von der Freiheit und Gleichheit der Menschen Rechnung tragen. Totalitäre Diktatoren - gleich welcher ideologischer Observanz - berufen sich daher oft auf den "Volkswillen", behaupten die Einheit zwischen den Volksmassen und ihren revolutionären Führern, ja trachten danach, jeden einzelnen für die" großen Aufgaben" der Nation und/oder Revolution zu mobilisieren.
Betrachtet man die "klassischen" Fälle totalitärer Herrschaft im 20. Jahrhundert, das NS-System und die Sowjetunion unter Stalin, sind allerdings Unterschiede unübersehbar. Die marxistisch-leninistische Ideologie wurzelt mit ihrem Rationalismus und Universalismus in der demokratisch-aufklärerischen Bewegung des 18. Jahrhunderts - und zwar jener Teilströmung, die Talmon als "totalitäre Demokratie" beschrieben hat. Beschränkt man sich auf eine Betrachtung der Theorie, so ließe sich von der nicht- oder antikonstitutionellen Demokratie sprechen. Schon das Kommunistische Manifest von 1848 verwarf mit seiner kompromißlosen Ablehnung jeglicher klassenübergreifenden Zusammenarbeit und seinem Glauben an die revolutionäre Kreativität der Gewalt die geistigen Grundprinzipien des Konstitutionalismus. (42) Die späteren kommunistischen Revolutionsstaaten folgten diesem Rezept mit der expliziten Ablehnung der Gewaltenteilung, der Propagierung einer notwendigen Gewaltenkonzentration, der
Verachtung "bürgerlicher" Einrichtungen wie Parlamentarismus und Rechtsstaat und der rücksichtslosen Monopolisierung politischer Macht in den Händen der Einheitspartei. Die politische Praxis des "realen Sozialismus" ließ vom Anspruch einer "Volksherrschaft" nichts übrig. Der pleonastische Begriff der "Volksdemokratie" war kaum mehr als eine ideologische Leerformel, die wenig über den wirklichen Charakter des Herrschaftsgefüges verriet. Das Gleichheitspostulat des Demokratiebegriffs fand allenfalls im Bereich "sozialer Errungenschaften" eine gewisse Entsprechung, sieht man von "Schönheitsfehlern" wie der Privilegierung der Herrschenden einmal ab.
Mit ähnlichem Recht hätte jedoch auch das NS-Systern das Etikett "demokratisch" beanspruchen können, war doch eine Art von "Chancengleichheit" für alle "Volksgenossen" vorgesehen. Freilich trieb das Dritte Reich den Etikettenschwindel nicht so weit wie der "reale Sozialismus": Das Führerprinzip wurde ebenso offen propagiert wie die Überlegenheit der "arischen Rasse" und das "Parasitentum" der Juden. Der Rassismus der NS-Ideologie verbot jeden ethisch-universalistischen Anspruch. Gelegentliche Äußerungen Hitlers und anderer NS-Größen über die nationalsozialistische "Demokratie", in der "unbedingte Autorität nach unten und absolute Verantwortung nach oben" (43) herrschen sollte, fanden keine massenpropagandistische Umsetzung.
Aber selbst wenn man den in verschiedenen Hitler-Reden artikulierten Anspruch ernstnimmt, war er mit dem geistigen Erbe der Aufklärung offenkundig unvereinbar. Das NS-System kam dem Idealtyp antidemokratischer Antikonstitutionalismus in Theorie und Praxis nahe. Dagegen kann man dem kommunistischen System den demokratischen Charakter (Gleichheitsprinzip!) in der Theorie nicht schlankweg absprechen. Das geistige Erbe der Aufklärung schlägt hier durch. Die Herrschaftsrealität blieb freilich himmelweit hinter Postulaten des "sozialistischen Humanismus" zurück. Der antikonstitutionalistisch- demokratischen Theorie entsprach antidemokratischer Antikonstitutionalismus in der Praxis. Kein Weg führt an der Einsicht vobei: Die totalitären Regime sind aufgrund der unbeschränkten Vereinnahmung und Unterjochung des Individuums die strikte Negation sowohl der konstitutioneRen als auch der demokratischen Traditionslinie, sofern "Volksherrschaft" nicht nur als Gleichheits-, sondern auch als Freiheitspostulat verstanden wird. In diesem Falle - und nur in diesem Falle - ist Demokratie ohne Konstitutionalismus nicht realisierbar.
Bildet man ein Kontinuum von den demokratischen Verfassungsstaaten mit ihren gesicherten Freiheitsrechten zu den totalitären Diktaturen mit der ihnen eigenen unbegrenzten Zugriffsgewalt des Staates auf das Individuum, so öffnet sich ein Zwischenfeld mit den verschiedenen Formen autoritärer Diktatur. Auch hier kann eine Betrachtung unter der Perspektive des demokratischen und des konstitutionellen Prinzips weiterführen. Die demokratische Dimension läßt nach den politischen und sozialen Wirkungsbedingungen der Individuen fragen. Gibt es ein gleiches Wahlrecht? Sind bestimmte Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße politisch geächtet? Besteht eine annähernde Gleichheit der Lebensbedingungen, oder herrschen krasse Unterschiede im Hinblick auf Einkommen und Besitzstände? Die konstitutionelle Dimension betrifft Einschränkungen, denen die Machtbefugnisse der Herrschenden unterworfen sind: Gibt es einen begrenzten sozialen und politischen Pluralismus? Wie tief greift der Staat in die Privatsphäre der Menschen ein? Sind parlamentarische Strukturen in Ansätzen entwickelt, oder fehlen sie ganz? Existieren staatsunabhängige Massenmedien? Wie unabhängig ist die Justiz? Werden Rechtsbrüche der Regierung kontrolliert, öffentlich gemacht, mit Sanktionen belegt? Sind Häftlinge von massiven Menschenrechtsverletzungen bedroht?
Fragen dieser Art machen deutlich, wie eng die Konzepte des demokratischen Verfassungsstaates einerseits, der totalitären und autoritären Diktatur andererseits zusammenhängen. Sie rücken das Individuum und sein Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Zweifellos handelt es sich um eine normativ verankerte Fragerichtung. Die Frageformulierung setzt die Orientierung an ethischen Grundnormen voraus. Eine Politikwissenschaft, die Sollensfragen ignoriert und ausschließlich Wirklichkeitsbefunde zu eruieren beansprucht, müßte an den zentralen Problemen des Lebens rrüt hoher Wahrscheinlichkeit vorbeizielen. Eine Politikwissenschaft, die sich am bonum commune orientiert, kann dagegen auf normathive Typusbegriffe nicht verzichten. Das Konzept des Totalitarismus behält daher trotz aller Kritik - seine Existenzberechtigung.
4. Perspektiven der Totalitarismusforschung
Der "im Spannungsfeld zwischen analytischer und bewertende Betrachtungsweise" (44) angesiedelte Totalitarismusbegriff ist nicht schon durch seine politische Instrumentalisierbarkeit unbrauchbar. Und umgekehrt ist eine jetzt mit Sicherheit einsetzende Renaissance noch kein zureichendes Indiz für seine Plausibilität. Angesichts des Niedergangs rechts- und linksextremistischer Regime sollte die Forschung sich von der Indienstnahme durch die Politik - sei es im Zeichen des Kalten Krieges, sei es im Zeichen der Entspannung, sei es im Zeichen des Sieges der liberal-demokratischen Systeme - fernhalten können.
Bei der Totalitarismuskonzeption geht es einerseits um die Analyse vergangener Systeme, andererseits aber auch um die Analyse von in der Zukunft liegenden Tendenzen. Insofern beinhaltet Totalitarismusforschung auch Demokratieforschung. Wer die Kritik am Historizismus Poppers teilt, kann sich nicht der dauernden Abkehr vom Totahtarismus sicher sein. Für das Legitimitätsverständnis des demokratischen Verfassungsstaates ist das Festhalten an einem wie immer zu modifizierenden Modell totalitärer Herrschaft unerläßlich. Der Verzicht darauf bedeutete entweder eine Kapitulation vor antidemokratischen Ideologien oder vor relativistischen Tendenzen. Der Erinnerung an die Erfahrungen eines Arthur Koestler oder eines Man~s Sperber wohnt kein blindwütiges Freund-Feind-Schema inne.
Bisher war der "Bruch mit dem Kommunismus" (45) ein individueller Vorgang. Durch seinen Zerfall erfolgt die Absage auf breiter Front, und selbst Gerhard Lozek, der in der Vergangenheit nicht müde geworden ist, die "Totalitarismusdoktrin" als billigen Antikommunismus zu brandmarken, will heute "das Totalitarismuskonzept ernst nehrnen". Es könne im Hinblick "auf die Ähnlichkeiten und Gemeineiten totalitärer Regimes eine wertvolle erkenntnisleitende Hilfe leisten", während es "bei den Fragen nach den qualitativen Verschiedenheiten dieser Regimes, die faktisch ausgeklammert oder als nebensächlich angesehen werden" (46), weitgehend versage.
Der frühere sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse startete im April 1992 eine Anzeigenkampagne zugunsten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), in der er darum bat, jenen Menschen zu helfen, die sich vom "Joch des Totalitarisrnus" (47) befreit haben. Soll das "Joch des Totalitarismus" - eine solche Aussage wäre noch vor wenigen Jahren selbst in Teilen der westlichen Forschung als Indiz eines primitiven Antikommunismus gedeutet worden - kein Schlagwort bleiben und nicht zum Schlagetot-Begriff verkommen, muß die Wissenschaft folgende Phänomene des Fragens als würdig ansehen: Was sind kennzeichnende Elemente totalitärer Herrschaft? Wie ist es mit der Interaktion totalitärer Ideologien, Bewegungen und Systeme bestellt? Wie können - ein bisheriges Desiderat der Forschung - Theorie und Empirie stärker zusammengeführt werden? Wo verlaufen die Grenzlinien zwischen einer autoritären und einer totalitären Diktatur, und wie lassen sich diese bestimmen? Wie kann die Politikwissenschaft die Perspektive des Individuums stärker einbeziehen? Bedarf es der Unterscheidung zwischen Bewegungs-, Machtergreifungs- und Regimephase? Hing der Zusammenbruch totalitärer Herrschaft auch mit jenem Verständnis zusammen, das entschieden auf den Gegensatz von Demokratie und Totalitarismus pochte und keine Voraussetzung für eine Aussöhnung des universalen Legitimitäts- und Systemkonflikts sah? In welchen Punkten hat sich vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der kommunistischen Staaten die Totalitarismusforschung eigentlich als tragfähig erwiesen, in welchen weniger, in welchen überhaupt nicht? Setzt eine nachhaltige Historisierung totalitärer Herrschaftsordnungen ein, so kann die bisherige Totalitarismusforschung allmählich aufgehoben werden - im berühmten Hegelschen Dreischritt von beseitigen, bewahren und höherführen zugleich.
Welche Schlußfolgerungen lassen sich aus dem Zusammenbruch totalitärer Herrschaft für die Demokratiediskussion ziehen? Zum Teil lag der Kritik am Totalitarismusparadigma unterschwellig auch eine Kritik an der westlichen Gesellschaft zugrunde. In dem Maße, in dem sich die Vorstellungen vom demokratischen Verfassungsstaat ändern, wandeln sich auch die Vorstellungen vom Gegentypus. Wer etwa wie Johan Galtung ein Buch mit "Hitlerismus, Stalinismus, Reaganismus" betitelt und im Text immer wieder um Parallelen zwischen diesen Richtungen, die als "drei Variationen zu einem Thema von Orwell" firmieren, bemüht ist, delegitimiert den demokratischen Verfassungsstaat, was immer seine Absicht auch sein mag. (48)
Das Ende totalitärer Ordnungen entbindet nicht von der Notwendigkeit, sie zu analysieren - in ihren Stärken und ihren Schwächen. jetzt, wo totalitäre Staaten verschwinden, ist die Gefahr politischer Instrumentalisierung geringer geworden, die Diskussion über Sinn und Grenzen des Totalitarismusbegriffs läßt sich gelassener führen - auf allen Seiten. Insofern besteht auch die Hoffnung, daß sich die Pendelausschläge in der Einschätzung totalitarismustheoretischer Konzeptionen weniger extrem zeigen als in der Vergangenheit. Gegenwärtig wird viel der Frage nachgespürt, warum der "reale Sozialismus" so jäh - einem Kartenhaus gleich - zusammengebrochen ist. "Es läßt sich heute zeigen, daß gerade eine Herrschaftsform, die nicht nur im Anspruch, sondern im Grundsatz totalitär ist, mit der Zeit einerseits Lähmungserscheinungen, andererseits Auflösungserscheinungen des Gesellschaftskörpers hervorbringt." (49) Die umgekehrte Frage, die ebenfalls interessieren muß, lautet wie folgt: Weswegen konnten totalitäre Systeme überhaupt so lange lebensfähig bleiben? Fußten sie nur auf Angst und Schrecken, oder wohnten ihnen auch Stabilitätsmechanismen inne? Welche waren dies?
Vor einer Forschung über den Totalitarismus muß aber die Forschung über die Totahtarismusforschung rangieren. Wer an Giovanni Sartoris Wendung gegen den "Novitismus" (50) anknüpft, plädiert eine stärkere Rückbesinnung auf die Vorstellungen der Gründungsväter der Politikwissenschaft in der Bundesrepublik. Nicht zuletzt sie - man denke nur an Carl Joachim Friedrich und Ernst Fraenkel - haben maßgeblichen Anteil an der Konzeptualisierung totalitarismustheoretischer Ansätze gehabt. Politikwissenschaft ist unter Entwicklungsbedingungen der Gegenwart geradezu unvermeidlich ganz wesentlich "Demokratiewissenschaft", hält man sich folgende Ausage von Peter Graf Kielmansegg vor Augen: "Das 20. Jahrhundert scheint nur noch die Demokratie als legitime politische Ordnung anzuerkennen, und deshalb hat sich der klassische Konflikt zwischen konkurrierenden Legitimitätsideen in einen Konflikt um Demokratiebegriffe verwandelt. " (51) Das 20. Jahrhundert war das Zeitalter der (konstitutionellen) Demokratie, aber auch ihres stärksten Antipoden, des Totalitarismus. Als moderne Form der Autokratie setzt er den demokratischen Verfassungsstaat voraus, auch wenn er dessen Inhalte pervertiert.
Die Politikwissenschaft in der Bundesrepublik stand bei ihrer Gründung unter dem "Schatten von Weimar" (52). Ein politisches System wie der schmählich untergegangene Nationalsozialismus und die diktatorisch sich entwickelnde DDR sollte unter allen Umständen verhindert werden. Im Laufe der Jahrzehnte ist bei vielen Fortschritten im einzelnen diese Perspektive verblaßt, der antitotalitäre Konsens, wie sich am Beispiel der politikwissenschaftlichen DDR-Forschung zeigen läßt (53), brüchig geworden. Mit Karl Dietrich Bracher gilt es, "einer Betrachtungsweise weiterhin Gehör zu verschaffen, die nach 1945 so wesentlich die Neubegründung und Entfaltung einer freiheitlich-demokratischen Politikwissenschaft getragen hat". (54) Die politikwissenschaftliche Totalitarismusforschung ist dafür besonders geeignet, zumal nach dem Zusammenbruch des real-existierenden Sozialismus. Damit wird entschieden der Auffassung des französischen Politologen Pierre Hassner widersprochen, für den der Totalitarismusbegriff, der die empirisch-analytische Dimension mit der normativen Perspektive verbindet, "kein politikwissenschaftlicher Begriff" (55) ist.
Wer sich vehement gegen eine neue Totalitarismusdebatte ausspricht und vor dieser "überlebten Theorie" (56) warnen zu müssen meint, errichtet faktisch ein Vergleichsverbot und immunisiert eine Position, die aufgrund offenkundiger Parallelen zwischen rechten und linken Diktaturen ins Abseits gerät, nicht zuletzt aufgrund der Kritik jener Intellektuellen, die jahrelang die zweifelhaften Segnungen totalitären Systeme leibhaftig - je nach Standort - erfahren durften, konnten und mußten.
1 Walter Laqueur, Totalitarismus: Gibt es ihn? Gab es ihn jemals?, in: Europäische Rundschau 14 (1986), S. 9.
2 Hans-Joachim Lieber, Zur Theorie totalitärer Herrschaft, in: Ders. (Hrsg.), Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, München 1991, S. 884.
3 Vgl. Zbigniew Brzezinski, Das gescheiterte Experiment. Der Untergang des kommunistischen Systems, Wien 1989.
4 So beispielsweise: Karl Dietrich Bracher, Die Ausbreitung des Totalitarismus (1986), in: Ders., Die totalitäre Erfahrung, München 1987, S. 34.
5 Gert-Joachim Glaeßner, Sozialistische Systeme. Einführung in die Kommunismus- und DDR-Forschung, Opladen 1982, S. 87.
6 Ralf Dahrendorf, Wandel, Annäherung - und der entscheidende Unterschied. Die Analyse der Systeme in Ost und West trägt nicht mehr, in: Die Zeit vom 4. Juli 1986, S. 3; Peter Graf Kielmansegg, Wandel ohne Annäherung. Das Kriterium Freiheit markiert unverändert den fundamentalen Unterschied der Blöcke, in: Die Zeit vom 25. Juli 1986, S. 3.
7 Jean-François Revel, So enden die Demokratien, München 1984, S. 11-14.
8 Martin Kriele, Die demokratische Weltrevolution. Warum sich die Freiheit durchsetzen wird, München 1987, S. 14.
9 Vgl. Francis Fukuyama, Das Ende der Geschichte. Wo stehen wir?, München 1992; André Glucksmann, Am Ende des Tunnels. Das falsche Denken ging dem katastrophalen Handeln voraus. Eine Bilanz des 20. Jahrhunderts, Berlin 1991.
10 Vgl. beispielsweise Eckhard Jesse, Der Totalitarismus-Ansatz nach dem Zusammenbruch des real-existierenden Sozialismus, in: Die Neue Gesellschaft 38 (1991), S. 983-992. - Die breite Rezeption des Bandes von Alan Bullock - Hitler und Stalin. Parallele Leben, Berlin 1991 - mag nicht zuletzt mit dem Ende der totalitären Herrschaftsordnung in der Sowjetunion zusammenhängen.
11 Vgl. dazu exemplarisch bis Ende der sechziger Jahre: Martin Jänicke, Totalitäre Herrschaft. Anatomie eines politischen Begriffs, Berlin 1971.
12 Vgl. Jens Petersen, Die Entstehung des Totalitarismusbegriffs in Italien, in: Manfred Funke (Hrsg.), Totalitarismus. Ein Studien-Reader zur Herrschaftsanalyse moderner Diktaturen, Düsseldorf 1978, S. 105-128.
13 Francesco Nitti, Bolschewismus, Fascismus und Demokratie, München 1926.
14 Alfred Cobban, Dictatorship. Its History and Theory, New York 1939.
15Vgl. The Symposium on the Totalitarian State. From the Standpoints of History, Political Science, Economics and Sociology, Philadelphia 1940.
16 Vgl. Carlton J. H. Hayes, The Novelty of Totalitarianism in the History of Western Civaization, in: Ebd., S. 91-102. Der Beitrag ist auch abgedruckt in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hrsg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1968, S. 86-100.
17 Vgl. Franz Borkenau, The Totalitarian Enemy, London 1940.
18 Jänicke (FN 11), S. 78.
19 Vgl. Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totalitärer Herrschaft, München 1986 (1951).
20 Vgl. Carl Joachim Friedrich, The Unique Character of Totalitarian Society, in: Ders. (Hrsg.), Totalitarianism. Proceedings of a Conference held at the American Academy of Arts and Sciences, Cambridge/Mass. 1954, S. 47-60. Der Beitrag ist wiederabgedruckt in: Seidel/Jenkner (FN 16), S. 179-196.
21 Carl Joachim Friedrich Totalitäre Diktatur, Stuttgart 1957, S. 15.
22 Vgl. etwa Herbert Marcuse, Der eindimensionale Mensch. Studien zur Ideologie der fortgeschrittenen Industriegesellschaft, Darrnstadt/Neuwied 1967.
23 Vgl. - freilich verzeichnend - Reinhard Kühnl, "Linke" Totalitarismusversionen, in: Martin Greiffenhagen/Reinhard Kühnl/Johann Baptist Müller, Totalitarismus. Zur Problematik eines politischen Begriffs, München 1972, S. 97-119, 141-144; ders., Formen bürgerlicher Herrschaft. Liberalismus - Faschismus, Reinbek bei Hamburg 1971 (der Band in der Reihe "rororo-aktuell" erreichte ungewöhnlich hohe Auflagen).
24 Siehe nur die Kritik von: Uwe Dietrich Adam, Anmerkungen zu methodologischen Fragen in den Sozialwissenschaften. Das Beispiel Faschismus und Totalitarismus, in: Funke (FN 12), S. 13-48.
25 Vgl. etwa folgende Sammelbände: Ernest A. Menze (Hrsg.), Totalitarianism Reconsidered, London 1981; Irving Howe (Hrsg.), 1984 Revisited. Totalitarianism in our Century, New York 1983.
26 Beispiele nennt: Bernhard Marquardt, Der Totalitarismus - ein gescheitertes Herrschaftssystern. Eine Analyse der Sowjetunion und anderer Staaten Ost-Mitteleuropas, Bochum 1991. Bei Gert-Joachim Glaeßner, früher ein geschworener Gegner des Totalitarismusbegriffs, heißt es: "Man mag diese Systeme in ihrer Spätphase als totalitär bezeichnen oder nicht, sie haben sich, trotz aller Veränderungen, als extrem autoritäre Regime erhalten, die allen Versuchen widerstanden, sie von innen grundlegend zu reformieren". Ders., Der schwierige Weg zur Demokratie. Vom Ende der DDR zur deutschen Einheit, Opladen 1991, S. 20. Der Terminus "extrem autoritäre Regime" bedeutet nichts anderes als "totalitär".
27 Vgl. Pierre Hassner, Le totalitarisme vu de Youest, in: Guy Hermet/Pierre Hassner/Jacques Rupnik (Hrsg.), Totalitarismes, Paris 1984, S. 15-39; siehe jetzt auch David Bosshart, Politische Intellektualität und totalitäre Erfahrung. Hauptströmungen der französischen Totalitarismuskritik, Berlin 1991.
28 Vgl. Klaus Hildebrand, Stufen der Totalitarismus-Forschung, in: Politische Vierteljahresschrift 9 (1968), S. 397-422 (Zitate: S. 397, S. 402). Im Jahre 1984 beklagt derselbe Autor, daß der Totalitarismusbegriff "in die Brüche" gegangen sei. "Dieser Terminus bot einen historisch erfahrenen, sachlich überzeugenden und politisch wirksamen Rahmen für die Existenz des westdeutschen Staates." So ders., Von Erhard zur Großen Koalition 1963-1969, Stuttgart/Wiesbaden 1984, S. 421, 420.
29 Siegfried Jenkner, Entwicklung und Stand der Totalitarismusforschung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", B 31/84, S. 26.
30 Vgl. beispielsweise: Agnes Heller/Ferenc Fehér/György Markus, Der sowjetische Weg. Bedürfnisdiktatur und entfremdeter Alltag, Hamburg 1983, insbes. S. 182-193.
31 Vgl. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie, in: Seidel/ Jenkner (FN 16), S. 310-358. Draths Totalitarismuskonzeption legt für die Interpretation zugrunde: Richard Löwenthal, Die nachrevolutionäre Ara in der Sowjetunion und in China, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", B 31/84, S.3-15.
32 Vgl. Juan J. Linz, Totalitarian and Authoritarian Regimes, in: Fred I. Greenstein/Nelson W. Polsby (Hrsg.), Handbook of Political Science, Bd. 3, Reading/Mass. 1975, S. 175-411. Zur Übertragung dieser Dimensionen auf extremistische Bewegungen innerhalb des demokratischen Verfassungsstaates: Uwe Backes, Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie, Opladen 1989, S. 282 f.
33 Vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von Gerhard Lozek, Die Totalitarismus-Doktrin im Antikommunismus. Kritik einer Grundkomponente bürgerlicher Ideologie, Berlin (Ost) 1985.
34 Vgl. Volker Gransow, Konzeptionelle Wandlungen der Kommunismusforschung. Vom Totalitarismus zur Immanenz, Frankfurt. a. M. 1980.
35 Vgl. beispielsweise: Totalitarismus und Faschismus. Eine wissenschaftliche und pofifische Begriffskontroverse. Kolloquium im Institut für Zeitgeschichte am 24. November 1978, München/Wien 1980.
36 Vgl. Ian Kershaw, Der NS-Staat. Geschichtsinterpretationen und Kontroversen im Überblick, Reinbek bei Hamburg 1988.
37 Klaus von Beyme, Sozialistische Systerne, in: Ders./Ernst-Otto Czempiel/Peter Graf Kielmansegg/Peter Schmoock (Hrsg.), Politikwissenschaft. Eine Grundlegung, Bd. 1, Stuttgart u. a. 1987,
S. 160.
38 Die folgenden Überlegungen verdanken wesentliche Einsichten dem grundlegenden Werk von: Carl Joachim Friedrich, Der Verfassungsstaat der Neuzeit, Berlin u. a. 1953. Vgl. zur Würdigung des Werkes den Essay von Wolfgang Jäger (Rubrik "Wieder gelesen") in diesem Band.
39 Jakob L. Talmon, The Origins of Totalitarian Democracy, London 1952. Siehe ferner ders., Political Messianism, London 1960; ders., The Myth of the Nation and the Vision of Revolution, London 1981.
40 Peter Graf Kielmansegg, Das Experiment der Freiheit. Zur gegenwärtigen Lage demokratischen Verfassungsstaates, Stuttgart 1988, S. 175.
41 Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechts, deutsch von H. Denhardt, mit einer Einleitung von Dr. Paul Ritterbusch, Leipig 1927, S. 34.
42 Vgl. Friedrich (FN 38), S. 35-38 ("Sozialismus und Konstitutionalismus"). Erhellend in diesem Zusammenhang sind die einschlägigen Marx/Engels-Äußerungen über "Gewalt", "Menschenrechte", "Parlament, Parlamentarismus", "Partei", "Recht, Rechtsstaat", wie sie in folgendem Werk ausgebreitet werden: Konrad Löw (Hrsg.), Marxismus. Quellen-Lexikon, 2. erg. Aufl., Köln 1988 (1985).
43 So Adolf Hitier in seiner Geheimrede vom 23. November 1937 auf der Ordensburg Sonthofen im Allgäu, in: Henry Picker, Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, 2. Aufl., Stuttgart 1981, S. 481-490, 488. Siehe dazu auch: Rainer Zitelmann, Hitler. Selbstverständnis eines Revolutionärs, 2., überarb. und erg. Aufl., Stuttgart S. 437-442 ("Die Diktatur als ,höchste Form der Demokratie'").
44 Peter Graf Kielmansegg, Krise der Totalitarismustheorie?, in: Funke (FN 12),
45 So Hermann Kuhn, Bruch mit dem Kommunismus. Über autobiographische Schriften von Ex-Kommunisten im geteilten Deutschland, Münster 1990.
46 Gerhard Lozek, Totalitarismuskonzept - Bestandteil kritischer Gesellschaftsanalyse, in: Pressedienst der PDS vom 7. Juni 1991, S. 17 f . - Lozek bringt es allerdings fertig, die Staatssicherheitsdienste - "jeder rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen - als Staat im Staate" anzusehen. Ebd., S. 17. Als habe das Wirken der SED oder der staatlichen Stellen rechtsstaatlichen Prinzipien genügt. Die Staatssicherheitsdienste fungierten nicht als "Staat im Staate", sondern als ein konstitutiver Bestandteil des kommunistischen Systems.
47 Die Anzeige ist beispielsweise abgedruckt unter dem Titel "Diesseits der Mauer" in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. April 1992.
48 Vgl. Johan Galtung, Hitlerismus, Stalinismus, Reaganismus. Drei Variationen zu einem Thema von Orwell, Baden-Baden 1987.
49 Karl Graf Ballestrem, Aporien der Totalitarismus-Theorie, in: Volker Gerhardt/Henning Ottmann (Hrsg.), Politisches Denken, Jahrbuch 1991, Stuttgart 1992, S. 61.
50 Giovanni Sartori, Demokratietheorie, Darmstadt 1992, S. 487.
51 Peter Graf Kielmansegg, Vom Nutzen und Nachteil der Politikwissenschaft für das Leben, in: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen o. J. (1988), S. 26.
52 So Klaus Günther, Politisch-soziale Analyse im Schatten von Weimar, Frankfurt a.M. u.a. 1985.
53 Vgl. Eckhard Jesse, Die politikwissenschaftliche DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Peter Eisenmann/Gerhard Hirscher (Hrsg.), Dem Zeitgeist geopfert. Die DDR in Wissenschaft, Publizistik und politischer Bildung, Mainz 1992, S.13-58.
54 Karl Dietrich Bracher, Zeitgeschichtliche Erfahrungen als aktuelles Problem, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", B 11/87, S. 4.
55 Hassner (FN 27), S. 37.
56 So Peter Reichel, Bitte keine neue Totalitarismus-Debatte!, in: die tageszeitung vom 4. März 1992. Dieser Beitrag stellt einen Antwort auf folgenden Beitrag dar: Christoph Buch, Umgekehrter Historikerstreit?, in: die tageszeitung vom 3. Februar 1992.
Online-Fassung des Artikels in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie 4, Bonn/Berlin 1992