![]()
Extremistisch-islamische Bestrebungen in der
Bundesrepublik DeutschlandBundesamt für Verfassungsschutz Vorbemerkung
Eckdaten zum Islam
Extremistisch-islamische (islamistische) Bestrebungen
Islamistische Bestrebungen in Deutschland im Überblick
Wesentliche islamistische Organisationen im Bundesgebiet
Zusammenarbeit islamistischer Gruppierungen
Nutzung des Internet
Ausblick
Anmerkungen
![]()
Diese Broschüre über "Extremistisch-islamische Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland" knüpft an Darstellungen der 1994 erschienenen, im Januar 1996 aktualisierten Informationsschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über "Islamischen Extremismus und seine Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland" an und schreibt die Entwicklung in diesem Bereich fort. In den früheren Auflagen nahmen die Entstehung des Islamismus (1) und die politische Situation in islamischen Konfliktländern breiteren Raum ein. In dieser Broschüre steht die Beschreibung der gemeinsamen ideologischen Merkmale der verschiedenen extremistisch-islamischen Organisationen im Vordergrund; unter anderem soll aufgezeigt werden, wie einige islamistische Organisationen auch in Deutschland versuchen, für ihre Anhänger im gesellschaftlichen Leben schrittweise die Anerkennung islamischer Rechtsnormen und so einen gesellschaftlichen Sonderstatus durchzusetzen.
Versuche, für einen Teil der Wohnbevölkerung in Deutschland eine islamistische "Binnengesellschaft" - angeleitet von Regeln des Koran und der Scharia, dem islamischen Rechtssystem - einzurichten mit weniger Grundrechten und Freiheiten sowie anderer Verteilung hoheitlicher Funktionen als im Grundgesetz vorgesehen, sind Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern sind - u.a. gem. Paragraph 3 Abs. 1 Bundesverfassungschutzgesetz (BverfSchG) verpflichtet - über solche Bestrebungen Informationen zu sammeln, auszuwerten und darüber zu berichten. Um Mißverständnissen vorzubeugen und der von islamistischen Organisationen wiederholt verbreiteten Behauptung entgegenzuwirken, es gebe eine staatliche "Anti-Islam-Kampagne", sei ausdrücklich betont, daß sich das BfV und die Landesbehörden für Verfassungsschutz nicht mit dem Islam als Religion und der Religionsausübung der Muslime befassen, sondern nur befugt sind, gesellschaftlich wirksame Bestrebungen zu beobachten, die den Islam - oder andere Religionen - für extremistische politische Ziele instrumentalisieren wollen. Erst dann, wenn religiöse Inhalte des Islam zu einer totalitären Ideologie als einem auch das gesamte weltliche Leben umfassenden Konzept mit absolutem Geltungsanspruch verdichtet werden, gehen Verfassungsschutzbehörden vom Vorliegen islamistischer Bestrebungen aus. Ansatz des Verfassungschutzes für die Unterscheidung zwischen Islamismus und Islam ist nicht Koran oder Scharia, sondern das durch ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen (2) zu Tage tretende Politikverständnis von Islamisten; dieses muß sich, auch wenn sich seine Vertreter auf die Quellen des Islam berufen, an den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung messen lassen. Dem steht Art. 4 Grundgesetz nicht entgegen. Auch das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 Grundgesetz ist durch die grundrechtsimmanenten Schranken begrenzt. Danach hat die Religions- und Weltanschauungsfreiheit jedenfalls dort ihre Grenze, wo subjektive Glaubensüberzeugungen und daraus resultierende Verhaltensweisen in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und dadurch fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen und die Grundrechte Dritter erwachsen (3). Dies gilt insbesondere für die vom Staat zu schützenden obersten Wertprinzipien unserer Verfassung wie die allgemeinen Menschenrechte, zu denen u.a. die Gleichberechtigung der Geschlechter gehört, das Prinzip der Volkssouveränität, das Prinzip der Gewaltenteilung, die Bindungder vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteiensystem, Chancengleichheit für alle politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Funktionäre islamistischer Organisationen in Deutschland erkennen diese Einbindung der in Art. 4 Grundgesetz verbrieften Religionsfreiheit in die Werteordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht an; sie vermeiden hierzu detaillierte und konkrete Stellungnahmen. Lediglich eine Minderheit (rund 31.000) der rund 2,7 Millionen Muslime (4) in Deutschland hat sich bislang islamistischen Organisationen angeschlossen. Die Zahl der Anhänger oder Sympathieträger dürfte wesentlich höher sein. Die Mehrheit der muslimischen Mitbürger in Deutschland lebt ihren muslimischen Glauben jedoch im Rahmen der geltenden Rechtsordnung.
Gleichwohl bleiben die seit Jahren zunehmenden Aktivitäten islamistischer Organisationen im Bundesgebiet nicht ohne Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben der rechtstreuen Muslime (5). Diese sehen sich nicht nur einer permanenten islamistischen Indoktrination ausgesetzt, sondern auch zunehmenden Versuchen der Einflußnahme auf ihre Repräsentanz als gesellschaftliche Gruppe. Einigen islamistischen Organisationen ist es anscheinend gelungen, religiöse und politische Institutionen von Ausländern, wie islamische Dachverbände, Ausländerbeiräte und Ausländervereine (6) zumindest punktuell zu instrumentalisieren und politische und soziale Initiativen dieser Institutionen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Besonderes Augenmerk richten islamistische Organisationen dabei auf die Unterstützung von für alle Muslime populären islamischen Projekten, wie den Bau neuer Moscheen oder den islamischen Religionsunterricht (7) an öffentlichen Schulen sowie auf politische Vertretungsrechte. Islamistische Organisationen erklären auch Bereitschaft zu gesellschaftlicher Integration - regelmäßig verbunden mit der Forderung auf uneingeschränkte Ausübung der islamischen Religion und dem Anspruch, islamische Religion und Kultur müßten als identitätsprägendes Element beibehalten bleiben. Ihre nach ihrer Auffassung im Koran vorgegebenen und daher nicht diskussionsfähigen gesellschaftlichen Vorstellungen wirken in einer auf Pluralismus und Konsens basierenden demokratischen Ordnung letztlich desintegrativ, mit der Gefahr einer Ghettoisierung in Deutschland lebender Muslime. Durch ein alle Lebensbereiche umfassendes Angebot an Einrichtungen - religiöse, soziale, kulturelle und wirtschaftliche - versuchen islamistische Organisationen, Muslime organisatorisch zu binden und in ihrem Sinne zu beeinflussen. Psychologischer Ansatzpunkt ist dabei die immer wieder geschürte Furcht vor negativen Erscheinungen der westlichen Gesellschaften, die zwangsläufig zur Zerstörung der tradierten Werte der Muslime, zum Zerfall des Glaubens und der Familie führen müßten. Als Quasi-Bollwerk gegen diesen vermeintlichen Angriff und als Alternative zur westlichen Lebensweise wird von einigen islamistischen Organisationen im Bundesgebiet bereits jetzt eine "islamistische Gesellschaft im Kleinformat" angeboten, die Orientierung und Sicherheit biete. Als Gegenleistung verlangen Islamisten, daß die Mitglieder sich den zum Teil undemokratischen Zielen ihrer Organisationen unterordnen.
2.1 Entstehung und wesentliche Inhalte der Religion
"Islam" bedeutet "Hingabe an Gott". Derjenige, der diese Hingabe übt, ist "Muslim". Begründer der Weltreligion Islam ist der Prophet Mohammed (569-632); er wird von den Muslimen als letzter und abschließender in der Reihe der Propheten, beginnend mit Abraham, verehrt; er sei das "Siegel der Propheten". So wie ein Schriftstück mit einem Siegel geschlossen wird und Glaubwürdigkeit erhält, sei die durch Mohammed wörtlich vermittelte göttliche Offenbarung abschließend und vollkommen. Sie überrage alle Verkündigungen früherer Propheten - einschließlich der Botschaft des Jesus von Nazareth, der nicht Sohn Gottes sondern einer in der Reihe der Propheten gewesen sei. Kennzeichnend für den Islam ist der strikte Monotheismus. Das Glaubensbekenntnis, mit dessen Aussprechen der Gläubige zum Muslim wird, lautet: "Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer Allah gibt und Mohammed der Gesandte Gottes ist." Das Aussprechen und Verbreiten des Glaubensbekenntnisses ist eine der fünf Hauptpflichten der Muslime. Zu diesen "fünf Säulen" des Islam gehören ferner das täglich fünfmal zu verrichtende Gebet, die Opfergabe für Bedürftige, das Fasten im Monat Ramadan sowie die Wallfahrt nach Mekka. Der Islam geht davon aus, daß Mohammed ab seinem 40. Lebensjahr Gottes Wille in zahlreichen Offenbarungen wörtlich übermittelt wurde. Diese Offenbarungen wurden nach dem Tod Mohammeds in arabischer Sprache schriftlich fixiert und zum Koran (arab. "qur'an" = Lesung, Vortrag) zusammengefaßt. Der Koran enthält 114 Abschnitte, genannt Suren. Sie werden nach dem Offenbarungsort in mekkanische und medinensische Suren unterschieden. Die Zahl der Verse der einzelnen Abschnitte variiert. Von den insgesamt ca. 6.200 Versen sind etwa 500 juristischen Inhalts. Insbesondere die in Medina empfangenen Offenbarungen enthalten Grundzüge einer politischen Ordnung des islamischen Gemeinwesens. Das islamische Recht (arab. "schari'a") gründet auf dem Koran und - als gleichwertiger Rechtsquelle - auf der Sunna - der Überlieferung zur Lebensführung des Propheten und seiner Gefährten, seinen Worten und Taten und seiner Entscheidungen zur Bewältigung des Alltags. Die Aussprüche und Handlungen Mohammeds wurden im 9. Jh. in sechs als kanonisch geltenden "Hadith"-Sammlungen zusammengefaßt, die seitdem als zeitlos bestehende Norm gelten. Die zahlenmäßig größte Gruppe unter den Muslimen, die Sunniten, betrachten mit Koran und Sunna die Sammlung der Rechtsquellen für abgeschlossen und das "Tor des ijtihad" (ijtihad = auf Vernunft gegründete Methode der selbständigen Wahrheitsfindung) für verschlossen (8).
2.2 Spaltung Sunniten / Schiiten
Spaltungen, Splittergruppen und auch Sekten sind im Islam ungeachtet des hohen Zieles der Einheit der islamischen Gemeinde seit der Frühzeit bekannt. Schon im Streit nach dem Tode Mohammeds um die rechtmäßige Nachfolge vollzog sich die Trennung in die beiden Hauptrichtungen, Sunniten und Schiiten.
Abb.1: Verbreitung Sunniten/Schiiten
![]()
Während die Sunniten die Nachfolgereihe, beginnend mit Abu BAKR, dem Schwiegervater des Mohammed, für rechtmäßig halten und damit die Herkunft aus dem Stamm des Propheten für die Nachfolge als ausreichende Voraussetzung sehen, betrachteten die Schiiten Ali, den Schwiegersohn und Vetter Mohammeds, und nur die ihm nachfolgenden blutsverwandten Imame als rechtmäßige geistliche und weltliche Führer. Da sich die "Partei Alis" (Schia-t-Ali) nicht gegen die in der Nachfolgefrage liberalere Auffassung der übrigen (später Sunniten) durchsetzen konnte, spaltete sie sich ab. Für Schiiten ist die religiöse Führungsrolle des Imam, die nur in direkter Nachkommenschaft des Propheten Mohammed übertragen werden kann, göttliches Gebot. Einzig der Imam - und seine ihm blutsverwandten Nachfolger - seien legitime Führer der muslimischen Gemeinschaft. Schiiten erkennen die Legitimität der Regierungen in den verschiedenen muslimischen Staaten zumeist nicht an. Anders als unter den Sunniten entwickelten sich in der Schia schon früh ein muslimischer Klerus, Märtyrerverehrung, messianische Vorstellungen, Passionsgedanken etc. Für die insgesamt zwölf schiitischen Führer der islamischen Gemeinde wurde der Begriff der Zwölfer-Schia geprägt. Ihre Reihe beginnt mit Ali, dem Vetter und Schwiegersohn Mohammeds, und endet bei Mohammed ibu Hassan al-Mahdi im 10. Jahrhundert. Nach Auffassung der Zwölfer-Schia waren die insgesamt zwölf leiblichen Nachfahren Mohammeds die von Allah bestimmten Nachfolger des Propheten und einzig legitimen Führer der islamischen Gemeinde, der "Umma". Der letzte Imam lebe auch heute noch, befinde sich aber in der "großen Verborgenheit" (arab. "mahdiya"); er werde am Ende der Zeit wieder erscheinen und für Gerechtigkeit sorgen (9). Seit der "Islamischen Revolution" im Iran 1979 zeichnet sich der iranische Schiismus durch besondere Radikalität sowie einen universellen Machtanspruch aus. Im Verlauf der Geschichte vollzogen sich zahlreiche weitere Spaltungen. Hinzu tritt die örtlich unterschiedlich ausgeübte, gelebte Praxis des Islam mit den jeweiligen kulturellen Besonderheiten (Volksislam). Nicht zuletzt die Existenz von vier großen sunnitischen Rechtsschulen (Hanafiten, Malikiten, Shafi'iten, Hanbaliten) (10), die den ihnen angehörenden Gemeinschaften aus Koran und Sunna abgeleitete Verhaltensweisen vorgeben, trägt dazu bei, daß von einem einheitlichen Lehrgebäude des Islam und verbindlichen organisatorischen Strukturen nicht gesprochen werden kann.
Zur Weltreligion des Islam bekennen sich mehr als 1,2 Milliarden Menschen. Davon sind etwa 1 Milliarde Sunniten, etwa 200 Millionen Schiiten; diese bilden - außer im Iran und im Irak - in den meisten anderen islamischen Ländern Minderheiten.
Das Land mit der größten muslimischen Bevölkerung ist Indonesien (170 Mill.), gefolgt von Pakistan (130 Mill.), Indien (120 Mill.), Bangladesch (103 Mill.), dem Iran (64 Mill.), der Türkei (61 Mill.), Ägypten (56 Mill.), Nigeria (45 Mill.), Algerien (28 Mill.), Marokko (28 Mill.), dem Sudan (20 Mill.) und dem Irak (19 Mill.). In Saudi-Arabien, dem Land der heiligsten Stätten des Islam, leben etwa 18 Mill. Muslime. In Europa bekennen sich etwa 20 Millionen Menschen zum Islam, davon etwa 12 Millionen in westeuropäischen Ländern und rund 8 Millionen in Ost- und Südost-Europa. In Deutschland leben rund 2,7 Millionen Muslime, darunter etwa 2,1 Millionen türkischer Nationalität (11).
3. Extremistisch-islamische (islamistische) Bestrebungen
3.1 Ursprung des Begriffs "Islamismus"
Islamistische Organisationen sind ein in allen Ländern mit muslimischer Bevölkerung auftretendes Phänomen. In mehrheitlich muslimisch geprägten Staaten stellen sie zumeist eine Oppositionsbewegung auf breiterer Basis dar. In Staaten mit muslimischen Minderheiten sind sie häufig bestrebt, als Repräsentanten und Interessenvertreter dieser Minderheit anerkannt zu werden. Die Eigenbezeichnung "Islamisten" (arab. "islamiyun") betont den politischen und gesellschaftlichen Anspruch der Bewegung. Der Islamismus, das theoretische Konzept der Bewegung, wird in der deutschen und englischen Sprache auch "Islamischer Fundamentalismus / Fundamentalism" und im Französischen "Intégralisme" genannt. Die zuletzt genannten Bezeichnungen enthalten jeweils einen wichtigen Aspekt dieser Ideologie. Zum einen den Rückgriff auf die allein als authentisch betrachteten Quellen, zum anderen den unteilbaren, universalen Anspruch. Für die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes ist allein maßgebend, daß es sich um Organisationen mit politischem Durchsetzungswillen handelt. Die inhaltliche Definition von Fundamentalismus oder Integralismus ist allerdings für Zwecke des Verfassungsschutzes zu ungenau, da sie persönlich getroffene religiöse oder weltanschauliche Einstellungen einschließt. Die Bezeichnung "Islamismus" geht parallel zu anderen politischen Konzepten und Ideologien. Sie ist daher weit besser geeignet, die Perspektive des Verfassungsschutzes ausschließlich auf die politischen Bestrebungen dieser Bewegung klarzustellen.
3.2 Instrumentalisierung des Islam als Ideologie und Herrschaftsmittel - wesentliche gemeinsame ideologische Merkmale der verschiedenen Bestrebungen
Die islamistische Ideologie entwickelt die Vision eines in der Vergangenheit einmal existenten Idealzustands, der mit Hilfe des Islamismus in der Gegenwart wieder erreicht werden könne. Der Islamismus entspricht nach Auffassung seiner Ideologen als einziges gesellschaftliches System in allen Aspekten vollständig der "menschlichen Natur" (arab. "fitra"). Kommunismus und Kapitalismus seien gleichermaßen ungeeignet, das Wohlergehen der Menschen zu gewährleisten. Nachdem das Versagen des Kommunismus bereits offensichtlich geworden sei, stehe das Ende des Kapitalismus, der den Westen in Dekadenz und Unmoral geführt habe, ebenfalls bevor. "Natürlicher" Erbe werde der Islamismus sein. Die islamistische Bewegung war seit der Gründung der ältesten und bis heute als ideologische Mutterorganisation wichtigen sunnitisch-extremistischen "Muslimbruderschaft" (MB) in Kairo 1928 zahlreichen Abspaltungen, Radikalisierungen und auch Anpassungen an bestehende Realitäten unterworfen. Sie ist weder statisch noch einheitlich. In der Gegenwart reicht das Spektrum von Islamisten, die ihre Ziele innerhalb bestehender politischer und gesellschaftlicher Institutionen verfolgen, bis hin zu Terrorgruppen, die außer maßloser Gewalt politische Ziele im echten Sinn kaum mehr erkennen lassen. Die Leitlinien des "islamischen Systems" sind bis heute in ursprünglicher oder modifizierter Form in den theoretischen Ausführungen oder Rechtfertigungen politischer Ansichten und Handlungen bei fast allen von den Verfassungsschutzbehörden als islamistisch bezeichneten Organisationen zu erkennen (12). Maßgeblicher Theoretiker des Islamismus heutiger Prägung ist Sayyed QUTB (1906-1966). Als eines der führenden Mitglieder der MB entwickelte er in ägyptischer Haft zwischen 1954 und 1965 eine islamische Revolutionsideologie, gestützt auf das rechtsphilosophische Konzept Abu-l-A'la MAWDUDIs (1903-1979), des Gründers der indopakistanischen "Jamaat-i-islami". QUTBs 1964 in Kairo veröffentlichtes Werk "Ma'alim fi t-tariq" ("Wegzeichen") wurde gleichsam zur "Mao-Bibel" der islamischen Revolution (13). Das insbesondere von MAWDUDI und QUTB konzipierte "Islamische System" (arab. "nizam islami") ist - nach Überzeugung der Autoren und ihrer Anhänger bis heute - eine universale ideale Weltordnung.
Zur Rechtfertigung dieses Absolutheitsanspruches verweisen Islamisten auf Schwächen und Versagen von Gesellschaftssystemen außerhalb der muslimischen Welt sowie auf Mißstände infolge der Verfälschung des göttlichen Willens und seiner Offenbarung in den islamischen Ländern. Das Grundübel aller bestehenden Staatsformen ist nach QUTB's Auffassung die Übertragung der Herrschaft auf die notwendigerweise willkürliche Entscheidung (arab. "hawa") des Menschen. Die Herrschaft komme jedoch allein Gott zu (Damit steht die von QUTB entwickelte Ideologie im scharfen Gegensatz zum Grundsatz der Volkssouveränität, der auch sinngemäß von QUTB nicht erwähnt wird - weil er für ihn überhaupt nicht denkbar ist).
Das im Westen praktizierte Christentum sei dazu keine Lösung; mit den (christlichen) säkularen Staatssystemen werde kein das ganze reale Leben umfassendes Konzept angeboten. Die daraus resultierende materialistische Denkweise des im Westen vorherrschenden Kapitalismus basiere darüber hinaus auf derselben Grundlage wie der marxistische Materialismus im kommunistischen System. Der Materialismus von Kapitalismus und Kommunismus habe zur Dekadenz, zum Verlust des Glaubens und der Menschlichkeit geführt. Nur die islamische Gesellschaftsordnung könne die von allen Menschen herbeigesehnte zivilisierte Gesellschaft schaffen. Die authentischen Quellen Koran und Sunna enthielten die vollkommene, unteilbare Wahrheit, die keiner Interpretation durch spitzfindige Theologen bedürfe. In ihr sei das aktive Wirken Gottes enthalten, weshalb der Mensch sich nicht mit seiner inneren Überzeugung begnügen dürfe, sondern nach praktischer Verwirklichung der "islamischen Ordnung" streben müsse. Sie sei insbesondere durch Erziehung und Bewußtseinsbildung zu erreichen. Wegen der Unteilbarkeit der islamischen Weltordnung ist das Parteienwesen nach QUTBs Auffassung abzuschaffen, da es die Einheit zerstörende Gegensätze schaffe (Widerspruch zu dem im Grundgesetz garantierten Parteienpluralismus). Andererseits ende die Gehorsamspflicht der Menschen gegenüber dem Herrscher, wenn dessen Gehorsam gegenüber Gott und seinem Propheten nicht erfüllt sei. Zum Prinzip der Konsultation (arab. "shura") führt QUTB aus, dies mache die Muslime zu aktiven Teilnehmern bei der Regelung ihrer Angelegenheiten, allerdings nur in den Fällen, in denen keine eindeutigen Bestimmungen durch die authentischen Quellen vorlägen.
QUTB will sein System ausdrücklich nicht als ein "religiöses" verstanden wissen, es bedürfe keiner "Turbane und Sheichs". Auch Nichtmuslimen, sofern es sich um "Leute des Buches" handelt, also Juden und Christen (14), garantiert er innerhalb des islamischen Systems Bekenntnisfreiheit. Das islamische System verheiße allen Menschen soziale Gerechtigkeit und auch maßvollen Wohlstand für jeden. Dies werde durch eine gerechte Finanzpolitik erreicht. Das Mittel zur Durchsetzung des "islamischen Systems", das vollkommen der menschlichen Natur entspreche und dessen Sieg daher unweigerlich bevorstehe, sei der "Jihad". Darunter sind nach QUTB alle zum Sieg verhelfenden Mittel zu verstehen. Der "Jihad auf dem Weg Gottes" (arab. "jihad fi sabil Allah") solle als revolutionärer Befreiungskampf in den "falschen" muslimischen Ländern geführt werden.
Zum Kern islamistischer Ideologie gehören die Negation der Volkssouveränität - des tragenden Prinzips der Demokratie -, die Ablehnung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Forderung nach Abschaffung des Mehrparteienwesens. Im Visier von Islamisten befinden sich mithin oberste Wertentscheidungen unserer Verfassung. Vorstellungen von Islamisten, mit einer "islamischen Gesellschaftsordnung" ein das ganze reale Leben umfassendes Konzept anzubieten, ebnen den Weg in totalitäre Systeme.
Die islamistischen Organisationen in Deutschland orientieren sich gegenwärtig weiterhin am Kern des politischen Programms islamistischer Ideologie. Leitgedanken der vor allem für die MB maßgeblichen Theoretiker finden sich in teils modifizierter Form auch bei den türkischen Islamisten wieder. Trotz wiederholter - offenbar taktisch motivierter - Aufrufe zur Integration und formaler Bekenntnisse zur deutschen Rechtsordnung hält nicht nur die MB weiterhin an ihren islamistischen Zielen fest. Nach ihrer Auffassung sind Koran und Sunna die nach wie vor "erhabenste" Verfassung. Modifikationen wie Parteienpluralismus seien erlaubt, solange das islamische Recht die höchste Verfassung bleibe. Die Unvereinbarkeit dieser Positionen mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist offensichtlich. Zur Umsetzung ihrer islamistischen Ziele in Deutschland entwickeln die mitgliederstärksten islamistischen Organisationen vielfältige Aktivitäten, sowohl in Richtung auf die in Deutschland lebenden Muslime als auch gegenüber Behörden und gesellschaftlichen Einrichtungen; in der Gesamtschau wird ein methodisches Vorgehen zur Durchsetzung islamistischer Positionen erkennbar. Zu den wesentlichen Eckpunkten dieser Strategie gehören:
- Die zielgruppenorientierte Arbeit unter den Muslimen zur Bewahrung bzw. Entwicklung einer "islamischen Identität",
- Werben für eine auch äußerlich erkennbare Abgrenzung muslimischer Jugendlicher gegenüber gleichaltrigen Deutschen,
- Bemühungen um eine von den deutschen Behörden akzeptierte, gegebenenfalls im Klageweg zu erreichende Sonderstellung für Menschen, die islamische Riten und Gebräuche praktizieren sowie die
- Bündelung der Interessen islamistischer Organisationen durch Mitarbeit in nichtextremistischen muslimischen Dachverbänden.
4. Islamistische Bestrebungen in Deutschland im Überblick
In das Blickfeld der Öffentlichkeit rückt zunehmend, daß - wie bereits dargestellt - von islamisch-fundamentalistisch motivierten Ausländerorganisationen in Deutschland Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen können. Kennzeichnend für diese islamistischen Bestrebungen sind Versuche, islamistische Positionen im gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen bei gleichzeitiger Negierung westlicher Verfassungswerte. Die Verfassungsschutzbehörden erfassen derzeit Informationen zu 17 islamistischen Organisationen; dort sind knapp 31.000 Muslime organisiert. Mitgliederstärkste Organisation ist die türkische "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." - (IGMG) - (ca. 26.500 Mitglieder), gefolgt von der türkischen Organisation "Der Kalifatstaat" (Hilafet Devleti), auch bekannt unter dem Namen "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" - (ICCB) - (ca. 1.300 Mitglieder) und der multinationalen "Muslimbruderschaft" - (MB) - (ca. 1.000 Mitglieder). Die übrigen (rund 2.000) verteilen sich auf drei Zusammenschlüsse von Türken, zehn Gruppierungen von Personen aus dem arabischen Raum sowie eine Organisation von Iranern. Die Anzahl der in islamistischen Ausländerorganisationen organisierten Muslime stellt im Vergleich zu den hier lebenden Ausländern muslimischen Glaubens (rund 2,7 Mill.) - wie bereits erwähnt - nur eine verschwindende Minderheit (ca. 1,15 %) dar. Angaben über die weitaus größere Zahl der nicht organisierten Muslime, die der islamistischen Ideologie nahestehen oder mit ihr sympatisieren, können nicht gemacht werden (vgl. dazu auch S. 14/15). Nicht zuletzt deshalb muß die zunehmende Attraktivität einer türkischen islamistischen Organisation mit Sorge betrachtet werden.
5. Wesentliche islamistische Organisationen im Bundesgebiet
5.1 Gruppen türkischen Ursprungs
Der Begründer der laizistischen Türkei, Mustafa Kemal, genannt ATATÜRK, hatte durch verschiedene Reformen, u.a. die Abschaffung des Kalifats 1924, den noch aus der Zeit des Osmanischen Reiches herrührenden Einfluß des Islam im gesellschaftspolitischen Leben der jungen Republik völlig zurückgedrängt. Trotz dieser "Revolution von oben" betrachtete aber ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung weiterhin den Islam als den bestimmenden Faktor seiner Identität. [...] Seit den fünfziger Jahren wurde der im öffentlichen und sozialen Leben wieder stärker hervortretende Islam von allen türkischen Regierungen geduldet, zum Teil auch gefördert. Seit Beginn der 90er Jahre ist auch der gesellschaftspolitische Anspruch des Islam wieder wahrnehmbar. Indizien dafür sind u.a. die Erfolge der islamistischen "Wohlfahrtspartei" (Refah-Partisi-RP) bei den Wahlen seit 1994. Auch nach dem Verbot dieser Partei durch das türkische Verfassungsgericht im Januar 1998 bilden Mitglieder einer neuen islamistischen Partei (Tugend-Partei / Fazilet Partisi - FP) im Parlament in Ankara eine starke Fraktion (15). Von Deutschland aus betreiben mehrere islamistische Organisationen türkischen Ursprungs die Umgestaltung der Türkei in ein islamistisches Staatsgefüge. Ihre gesellschaftspolitischen Ziele beschränken sich jedoch nicht allein auf die Türkei. Auch für die über 2,1 Millionen türkischen Muslimen im Bundesgebiet wollen diese Organisationen gesellschaftliche Bedingungen für ein Leben nach dem Koran und der Scharia im Sinne ihrer Interpretation schaffen.
5.1.1 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) (16)
5.1.1.1 Basisinformationen
Die IGMG ging 1995 aus der Aufteilung der "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V." (AMGT) in zwei juristische Personen hervor. Neben der IGMG, die als eigentliche Nachfolgeorganisation der AMGT deren soziale und politisch-religiöse Aufgaben weiterführt, wurde die "Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e.V." (EMUG) gegründet. Die EMUG ist für die Verwaltung des umfangreichen Immobilienbesitzes der Organisation zuständig, der IGMG-Angaben zufolge einen Wert von 60 bis 80 Millionen DM darstellt. Die IGMG verfügt über weitverzweigte Strukturen. Neben ca. 270 assoziierten Vereinen bzw. Mitgliedsgemeinden sowie organisatorischen Gliederungen auf Orts-, Regional- und Bundesebene bestehen Stützpunkte auch im Ausland, insbesondere in Mitteleuropa sowie in Übersee (z.B. in Kanada, Australien und einigen Ländern Mittelasiens). In der Türkei selbst unterhält die IGMG keine eigenen organisatorischen Gliederungen. Sie war der im Januar 1998 verbotenen islamistischen "Wohlfahrtspartei" (RP) eng verbunden. IGMG-Funktionäre aus Deutschland, darunter der frühere Vorsitzende dieser Organisation, kandidierten bei den Parlamentswahlen im Dezember 1995 in der Türkei für die RP und errangen Mandate im Parlament, die sie bis heute innehaben. Die IGMG ist mit mehr als 26.000 Personen nach wie vor die größte islamistische Organisation in Deutschland. Das Sympathisantenpotential dürfte noch wesentlich höher liegen. Zu Großveranstaltungen wie dem "1. Europäischen Friedens- und Kulturfestival" der IGMG am 14. Juni 1997 im Dortmunder Westfalenstadion kann die Organisation über 30.000 Personen mobilisieren. Anmerkung: Der Generalsekretär der Organisation bezifferte im April 1997 die Mitgliederstärke seiner Organisation auf über 161.000. Ihrem Rechenschaftsbericht vom September 1996 zufolge verfügt die IGMG über 57.048 "Moscheemitglieder". Nach Angaben des Vorsitzenden der IGMG-Frauenorganisation hat die IGMG 74.788 Mitglieder (17). Seit 1995 gibt die Organisation die Monatsschrift "Milli Görüs und Perspektive" heraus, die auch deutschsprachige Seiten enthält.
5.1.1.2 Ziele und Strategien
Die IGMG strebt die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei und die Einführung eines auf Koran und Scharia basierenden Gesellschaftssystems an, das sie als "gerechte Ordnung" bezeichnet. Auf dem Weg zur weltweiten Islamisierung wird als Zwischenziel auch für die in Deutschland lebenden türkischen Muslime ein Leben nach dem IGMG-Verständnis von Koran und Scharia angestrebt. Nach Auffassung der IGMG gibt der Islam verbindliche Vorgaben, "grundsätzliche Prinzipien mit maximalem Verpflichtungscharakter" (18), für alle gesellschaftlichen Bereiche, für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Bildung. Bei der Umsetzung ihrer Ziele verfolgt die IGMG unterschiedliche Strategien. Während sie in der Türkei bislang auf die Unterstützung der vom ehemaligen türkischen Ministerpräsident Prof. Necmettin ERBAKAN geführten islamistischen "Wohlfahrtspartei" (RP) (19) setzte, versucht sie ihre Positionen in Deutschland auf dem Wege gesellschaftspolitischer Arbeit durchzusetzen. Die Organisation ist zum einen bemüht, die in Deutschland lebenden Muslime - vor allem türkischer Herkunft - organisatorisch zu binden und deren "islamische Identität" zu bewahren bzw. auszubauen. Zum anderen versucht die IGMG, die nach ihrer Ansicht für alle Lebensbereiche vorgegebenen unveränderlichen Normen des Islam für die hier lebenden Muslime im gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen. Dazu nutzt sie alle Einflußnahmemöglichkeiten in den Bereichen Erziehung, Bildung, Soziales und Politik.
5.1.1.3 Gesellschaftspolitische Aktivitäten und Initiativen
Im Mittelpunkt der zielgruppenorientierten Betreuungs- und Bildungsarbeit stehen türkische Jugendliche / Studenten und Frauen, letztere weil sie als Mütter in den ersten Lebensjahren prägenden Einfluß auf die Kinder nehmen. Den organisatorischen Rahmen der zielgruppenorientierten Arbeit bilden eine Jugend-, eine Studenten- und eine Frauenorganisation sowie diverse Schulungseinrichtungen. Die IGMG bietet ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten wie Ferienlager, Wissenswettbewerbe, Sportvereine, Korankurse, Amateurfunkkurse, Computerlehrgänge, Handarbeitskurse, Hausaufgabenhilfe etc. an. Ziel der Ausbildungsaktivitäten ist auch die Entwicklung neuer Führungskader sowie die Schulung von "Multiplikatoren". So bietet die IGMG u.a. "Sommerkurse als islamischen Gemeindeunterricht für Jugendliche" sowie eine "Imamausbildung im Bereich des bundesdeutschen Gesellschaftswesens und des interkulturellen, interreligiösen Dialogs". Die zielgruppenorientierte Arbeit wird ergänzt durch die regelmäßige religiöse Betreuung in den Moscheen und durch kulturelle Veranstaltungen in den Gemeindezentren. Das Angebot an Betreuungsmitteln reicht bis zu Fernsehprogrammen, so insbesondere in Berlin und in den Niederlanden (20). Der der ehemaligen RP nahestehende türkische Fernsehsender "Kanal 7", der u.a. über IGMG-Aktivitäten berichtet, ist auch im Bundesgebiet per Satellit zu empfangen (21). Im Rahmen ihrer gesellschaftspolitischen Arbeit ist die IGMG bestrebt, für ihre Anhänger im gesellschaftlichen Alltag Deutschlands ein Leben entsprechend ihrer Interpretation von Koran und Sunna durchzusetzen. Wie bei den verbandsinternen Aktivitäten hat sie dabei ihr Hauptaugenmerk auf das Erziehungs- und Bildungswesen gerichtet. So fordert sie u.a., den islamischen Religionsunterricht (ihrer Prägung) zum Inhalt von Lehrplänen an öffentlichen Schulen zu machen. Darüber hinaus sollen muslimische Schülerinnen und Schülern eine nach IGMG-Auffassung islam-konforme Verhaltensweise auch in der Schule praktizieren können. Um islamistische Positionen ihrer Prägung im gesamten Spektrum des öffentlichen Lebens durchzusetzen, gewährt die IGMG umfangreiche Rechtshilfe. So wird beispielsweise muslimischen Arbeitnehmern Rechtsbeistand bei Problemen am Arbeitsplatz und muslimischen Schülern bei Problemen in der Schule (u.a. wegen Teilnahme am Religions- und Sexualkundeunterricht sowie am koedukativen Schwimm- und Sportunterricht) gewährt. Darüber hinaus unterstützt die IGMG ihre Mitgliedsvereine rechtlich u.a. auf den Sektoren Miet-, Immobilien-, Vereins- und Baurecht.
5.1.1.4 Begleitende politische Aktivitäten
Zur Umsetzung ihrer islamistischen Ziele setzt die IGMG auch auf Zusammenarbeit mit anderen islamistischen Gruppierungen sowie auf Mitarbeit in muslimischen Dachverbänden (vgl. Ziffer 6.1), in denen zum Teil auch andere islamistische Gruppierungen vertreten sind. Absicht der IGMG ist es nach eigenen Bekundungen, die verschiedenen Arbeitsinitiativen zu koordinieren. In diesem Zusammenhang gehört es zum Bestreben der IGMG, sich als Vertreterin aller im Bundesgebiet lebenden Muslime darzustellen. Eines ihrer Ziele ist es, als islamische Glaubensgemeinschaft Körperschaftsrechte zu erlangen und damit vielfältige Mitspracherechte im öffentlichen Leben, z.B. bei der Gestaltung von Religionsunterricht sowie Vergünstigungen und Befreiungen im Steuer- und Gebührenrecht. Die Initiativen der IGMG zur Durchsetzung islamistischer Positionen im Bundesgebiet werden auch von politischen Aktivitäten wie Mitarbeit in politischen Parteien und Ausländerbeiräten begleitet. Offenbar will die IGMG Entscheidungsträger in den Parteien und in der Politik für ihre Ziele erreichen.
5.1.1.5 Verhältnis zur Gesellschaftsordnung Deutschlands
Im Gegensatz zu anderen islamistischen Organisationen ist die IGMG seit einigen Jahren um ein - vor allem rechtlich - unangreifbares Erscheinungsbild bemüht. Sie verzichtet fast völlig auf agitatorische Aussagen und gibt vor, nur verfassungskonforme Ziele zu verfolgen. So behauptet die Organisation in letzter Zeit zunehmend die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur Integration in die deutsche Gesellschaft und versichert, sie werde das Grundgesetz achten. Zweifel hinsichtlich der Ernsthaftigkeit solcher Äußerungen ergeben sich aber u.a., weil die IGMG in öffentlichen Erklärungen regelmäßig die sozio-kulturellen Unterschiede zwischen Integration und Assimilation hervorhebt und auch ein uneingeschränktes Bekenntnis zur bestehenden Rechts- und Gesellschaftsordnung - natürliche Voraussetzung von Integrationsbereitschaft - vermissen läßt. Vielmehr macht sie Integrationsbereitschaft von der Gewährung "uneingeschränkter" Religionsfreiheit (22) abhängig. Das in Art. 4 Grundgesetz verbriefte Grundrecht auf Religionsfreiheit als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung findet aber seine Schranken eben in dieser Wertordnung selbst. Damit steht das Streben nach uneingeschränkter Religionsausübung, d.h. nach verpflichtender Anerkennung von Koran und Scharia, im unlösbaren Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zweifel hinsichtlich der Offenheit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mit einer notwendig pluralistischen Gesellschaft ergeben sich auch daraus, daß IGMG-Funktionäre für die Türkei die dortige laizistisch-demokratische Verfassung entschieden ablehnen und durch eine islamistische Ordnung ersetzen wollen.
5.1.2 "Der Kalifatsstaat" (Hilafet Devleti) - auch bekannt als "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V., Köln" (ICCB)
Der ICCB wurde 1984 von dem türkischen Staatsangehörigen Cemaleddin KAPLAN in Köln gegründet. Seit dessen Tod im Mai 1995 wird die Organisation von seinem Sohn Metin KAPLAN, genannt Müftüoglu, geleitet. Seit der Selbsternennung des Verbandsgründers zum Kalifen (23) im März 1994 tritt die Bezeichnung ICCB immer mehr in den Hintergrund. Statt dessen wird die Organisation von ihren Anhängern als "Hilafet Devleti" (Kalifatsstaat) bezeichnet. Ziele und Feindbilder des ICCB werden vor allem im Verbandsorgan "Ümmet-i-Muhammed" (Die Gemeinde Mohammeds) verbreitet. Der ICCB postuliert kompromißlos den Alleinvertretungsanspruch des Islam seiner Interpretation mit der Weltherrschaft als Endziel. Vorrangig zielt der Verband auf den Sturz des laizistisch- türkischen Staatsgefüges, welches durch ein islamistisches System in Anlehnung an die Entwicklung im Iran ersetzt werden soll. Der ICCB lehnt Demokratie und Parteienpluralismus als völlig unvereinbar mit dem Islam ab; für ihn gelten ausschließlich Koran und Sunna als Richtschnur jeglichen Handelns.
Entsprechend dieser ideologischen Orientierung agitiert die Organisation in diffamierender Weise gegen das westliche Gesellschaftssystem, die türkische Regierung, aber auch die Integration von Muslimen in eine demokratische Gesellschaft. Ferner polemisiert der Verband gegen Juden und den israelischen Staat. Aufgrund solcher Äußerungen wurde Metin KAPLAN im August 1996 durch eine Verfügung der Stadt Köln mit einem politischen Betätigungsverbot belegt. Inzwischen bedient sich der ICCB zu Propagandazwecken auch des Satellitenfernsehens. So werden z.B. Ansprachen Metin KAPLANs in der Kölner Moschee des Verbandes über den Satelliten EUTELSAT II F 2 u.a. in die Türkei ausgestrahlt. Die Sendungen werden unter der Bezeichnung "HAKK-TV" (24) angeboten. Der ICCB erleidet seit Jahren aufgrund interner Streitigkeiten und Abspaltungen Mitgliederverluste. Nur noch selten gelingt es dem Verband, wie früher, größere Menschenmengen zu mobilisieren. Derzeit wird die Mitgliederzahl auf etwa 1.300 Personen geschätzt. Unter den Muslimen in Deutschland ist der Verband stark isoliert. [...] Mitte 1996 kam es zu einer weiteren Abspaltung KAPLAN-kritischer Anhänger, die sich dem selbsternannten "Gegenkalifen" Halil Ibrahim SOFU anschlossen. In den Publikationen bestritten SOFU und KAPLAN wechselseitig die Rechtmäßigkeit des Anspruches ihres Kontrahenten auf das Kalifat. Der Streit gipfelte in Fetwas (25) KAPLANs, die den "zweiten Kalifen" offen mit dem Tode bedrohten. SOFU wurde im Mai 1997 in Berlin von Unbekannten erschossen. Die Strafverfolgungsbehörden sehen Anhaltspunkte für einen Zusammenhang der Mordtat mit den internen Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft im Verband und damit auch um die Verfügungsgewalt über das nicht unerhebliche Finanz- und Immobilienvermögen der Organisation. 1998 geriet der "Kalifatsstaat" wegen zunehmend aggressiveren Verlautbarungen KAPLANs wieder verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die massive, vor allem gegen die Türkei gerichtete Agitation KAPLANs begründet in zunehmendem Maße die Gefahr, daß Anhänger des "Kalifatsstaates" dies als eine Handlungsanweisung auch für konkrete Aktionen verstehen. In diese Richtung deutet die Festnahme mehrerer Personen in der Türkei, denen vorgeworfen wird, an der Planung und Vorbereitung terroristischer Aktivitäten des "Kalifatsstaates" Ende Oktober in Ankara und Istanbul beteiligt gewesen zu sein. Unter den Festgenommenen befanden sich auch KAPLAN-Anhänger, die ihren Aufenthalt zuvor in Deutschland hatten. Die Inhaftierten sollen geplant haben, am 29. Oktober, dem 75. Jahrestag der Gründung der Türkischen Republik, durch ein mit Sprengstoff präpariertes Flugzeug ein Selbstmordattentat auf das ATATÜRK-Mausoleum in Ankara zu verüben. Zeitgleich sollte die Fatih-Moschee in Istanbul besetzt und mit Waffengewalt gegen türkische Sicherheitskräfte verteidigt werden. Die rechtzeitige Festnahme der mutmaßlichen Täter habe jedoch die Durchführung der Aktionen verhindert. KAPLAN hatte zuvor gegen den türkischen Nationalfeiertag polemisiert und erklärt, es sei die Pflicht eines jeden Muslim, gegen die seit 75 Jahren andauernde "Tyrannei" zu protestieren, und zwar mit dem Herzen, mit Worten und auch Taten. ("Ümmet-i Muhammed" Nr. 244 vom 15. Oktober 1998, S. 1, 5)
5.1.3 "Islamische Bewegung" (IH)
Bei der 1989 gegründeten IH handelt es sich um eine weitere Abspaltung des ICCB. Gegner Cemaleddin KAPLANs hatten diesem in heftigen Auseinandersetzungen Machtbesessenheit und eigenmächtiges Handeln vorgeworfen und sich schließlich von der Organisation abgewandt. Die IH vertritt bedingungslos iranische Positionen. Ihr Ziel ist die Errichtung einer "Islamischen Republik Türkei" nach iranischem Vorbild. Die Organisation hat in Deutschland derzeit nur einige Dutzend Anhänger; sie tritt in der Öffentlichkeit kaum in Erscheinung.
5.2 Gruppen arabischen Ursprungs
Verglichen mit dem großen Potential türkischer Muslime in Deutschland sind die Einflußnahmemöglichkeiten arabischer Islamisten auf das gesellschaftliche und politische Leben im Bundesgebiet bisher gering. Die meisten arabischen islamistischen Gruppierungen konzentrieren sich nach wie vor auf Veränderungen der politischen Verhältnisse in den Heimatländern; einige unterstützen von deutschem Boden aus den in der Heimat oft mit terroristischen Mitteln geführten Kampf ihrer islamistischen Brüder. Regelmäßige Kontakt- und Anlaufstellen für Anhänger dieser Gruppen sind die "Islamischen Zentren" - zugleich Gebetsraum, Treff- und Versammlungsort. Vermutlich aus der Erwägung, Deutschland unbehindert als Zufluchts - und Rückzugsraum nutzen zu können, halten sich diese Gruppierungen auch propagandistisch auffallend zurück. Verbreitet ist aber nach wie vor antizionistische Agitation. Die Anhängerschaft arabischer islamistischer Organisationen (26) erreicht derzeit etwa 2.500 Personen. Die Zahl der im Bundesgebiet lebenden Muslime arabischer Herkunft beträgt etwa 200.000 Personen (27).
5.2.1 Multinational: "Muslimbruderschaft" (MB)
Die MB hat die Funktion einer "ideologischen Mutterorganisation" für zahlreiche sunnitisch orientierte islamistische Gruppen wie die algerische "Islamischen Heilsfront" (FIS) oder die in den teilautonomen palästinensischen Gebieten aktive "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS). Nach ihrer Gründung 1928 durch Hassan AL-BANNA in Ägypten verbreitete sich die MB rasch in nahezu alle arabische Staaten sowie die Länder, in denen sunnitische arabische Muslime leben. Die MB verfügt über ein internationales Koordinationsgremium für die Schwesterorganisationen im Nahen Osten und Nordafrika mit Sitz in Genf; dessen politische Bedeutung ist allerdings gering. Die größte MB-Gruppierung in Deutschland, die im März 1960 gegründete "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD), steht unter dem bestimmenden Einfluß des ägyptischen Zweiges der MB. Ihr Hauptsitz befindet sich im "Islamischen Zentrum" (IZ)-München. Daneben verfügt die IGD über mehrere Zweigstellen im Bundesgebiet. Eine weitere Organisation von Bedeutung, die "Islamischen Avantgarden", wurde Anfang der achtziger Jahre vom damaligen Leiter des IZ-Aachen ins Leben gerufen. Die zusammen rund 1.000 Mitglieder / Anhänger der MB sind im Bundesgebiet bislang nicht gewalttätig aufgetreten. IGD und "Islamische Avantgarden" finanzieren sich in Deutschland im wesentlichen über Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen in Moscheen oder sonstige private Spenden. Im Rahmen ihrer gesellschaftspolitischen Aktivitäten ist die MB in islamischen Dachverbänden vertreten (vgl. Ziffer 6.1). Zu den Aktivitäten der unter Einfluß der MB stehenden Islamischen Zentren gehört neben der Durchführung des Freitagsgebets in Moscheen die Ausrichtung von Seminaren, Monatstreffen und Jahreskongressen, zu denen auch prominente MB-Mitglieder aus dem Ausland geladen werden. Darüber hinaus bieten die Zentren Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. In den MB-nahen Publikationen, die sich früher vorwiegend mit den politischen Verhältnissen in Ländern des Nahen Ostens befaßten, sind heute die Situation der Muslime in Deutschland und Fragen der Integration die Schwerpunkte. Inhaltlich werden ähnliche Standpunkte vertreten, wie sie bei der türkischen IGMG zu finden sind. Ebenso wie die IGMG sind die Anhänger der MB bemüht, sich in der Öffentlichkeit als eine gegenüber der deutschen Rechtsordnung loyale muslimische Interessenvertretung darzustellen. Die nach wie vor bestehenden Vorbehalte der MB gegenüber den westlichen Demokratien - auch gegenüber der Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland - werden in den deutschsprachigen Schriften nur selten zum Ausdruck gebracht.
5.2.2 Algerien: "Islamische Heilsfront" (FIS) und "Bewaffnete Islamische Gruppe" (GIA)
Die seit Mitte 1992 (28) andauernden gewalttätigen Auseinandersetzungen in Algerien forderten vermutlich schon mehr als 70.000 Menschenleben. Ungeachtet des von der algerischen Regierung eingeleiteten Demokratisierungsprozesses dreht sich die Spirale der Gewalt weiter; immer wieder kommt es zu Massakern an der Zivilbevölkerung. Verantwortlich für die Mordtaten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit algerische Islamisten, die der "Bewaffneten Islamischen Gruppe" (GIA) angehören. In Deutschland lebt nur eine verhältnismäßig geringe Zahl algerischer Islamisten (insgesamt etwa 300 Personen), die zum Teil mit der GIA sympathisieren, zum Teil aber der politisch kompromißbereiteren "Islamischen Heilsfront" (FIS) zuzurechnen sind.
5.2.2.1 "Islamische Heilsfront" (FIS)
Die FIS - der algerische Zweig der MB - begann 1989, mit der Aufhebung des bis dahin in Algerien bestehenden Einparteiensystems, öffentlich zu arbeiten. Ausgehend von den Ideen MAWDUDIs und QUTBs (vgl. Ziff. 3.2.1) propagiert die FIS auch für Algerien eine islamistische Gesellschaft und Staatsverfassung. Nach ihrem Verbot 1992 und der Verurteilung der Führungsfunktionäre Abassi MADANI und Ali BELHADJ zu jeweils 12 Jahren Freiheitsstrafe operierte die FIS in Algerien zunächst im Untergrund; die meisten der noch in Freiheit befindlichen Funktionäre emigrierten ins Ausland. Als Reaktion auf die Gewalteskalation in Algerien zeichnen sich sowohl innerhalb der FIS in Algerien als auch unter den im Ausland - u.a. in Deutschland - lebenden Emigranten verschiedene Strömungen ab. Anhänger des im Juli 1997 aus algerischer Haft entlassenen und in Hausarrest befindlichen Abassi MADANIS verurteilen den Terror der GIA und erklärten Ende September 1997 einen Waffenstillstand gegenüber der algerischen Regierung. Die meisten Anhänger der FIS in Deutschland befürworten den neuen, gemäßigten Kurs der Organisation. Die Gegner dieses Kurses, die sich im Oktober 1997 zum "Koordinationsrat der FIS im Ausland" (CCFIS) zusammengeschlossen haben, konnten bislang keinen Einfluß auf die hiesigen FIS-Anhänger nehmen. Eine gewisse Bedeutung der FIS für Deutschland ergibt sich aus der Anwesenheit des Leiters der von FIS-Sympathisanten gegründeten "Exekutivinstanz im Ausland", Rabah KEBIR. Eine formale Vereinsstruktur der FIS existiert im Bundesgebiet bislang nicht. Die Aktivitäten dieses Personenkreises beschränken sich derzeit überwiegend auf propagandistische Unterstützung der verschiedenen Richtungen innerhalb der FIS.
5.2.2.2 "Bewaffnete Islamische Gruppe" (GIA)
Die im April 1992 aus einem Zusammenschluß verschiedener besonders radikaler islamistischer Kräfte, darunter auch ehemalige Anhänger der FIS, entstandene GIA strebt die Errichtung eines über das algerische Staatsgebiet hinausgehenden islamistischen Staates in Nordafrika an. Die seit dem Tode ihres Führers Djamel ZITOUNI im Jahre 1996 fortschreitende Fragmentierung der GIA konnte von dem nunmehr an der Spitze der GIA stehenden Antar AL ZOUABRI nicht aufgehalten werden. Im Gegensatz zur FIS hat die GIA ihren Kampf nie auf Repräsentanten und Einrichtungen des algerischen Staates beschränkt. Während sie sich zunächst auf die Entführung und auch Ermordung von Ausländern ("Ungläubige") konzentrierte, richten sich ihre Terroranschläge insbesondere seit den Parlamentswahlen im Juni 1997(29) mit äußerster Brutalität gegen die algerische Zivilbevölkerung. In Deutschland leben nur wenige GIA-Anhänger. Aufgrund des brutalen Vorgehens der Organisation in Algerien scheint sich ein großer Teil der hier lebenden algerischen Islamisten von der GIA zu distanzieren. Ein kleiner Personenkreis ist aber wahrscheinlich nach wie vor damit befaßt, Material zur Unterstützung der bewaffneten Gruppen in Algerien zu beschaffen. Die belgische Polizei nahm am 5. März 1998 in Brüssel mehrere GIA-Anhänger vorläufig fest. Bei ihnen stellte sie Chemikalien, Zünder sowie eine Anleitung zum Bau von Bomben sicher. Einige der Festgenommenen hatten auch Kontakt zu algerischen Islamisten im Bundesgebiet. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen mutmaßliche Unterstützer der GIA führte das Bundeskriminalamt am 26. Mai 1998 Durchsuchungen in Räumlichkeiten algerischer Islamisten durch. Dabei wurden Schriftmaterial der GIA, zahlreiche Videokassetten, Computer und Faxgeräte sichergestellt. Gegen zwei Personen erging Haftbefehl. Auf Ersuchen der französischen Behörden erfolgte im August bzw. Oktober ihre Auslieferung nach Frankreich. Zeitgleich mit den polizeilichen Maßnahmen in Deutschland führten auch die zuständigen Behörden in Italien, Belgien, Frankreich und der Schweiz Exekutivmaßnahmen durch. Hinweise, daß Attentate in Deutschland geplant waren, ergaben sich bislang aber nicht.
5.2.3 Libanon: "Hizb Allah" (Partei Gottes)
Die 1982 im Libanon auf iranische Initiative gegründete schiitische "Hizb Allah" entwickelte sich aufgrund der massiven iranischen Unterstützung rasch zu einer militanten Sammlungsbewegung libanesischer Schiiten. Unter ihrem Dach agieren heute eine libanesische Partei, die seit 1992 im libanesischen Parlament vertreten ist, verschiedene Wohlfahrtsorganisationen sowie als militärischer Flügel der "Islamische Widerstand". Nach den Weisungen KHOMEINIS strebt die Organisation die Errichtung einer "islamischen Republik" im Libanon und als Fernziel die Verbreitung der "islamischen Revolution" weltweit an. Im Vordergrund ihrer Aktivitäten steht der Kampf gegen Israel und dessen "imperialistische Unterstützerstaaten". Seit 1983 ist die "Hizb Allah" für zahlreiche Terroranschläge auf Einrichtungen und Repräsentanten westlicher Staaten im Libanon und anderen Ländern des Nahen Ostens sowie für mehrere Flugzeugentführungen verantwortlich. Auch der Anschlag auf die Israelische Botschaft in Buenos Aires / Argentinien (17. Mai 1992: mehr als 20 Tote) ist mutmaßlich der "Hizb Allah" zuzurechnen. Von Anfang an gab es Anhaltspunkte, daß der Autobombenanschlag auf das Gebäude der Argentinisch-israelischen Freundschaftsgesellschaft in der argentinischen Hauptstadt (18. Juli 1994: über 90 Tote) vom Iran zu verantworten war. Nach langen Ermittlungen sah die argentinische Regierung im Mai 1998 diesen Verdacht bestätigt und reagierte mit der Ausweisung von sieben iranischen Diplomaten. Obwohl die Einzelheiten des Attentates noch nicht bekannt sind, sollen Mitglieder der örtlichen "Hizb Allah"-Szene an der Tatausführung beteiligt gewesen sein. Bei der Verfolgung ihrer Ziele nimmt die "Hizb Allah" gegenüber Israel weiterhin eine unnachgiebige Haltung ein. Der Generalsekretär der "Hizb Allah", NASRALLAH, drohte im Oktober 1997 in einem Interview mit einer deutschen Wochenzeitschrift unmißverständlich mit weiteren terroristischen Operationen gegen israelische Interessen. Die "Hizb Allah" werde den Feind überall verfolgen. In einem erbarmungslosen Krieg seien alle Mittel erlaubt. Im Falle eines israelischen Angriffs auf zivile Ziele im Libanon sei die "Hizb Allah" durchaus imstande, das zionistische Gebilde in einen Zustand zu versetzen, der zum Zusammenbruch des Tourismus führe. Die Gliederung der "Hizb Allah" in Deutschland, der etwa 700 Anhänger zuzurechnen sind, bemüht sich schon seit Jahren - unterstützt von Funktionären aus dem Libanon - um eine effiziente Organisationsstruktur. Diese scheiterte bislang an internen Querelen. Die Aktivitäten der "Hizb Allah"-Anhänger in Deutschland beschränken sich bisher auf interne Treffen, Diskussionsveranstaltungen sowie die Teilnahme an Demonstrationen (z.B. anläßlich des "GHODS-Tages", vgl. Ziff. 5.3.1). Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß die im September 1992 in das Attentat auf vier iranisch-kurdische Oppositionelle im Berliner Lokal "Mykonos" verwickelten Anhänger der "Hizb Allah" im Auftrag der Organisation handelten. Das Berliner Kammergericht machte im Urteil vom 10. April 1997 die iranische Staatsführung für das Attentat verantwortlich.
5.2.4 Palästinensische Autonomiegebiete: "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS)
Mitglieder der MB in Deutschland gründeten 1981 den "Islamischen Bund Palästina" (IBP) als palästinensische Interessenvertretung. Seit Beginn der Intifada (Aufstand der palästinensischen Jugend) im Dezember 1987 sieht sich der IBP als Vertreter der bislang in den teilautonomen palästinensischen Gebieten und Israel auch terroristisch aktiven HAMAS; deren Ziel ist die Errichtung eines islamistisch geprägten Staates in ganz Palästina (30). Mit zahlreichen, zum Teil folgenschweren Anschlägen in Israel (31), im Westjordanland und in den teilautonomen Gebieten brachte die Organisation ihre Gegnerschaft zum israelisch-palästinensischen Friedensprozeß zum Ausdruck. Die HAMAS ist aber auch auf religiösem, sozialem und politischem Gebiet aktiv und kämpft gegen den Alleinvertretungsanspruch der "Palästinensischen Befreiungsorganisation" (PLO) im Autonomieprozeß. Angaben der Organisation zufolge sympathisieren ungefähr 40 Prozent der palästinensischen Bevölkerung mit der HAMAS. Ihre Repräsentanten halten sich in Jordanien und anderen Staaten sowie in den teilautonomen Gebieten auf. Die im IBP organisierten HAMAS-Anhänger und Sympathisanten in Deutschland (etwa 400) betreiben durch Verbreitung von Publikationen intensive Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt Hinweise, daß vom "AL-AQSA e.V." (Sitz Aachen) gesammelte Spendengelder auch der HAMAS in den palästinensischen Autonomiegebieten und in Israel zugute kommen. Bei Veranstaltungen des IBP, u.a. bei jährlich durchgeführten Kongressen, bekräftigen die Anhänger der HAMAS in Deutschland bisher ihre ablehnende Haltung zum Nahost-Friedensprozeß und fordern eine Fortsetzung der Intifada. Dem Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde, Yassir ARAFAT, und der von ihm geleiteten PLO wird Verrat und Ausverkauf der Interessen des palästinensischen Volkes vorgeworfen, Kritik richtet sich auch an die westlichen Unterstützerstaaten Israels.
5.2.5 Ägypten: "Al-Gamaa al-Islamiya" (GI) (Islamische Gemeinschaft)
Ziel der von Anhängern der islamistischen ägyptischen Organisation JI verübten Anschläge auf ausländische Touristen, darunter Deutsche, zuletzt am 17. November 1997 in Luxor, ist die Schwächung der ägyptischen Wirtschaft. Auf diese Weise wollen die Islamisten mittelfristig die ägyptische Regierung stürzen und ein islamistisches Staatssystem durchsetzen. Einzelne Funktionäre und Anhänger der JI sind in europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, ansässig. Hinweise auf die Einbindung solcher Personen in die Planung oder Durchführung von terroristischen Aktionen ergaben sich bislang nicht.
5.2.6 Irak: "Hizb AL DA’WA AL Islamiya" (Da'Wa) ("Partei des islamischen Rufs / der islamischen Mission")
Die 1969 im Irak gegründete schiitische Da'Wa-Partei fordert den Sturz des irakischen Regimes unter Saddam HUSSEIN und die Errichtung eines islamistischen Staats- und Gesellschaftssystems. Die Da'Wa gehört dem in Teheran / Iran ansässigen "Obersten Rat für die Revolution im Irak" an. In Deutschland wird die Da'Wa durch die "Islamische Union Irakischer Studenten in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (I.U.I.S.) repräsentiert. Die I.U.I.S. verfügt derzeit über etwa 80 Anhänger, die im Bundesgebiet bislang nur propagandistisch in Erscheinung getreten sind, beispielsweise durch die Ausrichtung von Fachkongressen.
5.3 Gruppen iranischen Ursprungs
Der Islamismus iranisch-schiitischer Prägung hat seine Wurzeln in den Jahrzehnte dauernden politischen, religiösen und sozialen Konflikten im Iran, die 1978/79 zu der sogenannten "Islamischen Revolution" und der Errichtung eines theokratischen Regierungssystems führten. Die Machtübernahme der Mullahs im Iran war der Höhepunkt der von Ayatollah KHOMEINI geprägten und angeführten politisch-religiösen Bewegung. Bereits seit Ende der 50er Jahre hatte KHOMEINI zum Widerstand gegen den Schah aufgerufen. Er hatte die Rückbesinnung auf die "unverfälschten" Grundgedanken des Islam propagiert, insbesondere die Übernahme des islamischen Rechtssystems aus dem siebten und achten Jahrhundert, der Scharia. Sein Hauptziel war die Errichtung eines islamischen Gottesstaates mit einer unauflösbaren Einheit von Staat und Religion und der Gottesherrschaft, d.h. die Unterordnung des Menschen unter den Willen Gottes und seiner Vertreter auf Erden als unverzichtbare Grundlagen der gemeinschaftlichen Ordnung. Vorbild müsse die vom Propheten Mohammad in Medina gegründete frühislamische Gemeinschaft sein, in der Politik und Religion untrennbar gewesen seien (KHOMEINI: "Der Islam ist Politik"). KHOMEINIs politische Vorstellungen sind mit seinem Tode im Jahr 1989 nicht untergegangen; sie sind wesentlicher Bestandteil der iranischen Verfassung und in seinem Testament als dauerhafte Leitlinien für seine Nachfolger festgeschrieben.
5.3.1 "Union der islamischen Studentenorganisationen" (U.I.S.A.)
Zu den außerhalb des Heimatlandes lebenden Anhängern der Islamischen Republik Iran zählen iranische Studenten in dem in zahlreiche regionale Vereine gegliederten und vom Iran finanziell unterstützten islamischen Dachverband U.I.S.A. Der Verband setzt sich als einzige überregionale iranische Organisation in Deutschland für die "Islamische Revolution" ein. Zu den Hauptaufgaben gehört die Propagierung der Revolutionsideen KHOMEINIs, die Gewinnung und Indoktrinierung neuer Anhänger sowie die Ausforschung von Oppositionellen. Die U.I.S.A.-Mitglieder sind verpflichtet, "bis zum Tode den islamischen Glauben und die islamische Revolution zu verteidigen". Die U.I.S.A. entfaltete in den letzten Jahren kaum öffentlichkeitswirksame Aktivitäten; sie beschränkte sich auf kleinere Veranstaltungen im "Islamischen Zentrum Hamburg e.V." (IZH) - vgl. Ziffer 5.3.2. -, dem größten extremistisch-schiitischen Propagadazentrum in Deutschland. Mitglieder der U.I.S.A. nehmen an der jährlich stattfindenden bundesweiten Kundgebung anläßlich des sogenannten Jerusalemtages ("GHODS-Tag") teil. Sie sind maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung dieser Großveranstaltung beteiligt. Der Gedenktag wurde 1981 von KHOMEINI ins Leben gerufen, um allen Muslimen das Ziel der Wiedereroberung und "Befreiung" der auch für Muslime heiligen Stadt vor Augen zu führen.
5.3.2 Iran-beeinflußte Islamische Zentren
Bis heute ist das einst von KHOMEINI definierte Revolutionsziel, die "Islamische Revolution", im Iran selbst sowie die Verbreitung ihrer ideologischen Grundlagen in der gesamten islamischen Welt und darüber hinaus ("Export der Islamischen Revolution") wesentlicher Bestandteil der iranischen Politik. Es steht außer Frage, daß islamische Zentren und Moscheen im Bundesgebiet ideale Einrichtungen für iranische Beeinflussungsversuche darstellen. Eine besondere Rolle nimmt dabei das IZH mit der ihm angeschlossenen "Imam Ali-Moschee" ein. Es steht unter Leitung und direkter Einflußnahme des derzeitigen iranischen Revolutionsführers KHAMENEI und gilt als die "Zentrale des iranisch-islamischen Ideologietransfers" in Deutschland und teilweise darüber hinaus. Zum Kreis der Besucher des IZH wie auch anderer iranisch beeinflußter Zentren in Frankfurt/M., Berlin, Münster, Hannover und München gehören neben regimetreuen Iranern regelmäßig auch Angehörige anderer Nationalitäten wie Iraker, Libanesen, Afghanen, Pakistaner, Türken, Nordafrikaner und deutsche Muslime. Die Räumlichkeiten werden nicht nur Iranern (U.I.S.A. - vgl. Ziffer 5.3.1), sondern auch muslimischen Gruppierungen anderer Nationalitäten für Veranstaltungen und Treffen zur Verfügung gestellt. Neben der Durchführung von Gebetsveranstaltungen, Vorträgen und islamischen Festen vertreibt das IZH eine Reihe von Publikationen, deren Inhalte von Erfolgen der Islamischen Republik Iran berichten, die aber auch antiwestliche Agitation enthalten. Obwohl von offizieller Seite eine innermuslimische, aber auch konfessionsübergreifende Offenheit bekräftigt wird, sind diese Zentren Orte, an denen das Weltgeschehen und Fragen des täglichen Lebens im Sinne einseitiger iranisch-islamistischer Lesart interpretiert werden. Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß der Iran auch über das IZH durch organisatorische und finanzielle Unterstützung versucht, bundesweit schiitische Moscheen zu unterwandern, zu beeinflussen und in Einzelfällen zu übernehmen.
5.4 Ehemalige "Arabische Afghanistankämpfer"
An den Kampfhandlungen in Afghanistan in den 80er Jahren zur Vertreibung der sowjetischen Streitkräfte haben sich auch zahlreiche Islamisten aus dem Nahen Osten und Nordafrika beteiligt; sie haben militärische Ausbildungslager in Afghanistan und Pakistan besucht und den bewaffneten Kampf gegen die Rote Armee und gegen Kommunisten als "heiligen Krieg" (Jihad) geführt. Später kämpften solche Mujahedin (Kämpfer für die Sache Allahs) in muslimischen Brigaden u.a. in Tschetschenien und in Bosnien. Auch heute noch existieren in Afghanistan und Pakistan Ausbildungslager für Mujahedin. Hinsichtlich ihrer organisatorischen Struktur sind diese "Afghanistankämpfer" nicht mit den bekannten extremistischen Organisationen vergleichbar. Vielmehr handelt es sich um ein loses Netz kleiner, oft multinationaler Gruppierungen, die keiner gemeinsamen Leitung unterstellt sind, die aber individuelle Kontakte untereinander haben. Der Ursprung dieses Netzes liegt in den bereits erwähnten Ausbildungslagern. Für die Kommunikation können offensichtlich auch Einrichtungen islamischer "Nicht-Regierungsorganisationen" (Nongovernmental Organizations / NGO's) genutzt werden; mehrere solcher Organisationen wurden seinerzeit zur Unterstützung der Mujahedin im Afghanistankrieg gegründet. Die Terroranschläge der vergangenen Jahre mit islamistischem Hintergrund in Frankreich, den USA und Saudi-Arabien weisen meist eine oder mehrere Verbindungen in das internationale Milieu der Mujahedin auf. Eine bedeutsame Position in diesem Milieu nimmt der saudi-arabische Multimillionär Usama BEN LADEN ein. BEN LADEN unterstützte finanziell den Kampf der "Mujahedin" gegen die "Rote Armee" in Afghanistan und wurde in den letzten Jahren als Förderer zahlreicher islamistischer Gruppierungen, darunter der "Jihad Islami" (JI) und die "Al Gamaa al-Islamiya" (GI) aus Ägypten und Teile der "Bewaffneten islamischen Gruppe" (GIA) aus Algerien, bekannt. Die maßgeblich von BEN LADEN propagierte "Internationale islamische Front für den Jihad gegen Juden und Kreuzzügler" ist vermutlich in die Anschläge auf die US-Botschaften in Daressalam und Nairobi Anfang August 1998 verstrickt. Derzeit hält sich BEN LADEN unter dem Schutz von "Taliban"-Milizen in Afghanistan auf. Den Verfassungsschutzbehörden liegen Hinweise vor, daß sich auch in Deutschland einzelne Personen aufhalten, die als Mujahedin in Bosnien oder anderen Kriegsschauplätzen gekämpft haben oder eine militärische Ausbildung in einem der Trainingslager erhielten und mit anderen Personen aus dem Netz islamistischer Legionäre in Verbindung stehen.
6. Zusammenarbeit islamistischer Gruppierungen
6.1 Mitarbeit in islamischen Dachverbänden
Vor dem Hintergrund der heutigen Forderung aus Politik und Verwaltung nach einem festen Ansprechpartner unter den Muslimen kommt den verschiedenen islamischen Dachverbänden in Deutschland eine zunehmende Bedeutung zu. Als zum Teil anerkannte Repräsentanz der Muslime in Deutschland werden sie immer häufiger bei gesellschaftlichen Themen, die Interessen der Muslime berühren, gehört und können so an Entscheidungen mitwirken. Die Bedeutung der islamischen Dachverbände hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Einflusses haben auch die extremistisch-islamischen Organisationen erkannt. Vor allem unter dem Aspekt der Anerkennung der Muslime als Religionsgemeinschaft und des Erlangens von Körperschaftsrechten versuchen einige islamistische Organisationen, in den Dachverbänden mitzuwirken. Ob und in welchem Umfang Islamisten auf die Arbeit der Dachverbände Einfluß nehmen, läßt sich nur schwer messen, da zum Teil berechtigte, weil religiös motivierte Initiativen bzw. Forderungen auch Teil einer langfristigen Strategie zur Umsetzung islamistischer Ziele sein können. Beispielsweise kann die strenge Beachtung muslimischer Bekleidungsvorschriften einerseits Ausdruck einer religiösen Überzeugung sein, andererseits - sofern durch deutsche staatliche Stellen sanktioniert - auch Druckmittel gegenüber allen Muslimen, um sie im Sinne der Organisation zu disziplinieren. Sowohl die Besetzung von Führungspositionen als auch die jeweilige Anzahl der extremistisch-islamischen Mitgliedsorganisationen in den einzelnen Dachverbänden deuten darauf hin, daß islamistische Organisationen bereits jetzt einen erheblichen Einfluß auf die Dachverbände und deren Arbeit ausüben.
6.2 Verbindungen islamistischer Gruppierungen ins Ausland
Die im Bundesgebiet aktiven islamistischen Gruppierungen unterhalten vor allem Kontakte in ihr jeweiliges Ursprungsland, um dortige Bestrebungen islamistischer Bewegungen bzw. ihrer Mutterorganisation zu unterstützen. Oft bekommen sie von ihren Mutterorganisationen Vorgaben zur finanziellen, logistischen oder propagandistischen Unterstützung (Ausnahme: ICCB). Im Rahmen ihrer weltweiten Islamisierungsabsichten und muslimischen Solidaritätsarbeit pflegen diese Organisationen aber auch Verbindungen zu anderen islamistischen Gruppierungen im Ausland. So engagierte sich die türkische IGMG im Rahmen der muslimischen Solidarität insbesondere für Muslime anderer Nationalitäten in Krisengebieten. Themen waren in der Vergangenheit u.a. die Kämpfe in Tschetschenien, Bosnien, Aserbaidschan, Afghanistan, Kaschmir und Algerien. Agitationsschwerpunkte bildeten in den letzten Jahren vor allem die Kriegsereignisse in Bosnien und Tschetschenien. Entsprechend dieser Thematik unterhält die IGMG auch Kontakte zu Vertretern islamischer Organisationen aus den genannten Ländern und leistet mit Spendensammlungen Unterstützung für die dort lebenden Muslime. Die iranische U.I.S.A. fungiert als Dachorganisation der in zahlreichen europäischen Städten vertretenen iranischen islamischen Studentenvereine. Darüber hinaus bestehen u.a. Kontakte zur irakischen proiranischen "Da'Wa-Partei", der I.U.I.S. (vgl. Ziffer 5.2.6), der türkischen IH (vgl. Ziffer 5.1.3) sowie der libanesischen "Hizb Allah" (vgl. Ziffer 5.2.3).
Für islamistische Ausländergruppierungen, deren Mitglieder und Anhänger oft über viele Länder verstreut sind und deren führende Funktionäre politische Erklärungen und Aktionsanweisungen oft nur aus sicherem Aufenthalt im Exil verbreiten können, weil sie im Heimatland von den Sicherheitsbehörden gesucht werden, ist die unbehinderte und unbeobachtete Kommunikation ein zentrales Thema. Das Internet gibt die Möglichkeit zu schnellem Informationsaustausch - ohne gefährliche Reisen und Festnahmerisiken. Mehrere in Deutschland aktive Vereinigungen und Organisationen betreiben schon jetzt über das Internet Werbung und Agitation. Informationen von und über solche Organisationen sind sowohl im WWW (32) als auch in den Newsgroups (33) zu finden. Die Datenbestände sind meist auf Rechnern im Ausland abgelegt - in Ländern, in denen gegen eine Verbreitung politisch extremistischer Propaganda entweder keine oder wesentlich schwächere Sanktionen drohen als in Deutschland. Mit programmatischen Erklärungen und umfangreichen Selbstdarstellungen präsentieren sich vor allem die multinationale MB, die algerische FIS und die libanesische "Hizb Allah".
Anhänger islamistischer Gruppierungen in Deutschland haben bislang, anders als säkular ausgerichtete ausländische Extremisten, ihre politischen Ziele hier kaum gewaltförmig artikuliert. Die von islamistischen Organisationen ausgehenden Gefahren liegen insoweit vorrangig nicht in einer gewalttätigen Bedrohung der inneren Sicherheit als vielmehr in einer Beeinträchtigung der freiheitlichen Gesellschaftsordnung dieses Landes, falls es diesen Organisationen gelingt, eine nennenswerte Zahl von Muslimen in eine ausschließlich an Koran und Scharia ausgerichtete, anti-pluralistische "Binnengesellschaft" hineinzuführen. In Deutschland leben mehr als 2,7 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens; ihre gesellschaftliche Bedeutung wird in den kommenden Jahren zunehmen. Die fortschreitende Integration der Muslime ist daher wesentlich für das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft. In der gesellschaftspolitischen Debatte ist eindeutig zu unterscheiden zwischen dem Islam als Religion und seiner Instrumentalisierung für politisch extremistische Zwecke. Die Unterscheidung ist wichtig, um insbesondere den Anhängern türkischer islamistischer Organisationen aufzuzeigen, daß sie für Machtinteressen manipuliert werden, die ihrem berechtigten Wunsch nach Integration und gesellschaftlicher Anerkennung zuwiderlaufen. Zum anderen können nur so Vorbehalte und diffuse Ängste in der einheimischen Bevölkerung gegen den Islam abgebaut werden, einer Religion, die auch in einer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft gelebt werden kann.
(1) Der Terminus "Islamismus", der für den "extremistischen Islam" gebraucht wird, leitet sich vom Begriff Islamisten ab, der Selbstbezeichnung der Vertreter dieser ideologischen Richtung. In der Öffentlichkeit und insbesondere in den Medien wird für Islamismus vielfach auch die Bezeichnung islamischer Fundamentalismus gebraucht.
(2) siehe §§ 3, 4 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG).
(3) BVerfG 12, 1(4); 32, 98 (109); 33, 23 (29).
(4) Quelle: Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen, Dezember 1997. Das Deutsche Orientinstitut, Hamburg, beziffert die Gesamtzahl der Muslime in Deutschland auf 3 Millionen, 1997.
(5) Vgl. dazu auch Heitmeyer, W., Müller, J., Schröder, H.: Verlockender Fundamentalismus, Frankfurt/M., 1997, S. 129, 137.
(6) Diese Einrichtungen unterliegen nicht der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden.
(7) Anfang November 1998 hat ein deutsches Gericht erstmals einem islamischen Verein in Deutschland das Recht auf Religionsunterricht an staatlichen Schulen zugesprochen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied am 4. November 1998 (Az. OVG 7 B 4.98), daß die "Islamische Föderation in Berlin e.V." (IFB) als Religionsgemeinschaft anzuerkennen und damit grundsätzlich berechtigt sei, an Berliner Schulen islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1997 auf, mit dem die Entscheidung der Berliner Senatsverwaltung, der IFB die Erlaubnis zu Erteilen von islamischen Religionsunterricht zu versagen, als rechtmäßig anerkannt worden war.
(8) Quelle: Lexikon der islamischen Welt, Hrsg. Kreiser, Diem, Majer Stuttgart 1974, völlig überarbeitete Neuausgabe, Kreiser / Wielandt (Hrsg.) 1992. Der Islam in der Gegenwart, Ende / Steinbach (Hrsg.) München 1991.
(9) Quellen: Lexikon der islamischen Welt, Hrsg. Kreiser, Diem, Majer Stuttgart 1974, völlig überar beiteter Neuausgang. Kreiser / Wielandt (Hrsg.) 1992, S. 250.
(10) Quelle: Adel Theodor Khoury, Der Islam, Freiburg 1988, 2. Auflage 1993, S. 56 - 64.
(11) Quelle: Ausländerzentralregister, 1998.
(12) Gruppen iranisch-schiitischer Prägung werden in den Kapiteln 5.2 und 5.3 dargestellt.
(13) Meier, Andreas, Politische Strömungen im modernen Islam, Bonn 1995, S. 77.
(14) Beide Religionen sind sog. Buchreligionen, zurückgehend auf die Thora bzw. die Bibel.
(15) Die "Tugend-Partei" (FP) gilt als Nachfolgerin der verbotenen "Wohlfahrtspartei" (RP).
(16) "Milli Görüs" bedeutet wörtlich "nationale Weltsicht ". Die IGMG selbst wählt die freie Übersetzung "Neue Weltsicht".
(17) Die eigenen Angaben zur Mitgliederstärke beziehen sich offenbar auf die Organisation als Ganzes und enthalten somit auch die Anhänger der IGMG im Ausland.
(18) Selbstdarstellung der IGMG vom April 1996, S. 18.
(19) Das türkische Verfassungsgericht hat am 16. Januar 1998 die RP wegen Verstoßes gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Religion und Staat verboten und die Einziehung des Parteivermögens angeordnet. Dem langjährigen Parteivorsitzenden Prof. Necmettin ERBAKAN und fünf anderen Parlamentariern der RP wurden die Abgeordnetenmandate entzogen und für die nächsten fünf Jahre jegliche politische Tätigkeit untersagt. Die verbotene RP hatte in der Türkei nach Presseberichten etwa 4 Millionen Mitglieder. Seit den Kommunalwahlen 1994 kontrollierte die RP rund 400 Stadtverwaltungen des Landes, darunter die Ankaras und Istanbuls. Bei den Parlamentswahlen im Dezember 1995 hatte die RP einen Stimmenanteil von rund 21 % erreicht. In der Zeit vom 25. Juni 1996 bis 18. Juni1997 war der RP-Vorsitzende auch Ministerpräsident der Türkei.
(20) Bei diesen Fernsehsendungen handelt es sich wahrscheinlich um Sendungen bzw. Sendebeiträge in den sogenannten "Offenen Kanälen".
(21) Nach einer Untersuchung des "Zentrums für Türkeistudien" in Essen verfügen 71,2 % der türkischen Haushalte (etwa 525.000) im Bundesgebiet über Satellitenempfang. Rund zehn Prozent der befragten Türken gaben an, diesen auch zu nutzen.
(22) Selbstdarstellung der IGMG, April 1996.
(23) Wörtlich: "Nachfolger, Stellvertreter"; im religiös-historischen Kontext: Nachfolger des Gesandten Gottes, des Propheten Mohammed. Der Kalif war sowohl religiöses als auch weltliches Oberhaupt der muslimischen Urgemeinschaft.
(24) Sinngemäß: "Wahres islamisches Fernsehen".
(25) Religionsrechtliche Gutachten.
(26) Hierzu zählen Anhänger islamistischer Organisationen aus Ägypten, Algerien, Tunesien, Irak, Libanon und Syrien sowie palästinensischer Herkunft.
(27) Die Zahl beruht auf einer Schätzung auf der Basis von Zahlenangaben des Statistischen Bundesamtes. Berücksichtigt wurden in Deutschland aufhältige Personen aus Ägypten, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
(28) Nachdem die "Islamische Heilsfront" (FIS) sowohl aus den ersten freien Kommunalwahlen in Algerien im Jahre 1990 als auch aus der ersten Runde der Parlamentswahlen Ende 1991 als stärkste Kraft hervorgegangen war, wurden die Parlamentswahlen im Januar 1992 annulliert und im März 1992 die FIS verboten. Seitdem kam es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Islamisten und der algerischen Regierung. Später wurden Ausländer und auch die algerische Zivilbevölkerung zur Zielscheibe der Islamisten.
(29) Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen wurden am 5. Juni 1997 in Algerien die ersten Parlamentswahlen seit 1992 durchgeführt. Insgesamt bewarben sich 7.747 Kandidaten um die 380 Sitze der Nationalversammlung. Die FIS war von der Abstimmung ausgeschlossen. Mit Abstand stärkste Kraft wurde mit 155 Sitzen die erst im April 1997 gegründete "Nationaldemokratische Sammlungsbewegung" (RND), die Präsident ZEROUAL unterstützte. Zweitgrößte Fraktion mit 69 Abgeordneten wurde die Islamisten-Partei "Gesellschaft für den Frieden" (MSP), ehemals HAMAS, von Scheich NAHNAH, die sich von den Gewalttaten der FIS distanziert hat. Den dritten Platz erzielte mit 64 Sitzen die ehemalige Regierungspartei "Die Nationale Befreiungsfront" (FLN). Die offizielle Wahlbeteiligung lag bei 65,49 Prozent, zehn Prozentpunkte unter der der Präsidentenwahl vom November 1995.
(30) Es umfaßt das Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan, also auch das Territorium des Staates Israel.
(31) Zuletzt kam es am 30. Juli und 4. September 1997 zu Selbstmordanschlägen in Jerusalem, bei denen zahlreiche Tote und Schwerverletzte zu beklagen waren.
(32) Das "World Wide Web" des Internet hat sich aufgrund der multimedial ausgerichteten Verwendbarkeit zu einem der wichtigsten und am meisten genutzten Bereiche des Internet entwickelt. Informationen sind in sogenannten Homepages (graphisch aufbereiteter Bereich) weltweit abrufbar.
(33) Newgroups sind themenorientierte Diskussionsforen.
Dezember 1998